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Neubauoptionen der Städtischen Bühnen

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  2. Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt.

Begründung

A. Allgemeines

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2619, wurde der Magistrat mit der Prüfung zur Sanierung der Städtische Bühnen Frankfurt beauftragt. Insbesondere sollten folgende Aspekte hinterfragt und beurteilt werden:

  1. In baulicher Hinsicht: - Ist eine bauliche Sanierung unter Bestandsschutz bzw. Bestandserhalt doch möglich? - Wenn ja, wie ist dies realisierbar?
  2. In funktionaler Hinsicht: - Können Funktionen ganz oder teilweise ausgelagert werden? - Wenn ja, wie ist dies realisierbar?
  3. In kostenmäßiger Hinsicht: - Kann eine bestandswahrende Sanierung mit deutlich verminderten Kosten erfolgen? - Wenn ja, mit welchen Kosten? Über die Zwischenergebnisse wurde kontinuierlich berichtet, zuletzt mit Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
  4. Inzwischen sind erste Prüfungen abgeschlossen. Über die Ergebnisse der Prüfung berichtete der Magistrat in einem gesonderten Bericht vom 15.05.2020, B 223.

B. Finanzielle Auswirkungen

Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass die Technische Gebäudeausstattung nahezu vollständig ersetzt werden muss. Auch alle Leitungen und Kanäle sind abgängig. Zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Brandschutz müssen zwingend auch tragende Bauteile saniert werden. Das Dach muss dringend saniert werden. Die Arbeitsstättenverordnung kann derzeit nur teilweise eingehalten werden. Betroffen sind unter anderem die nicht ausreichende Anzahl und Größe von Büros und Werkstätten (Kostüm/Beleuchtung), der zu kleine Orchesterprobesaal oder die Tageslichtversorgung von Arbeitsplätzen. Aufgrund von nicht zulässigen Behelfslager u. a. m. müssen Lagerflächen an anderer Stelle neu geschaffen werden. Da praktisch alle Kanäle und Leitungen ersetzt werden müssen (auch mit neuer Trassenführung), ist es schwer möglich, das Gebäude in (selbst zeitlich begrenzten) Abschnitten zu sanieren. Daher ist der Weiterbetrieb auch nur einer Spielstätte während der Sanierung nicht sinnvoll durchführbar. Es müssten unzählige Redundanzen im Bereich der Haustechnik geschaffen (provisorische Ersatzanlagen) und sehr komplexe Zwischenzustände geplant und gebaut werden (Erschließung und Entfluchtung, Brandschutz allgemein). Das sich daraus ergebende Zeit- und Kostenrisiko ist nicht beherrschbar.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Aufbauend auf dieser Bestandsanalyse hat der Magistrat unterschiedliche Varianten zur Sanierung der Theaterdoppelanlage geprüft.

D. Klimaschutz

Die Ergebnisse der Kostenermittlung für die Varianten Neubau einer Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz und zwei Neubauten (davon ein Neubau am Willy-Brandt-Platz) wurden bereits dargestellt. Eine Kostenermittlung für die Variante Neubau einer Doppelanlage an einem anderen Standort ist noch durchzuführen. Für die weiteren Planungsschritte stehen ausreichende Planungsmittel in der Produktgruppe 21.12 bei der Projektdefinition 5.006223 zur Verfügung.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 42
OBR 1
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 111 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Die Partei
Sitzung 41
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD BFF
Sitzung 40
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
Frankfurter
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
AFD BFF Frankfurter
Sitzung 47
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 39
Angenommen
1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD BFF