Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Neubauoptionen der Städtischen Bühnen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.12.2021, B 416 Betreff: Neubauoptionen der Städtischen Bühnen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.09.2020, § 6247 (M 111) Zur Bearbeitung der Prüfpunkte aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020, § 6247 (M 111), hat der Magistrat die "Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen" beauftragt. Die wesentlichen Prüfungen sind abgeschlossen und die Ergebnisse im Folgenden summarisch und in der Anlage als ausführlicher Bericht dargestellt. Rückblick auf die vorangegangenen Untersuchungen und Entscheidungen Mit Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie 2017 ist belegt, dass ein zukunftssicherer Betrieb in der bestehenden Theaterdoppelanlage nur noch kurze Zeit möglich ist. Das Gebäude - und hier im Besonderen die Haustechnik - ist am Ende des Lebenszyklus angelangt. Die anschließende erweiterte Sanierungsstudie bestätigte, dass eine Sanierung der Spielstätten künstlerisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist sowie diese die geltenden Arbeitsstättenrichtlinien nicht vollumfassend erfüllen könnte. Eine Sanierung würde ca. 12 Jahre dauern und nahezu 1 Milliarde Euro kosten und könnte nur unwesentliche Verbesserungen für den künstlerischen Betrieb ermöglichen. Im Gegenteil: grundlegende Mängel des Gebäudekomplexes, die den Betrieb erschweren und behindern, könnten nicht behoben werden. So beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2020, eine Sanierung nicht weiterzuverfolgen. Über die ökologischen und wirtschaftlichen Ziele hinaus erwarteten die Stadtverordneten, dass Neubauten einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung und Stadtgestaltung leisten sollen. Auch ist sicherzustellen, dass optimale und zukunftssichere Bedingungen für den Bühnenbetrieb geschaffen werden. Unter dieser Prämisse wurde die Prüfung verschiedener Varianten durchgeführt. Die konkrete Identifizierung von geeigneten Standorten hat vertiefende Untersuchungen erlaubt, die ein umfassendes Bild der Auswirkungen an den verschiedenen Standorten darstellen. Der nun vorliegende Bericht der Stabsstelle "Zukunft der Städtischen Bühnen" zeigt klar auf, wo und wie die neuen Städtischen Bühnen realisiert werden können. Nutzungs- und Funktionskonzept Im Rahmen des Auftrages der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020, § 6247 (M 111), wurde von der Stabsstelle "Zukunft Städtische Bühnen Frankfurt" in Zusammenarbeit mit Vertretern der Städtischen Bühnen Frankfurt ein zukunftssicheres Nutzungs- und Funktionskonzept aufgestellt. Auf dieser Grundlage wurden alle fünf Standortvarianten auf ihre bauliche, räumliche und ökonomische Umsetzbarkeit sowie auf ökologische Auswirkungen untersucht. Hierzu wurden umfangreiche Untersuchungen und Gutachten in Auftrag gegeben. Die Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen hat deren Ergebnisse in diesem Bericht zusammengeführt und in den einzelnen Kapiteln erläutert. Auf dieser Grundlage können die verantwortlichen Vertreter der Stadt in den zuständigen politischen Gremien eine fundierte Entscheidung über die Umsetzung einer der fünf Varianten treffen. Das aufgestellte Nutzungs- und Funktionskonzept bildet die Grundlage für die zukünftige Entwicklung von Oper und Schauspiel. Durch dieses Konzept können nicht nur die derzeitigen Defizite beseitigt werden, sondern darin werden auch erwartbare zukünftige Entwicklungen der Theater- und Opernlandschaft der nächsten Jahre berücksichtigt. Auf dieser Basis kann die hohe Qualität von Oper und Schauspiel auf Jahre hinaus sichergestellt werden. Standortuntersuchungen Insgesamt wurden fünf unterschiedliche Standorte tiefergehend auf ihre Eignung untersucht. Für alle fünf Varianten konnte die bauliche Eignung der Grundstücke nachgewiesen werden. Das vorliegende Raumprogramm kann grundsätzlich auf jedem der Grundstücke untergebracht werden, dabei sind die im nächsten