Mehrkosten Niddabrücke
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 08.11.2018, A 401 Betreff: Mehrkosten Niddabrücke
Mit der Vorlage M 185 vom
19.10.2018 beantragt der Magistrat die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zum Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007
(010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim. Der Magistrat führt in der Vorlage aus, dass für den
Ersatzneubau der Niddabrücke zum Strandbad Eschersheim mit Beschluss § 1552 der
STVV vom 29.06.2017, (M 87) ein Gesamtbetrag in Höhe von 830.620 €
(brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 freigegeben
wurde. Aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur der Bauwirtschaft ist das
Ausschreibungsergebnis um rd. 504.000 € auf einen Gesamtinvestitionsbedarf
von rd. 1.334.620 € gestiegen, d.h. um rund 60 %. Die Submission ergab als günstigstes Angebot für die
bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von
1.100.750,11 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden
Mittel in Höhe von 597.077,20 € bewilligt. Da zu erwarten war, dass sich
durch eine erneute Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der
Angebotsabgabe ergeben hatten, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag
trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Der aktuelle
Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 1.334.292,91 €. Die
bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt um mehr als 10 % überschritten und
erfordert eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Da ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr vor dem
Vergabetermin am 22.12.2017 herbeigeführt werden konnte, war eine sogenannte
Zweierverfügung notwendig. Die Ausführungen des Magistrats sind widersprüchlich
und unklar. So wird z.B. ausgeführt, dass mit Beschluss § 1552 vom 29.06.2017,
(M 87) ein Gesamtbetrag in Höhe von 830.620 € (brutto) freigegeben wurde.
An anderer Stelle wird ausgeführt, dass mit Beschluss (ohne Datum und Nummer)
Mittel in Höhe von 597.077,20 € bewilligt wurden. Insbesondere ist jedoch
nicht erkennbar, aus welchen Gründen vor der Vergabe des Auftrags kein
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden konnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wann und mit welchem Beschluss wurden Mittel in
welcher Höhe durch die Stadtverordnetenversammlung freigegeben? 2. Wann (Datum) lag dem Magistrat das
"günstigste Angebot" für die bauliche Herstellung (Straßen- und
Brückenbauarbeiten) mit einem Betrag von 1.100.750,11 € vor? 3. Wodurch war der Vergabetermin auf
den 22.12.2017 festgelegt? 4.
Hat der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung über das unter 2. aufgeführte
Angebot, die Vergabe des Auftrages und die zu erwartenden Mehrkosten
informiert? 5. Falls 4.
zutreffend: wann und mit welcher Vorlage? Antragsteller:
AfD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Helmut
Alt Stadtv.
Markus Fuchs
Stadtv. Hildegard Hübner
Stadtv. Monika
Krause
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Horst
Reschke
Stadtv. Reinhard Stammwitz
Stadtv. Oliver
Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2018, M 185
Antrag vom
08.11.2018, NR 689
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2019, B 22
Versandpaket: 14.11.2018 Aktenzeichen: 66 6