Straßenbahnanbindung .Frankfurter Bogen. hier: Genehmigung der Bauplanung und Mittelbewilligung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.04.2007, M
72 Betreff:
Straßenbahnanbindung
"Frankfurter Bogen" hier: Genehmigung der Bauplanung und
Mittelbewilligung Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
15.05.2003, § 5325 - M
90/01, B 100/03 -
1. Die
Errichtung einer zweigleisigen Straßenbahntrasse von der Kreuzung
Rohrbachstraße / Friedberger Landstraße / Glauburgstraße über die Friedberger
Landstraße bis zum Gravensteiner Platz im Neubaugebiet Frankfurter Bogen in
Preungesheim wird nach Maßgabe der vorgelegten, auf der Grundlage der
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 1337 vom 08.11.2001 und
§ 5325 vom 15.5.2003 erstellten Planung mit einem Gesamtkostenaufwand in Höhe
von 44.499.587,--
€ genehmigt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass sich die notwendigen
Herstellungskosten in Höhe von 44.499.587,-- € wie folgt
zusammensetzen: Kostenanteil Stadt (brutto inkl. Unvorhergesehenes)
von
22.280.710,-- € Kostenanteil VGF (netto inkl.
Unvorhergesehenes) von
22.218.877,-- €. Die
Herstellungskosten enthalten Kosten des Kernprojektes von
31.983.278,-- € und Kosten projektbegleitender Maßnahmen
von
12.516.309,-- €. 3. Die Kosten des Kernprojektes in Höhe von
31.983.278,-- € setzen sich wie folgt zusammen: Kostenanteil
Stadt (brutto inkl. Unvorhergesehenes) von 10.694.868,-- €
Kostenanteil VGF (netto inkl. Unvorhergesehenes) von 21.288.410,--
€ 4. Die zuwendungsfähigen Kosten des
Kernprojektes setzen sich wie folgt zusammen: Stadt (brutto
inkl. Unvorhergesehenes)
9.945.168,--€ VGF (netto inkl. Unvorhergesehenes)
18.714.526,--€ Gesamt
28.659.694,--€ 5. Die Finanzierung des Kernprojektes ist wie
folgt vorgesehen: Anteil Stadt (brutto) Zuwendungen
nach GVFG rd. 7.458.877,-- €*
Zuwendungen nach FAG rd.
1.491.776,-- €* Stellplatzablöse
rd.
1.744.215,-- €* Gesamt
10.694.868,-- € Anteil VGF (netto) Zuwendungen
nach GVFG rd. 14.035.895,-- €*
Zuwendungen nach FAG rd.
2.807.179,-- €* Stellplatzablöse
rd.
4.445.336,-- €* Gesamt
21.288.410,-- €
*Vorbehaltlich der Prüfung des Förderantrages durch den Zuwendungsgeber.
6. Die Kosten für projektbegleitende
Maßnahmen in Höhe von 12.516.309,-- € setzen sich wie folgt
zusammen: Kostenanteil Stadt (brutto inkl. Unvorhergesehenes)
von 11.585.842,-- € Kostenanteil VGF (netto inkl.
Unvorhergesehenes) von 930.468,-- €
Für diese Kosten können nach derzeitigem Kenntnisstand keine Zuwendungen
aus GVFG und FAG in Anspruch genommen werden. Sollte für einzelne Maßnahmen
nach grundsätzlicher Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber dennoch eine Förderung
möglich sein, sind die entsprechenden Anträge zu stellen und das Ergebnis im
Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen. 7. Der Magistrat wird beauftragt, die baurechtlichen
Voraussetzungen für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes in der Dortelweiler
Straße zur Erschließung der neuen Baugebiete (ehemals "Atterberry
Housing" und "Motorpool")zu schaffen, nach Prüfung der Entwurfplanung und der
Kostenberechnung durch das Revisionsamt die Baureifplanung zu erstellen und den
Kreisverkehrsplatz im Zuge des Gesamtprojektes herzustellen. Es dient zur
Kenntnis, dass für den Bau dieses Kreisverkehrsplatzes eine Vorplanung erstellt
und von der Koordinierungsgruppe Verkehr zur Kenntnis genommen wurde. 8. Die Mittel für den städtischen Anteil am
Gesamtprojekt in Höhe von 22.280.710,-- € werden hiermit bewilligt.
