Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 03.05.2013, M
74 Betreff:
Betrieb des Stadions am
Bornheimer Hang 1. Es dient zur Kenntnis,
dass die Stadt Frankfurt am Main am 23.09.2004 mit dem FSV Frankfurt 1899 e.V.
(FSV) einen Betreuungs- und Nutzungsvertrag für das Stadion am Bornheimer Hang
("Frankfurter Volksbank-Stadion") geschlossen hat. Der Vertrag ist bis zum
31.12.2013 befristet. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt
am Main das Stadion am Bornheimer Hang in den letzten Jahren umfangreich
rekonstruiert, saniert und zweitbundesliga-tauglich errichtet hat. Diese
Arbeiten wurden inzwischen fertiggestellt. Hauptnutzer der Sportanlage ist der
FSV Frankfurt. Gleichzeitig steht das Stadion als "Stadion für Alle" auch
weiteren potentiellen Nutzern zur Verfügung. 3. Der Magistrat hat aufgrund der o. g.
umfangreichen Rekonstruktionen nun einen Nachtrag zum Betreuungs- und
Nutzungsvertrag für das Stadion am Bornheimer Hang mit dem FSV Frankfurt
abgeschlossen. Dieser Nachtrag steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung
durch die Gremien und hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2016. Mit dem zu
generierenden Mietzins erfolgt eine anteilige Refinanzierung der
Investitionsmaßnahme. Diesem Nachtragsvertrag wird hiermit zugestimmt. 4. Die Stadt Frankfurt am Main wird die Verwaltung
des Stadions am Bornheimer Hang auf die Sportpark Stadion Frankfurt am Main
Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) übertragen. Der Magistrat wird
hiermit beauftragt, einen Pachtvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und
der SSF abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung Die Sportanlage am Bornheimer Hang ist ein "Stadion
für Alle" und optimiert und ergänzt die Sportstätten-Infrastruktur der Stadt.
Dieses Stadion soll grundsätzlich allen Frankfurter Sportvereinen zur Verfügung
stehen. In erster Linie dient das Stadion jedoch als Fußball-Stadion der
Austragung von Pflicht- und Freundschaftsspielen der Deutschen Fußball Liga
(DFL) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und dem zuständigen
Regionalverband bzw. deren Mitgliedsorganisationen. Seit 2007 wurde das Stadion am Bornheimer Hang in
mehreren Bauabschnitten modernisiert und an die Anforderungen als Spielstätte
des Profifußballs in der 2. Bundesliga angepasst. Die dem Betreuungs- und Nutzungsvertrag aus dem
Jahre 2004 zugrunde liegenden Fakten entsprachen aufgrund der umfangreichen
Rekonstruktionsmaßnahmen nicht mehr der heutigen Situation. Es wurde daher ein
Nachtrag zu dem bestehenden Betreuungsvertrag mit dem FSV Frankfurt 1899 e.V.
mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2016 geschlossen, der die bisherigen
Veränderungen und Investitionen berücksichtigt und es der Stadt Frankfurt am
Main ermöglicht, einen angemessenen Mietzins vom FSV Frankfurt 1899 e. V. zu
erwirtschaften. Dieser setzt sich aus einem fixen und einem variablen
Mietanteil zusammen. Gleichzeitig übernimmt der FSV die Betriebs- und
Unterhaltungskosten, wodurch der Etat des Sportamtes entlastet wird. Vor Ablauf des Vertrages soll im Rahmen eines
wettbewerblichen Verfahrens ein Betreiber für die Sportanlage Bornheimer Hang
ermittelt werden.
Um Synergieeffekte zu heben und
das bereits vorhandene Knowhow besser zu nutzen, wird die Verwaltung des
Stadions am Bornheimer Hang auf die SSF übertragen, die bereits für die
Commerzbank- Arena zuständig ist. Bei einer Ablehnung des Nachtragsvertrages gelten
die Konditionen des Betreuungs- und Nutzungsvertrages vom 23.09.2004 weiter.
Für die Stadt Frankfurt am Main hätte dies wesentlich geringere Erträge und
höhere Aufwendungen zur Folge. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Magistrat hat einen Nachtrag zum Betreuungs- und
Nutzungsvertrag für das Stadion am Bornheimer Hang mit dem FSV abgeschlossen,
der diesen als Betreiber des Stadions bis zum 30.06.2016 einsetzt. Um
langfristig Synergien zu erreichen, wird die Liegenschaft des Stadions an die
SSF verpachtet, die bereits Besitzgesellschaft der Commerzbank-Arena ist.
D. Kosten Erträge - Durch den Abschluss des neuen Vertrages erfährt der
städtische Haushalt im Hinblick auf die künftig vom FSV zu tragenden
Betriebskosten eine spürbare Entlastung. Für das bisher betreuende Sportamt
ergeben sich Entlastungen von bis zu 500 T€ jährlich. Zusätzlich werden
Mieteinnahmen generiert. Diese Mieteinnahmen setzen sich aus einem fixen und
einem variablem Bestandteil zusammen. Der fixe Mietanteil beläuft sich für die
Zugehörigkeit des FSV Frankfurt zur 2. Bundesliga auf 240 T€ und für die
3. Bundesliga auf 165 T€ pro Jahr. Der variable Mietanteil setzt sich aus
einer prozentualen Beteiligung aus den Ticketeinnahmen und den Einnahmen aus
stadiongeborenen Rechten (ohne Namensrecht) zusammen. Die variable Mieteinnahme
wird unter den derzeitigen Bedingungen pro Jahr auf ca. 290 T €
geschätzt. Nach der geplanten Übergabe der Verwaltung des Stadions durch den
noch abzuschließenden Pachtvertrag an die SSF, fließen die Erträge zunächst der
SSF zu. Von diesen Erträgen wird ein Anteil an der fixen Vergütung von 65
T€ sowie 50% der variablen Vergütung für die anteilige Refinanzierung der
Investitionskosten des Stadions verwendet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 07.02.2014, B 40
Bericht des
Magistrats vom 05.02.2016, B 32 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
08.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4
am 14.05.2013, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 74
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 20. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage M
74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur
Kenntnis, dass die Herren Stadtverordneten Emmerling und Siegler gemäß § 25
HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal
verlassen haben.
Abstimmung: zu a) Ziffern 1.
bis 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER
(= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Annahme)
21. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage M
74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur
Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung
und Abstimmung nicht teilgenommen hat.
Abstimmung:
zu a) Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP,
Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
22. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 27 Beschluss: a) Der Vorlage M
74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur
Kenntnis, dass die Herren Stadtverordneten Emmerling und Siegler gemäß § 25
HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal
verlassen haben.
Abstimmung: zu a) Ziffern 1.
bis 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD
gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP,
Piraten, RÖMER und NPD gegen FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 3241, 22. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 52 1