Absatz beschriebenen Einschränkungen zu beachten. Die Lagerflächen wären wie bisher generell an einem anderen Standort zu errichten. An Einschränkungen sind zu beachten: Für die Variante 1 - Oper am Willy-Brandt-Platz und Schauspiel in den Wallanlagen gegenüber - ist anzumerken, dass das Grundstück für den Standort in den Wallanlagen am Willy-Brandt-Platz für ein Schauspielhaus sehr knapp bemessen ist. Mögliche Nachteile in der Architektur und Funktionalität des neuen Gebäudes können nicht ausgeschlossen werden. Die gemeinsamen Werkstätten würden in der Oper am Willy-Brandt-Platz untergebracht werden können. Die Variante 2 - Schauspiel am Willy-Brandt-Platz und Oper an der Neuen Mainzer Straße - sieht die Bebauung des Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße mit einem neuen Operngebäude und einem separat genutzten Hochhaus vor. Die gemeinsamen Werkstätten sind am Schauspiel verortet. Die Variante 3 - Oper am Willy-Brandt-Platz und Schauspiel am Opernplatz - sieht wie in Variante 1 die gemeinsamen Werkstätten an der Oper vor. Ähnlich wie in Variante 1 ist die Grundstücksfläche am Opernplatz 2 für ein Schauspielhaus nur dann ausreichend, wenn angrenzende Flächen aus den Wallanlagen zusätzlich überbaut werden. Zudem ist der Standort mit einem S-Bahn-Tunnel unterbaut. Die Variante 4 - Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz - lässt es aus Platzgründen nicht zu, dass die Dekorationswerkstätten unmittelbar an den Spielstätten untergebracht werden. Ein externes Werkstatt- und Lagerzentrum müsste diese Funktionen übernehmen. Daraus resultieren Einschränkungen in den betrieblichen Abläufen. Zusätzlicher Pendel- und Logistikverkehr würde notwendig. Das Grundstück der Variante 5 - Doppelanlage mit Werkstätten - im Osthafen weist zwar genügend Fläche auf, ist allerdings durch den Zuschnitt nicht optimal zu bebauen. Durch das nach Osten spitz zulaufende Grundstück kann die Oper nur im westlichen Teil direkt neben der Honsellbrücke errichtet werden. Darüber hinaus ist mit erheblichen Altlasten auf dem Grundstück zu rechnen, die Dauer der Beseitigung und deren Kosten können derzeit nicht geschätzt werden. Dieser Standort liegt gemäß dem geltenden Flächennutzungsplan innerhalb der Sonderbaufläche Hafen. Zudem ist eine dem Willy-Brandt-Platz annähernd vergleichbare ÖPNV-Anbindung nicht gegeben. Klimatische Untersuchungen Erhebliche Unterschiede ergeben sich aus der Bewertung der stadtklimatischen Auswirkungen der einzelnen Varianten. Hier schneidet die Variante 1 wegen der starken Inanspruchnahme der Wallanlagen kritisch ab. Die Lage des Schauspiels als Riegel zum Mainufer hat negative Auswirkungen auf die Luftzufuhr in die Wallanlagen und die benachbarten Bereiche. Eine Verschmelzung der Wärmeinseln Bahnhofsviertel und Innenstadt ist wahrscheinlich. Die Variante 3 (Schauspiel am Opernplatz) bewirkt eine Erweiterung der Wärmeinsel südlich der Alten Oper und den Verlust von wichtigen Übergangs- und Pufferbereichen der Wallanlagen im relevanten Maßstab. Zudem wird von einer Steigerung der Barrierewirkung für den Windfluss ausgegangen. Positiv zu werten ist bei dieser Variante am Standort Willy-Brandt-Platz die mögliche Erweiterung der nicht bebauten Grün- und Freifläche. Insgesamt muss hier jedoch ein negativer Einfluss auf das Stadtklima befürchtet werden, da der Verbesserung am Willy-Brandt-Platz eine deutliche Verschlechterung am Opernplatz gegenübersteht. Variante 4 manifestiert den bisherigen (schlechten) Status Quo. Allein die Varianten 2 und 5 können durch einen erheblichen Zugewinn an Grün- und Freiflächen am Willy-Brandt-Platz eine Verbesserung der stadtklimatischen Situation herbeiführen, müssten dazu allerdings die Voraussetzung erfüllen, dass die freiwerdende Fläche am Willy-Brandt-Platz in eine Grünanlage umgewandelt wird. Nur durch die Begrünung eines erheblichen Anteils der bei diesen Varianten freiwerdenden, heute noch überbauten Fläche am Willy-Brandt-Platz kann ein relevanter positiver Effekt für das Stadtklima erzielt