Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B
279 Betreff:
Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010,
§ 7838 - NR 1711/10 CDU,
GRÜNE und FDP, B 321/11 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 21.12.2012,
06.05.2013 und 23.09.2013 1. Es ist darzulegen, welche
weiteren Umbauten im Rahmen der im Doppelhaushalt 2010/2011 veranschlagten 10,5
Millionen Euro für das Stadion Bornheimer Hang, bezogen auf die sportliche
Nutzbarkeit des Stadions, möglich und genehmigungsfähig sind. Insbesondere soll
dabei geprüft werden, welche Anforderungen und damit verbundenen Kosten sich
durch einen Spielbetrieb in den unterschiedlichen Fußball-Spielklassen
ergeben. Zu 1: In Fortführung des
Zwischenberichts B 321 vom 19.08.2011 wird mitgeteilt, dass die Vergabe an
einen Generalübernehmer mittlerweile erfolgt ist und die Bauarbeiten vor
Weihnachten 2011 begonnen wurden. Die alte Haupttribüne wurde im Zuge der
geplanten Rekonstruktion abgebrochen und derzeit wird an der Gründung des neuen
Gebäudes gearbeitet. Das rekonstruierte Gebäude und die gesamte Sportanlage
werden künftig allen infrastrukturellen Anforderungen der Fußballspielklassen
bis zur 2. Bundesliga genügen. Die Zuschauerkapazität wird 12.500 Zuschauer
betragen, mit planerischer Darstellung von optionalen 15.000 Zuschauern. Für
die Zuschauerkapazität von 12.500 Zuschauern ist weiterhin eine
Ausnahmegenehmigung des Fußballverbandes DFL nötig. 2. Angesichts des vorhandenen Sanierungsbedarfs auch
bei der Eissporthalle und des Festplatzes am Ratsweg ist zu prüfen, inwieweit
bei aufeinander abgestimmten Planungen und Baumaßnahmen sich Synergieeffekte
ergeben könnten, um die Verkehrsanbindung und Parkplatzsituation zu
optimieren. Zu 2: Der Sanierungsbedarf der
inzwischen 30 Jahre alten Eissporthalle macht Planungen zu größeren
Umbaumaßnahmen erforderlich. Weiterhin ist eine langfristige Lösung des seit
Jahren bestehenden Parkplatzproblems unabdingbar, das wesentlich aus der
Gleichzeitigkeit von Veranstaltungen in der Eissporthalle, im Stadion am
Bornheimer Hang und auf dem Festplatzgelände resultiert. Vor diesem Hintergrund wurde ein Architekturbüro mit
der Untersuchung der Rahmenbedingungen und der Handlungsmöglichkeiten der Stadt
im Bereich des Festplatzes am Ratsweg beauftragt. Der Auftrag umfasste neben
der Weiterentwicklung der Eissporthalle unter wirtschaftlichen und
energetischen Aspekten auch die Untersuchung des Neubaus einer
Multifunktionsarena. In diesem Zusammenhang wurden auch Fragen der
Verkehrsanbindung, der veranstaltungsbedingten Verkehrsabwicklung und die
Optimierung des Parkplatzangebotes untersucht. Im Ergebnis muss konstatiert werden, dass bei einer
Sanierung der Eissporthalle und gleichzeitiger Vermarktung der Freiflächen
durch die Tourismus & Congress GmbH sowie der Nutzung des Stadions am
Bornheimer Hang das Parkplatzangebot am Ratsweg eingeschränkt wird und das
Defizit an Stellmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum kompensiert werden
muss. 3. Durch Mieten oder andere Zahlungen der
Stadionnutzer ist eine teilweise Refinanzierung der bisher schon erfolgten und
künftigen Modernisierungen des Stadions zu erreichen. Dazu ist ein Konzept zu
erarbeiten, das auch den Umfang weiterer Maßnahmen mit den
Refinanzierungsmöglichkeiten in Beziehung setzt. 4. Es ist ein Vorschlag zu erarbeiten, in welcher
Struktur und durch wen das Stadion am Bornheimer Hang künftig betrieben werden
kann. Eine Vergabe des Betriebs an eine nutzerneutrale Betreibergesellschaft
ist anzustreben. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Betrieb weiterer größerer
Sportstätten, etwa der Eissporthalle, durch diese Gesellschaft erbracht werden
kann Zu 3 und 4: Mit dem derzeitigen Hauptnutzer, der FSV Frankfurt,
führt der Magistrat aktuell Gespräche, wie nach Auslauf des derzeitigen
Betreuungsvertrages zum 31. Dezember 2013 das Nutzungsverhältnis gestaltet
werden kann. Die Ausschreibung eines Betreibervertrages wird ebenfalls
vorbereitet. Der Magistrat bringt zu gegebener Zeit eine Beschlussvorlage in
die Stadtverordnetenversammlung ein. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
24.09.2012, NR 382
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
27.01.2010, NR 1711
Bericht des
Magistrats vom 19.08.2011, B 321
Bericht des
Magistrats vom 07.02.2014, B 40 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4
am 21.08.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 279 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung der KAV am
24.09.2012, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 279 dient zur Kenntnis.
13. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.09.2012, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 279 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 382 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 382 wird
dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Es
dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (=
Kenntnis) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, NPD und REP (B 279 = Kenntnis als
Zwischenbericht, NR 382 = Annahme) Piraten (B 279 = Kenntnis, NR 382 =
Ablehnung) RÖMER (B 279 = Kenntnis, NR 382 = Annahme) ÖkoLinX-ARL
(B 279 = Zurückweisung, NR 382 = Ablehnung) 15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 39
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 279 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. a) Der
Ziffer 1. der Vorlage NR 382 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr
Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, NPD und REP gegen
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER, NPD und REP
gegen FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme)
sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 17. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2013, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
1. Der
Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 279 spätestens in drei
Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
2. Der
Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 382 spätestens in
drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 21. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.06.2013, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
1. a) Der
Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 279 spätestens in drei
Monaten vorzulegen. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren
Stadtverordneten Emmerling und Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. a) Der
Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zu Ziffer 2. der Vorlage NR 382
spätestens in drei Monaten vorzulegen. b) Es dient zur Kenntnis, dass
die Herren Stadtverordneten Emmerling und Siegler gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
haben. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 24. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2013, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
1. Der
Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 279 spätestens in drei
Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
2. Der
Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 382 spätestens in
drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2225, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 § 2783, 17. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.02.2013 § 3329, 21. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 20.06.2013 § 3848, 24. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 28.10.2013 Aktenzeichen: 52 2