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Straßenbahnanbindung .Frankfurter Bogen. hier: Genehmigung der Bauplanung und Mittelbewilligung

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.04.2007, M 72 Betreff: Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" hier: Genehmigung der Bauplanung und Mittelbewilligung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.05.2003, § 5325 - M 90/01, B 100/03 - 1. Die Errichtung einer zweigleisigen Straßenbahntrasse von der Kreuzung Rohrbachstraße / Friedberger Landstraße / Glauburgstraße über die Friedberger Landstraße bis zum Gravensteiner Platz im Neubaugebiet Frankfurter Bogen in Preungesheim wird nach Maßgabe der vorgelegten, auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 1337 vom 08.11.2001 und § 5325 vom 15.5.2003 erstellten Planung mit einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von 44.499.587,-- € genehmigt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass sich die notwendigen Herstellungskosten in Höhe von 44.499.587,-- € wie folgt zusammensetzen: Kostenanteil Stadt (brutto inkl. Unvorhergesehenes) von 22.280.710,-- € Kostenanteil VGF (netto inkl. Unvorhergesehenes) von 22.218.877,-- €. Die Herstellungskosten enthalten Kosten des Kernprojektes von 31.983.278,-- € und Kosten projektbegleitender Maßnahmen von 12.516.309,-- €. 3. Die Kosten des Kernprojektes in Höhe von 31.983.278,-- € setzen sich wie folgt zusammen: Kostenanteil Stadt (brutto inkl. Unvorhergesehenes) von 10.694.868,-- € Kostenanteil VGF (netto inkl. Unvorhergesehenes) von 21.288.410,-- € 4. Die zuwendungsfähigen Kosten des Kernprojektes setzen sich wie folgt zusammen: Stadt (brutto inkl. Unvorhergesehenes) 9.945.168,--€ VGF (netto inkl. Unvorhergesehenes) 18.714.526,--€ Gesamt 28.659.694,--€ 5. Die Finanzierung des Kernprojektes ist wie folgt vorgesehen: Anteil Stadt (brutto) Zuwendungen nach GVFG rd. 7.458.877,-- €* Zuwendungen nach FAG rd. 1.491.776,-- €* Stellplatzablöse rd. 1.744.215,-- €* Gesamt 10.694.868,-- € Anteil VGF (netto) Zuwendungen nach GVFG rd. 14.035.895,-- €* Zuwendungen nach FAG rd. 2.807.179,-- €* Stellplatzablöse rd. 4.445.336,-- €* Gesamt 21.288.410,-- € *Vorbehaltlich der Prüfung des Förderantrages durch den Zuwendungsgeber. 6. Die Kosten für projektbegleitende Maßnahmen in Höhe von 12.516.309,-- € setzen sich wie folgt zusammen: Kostenanteil Stadt (brutto inkl. Unvorhergesehenes) von 11.585.842,-- € Kostenanteil VGF (netto inkl. Unvorhergesehenes) von 930.468,-- € Für diese Kosten können nach derzeitigem Kenntnisstand keine Zuwendungen aus GVFG und FAG in Anspruch genommen werden. Sollte für einzelne Maßnahmen nach grundsätzlicher Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber dennoch eine Förderung möglich sein, sind die entsprechenden Anträge zu stellen und das Ergebnis im Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen. 7. Der Magistrat wird beauftragt, die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes in der Dortelweiler Straße zur Erschließung der neuen Baugebiete (ehemals "Atterberry Housing" und "Motorpool")zu schaffen, nach Prüfung der Entwurfplanung und der Kostenberechnung durch das Revisionsamt die Baureifplanung zu erstellen und den Kreisverkehrsplatz im Zuge des Gesamtprojektes herzustellen. Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau dieses Kreisverkehrsplatzes eine Vorplanung erstellt und von der Koordinierungsgruppe Verkehr zur Kenntnis genommen wurde. 8. Die Mittel für den städtischen Anteil am Gesamtprojekt in Höhe von 22.280.710,-- € werden hiermit bewilligt. 