Neubauoptionen der Städtischen Bühnen
Antrag
- Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt.
Begründung
Mit der Vorlage M 111 vom 20.07.2020 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung der Realisierbarkeit verschiedener Neubau-Varianten für den Ersatz der Theater-Doppelanlage. Als Varianten werden dabei ein Neubau der Theater-Doppelanlage am derzeitigen Standort, an einem anderen Standort oder ein Neubau einer der beiden Gebäude am derzeitigen und des anderen Gebäudes an einem anderen Standort vorgeschlagen. Eine Rekonstruktion des Schauspielhauses von 1902 wird als mögliche Alternative von der Prüfung ausgeschlossen. In der Vorlage werden die reinen Baukosten für die verschiedenen Varianten dargestellt. Es fehlen jedoch völlig Angaben zu Grundstückskosten. Soweit Grundstücke genutzt werden, die im Eigentum der Stadt stehen, fallen diese nicht an. Es werden jedoch mehrere Varianten in die Prüfung einbezogen, bei denen fremde Grundstücke überbaut werden, für die möglicherweise erhebliche Kosten entstehen. Alleine das in die Planungen einbezogene Grundstück an der Neuen Mainzer Straße besitzt einen Wert von mehr als € 200 Mio. Dieses müsste von der Stadt ggf. käuflich erworben werden, soweit keine anderweitige Übertragung erfolgt, z.B. im Wege eines Grundstückstauschs oder gegen die Schaffung von Baurecht erfolgt oder eine Übertragung im Gegenzug. Grundsätzlich sollte eine Rekonstruktion des Schauspielhauses von 1902 als mögliche Alternative in die Prüfung einbezogen werden, auch wenn eine Realisierung aus verschiedenen Gründen unwahrscheinlich erscheint.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1255) und BFF (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION; FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1255) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1255) und BFF (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)