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Mehrkosten Niddabrücke

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 08.11.2018, A 401 Betreff: Mehrkosten Niddabrücke Mit der Vorlage M 185 vom 19.10.2018 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim. Der Magistrat führt in der Vorlage aus, dass für den Ersatzneubau der Niddabrücke zum Strandbad Eschersheim mit Beschluss § 1552 der STVV vom 29.06.2017, (M 87) ein Gesamtbetrag in Höhe von 830.620 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 freigegeben wurde. Aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur der Bauwirtschaft ist das Ausschreibungsergebnis um rd. 504.000 € auf einen Gesamtinvestitionsbedarf von rd. 1.334.620 € gestiegen, d.h. um rund 60 %. Die Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von 1.100.750,11 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden Mittel in Höhe von 597.077,20 € bewilligt. Da zu erwarten war, dass sich durch eine erneute Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben hatten, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 1.334.292,91 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt um mehr als 10 % überschritten und erfordert eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Da ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr vor dem Vergabetermin am 22.12.2017 herbeigeführt werden konnte, war eine sogenannte Zweierverfügung notwendig. Die Ausführungen des Magistrats sind widersprüchlich und unklar. So wird z.B. ausgeführt, dass mit Beschluss § 1552 vom 29.06.2017, (M 87) ein Gesamtbetrag in Höhe von 830.620 € (brutto) freigegeben wurde. An anderer Stelle wird ausgeführt, dass mit Beschluss (ohne Datum und Nummer) Mittel in Höhe von 597.077,20 € bewilligt wurden. Insbesondere ist jedoch nicht erkennbar, aus welchen Gründen vor der Vergabe des Auftrags kein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden konnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wann und mit welchem Beschluss wurden Mittel in welcher Höhe durch die Stadtverordnetenversammlung freigegeben? 2. Wann (Datum) lag dem Magistrat das "günstigste Angebot" für die bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) mit einem Betrag von 1.100.750,11 € vor? 3. Wodurch war der Vergabetermin auf den 22.12.2017 festgelegt? 4. Hat der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung über das unter 2. aufgeführte Angebot, die Vergabe des Auftrages und die zu erwartenden Mehrkosten informiert? 5. Falls 4. zutreffend: wann und mit welcher Vorlage? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Helmut Alt Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Hildegard Hübner Stadtv. Monika Krause Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Horst Reschke Stadtv. Reinhard Stammwitz Stadtv. Oliver Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 185 Antrag vom 08.11.2018, NR 689 Bericht des Magistrats vom 04.02.2019, B 22 Versandpaket: 14.11.2018 Aktenzeichen: 66 6