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Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.05.2013, M 74 Betreff: Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main am 23.09.2004 mit dem FSV Frankfurt 1899 e.V. (FSV) einen Betreuungs- und Nutzungsvertrag für das Stadion am Bornheimer Hang ("Frankfurter Volksbank-Stadion") geschlossen hat. Der Vertrag ist bis zum 31.12.2013 befristet. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main das Stadion am Bornheimer Hang in den letzten Jahren umfangreich rekonstruiert, saniert und zweitbundesliga-tauglich errichtet hat. Diese Arbeiten wurden inzwischen fertiggestellt. Hauptnutzer der Sportanlage ist der FSV Frankfurt. Gleichzeitig steht das Stadion als "Stadion für Alle" auch weiteren potentiellen Nutzern zur Verfügung. 3. Der Magistrat hat aufgrund der o. g. umfangreichen Rekonstruktionen nun einen Nachtrag zum Betreuungs- und Nutzungsvertrag für das Stadion am Bornheimer Hang mit dem FSV Frankfurt abgeschlossen. Dieser Nachtrag steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Gremien und hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2016. Mit dem zu generierenden Mietzins erfolgt eine anteilige Refinanzierung der Investitionsmaßnahme. Diesem Nachtragsvertrag wird hiermit zugestimmt. 4. Die Stadt Frankfurt am Main wird die Verwaltung des Stadions am Bornheimer Hang auf die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) übertragen. Der Magistrat wird hiermit beauftragt, einen Pachtvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der SSF abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung Die Sportanlage am Bornheimer Hang ist ein "Stadion für Alle" und optimiert und ergänzt die Sportstätten-Infrastruktur der Stadt. Dieses Stadion soll grundsätzlich allen Frankfurter Sportvereinen zur Verfügung stehen. In erster Linie dient das Stadion jedoch als Fußball-Stadion der Austragung von Pflicht- und Freundschaftsspielen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und dem zuständigen Regionalverband bzw. deren Mitgliedsorganisationen. Seit 2007 wurde das Stadion am Bornheimer Hang in mehreren Bauabschnitten modernisiert und an die Anforderungen als Spielstätte des Profifußballs in der 2. Bundesliga angepasst. Die dem Betreuungs- und Nutzungsvertrag aus dem Jahre 2004 zugrunde liegenden Fakten entsprachen aufgrund der umfangreichen Rekonstruktionsmaßnahmen nicht mehr der heutigen Situation. Es wurde daher ein Nachtrag zu dem bestehenden Betreuungsvertrag mit dem FSV Frankfurt 1899 e.V. mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2016 geschlossen, der die bisherigen Veränderungen und Investitionen berücksichtigt und es der Stadt Frankfurt am Main ermöglicht, einen angemessenen Mietzins vom FSV Frankfurt 1899 e. V. zu erwirtschaften. Dieser setzt sich aus einem fixen und einem variablen Mietanteil zusammen. Gleichzeitig übernimmt der FSV die Betriebs- und Unterhaltungskosten, wodurch der Etat des Sportamtes entlastet wird. Vor Ablauf des Vertrages soll im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ein Betreiber für die Sportanlage Bornheimer Hang ermittelt werden. Um Synergieeffekte zu heben und das bereits vorhandene Knowhow besser zu nutzen, wird die Verwaltung des Stadions am Bornheimer Hang auf die SSF übertragen, die bereits für die Commerzbank- Arena zuständig ist. Bei einer Ablehnung des Nachtragsvertrages gelten die Konditionen des Betreuungs- und Nutzungsvertrages vom 23.09.2004 weiter. Für die Stadt Frankfurt am Main hätte dies wesentlich geringere Erträge und höhere Aufwendungen zur Folge. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Magistrat hat einen Nachtrag zum Betreuungs- und Nutzungsvertrag für das Stadion am Bornheimer Hang mit dem FSV abgeschlossen, der diesen als Betreiber des Stadions bis zum 30.06.2016 einsetzt. Um langfristig Synergien zu erreichen, wird die Liegenschaft des Stadions an die SSF verpachtet, die bereits Besitzgesellschaft der Commerzbank-Arena ist. D. Kosten Erträge - Durch den Abschluss des neuen Vertrages erfährt der städtische Haushalt im Hinblick auf die künftig vom FSV zu tragenden Betriebskosten eine spürbare Entlastung. Für das bisher betreuende Sportamt ergeben sich Entlastungen von bis zu 500 T€ jährlich. Zusätzlich werden Mieteinnahmen generiert. Diese Mieteinnahmen setzen sich aus einem fixen und einem variablem Bestandteil zusammen. Der fixe Mietanteil beläuft sich für die Zugehörigkeit des FSV Frankfurt zur 2. Bundesliga auf 240 T€ und für die 3. Bundesliga auf 165 T€ pro Jahr. Der variable Mietanteil setzt sich aus einer prozentualen Beteiligung aus den Ticketeinnahmen und den Einnahmen aus stadiongeborenen Rechten (ohne Namensrecht) zusammen. Die variable Mieteinnahme wird unter den derzeitigen Bedingungen pro Jahr auf ca. 290 T € geschätzt. Nach der geplanten Übergabe der Verwaltung des Stadions durch den noch abzuschließenden Pachtvertrag an die SSF, fließen die Erträge zunächst der SSF zu. Von diesen Erträgen wird ein Anteil an der fixen Vergütung von 65 T€ sowie 50% der variablen Vergütung für die anteilige Refinanzierung der Investitionskosten des Stadions verwendet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 40 Bericht des Magistrats vom 05.02.2016, B 32 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 08.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 14.05.2013, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Stadtverordneten Emmerling und Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. Abstimmung: zu a) Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Annahme) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Abstimmung: zu a) Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 27 Beschluss: a) Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Stadtverordneten Emmerling und Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. Abstimmung: zu a) Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und NPD gegen FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3241, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 52 1