9. Für die Durchführung der Maßnahme sind im Entwurf des Produkthaushaltes 2007 in der Projektdefinition 5.001145 bei der Produktgruppe 16.11 / Kostenstellenbereich 60C2, bei dem Sachkonto für Auszahlung: 80785200 - Mittel in Höhe von 21.000.000 € veranschlagt. Einnahmen sind bei den Sachkonten für Einzahlungen: 80681010 (GVFG), 80681130 (FAG) und 36601100 (Ablösebeträge) zu buchen. Die Aufwendungen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt a. M. mbH werden im Wirtschaftsplan der Gesellschaft nachgewiesen. 10. Die Finanzierung hat, soweit die entstehenden Aufwendungen nicht durch Zuwendungen des Landes aus Bundesmitteln nach dem GVFG und aus Zuweisungen aus ergänzenden Landesmitteln sowie aus Stellplatzablösemitteln gedeckt werden können, im Rahmen der Gesamtdeckung aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu erfolgen. 11. Es dient zur Kenntnis, dass a. für die Straßenbahnanbindung eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem vom BMV vorgegebenen Standardisierten Bewertungsverfahren durchgeführt und mit einem positiven Nutzen-Kosten-Faktor von 1,20 die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme nachgewiesen wurde, b. die Straßenbahnanbindung nachrichtlich in das ÖPNV-Programm des Landes Hessen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufgenommen wurde, c. ein entsprechender Antrag auf Bewilligung der Zuwendungen nach dem GVFG der Bewilligungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt wurde, der mit vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 06.12.2006 positiv beschieden wurde. 12. Der jeweilige Bewilligungs- und Ausgabenstand sowie die Fortschreibung des Finanzierungsprogramms sind mit der Aufstellung des Haushaltsplanes und des Investitionsprogramms auszuweisen. Grundlegende Änderungen der Planung oder des Kostenplanes sind der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Genehmigung vorzulegen. 13. Verpflichtungen, die zu zuwendungsfähigen Ausgaben führen, dürfen erst eingegangen werden, wenn der Eingang der Zuwendungen rechtlich gesichert ist. 14. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen Eingriffe in vorhandenes Grün unvermeidbar sind und nach derzeitigem Kenntnisstand gemäß den vorgelegten Lageplänen insgesamt 95 Stück Bäume gefällt werden müssen. Der Fällung wird zugestimmt. Als Ersatz werden auf Grundlage der Landschaftspflegerischen Begleitplanung 188 Bäume neu gepflanzt. 15. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass a. dem Regierungspräsidium in Darmstadt seit April 2005 der Planfeststellungsantrag vorliegt und die Planunterlagen in der Zeit vom 25. Mai 2005 bis zum 28. Juni 2005 zur allgemeinen Einsichtnahme auslagen. Mit Datum vom 19.06.2006 wurde die Maßnahme planfestgestellt. b. das Bauvorhaben nach gegenwärtigem Stand im Jahr 2007 begonnen werden kann, im Laufe des Jahres 2009 fertig gestellt werden soll und die Durchführung der Gesamtmaßnahme durch die VGF erfolgt. Begründung: Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" A. Zielsetzung Die Verkehrsanbindung zum Frankfurter Bogen mittels einer Straßenbahn über die Friedberger Landstraße ist als Maßnahme 42 in der "Untersuchung zur Fortschreibung des Generalverkehrsplanes (GVP) 1976/82, Teil Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main, Ergebnisbericht 1996" beschrieben. Diese wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit der Beschlussnummer § 6908 am 10.10.1996 beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte dann mit Beschluss § 1337 vom 08.11.2001 den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit der Realisierung der Maßnahme beauftragt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5325 vom 15.05.2003 wurde der vorgenannte Beschluss nochmals bestätigt und zusätzliche Änderungen beschlossen. Die Vorplanung wurde an die Beschlusslage angepasst und im Laufe