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Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE, FDP

Begründung

Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.06.2010 und 22.11.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Aufstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage für weitere Umbauten am Stadion Bornheimer Hang, beispielsweise der Sanierung der Haupttribüne, folgende Konzepte und Prüfungen vorzulegen:

  1. Es ist darzulegen, welche weiteren Umbauten im Rahmen der im Doppelhaushalt 2010/2011 veranschlagten 10,5 Millionen Euro für das Stadion Bornheimer Hang bezogen auf die sportliche Nutzbarkeit des Stadions möglich und genehmigungsfähig sind. Insbesondere soll dabei geprüft werden, welche Anforderungen und damit verbundenen Kosten sich durch einen Spielbetrieb in den unterschiedlichen Fußball-Spielklassen ergeben.
  2. Angesichts des vorhandenen Sanierungsbedarfs auch bei der Eissporthalle und des Festplatzes am Ratsweg ist zu prüfen, inwieweit bei aufeinander abgestimmten Planungen und Baumaßnahmen sich Synergieeffekte ergeben könnten, um die Verkehrsanbindung und Parkplatzsituation zu optimieren.
  3. Durch Mieten oder andere Zahlungen der Stadionnutzer ist eine teilweise Refinanzierung der bisher schon erfolgten und künftigen Modernisierungen des Stadions zu erreichen. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, das auch den Umfang weiterer Maßnahmen mit den Refinanzierungsmöglichkeiten in Beziehung setzt.
  4. Es ist ein Vorschlag zu erarbeiten, in welcher Struktur und durch wen das Stadion am Bornheimer Hang künftig betrieben werden kann. Eine Vergabe des Betriebs an eine nutzerneutrale Betreibergesellschaft ist anzustreben. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Betrieb weiterer größere Sportstätten, etwa der Eissporthalle, durch diese Gesellschaft erbracht werden kann. Begründung: Zur Ergänzung der Sportinfrastruktur in Frankfurt am Main ist ein modernes Stadion unterhalb der Größe der Commerzbank-Arena sinnvoll, um vielfältige sportliche und andere Nutzungen zu ermöglichen. Die Stadt hat sich aus diesem Grund entschieden, das Stadion am Bornheimer Hang zu modernisieren und schon erhebliche Investitionen in Millionenhöhe zu diesem Zweck getätigt. Bevor nun weitere Investitionen ausgeführt werden, um weitere Umbauten durchzuführen, sind noch einige Fragen zu klären: Die Refinanzierung durch zukünftige Nutzer, der Betrieb des Stadions und welche Nutzungen in den nächsten Jahren dort möglich und genehmigungsfähig sind. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen, ob nicht durch eine Gesamtbetrachtung des Umfeldes des Stadions Synergieeffekte zu erreichen sind.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2010, NR 1711 Betreff: Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.06.2010 und 22.11.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Aufstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage für weitere Umbauten am Stadion Bornheimer Hang, beispielsweise der Sanierung der Haupttribüne, folgende Konzepte und Prüfungen vorzulegen: 1. Es ist darzulegen, welche weiteren Umbauten im Rahmen der im Doppelhaushalt 2010/2011 veranschlagten 10,5 Millionen Euro für das Stadion Bornheimer Hang bezogen auf die sportliche Nutzbarkeit des Stadions möglich und genehmigungsfähig sind. Insbesondere soll dabei geprüft werden, welche Anforderungen und damit verbundenen Kosten sich durch einen Spielbetrieb in den unterschiedlichen Fußball-Spielklassen ergeben. 2. Angesichts des vorhandenen Sanierungsbedarfs auch bei der Eissporthalle und des Festplatzes am Ratsweg ist zu prüfen, inwieweit bei aufeinander abgestimmten Planungen und Baumaßnahmen sich Synergieeffekte ergeben könnten, um die Verkehrsanbindung und Parkplatzsituation zu optimieren. 3. Durch Mieten oder andere Zahlungen der Stadionnutzer ist eine teilweise Refinanzierung der bisher schon erfolgten und künftigen Modernisierungen des Stadions zu erreichen. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, das auch den Umfang weiterer Maßnahmen mit den Refinanzierungsmöglichkeiten in Beziehung setzt. 4. Es ist ein Vorschlag zu erarbeiten, in welcher Struktur und durch wen das Stadion am Bornheimer Hang künftig betrieben werden kann. Eine Vergabe des Betriebs an eine nutzerneutrale Betreibergesellschaft ist anzustreben. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Betrieb weiterer größere Sportstätten, etwa der Eissporthalle, durch diese Gesellschaft erbracht werden kann. Begründung: Zur Ergänzung der Sportinfrastruktur in Frankfurt am Main ist ein modernes Stadion unterhalb der Größe der Commerzbank-Arena sinnvoll, um vielfältige sportliche und andere Nutzungen zu ermöglichen. Die Stadt hat sich aus diesem Grund entschieden, das Stadion am Bornheimer Hang zu modernisieren und schon erhebliche Investitionen in Millionenhöhe zu diesem Zweck getätigt. Bevor nun weitere Investitionen ausgeführt werden, um weitere Umbauten durchzuführen, sind noch einige Fragen zu klären: Die Refinanzierung durch zukünftige Nutzer, der Betrieb des Stadions und welche Nutzungen in den nächsten Jahren dort möglich und genehmigungsfähig sind. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen, ob nicht durch eine Gesamtbetrachtung des Umfeldes des Stadions Synergieeffekte zu erreichen sind. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2011, B 108 Bericht des Magistrats vom 19.08.2011, B 321 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 279 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 40 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.02.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.03.2010, TO I, TOP 58 Der Antrag der SPD, die Beratung der Vorlage NR 1711 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP gegen die Stimmen von SPD und FREIE WÄHLER bei Enthaltung LINKE. abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage NR 1711 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Gerhardt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu a) Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO I, TOP 14 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlage NR 1711 bis zum Vorliegen des Ergebnisses des runden Tischen zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1711 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Der Vorlage NR 1711 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordneten Gerhardt und Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen haben. Abstimmung: zu a) Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1711 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.01.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1711 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 7838, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 § 8531, 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 19.08.2010 § 9275, 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.01.2011 Aktenzeichen: 52 2