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Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 279

Betreff: Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7838 - NR 1711/10 CDU, GRÜNE und FDP, B 321/11 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 21.12.2012, 06.05.2013 und 23.09.2013

  1. Es ist darzulegen, welche weiteren Umbauten im Rahmen der im Doppelhaushalt 2010/2011 veranschlagten 10,5 Millionen Euro für das Stadion Bornheimer Hang, bezogen auf die sportliche Nutzbarkeit des Stadions, möglich und genehmigungsfähig sind. Insbesondere soll dabei geprüft werden, welche Anforderungen und damit verbundenen Kosten sich durch einen Spielbetrieb in den unterschiedlichen Fußball-Spielklassen ergeben. Zu 1: In Fortführung des Zwischenberichts B 321 vom 19.08.2011 wird mitgeteilt, dass die Vergabe an einen Generalübernehmer mittlerweile erfolgt ist und die Bauarbeiten vor Weihnachten 2011 begonnen wurden. Die alte Haupttribüne wurde im Zuge der geplanten Rekonstruktion abgebrochen und derzeit wird an der Gründung des neuen Gebäudes gearbeitet. Das rekonstruierte Gebäude und die gesamte Sportanlage werden künftig allen infrastrukturellen Anforderungen der Fußballspielklassen bis zur

  2. Bundesliga genügen. Die Zuschauerkapazität wird 12.500 Zuschauer betragen, mit planerischer Darstellung von optionalen 15.000 Zuschauern. Für die Zuschauerkapazität von 12.500 Zuschauern ist weiterhin eine Ausnahmegenehmigung des Fußballverbandes DFL nötig.

  3. Angesichts des vorhandenen Sanierungsbedarfs auch bei der Eissporthalle und des Festplatzes am Ratsweg ist zu prüfen, inwieweit bei aufeinander abgestimmten Planungen und Baumaßnahmen sich Synergieeffekte ergeben könnten, um die Verkehrsanbindung und Parkplatzsituation zu optimieren. Zu 2: Der Sanierungsbedarf der inzwischen 30 Jahre alten Eissporthalle macht Planungen zu größeren Umbaumaßnahmen erforderlich. Weiterhin ist eine langfristige Lösung des seit Jahren bestehenden Parkplatzproblems unabdingbar, das wesentlich aus der Gleichzeitigkeit von Veranstaltungen in der Eissporthalle, im Stadion am Bornheimer Hang und auf dem Festplatzgelände resultiert. Vor diesem Hintergrund wurde ein Architekturbüro mit der Untersuchung der Rahmenbedingungen und der Handlungsmöglichkeiten der Stadt im Bereich des Festplatzes am Ratsweg beauftragt. Der Auftrag umfasste neben der Weiterentwicklung der Eissporthalle unter wirtschaftlichen und energetischen Aspekten auch die Untersuchung des Neubaus einer Multifunktionsarena. In diesem Zusammenhang wurden auch Fragen der Verkehrsanbindung, der veranstaltungsbedingten Verkehrsabwicklung und die Optimierung des Parkplatzangebotes untersucht. Im Ergebnis muss konstatiert werden, dass bei einer Sanierung der Eissporthalle und gleichzeitiger Vermarktung der Freiflächen durch die Tourismus & Congress GmbH sowie der Nutzung des Stadions am Bornheimer Hang das Parkplatzangebot am Ratsweg eingeschränkt wird und das Defizit an Stellmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum kompensiert werden muss.

  4. Durch Mieten oder andere Zahlungen der Stadionnutzer ist eine teilweise Refinanzierung der bisher schon erfolgten und künftigen Modernisierungen des Stadions zu erreichen. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, das auch den Umfang weiterer Maßnahmen mit den Refinanzierungsmöglichkeiten in Beziehung setzt.

  5. Es ist ein Vorschlag zu erarbeiten, in welcher Struktur und durch wen das Stadion am Bornheimer Hang künftig betrieben werden kann. Eine Vergabe des Betriebs an eine nutzerneutrale Betreibergesellschaft ist anzustreben. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Betrieb weiterer größerer Sportstätten, etwa der Eissporthalle, durch diese Gesellschaft erbracht werden kann Zu 3 und 4: Mit dem derzeitigen Hauptnutzer, der FSV Frankfurt, führt der Magistrat aktuell Gespräche, wie nach Auslauf des derzeitigen Betreuungsvertrages zum

  6. Dezember 2013 das Nutzungsverhältnis gestaltet werden kann. Die Ausschreibung eines Betreibervertrages wird ebenfalls vorbereitet. Der Magistrat bringt zu gegebener Zeit eine Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung ein.Nebenvorlage: Antrag vom 24.09.2012, NR 382