Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus"
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 77 wird abgelehnt.
Begründung
A. Allgemeines
Die erforderliche Schriftform zur Einreichung des Bürgerbegehrens wurde eingehalten.
B. Finanzielle Auswirkungen
In dieser Angelegenheit hat es in Frankfurt am Main noch keinen Bürgerentscheid gegeben.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Gemäß § 8b Abs. 3 S. 2 HGO sind bis zu drei Vertrauenspersonen zu benennen. Mit Frau Ursula Plahusch und den Herren Nidhal Chedly und Thomas Mann sind drei Vertrauenspersonen auf den Unterschriftenlisten benannt.
D. Klimaschutz
Nach § 8b Abs. 3 Satz 3 HGO muss ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheides von mindestens drei Prozent der bei der letzten Gemeindewahl Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Die Prüfung ergab, dass von 23.423 eingereichten Unterschriften 18.410 gültig sind.