werden. Ökologische Untersuchungen Neben der klimatischen Bewertung der einzelnen Varianten wurden weitere Nachhaltigkeitsgesichtspunkte untersucht. Hierzu gehören unter anderem die Nutzbarkeit von Erneuerbaren Energien, die Graue Energie und der Flächenverbrauch. Erneuerbare Energien Bei der Nutzung von Solarenergie und Geothermie schneiden alle Varianten ähnlich gut ab. Nur bei den Solaren Erträgen hat die Variante 5 einen kleinen Vorteil, weil kein Schattenwurf von umliegenden Gebäuden zu erwarten ist. Darüber hinaus verfügt sie über die größte Dachfläche. Bei der Nutzung der städtischen Abwasserkanäle als Wärmelieferant kann die Variante 1 Vorteile verbuchen, da sie sehr nah an einem der Hauptabwasserstränge gelegen ist. Die Varianten 2, 3 und 5 werden ebenfalls noch als gut bewertet. Die Variante 4 hat hier nur "mäßiges" Potential. Graue Energie und Graue Emissionen Neben dem Energiebedarf im Betrieb und der Nutzung erneuerbarer Energien besteht ein großes Potential zur Reduktion von Treibhausgasen in der Betrachtung des Energiebedarfs für die Herstellung von Gebäuden - der so genannten grauen Energie. Die Ökobilanzierung ist eine Berechnungsmethodik zur ganzheitlichen Erfassung sämtlicher Umweltwirkungen (d. h. Emissionen, Ressourcenverbrauch, Energie) über den Lebenszyklus von Gebäuden. Als Betrachtungszeitraum werden zumeist 50 Jahre angesetzt. Bei der Ökobilanzierung von Neubauten liegt das Verhältnis oftmals bei rund 1/3 "grauer Energie" und 2/3 Betriebsenergie - allerdings können sich diese Anteile gemäß der Höhe des Betriebsenergiebedarfs der jeweiligen Nutzungstypologie (z. B. Veranstaltungsgebäude vs. Wohngebäude) sowie der jeweiligen Bauweise (z. B. Holzbau vs. Stahlbetonbau) deutlich unterscheiden. Die Ökobilanzierung bei Sanierungen ist nochmals differenzierter zu betrachten: Ein saniertes Gebäude mit gleichwertigem Primärenergiebedarf im Betrieb wie ein Neubau würde im Sinne der Ressourcenschonung prinzipiell die ökologischere Variante darstellen. Doch im Falle der Bühnen ließe sich die Gebäudehülle (z. B. Dämmstoffstärken, Wärmebrücken-freiheit) und die Gebäudetechnik (Platzbedarfe, Raumhöhen, Schächte, Wärme/Kälte-Übergaben, Einbindung erneuerbarer Energien etc.) des Bestandes in der Realität nicht gleichwertig herstellen und hätte deutlich höhere Emissionen für den Gebäudebetrieb zur Folge. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass alle Neubau-Varianten durch den Betrieb deutlich mehr CO2 einsparen, als durch den Neubau der Spielstätten ausgestoßen wird. Die Einsparungen im Betrieb der Neubauvarianten liegen bei über 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr. Flächeninanspruchnahme Betrachtet man die Flächeninanspruchnahme der einzelnen Varianten, liegt die Variante 2 klar an erster Stelle. Die Kombination aus Bebauung bereits versiegelter Flächen und Doppelnutzung der Neuen Mainzer Straße durch das Operngebäude und ein Hochhaus ermöglicht, dass sehr flächeneffizient gebaut werden kann. Neuversiegelungen bleiben minimal bei gleichzeitiger Freigabe von bisher bebauten Flächen am Willy-Brandt-Platz. Variante 4 wird ähnlich gut bewertet, da die kompakte Bauweise der Doppelanlage das vorhandene Baugrundstück maximal ausnutzt. Schlechter schneidet die Variante 5 ab, da sie aufgrund der vergleichsweise geringen Baudichte die größte Fläche beansprucht. Hinzu kommt, dass nahezu das komplette Grundstück mit einer Tiefgarage unterbaut werden muss, was zu einer signifikanten Beeinträchtigung der darüber befindlichen Freiflächen führt. Die Varianten 1 und 3 sind bezogen auf den Flächenverbrauch durchschnittlich, aufgrund des zu erwartenden massiven Eingriffs in die Wallanlagen, trotz Flächenentlastung am Willy-Brandt-Platz, aber nicht empfehlenswert. Grün- und Freiflächenbilanz Bei der Grün- und Freiflächenbilanz schneidet die Variante 2 eindeutig am besten ab: bei keiner anderen Variante können so viele Flächen für eine neue innerstädtische Frei- und Grünfläche zurückgewonnen werden. Die Beanspruchung von ca. 600 