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Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang hier: Dienstleistungskonzession

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.02.2016, B 32 Betreff: Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang hier: Dienstleistungskonzession Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3241 (M 74) Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3241 (M 74), wurde die Verwaltung des Stadions am Bornheimer Hang auf die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) übertragen und dem mit dem FSV Frankfurt geschlossenen Nachtrag zum Betreuungs- und Nutzungsvertrag für das Stadion am Bornheimer Hang zugestimmt. Dieser Vertrag endet am 30.06.2016. Vor diesem Hintergrund hat die SSF im Januar 2015 ein wettbewerbliches Verfahren eröffnet, um im Rahmen einer Dienstleistungskonzession "Betrieb und Vermarktung des Stadions am Bornheimer Hang" zu vergeben. Im Zuge eines sog. Interessenbekundungsverfahrens war die Maßnahme EU-weit bekannt gegeben worden. Nach intensiven Verhandlungsrunden, die mit einem wirtschaftlich positiven Ergebnis, das real in höhere Pachtzahlungen mündet, abgeschlossen werden konnten, wurde im Dezember 2015 der FSV-Frankfurt 1899 Fußball GmbH der Zuschlag erteilt. Ein wichtiger Aspekt war hierbei auch, dass das Stadion weiterhin als "Stadion für Alle" betrieben wird und damit auch von anderen Vereinen und für andere Sportarten genutzt werden kann. Der Vertrag, der eine Laufzeit von vier Jahren (01.07.2016-30.06.2020) hat, sieht für die SSF eine einseitige Verlängerungsoption vor und bietet beiden Seiten eine stabile Grundlage und Sicherheit für die Planungen in den kommenden Jahren. Die schon jetzt gute Zusammenarbeit zwischen dem FSV und der SSF gilt es in dieser Zeit positiv weiterzuentwickeln und auch dem FSV bietet sich mit der Betreiberschaft eine gute Ausgangslage für weiteren sportlichen Erfolg. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.05.2013, M 74 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 10.02.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.06.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 124, 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.06.2016 Aktenzeichen: 52 2

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