Neubauoptionen der Städtischen Bühnen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 13.12.2021, B
416 Betreff:
Neubauoptionen der Städtischen Bühnen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.09.2020, §
6247 (M 111) Zur Bearbeitung der Prüfpunkte aus dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020, § 6247 (M 111), hat der Magistrat
die "Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen" beauftragt. Die wesentlichen
Prüfungen sind abgeschlossen und die Ergebnisse im Folgenden summarisch und in
der Anlage als ausführlicher Bericht dargestellt. Rückblick auf die vorangegangenen Untersuchungen
und Entscheidungen Mit Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie 2017 ist
belegt, dass ein zukunftssicherer Betrieb in der bestehenden
Theaterdoppelanlage nur noch kurze Zeit möglich ist. Das Gebäude - und hier im
Besonderen die Haustechnik - ist am Ende des Lebenszyklus angelangt. Die
anschließende erweiterte Sanierungsstudie bestätigte, dass eine Sanierung der
Spielstätten künstlerisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist sowie diese die
geltenden Arbeitsstättenrichtlinien nicht vollumfassend erfüllen könnte. Eine
Sanierung würde ca. 12 Jahre dauern und nahezu 1 Milliarde Euro kosten und
könnte nur unwesentliche Verbesserungen für den künstlerischen Betrieb
ermöglichen. Im Gegenteil: grundlegende Mängel des Gebäudekomplexes, die den
Betrieb erschweren und behindern, könnten nicht behoben werden. So beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 30.
Januar 2020, eine Sanierung nicht weiterzuverfolgen. Über die ökologischen und
wirtschaftlichen Ziele hinaus erwarteten die Stadtverordneten, dass Neubauten
einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung und Stadtgestaltung leisten
sollen. Auch ist sicherzustellen, dass optimale und zukunftssichere Bedingungen
für den Bühnenbetrieb geschaffen werden. Unter dieser Prämisse wurde die
Prüfung verschiedener Varianten durchgeführt. Die konkrete Identifizierung von geeigneten
Standorten hat vertiefende Untersuchungen erlaubt, die ein umfassendes Bild der
Auswirkungen an den verschiedenen Standorten darstellen. Der nun vorliegende
Bericht der Stabsstelle "Zukunft der Städtischen Bühnen" zeigt klar auf, wo und
wie die neuen Städtischen Bühnen realisiert werden können. Nutzungs- und Funktionskonzept Im Rahmen des Auftrages der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020, § 6247 (M 111), wurde von der
Stabsstelle "Zukunft Städtische Bühnen Frankfurt" in Zusammenarbeit mit
Vertretern der Städtischen Bühnen Frankfurt ein zukunftssicheres Nutzungs- und
Funktionskonzept aufgestellt. Auf dieser Grundlage wurden alle fünf
Standortvarianten auf ihre bauliche, räumliche und ökonomische Umsetzbarkeit
sowie auf ökologische Auswirkungen untersucht. Hierzu wurden umfangreiche
Untersuchungen und Gutachten in Auftrag gegeben. Die Stabsstelle Zukunft der
Städtischen Bühnen hat deren Ergebnisse in diesem Bericht zusammengeführt und
in den einzelnen Kapiteln erläutert. Auf dieser Grundlage können die
verantwortlichen Vertreter der Stadt in den zuständigen politischen Gremien
eine fundierte Entscheidung über die Umsetzung einer der fünf Varianten
treffen. Das aufgestellte Nutzungs- und
Funktionskonzept bildet die Grundlage für die zukünftige Entwicklung von Oper
und Schauspiel. Durch dieses Konzept können nicht nur die derzeitigen Defizite
beseitigt werden, sondern darin werden auch erwartbare zukünftige Entwicklungen
der Theater- und Opernlandschaft der nächsten Jahre berücksichtigt. Auf dieser
Basis kann die hohe Qualität von Oper und Schauspiel auf Jahre hinaus
sichergestellt werden. Standortuntersuchungen Insgesamt wurden fünf unterschiedliche Standorte
tiefergehend auf ihre Eignung untersucht. Für alle fünf Varianten konnte die
bauliche Eignung der Grundstücke nachgewiesen werden. Das vorliegende
Raumprogramm kann grundsätzlich auf jedem der Grundstücke untergebracht werden,
dabei sind die im nächsten Absatz beschriebenen Einschränkungen zu beachten.