des Jahres 2004 in einem weiter konkretisierenden Planungsprozess weiterentwickelt. Zwischenzeitlich liegt eine darauf aufbauende Genehmigungsplanung mit Kostenberechnung vor. Der Baubeginn kann nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, Erteilung des Bewilligungsbescheides und genehmigter Finanzierung der nicht durch Zuwendungen abgedeckten Kosten erfolgen. B. Alternativen Alternativen entfallen unter Verweis auf die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1337 vom 08.11.2001 und § 5325 vom 15.05.2003 genehmigte Vorplanung. C. Lösung Das Projekt "Straßenbahnanbindung Frankfurter Bogen" über die Friedberger Landstraße beschreibt die Planung einer Straßenbahnverbindung der Neubaugebiete "Preungesheim-Ost" (Bebauungsplan Nr. 515) und "Friedberger Warte ehemalige US Housings Atterberry und Betts" (Bebauungsplan Nr. 814) mit der Innenstadt. Die Umgestaltung des Straßenraumes der Friedberger Landstraße im Zuge der Neuplanung der Straßenbahn ist ebenfalls Inhalt der Planung. Nähere Einzelheiten sind der beigefügten technischen Beschreibung des Investitionsvorhabens zu entnehmen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Die Gesamtkosten betragen gem. vorliegender Kostenberechnung 44.499.587,-- €. Davon entfallen auf den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 22.280.710,-- €. In den Gesamtkosten ist ein Betrag von 28.659.694,-- € als zuwendungsfähig ausgewiesen. Die auf den städtischen Haushalt bezogenen anteiligen zuwendungsfähigen Kosten betragen 9.945.168,-- €. 2. Investitionsbedarf mit Angabe der Jahresraten Das Bauvorhaben wird im Zeitraum 2007 - 2009 errichtet. Die Mittel des Gesamtprojektes werden voraussichtlich wie folgt abfließen: HH-Jahr Vermögensplan VGF Anteilige Kosten städt. HH Gesamtkosten 2005 80.993 € 81.218 € 162.211 € 2006 2.101.154 € 2.107.001 € 4.208.155 € 2007 2.404.299 € 2.410.990 € 4.815.289 € 2008 12.980.722 € 13.016.847 € 25.997.569 € 2009 4.651.709 € 4.664.654 € 9.316.363 € Gesamt 22.218.877 € 22.280.710 € 44.499.587 € 3. Jahresfolgekosten a) Persönliche Ausgaben Keine b) Sachkosten Keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung Keine 2. Abschreibungen Die Abschreibungen betragen jährlich 889.992,-- €. Davon entfallen auf den städtischen Haushalt 445.614,-- €. 4. Jahreserträge Keine 5. Leistungen Dritter Zuwendung insgesamt Auf den städt. HH entfallender Anteil Zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Aufwendungen werden Landeszuwendungen aus Bundesmitteln (GVFG) in Höhe von erwartet. 21.306.732 € 7.270.838 € Zur Deckung der verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 7.102.244 € 2.423.613 € werden außerdem Zuweisungen aus ergänzenden Landesmitteln (FAG) in Höhe von erwartet 4.261.346 € 1.454.168 € Der von der Stadt aufzubringende Eigenanteil beträgt voraussichtlich 12.994.006 € 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine Anlage 1 (ca. 3,5 MB) Anlage 2 (ca. 503 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.1996, M 67 Vortrag des Magistrats vom 04.05.2001, M 90 Bericht des Magistrats vom 03.02.2003, B 100 Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 157 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 43 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 10 Versandpaket: 25.04.2007 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2007, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 12. Sitzung des OBR 10 am 22.05.2007, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2007, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2007, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. Beschlussausfertigung(en): § 1989, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007 Aktenzeichen: 61 1