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Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus" - Dialog mit den Initiatoren aufnehmen

Vorlagentyp: NR BFF-BIG

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 78 "Bürgerbegehren ‚Rettet das Schauspielhaus'" wird solange zurückgestellt, bis ein ergebnisoffener Dialog zwischen den Verantwortlichen im neugewählten Magistrat der XIX. Wahlperiode der Stadt Frankfurt und den Initiatoren des Bürgerbegehrens stattgefunden hat und ein entsprechender Bericht über dessen Verlauf sowie mögliche Ergebnisse daraus an die Stadtverordneten ergangen ist.

Begründung

Die Initiatoren des kassatorischen Bürgerbegehrens "Rettet das Schauspielhaus" haben innerhalb der vom Gesetzgeber (§ 8b Abs. 3 S. 1 HS. 2 HGO gesetzten Acht-Wochen-Frist für das von ihnen vertretene Anliegen insgesamt 23.423 Unterschriften gesammelt und eingereicht, von denen nach Prüfung durch das Bürgeramt, Statistik und Wahlen 18.410 Unterschriften für gültig erklärt wurden. Die notwendige Anzahl von (mindestens) 15.064 Unterstützungsunterschriften gemäß § 8b Abs. 3S. 3 HGO wurde somit deutlich überschritten. Der Respekt vor dem in der Hessischen Gemeindeordnung verankerten Bürgerbegehren als Instrument der direkten Demokratie und unmittelbaren Bürgerbeteiligung, aber auch der Respekt vor dem Willen von 18.410 als gültig anerkannten Unterstützungsunterschriften Frankfurter Wählerinnen und Wähler gebietet es, von Seiten des Magistrats zumindest einen ergebnisoffenen Dialog mit den Initiatoren des Bürgerentscheids zu führen und über dessen Verlauf sowie mögliche Ergebnisse daraus den Stadtverordneten zu berichten, bevor diese über die Magistratsvorlage M 78 entscheiden. Darüber hinaus ist mit einem solchen Dialog auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Magistrat selbst in seiner Vorlage M 111/20 "Neubauoptionen der Städtischen Bühnen" unter III. ausführt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung eines künstlerischen, betrieblichen und räumlichen Konzeptes für den zukünftigen Spielbetrieb der Städtischen Bühnen "eigens zu informieren bzw. zu beteiligen" sind. Dass genau diese, vom Magistrat selbst gewollte und von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 6247 vom 03.09.2020 bestätigte Bürgerbeteiligung einer Initiative verwehrt werden sollte, die sich seit Beginn der öffentlichen Diskussion um die Zukunft der Städtischen Bühnen im Sommer 2016 aktiv und konstruktiv in den Diskurs eingebracht hat, wäre völlig unverständlich. Zumal diese Initiative, wie das Ergebnis des Bürgerbegehrens zeigt, einen maßgeblichen Teil der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger repräsentiert. Aber auch im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in unserer Stadt ist die Suche nach möglichen Kompromisslinien mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens anzeigt, um eine gerichtliche Auseinandersetzung über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens - und daraus für die Stadt Frankfurt im Falle einer Niederlage resultierende Verfahrenskosten - nach Möglichkeit zu vermeiden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

3
3. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✕ Abgelehnt

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

Ablehnung:
AfD BFF-BIG
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION
4
4. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✕ Abgelehnt

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und IBF gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und IBF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Ablehnung:
AfD BFF-BIG Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION IBF

Verknüpfte Vorlagen