Die Lagerflächen wären wie bisher generell an einem anderen Standort zu
errichten. An Einschränkungen sind zu
beachten: Für die Variante 1 - Oper am
Willy-Brandt-Platz und Schauspiel in den Wallanlagen gegenüber - ist
anzumerken, dass das Grundstück für den Standort in den Wallanlagen am
Willy-Brandt-Platz für ein Schauspielhaus sehr knapp bemessen ist. Mögliche
Nachteile in der Architektur und Funktionalität des neuen Gebäudes können nicht
ausgeschlossen werden. Die gemeinsamen Werkstätten würden in der Oper am
Willy-Brandt-Platz untergebracht werden können. Die Variante 2 - Schauspiel am Willy-Brandt-Platz und
Oper an der Neuen Mainzer Straße - sieht die Bebauung des Grundstücks an der
Neuen Mainzer Straße mit einem neuen Operngebäude und einem separat genutzten
Hochhaus vor. Die gemeinsamen Werkstätten sind am Schauspiel verortet. Die Variante 3 - Oper am Willy-Brandt-Platz und
Schauspiel am Opernplatz - sieht wie in Variante 1 die gemeinsamen Werkstätten
an der Oper vor. Ähnlich wie in Variante 1 ist die Grundstücksfläche am
Opernplatz 2 für ein Schauspielhaus nur dann ausreichend, wenn angrenzende
Flächen aus den Wallanlagen zusätzlich überbaut werden. Zudem ist der Standort
mit einem S-Bahn-Tunnel unterbaut. Die Variante 4 - Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz -
lässt es aus Platzgründen nicht zu, dass die Dekorationswerkstätten unmittelbar
an den Spielstätten untergebracht werden. Ein externes Werkstatt- und
Lagerzentrum müsste diese Funktionen übernehmen. Daraus resultieren
Einschränkungen in den betrieblichen Abläufen. Zusätzlicher Pendel- und
Logistikverkehr würde notwendig. Das Grundstück der Variante 5 - Doppelanlage mit
Werkstätten - im Osthafen weist zwar genügend Fläche auf,
ist allerdings durch den Zuschnitt nicht optimal zu bebauen. Durch das nach
Osten spitz zulaufende Grundstück kann die Oper nur im westlichen Teil direkt
neben der Honsellbrücke errichtet werden. Darüber hinaus ist mit erheblichen
Altlasten auf dem Grundstück zu rechnen, die Dauer der Beseitigung und deren
Kosten können derzeit nicht geschätzt werden. Dieser Standort liegt gemäß dem
geltenden Flächennutzungsplan innerhalb der Sonderbaufläche Hafen. Zudem ist
eine dem Willy-Brandt-Platz annähernd vergleichbare ÖPNV-Anbindung nicht
gegeben. Klimatische Untersuchungen Erhebliche Unterschiede ergeben sich aus der
Bewertung der stadtklimatischen Auswirkungen der einzelnen Varianten. Hier
schneidet die Variante 1 wegen der starken Inanspruchnahme der Wallanlagen
kritisch ab. Die Lage des Schauspiels als Riegel zum Mainufer hat negative
Auswirkungen auf die Luftzufuhr in die Wallanlagen und die benachbarten
Bereiche. Eine Verschmelzung der Wärmeinseln Bahnhofsviertel und Innenstadt ist
wahrscheinlich. Die Variante
3 (Schauspiel am Opernplatz) bewirkt eine Erweiterung der Wärmeinsel südlich
der Alten Oper und den Verlust von wichtigen Übergangs- und Pufferbereichen der
Wallanlagen im relevanten Maßstab. Zudem wird von einer Steigerung der
Barrierewirkung für den Windfluss ausgegangen. Positiv zu werten ist bei dieser
Variante am Standort Willy-Brandt-Platz die mögliche Erweiterung der nicht
bebauten Grün- und Freifläche. Insgesamt muss hier jedoch ein negativer
Einfluss auf das Stadtklima befürchtet werden, da der Verbesserung am
Willy-Brandt-Platz eine deutliche Verschlechterung am Opernplatz
gegenübersteht. Variante 4
manifestiert den bisherigen (schlechten) Status Quo. Allein die Varianten 2 und 5 können durch einen
erheblichen Zugewinn an Grün- und Freiflächen am Willy-Brandt-Platz eine
Verbesserung der stadtklimatischen Situation herbeiführen, müssten dazu
allerdings die Voraussetzung erfüllen, dass die freiwerdende Fläche am
Willy-Brandt-Platz in eine Grünanlage umgewandelt wird. Nur durch die Begrünung
eines erheblichen Anteils der bei diesen Varianten freiwerdenden, heute noch
überbauten Fläche am Willy-Brandt-Platz kann ein relevanter positiver Effekt
für das Stadtklima erzielt werden. Ökologische Untersuchungen Neben der klimatischen Bewertung der einzelnen
Varianten wurden weitere Nachhaltigkeitsgesichtspunkte untersucht. Hierzu
gehören unter anderem die Nutzbarkeit von Erneuerbaren Energien, die Graue
Energie und der Flächenverbrauch. Erneuerbare Energien Bei der Nutzung von Solarenergie und Geothermie
schneiden alle Varianten ähnlich gut ab. Nur bei den Solaren Erträgen hat die
Variante 5 einen kleinen Vorteil, weil kein Schattenwurf von umliegenden
Gebäuden zu erwarten ist. Darüber hinaus verfügt sie über die größte
Dachfläche. Bei der Nutzung der städtischen Abwasserkanäle als Wärmelieferant
kann die Variante 1 Vorteile verbuchen, da sie sehr nah an einem der
Hauptabwasserstränge gelegen ist. Die Varianten 2, 3 und 5 werden ebenfalls
noch als gut bewertet. Die Variante 4 hat hier nur "mäßiges" Potential.