m2 der Wallanlagen wird überkompensiert durch ca. 5.700 m2 entsiegelter Flächen am Willy-Brandt-Platz. Zugewinne an entsiegelten Flächen bieten in geringerem Maße die Variante 3 (Zugewinn: 3.500 m2) und noch geringer Variante 1 (Zugewinn: 1.200 m2). Bei Variante 4 ist kein Zugewinn an Frei- und Grünflächen zu erwarten. Für die Variante 5 lässt sich eine solche Flächenbilanz nicht erstellen, da völlig unklar ist, ob und in welcher Form eine Bebauung am Willy-Brandt-Platz erfolgt, sollten Oper und Schauspiel im Osthafen ihren neuen Standort finden. Kosten Bei Betrachtung der Investitionskosten der einzelnen Varianten schneidet die Variante 2 mit rund 811 Mio. EUR am besten ab. Die Variante 4 verursacht die höchsten Investitionskosten (ca. 891 Mio. EUR), da für beide Bühnen (Oper und Schauspiel) eine Interim-Unterbringung geschaffen werden muss und zudem Kosten für ein externes Lager- und Werkstattgebäudes anfallen. Die Variante 5 (ca. 836 Mio. EUR), Variante 1 (ca. 859 Mio. EUR) und Variante 3 (ca. 872 Mio. EUR) liegen dazwischen. Über die Investitionskosten hinaus wurde eine Gesamtkostenbetrachtung angestellt, welche die Investitionskosten sowie die Betriebs- und Umweltfolgekosten der Gebäude über eine Dauer von 50 Jahren berücksichtigt. Auf Grund der ähnlichen Berechnungsgrundlagen liegen alle Varianten kostenmäßig sehr nah beieinander. Insgesamt müssen nach dieser Rechnung während einer 50-jährigen Betriebszeit an Kapital-, Betriebs- und Umweltkosten zwischen rund 35,6 Mio. EUR und 37,4 Mio. EUR aufgewendet werden. Bei Zusammenfassung der Investitions- und Betriebskosten bleibt Variante 2 vor allem wegen der geringeren Investitionskosten die günstigste. Denkmalschutz Derzeit befindet sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Dialog mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) über die bauliche Substanz des Foyerbaus und die Auswirkungen des Denkmalschutzes auf die Planungsziele. Ausblick Aufgrund des kritischen baulichen Zustands des Bestandsgebäudes der Städtischen Bühnen und der damit einhergehenden latenten Gefahr auch massiver Betriebsstörungen ist es dringend erforderlich, möglichst zeitnah eine Entscheidung über den Standort und die umzusetzende bauliche Variante zu treffen. Bereits heute sind umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung des Bühnenbetriebs dringend erforderlich. Gleichwohl erfordern die Komplexität der Aufgabe und die absehbaren enormen Kosten, dass sämtliche Varianten und Optionen umfassend zu prüfen und zu bewerten waren. Angesichts der Bedeutung und Größe des Vorhabens für die Stadt ist ein breit angelegter Architekturwettbewerb auszuloben. Dieser benötigt in der Vorbereitung klare Vorgaben über den Standort, die städtebaulichen Ziele, die ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen, die künstlerischen Konzepte, und vieles andere mehr. Eine gültige Aussage über konkrete Planungsschritte hängt von den Grundsatzentscheidungen insbesondere zum Standort ab, die in der aktuellen Projektphase abschließend geprüft und gefällt werden. Insgesamt ist mit einer Projektlaufzeit von etwa 10-12 Jahren zu rechnen. Die reine Bauzeit (inkl. Abbruch etc.) schätzt die Stabsstelle auf etwa 6-8 Jahre. Die notwendigen Interim-Maßnahmen sind entsprechend für diese Zeit einzurichten und vorzuhalten. Anlage _Bericht (ca. 7,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.07.2020, M 111 Anfrage vom 06.04.2023, A 213 Antrag vom 06.04.2023, NR 642 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 4 Versandpaket: 15.12.2021 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 7. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2022, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 416 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 416 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 416 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 24.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1410, 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2022 Aktenzeichen: 41 4