Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang hier: Dienstleistungskonzession
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 05.02.2016, B 32 Betreff: Betrieb des Stadions am Bornheimer
Hang hier: Dienstleistungskonzession Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, §
3241 (M 74) Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3241 (M 74), wurde die Verwaltung
des Stadions am Bornheimer Hang auf die Sportpark Stadion Frankfurt am Main
Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) übertragen und dem mit dem FSV
Frankfurt geschlossenen Nachtrag zum Betreuungs- und Nutzungsvertrag für das
Stadion am Bornheimer Hang zugestimmt. Dieser Vertrag endet am
30.06.2016.
Vor diesem Hintergrund hat die SSF
im Januar 2015 ein wettbewerbliches Verfahren eröffnet, um im Rahmen einer
Dienstleistungskonzession "Betrieb und Vermarktung des Stadions am Bornheimer
Hang" zu vergeben. Im Zuge eines sog. Interessenbekundungsverfahrens war die
Maßnahme EU-weit bekannt gegeben worden. Nach intensiven Verhandlungsrunden,
die mit einem wirtschaftlich positiven Ergebnis, das real in höhere
Pachtzahlungen mündet, abgeschlossen werden konnten, wurde im Dezember 2015 der
FSV-Frankfurt 1899 Fußball GmbH der Zuschlag erteilt. Ein wichtiger Aspekt war hierbei auch, dass das
Stadion weiterhin als "Stadion für Alle" betrieben wird und damit auch von
anderen Vereinen und für andere Sportarten genutzt werden kann. Der Vertrag, der eine Laufzeit von vier Jahren
(01.07.2016-30.06.2020) hat, sieht für die SSF eine einseitige
Verlängerungsoption vor und bietet beiden Seiten eine stabile Grundlage und
Sicherheit für die Planungen in den kommenden Jahren. Die schon jetzt gute Zusammenarbeit zwischen dem FSV
und der SSF gilt es in dieser Zeit positiv weiterzuentwickeln und auch dem FSV
bietet sich mit der Betreiberschaft eine gute Ausgangslage für weiteren
sportlichen Erfolg. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.05.2013, M 74 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 10.02.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4
am 03.05.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL
1. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.06.2016, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Beschlussausfertigung(en): § 124, 1. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.06.2016 Aktenzeichen: 52 2