Graue Energie und Graue Emissionen Neben dem Energiebedarf im Betrieb
und der Nutzung erneuerbarer Energien besteht ein großes Potential zur
Reduktion von Treibhausgasen in der Betrachtung des Energiebedarfs für die
Herstellung von Gebäuden - der so genannten grauen Energie. Die Ökobilanzierung
ist eine Berechnungsmethodik zur ganzheitlichen Erfassung sämtlicher
Umweltwirkungen (d. h. Emissionen, Ressourcenverbrauch, Energie) über den
Lebenszyklus von Gebäuden. Als Betrachtungszeitraum werden zumeist 50 Jahre
angesetzt. Bei der Ökobilanzierung von Neubauten liegt das Verhältnis oftmals
bei rund 1/3 "grauer Energie" und 2/3 Betriebsenergie - allerdings können sich
diese Anteile gemäß der Höhe des Betriebsenergiebedarfs der jeweiligen
Nutzungstypologie (z. B. Veranstaltungsgebäude vs. Wohngebäude) sowie der
jeweiligen Bauweise (z. B. Holzbau vs. Stahlbetonbau) deutlich unterscheiden.
Die Ökobilanzierung bei Sanierungen ist nochmals differenzierter zu betrachten:
Ein saniertes Gebäude mit gleichwertigem Primärenergiebedarf im Betrieb wie ein
Neubau würde im Sinne der Ressourcenschonung prinzipiell die ökologischere
Variante darstellen. Doch im Falle der Bühnen ließe sich die Gebäudehülle (z.
B. Dämmstoffstärken, Wärmebrücken-freiheit) und die Gebäudetechnik
(Platzbedarfe, Raumhöhen, Schächte, Wärme/Kälte-Übergaben, Einbindung
erneuerbarer Energien etc.) des Bestandes in der Realität nicht gleichwertig
herstellen und hätte deutlich höhere Emissionen für den Gebäudebetrieb zur
Folge. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass alle Neubau-Varianten durch den
Betrieb deutlich mehr CO2 einsparen, als durch den Neubau der Spielstätten
ausgestoßen wird. Die Einsparungen im Betrieb der Neubauvarianten liegen bei
über 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr. Flächeninanspruchnahme Betrachtet man die Flächeninanspruchnahme der
einzelnen Varianten, liegt die Variante 2 klar an erster Stelle. Die
Kombination aus Bebauung bereits versiegelter Flächen und Doppelnutzung der
Neuen Mainzer Straße durch das Operngebäude und ein Hochhaus ermöglicht, dass
sehr flächeneffizient gebaut werden kann. Neuversiegelungen bleiben minimal bei
gleichzeitiger Freigabe von bisher bebauten Flächen am Willy-Brandt-Platz.
