Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim hier: Mehrkostenvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M
185 Betreff:
Ersatzneubau der
Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad
Eschersheim hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1552 (M 87)
1. Es dient zur Kenntnis, dass - für den Ersatzneubau der Niddabrücke zum Strandbad
Eschersheim mit Beschluss § 1552 der STVV vom 29.06.2017, (M 87) ein
Gesamtbetrag in Höhe von 830.620 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.002663 freigegeben wurde, - aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur der
Bauwirtschaft das Ausschreibungsergebnis um rd. 504.000 € auf einen
Gesamtinvestitionsbedarf von rd. 1.334.620 € gestiegen ist. 2. Die zusätzlichen erforderlichen Mittel in Höhe
von rd. 504.000 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. 3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von rd.
504.000 € (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe
16.03, Projektdefinition 5.007845 - Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die
Nidda zum Strandbad Eschersheim BW B 007 (010 d) - zur Verfügung.
4. Ferner dient weiterhin zur
Kenntnis, dass
a) von den Gesamtkosten der
Maßnahme bereits 91.477,62 € für Planungsleistungen verausgabt wurden,
b) die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03
über die neu eingerichtete Projektdefinition 5.007845 - Ersatzneubau der
Fußgängerbrücke über die Nidda zum Strandbad Eschersheim
BW B 007 (010 d) - abgewickelt wird, c) ein GVFG-Erhöhungsantrag in Höhe von 301.976
€ gestellt ist; die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem
Zuwendungsbescheid ergibt; d) sich aufgrund der Mehrausgaben die
Jahresfolgekosten um 14.491 € erhöhen. Die erforderliche Finanzierung ist
sichergestellt, es stehen dem jährliche Erträge in Höhe von insgesamt 3.553
€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Begründung: A - Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017, § 1552 (M 87) erfolgte die
Ausschreibung am 17.08.2017. Die Submission fand am 28.09.2017 statt und die
Vergabe musste bis spätestens zum 22.12.2017 erfolgt sein (nach Maßgabe des
GVFG-Förderbescheides). Die Submission ergab als günstigstes Angebot für die
bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von
1.100.750,11 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden
Mittel in Höhe von 597.077,20 € bewilligt. Da zu erwarten war, dass sich durch eine erneute
Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben
hatten, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten
Submissionsergebnisses zu erteilen. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr
insgesamt auf 1.334.292,91 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist
insgesamt um mehr als 10% überschritten und erfordert eine erneute
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Da ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung nicht mehr vor dem Vergabetermin am 22.12.2017
herbeigeführt werden konnte, war eine sogenannte Zweierverfügung notwendig.
B - Alternativen - keine - C - Lösung - keine - D - Kosten 1. Investitionsbedarf: (dazu
zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)
Investitionsbedarf
503.672,91 €
Die Mittel in Höhe von 503.672,91 € stehen zur Verfügung
bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.007845 Einer Förderung der städtischen Baumaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird gewährt. Ein entsprechender
Erhöhungsantrag wird gestellt, es werden Einnahmen von 301.976 €
erwartet. Kostenübersicht Brückenbaukosten 503.672,91 €
Summe Baukosten (Mehrkosten) 503.672,91 €
(brutto)
2.
Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2018 200.000,00 €
2019 303.672,91 €
3. Folgeinvestitionen:
- keine - 0,00 €
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten
Brückenbau 503.672,91 € x 1,15%*1 = 5.792,24 €
*1 In Anlehnung an die "Verordnung zur Berechnung von
Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem
Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
(Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV) 2. Abschreibung
Brückenbau BND * 85
Jahre*) 1/85 von 503.672,91 € 5.925,56 €
*) BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung 2,75
%* / 2 x (503.672,91 - 301.975,80) 2.773,34
€ *) Zinssatz gemäß
HH-Rundschreiben 2018 vom 22.11.2017
Gesamtsumme Jahresfolgekosten:
14.491,14 €
5. Jahreserträge:
Auflösung von Sonderposten (301.975,80 €) /
85 Jahre 3.552,66 €
(Analog der längsten
Nutzungsdauer) 6. Leistungen Dritter:
zusätzliche Zuwendungen nach GVFG werden
erwartet in Höhe
von 301.975,80 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - keine - Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
08.11.2018, NR 689
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.04.2017, M 87
Anfrage vom
08.11.2018, A 401
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8, 9 Versandpaket:
24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8
am 29.11.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 185
wird zugestimmt.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
26. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der
Vorlage M 185 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der
Vorlage NR 689 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP und BFF 27. Sitzung des OBR 9
am 29.11.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 185
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE
und LINKE. gegen FDP und BFF (= Zurückweisung)
26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 185 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 689 auf den Verkehrsausschuss
delegiert hat. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 689 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE. und FRANKFURTER; FDP und BFF (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
FRAKTION (M 185 = Annahme, NR 689 = Ablehnung) 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 689 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.,FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 185
= Annahme, NR 689 = Ablehnung) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 32 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 689 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.,FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): §
3478, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018