Variante 4 wird ähnlich gut bewertet, da die kompakte Bauweise der Doppelanlage
das vorhandene Baugrundstück maximal ausnutzt. Schlechter schneidet die
Variante 5 ab, da sie aufgrund der vergleichsweise geringen Baudichte die
größte Fläche beansprucht. Hinzu kommt, dass nahezu das komplette Grundstück
mit einer Tiefgarage unterbaut werden muss, was zu einer signifikanten
Beeinträchtigung der darüber befindlichen Freiflächen führt. Die
Varianten 1 und 3 sind bezogen auf den Flächenverbrauch durchschnittlich,
aufgrund des zu erwartenden massiven Eingriffs in die Wallanlagen, trotz
Flächenentlastung am Willy-Brandt-Platz, aber nicht empfehlenswert. Grün- und Freiflächenbilanz Bei der Grün- und Freiflächenbilanz schneidet die
Variante 2 eindeutig am besten ab: bei keiner anderen Variante können so viele
Flächen für eine neue innerstädtische Frei- und Grünfläche zurückgewonnen
werden. Die Beanspruchung von ca. 600 m2 der Wallanlagen wird überkompensiert
durch ca. 5.700 m2 entsiegelter Flächen am Willy-Brandt-Platz. Zugewinne an
entsiegelten Flächen bieten in geringerem Maße die Variante 3 (Zugewinn: 3.500
m2) und noch geringer Variante 1 (Zugewinn: 1.200 m2). Bei Variante 4 ist kein
Zugewinn an Frei- und Grünflächen zu erwarten. Für die Variante 5 lässt sich
eine solche Flächenbilanz nicht erstellen, da völlig unklar ist, ob und in
welcher Form eine Bebauung am Willy-Brandt-Platz erfolgt, sollten Oper und
Schauspiel im Osthafen ihren neuen Standort finden. Kosten Bei Betrachtung der Investitionskosten der einzelnen
Varianten schneidet die Variante 2 mit rund 811 Mio. EUR am besten ab. Die
Variante 4 verursacht die höchsten Investitionskosten (ca. 891 Mio. EUR), da
für beide Bühnen (Oper und Schauspiel) eine Interim-Unterbringung geschaffen
werden muss und zudem Kosten für ein externes Lager- und Werkstattgebäudes
anfallen. Die Variante 5 (ca. 836 Mio. EUR), Variante 1 (ca. 859 Mio. EUR) und
Variante 3 (ca. 872 Mio. EUR) liegen dazwischen. Über die Investitionskosten hinaus wurde eine
Gesamtkostenbetrachtung angestellt, welche die Investitionskosten sowie die
Betriebs- und Umweltfolgekosten der Gebäude über eine Dauer von 50 Jahren
berücksichtigt. Auf Grund der ähnlichen Berechnungsgrundlagen liegen alle
Varianten kostenmäßig sehr nah beieinander. Insgesamt müssen nach dieser
Rechnung während einer 50-jährigen Betriebszeit an Kapital-, Betriebs- und
Umweltkosten zwischen rund 35,6 Mio. EUR und 37,4 Mio. EUR aufgewendet werden.
Bei Zusammenfassung der Investitions- und Betriebskosten bleibt Variante 2 vor
allem wegen der geringeren Investitionskosten die günstigste. Denkmalschutz Derzeit befindet sich der Magistrat der Stadt
Frankfurt am Main im Dialog mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH)
über die bauliche Substanz des Foyerbaus und die Auswirkungen des
Denkmalschutzes auf die Planungsziele. Ausblick Aufgrund des kritischen baulichen Zustands des
Bestandsgebäudes der Städtischen Bühnen und der damit einhergehenden latenten
Gefahr auch massiver Betriebsstörungen ist es dringend erforderlich, möglichst
zeitnah eine Entscheidung über den Standort und die umzusetzende bauliche
Variante zu treffen. Bereits heute sind umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung
des Bühnenbetriebs dringend erforderlich. Gleichwohl erfordern die
Komplexität der Aufgabe und die absehbaren enormen Kosten, dass sämtliche
Varianten und Optionen umfassend zu prüfen und zu bewerten waren. Angesichts der Bedeutung und Größe des Vorhabens für
die Stadt ist ein breit angelegter Architekturwettbewerb auszuloben. Dieser
benötigt in der Vorbereitung klare Vorgaben über den Standort, die
städtebaulichen Ziele, die ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen, die
künstlerischen Konzepte, und vieles andere mehr. Eine gültige Aussage über konkrete Planungsschritte
hängt von den Grundsatzentscheidungen insbesondere zum Standort ab, die in der
aktuellen Projektphase abschließend geprüft und gefällt werden. Insgesamt ist
mit einer Projektlaufzeit von etwa 10-12 Jahren zu rechnen. Die reine Bauzeit
(inkl. Abbruch etc.) schätzt die Stabsstelle auf etwa 6-8 Jahre. Die
notwendigen Interim-Maßnahmen sind entsprechend für diese Zeit einzurichten und
vorzuhalten. Anlage _Bericht (ca. 7,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.07.2020, M 111
Anfrage vom
06.04.2023, A 213
Antrag vom
06.04.2023, NR 642
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Kultur, Wissenschaft und Sport
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 4
Versandpaket: 15.12.2021 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1
am 11.01.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 7. Sitzung des OBR 4
am 17.01.2022, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen
CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 5. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG
gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 5. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 416 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 416 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 416 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG
gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 6. Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 24.03.2022, TO I, TOP
8 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und
FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en): § 1410, 9. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2022 Aktenzeichen: 41 4