9. Für die
Durchführung der Maßnahme sind im Entwurf des Produkthaushaltes 2007 in der
Projektdefinition 5.001145 bei der Produktgruppe 16.11 / Kostenstellenbereich
60C2, bei dem Sachkonto für Auszahlung: 80785200 -
Mittel in Höhe von 21.000.000 € veranschlagt. Einnahmen sind bei den
Sachkonten für Einzahlungen: 80681010 (GVFG), 80681130 (FAG) und 36601100
(Ablösebeträge) zu buchen. Die Aufwendungen der Verkehrsgesellschaft
Frankfurt a. M. mbH werden im Wirtschaftsplan der Gesellschaft
nachgewiesen. 10. Die Finanzierung hat, soweit die entstehenden
Aufwendungen nicht durch Zuwendungen des Landes aus Bundesmitteln nach dem GVFG
und aus Zuweisungen aus ergänzenden Landesmitteln sowie aus
Stellplatzablösemitteln gedeckt werden können, im Rahmen der Gesamtdeckung aus
allgemeinen Haushaltsmitteln zu erfolgen. 11. Es dient zur Kenntnis, dass a. für die Straßenbahnanbindung eine
Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem vom BMV vorgegebenen Standardisierten
Bewertungsverfahren durchgeführt und mit einem positiven Nutzen-Kosten-Faktor
von 1,20 die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme nachgewiesen wurde, b. die Straßenbahnanbindung nachrichtlich in das
ÖPNV-Programm des Landes Hessen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) aufgenommen wurde, c. ein entsprechender Antrag auf Bewilligung der
Zuwendungen nach dem GVFG der Bewilligungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung
vorgelegt wurde, der mit vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 06.12.2006 positiv
beschieden wurde.
12. Der jeweilige Bewilligungs-
und Ausgabenstand sowie die Fortschreibung des Finanzierungsprogramms sind mit
der Aufstellung des Haushaltsplanes und des Investitionsprogramms
auszuweisen. Grundlegende Änderungen der Planung oder des Kostenplanes sind
der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Genehmigung vorzulegen. 13. Verpflichtungen, die zu zuwendungsfähigen
Ausgaben führen, dürfen erst eingegangen werden, wenn der Eingang der
Zuwendungen rechtlich gesichert ist. 14. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass im
Zusammenhang mit den Baumaßnahmen Eingriffe in vorhandenes Grün unvermeidbar
sind und nach derzeitigem Kenntnisstand gemäß den vorgelegten Lageplänen
insgesamt 95 Stück Bäume gefällt werden müssen. Der Fällung wird
zugestimmt. Als Ersatz werden auf Grundlage der
Landschaftspflegerischen Begleitplanung 188 Bäume neu gepflanzt. 15. Es dient abschließend zur
Kenntnis, dass
a. dem Regierungspräsidium in
Darmstadt seit April 2005 der Planfeststellungsantrag vorliegt und die
Planunterlagen in der Zeit vom 25. Mai 2005 bis zum 28. Juni 2005 zur
allgemeinen Einsichtnahme auslagen. Mit Datum vom 19.06.2006 wurde die Maßnahme
planfestgestellt.
b. das Bauvorhaben nach
gegenwärtigem Stand im Jahr 2007 begonnen werden kann, im Laufe des Jahres 2009
fertig gestellt werden soll und die Durchführung der
Gesamtmaßnahme durch die VGF erfolgt. Begründung: Straßenbahnanbindung "Frankfurter
Bogen"
A. Zielsetzung Die Verkehrsanbindung zum Frankfurter Bogen mittels
einer Straßenbahn über die Friedberger Landstraße ist als Maßnahme 42 in der
"Untersuchung zur Fortschreibung des Generalverkehrsplanes (GVP) 1976/82,
Teil Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main, Ergebnisbericht 1996"
beschrieben. Diese wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit der
Beschlussnummer § 6908 am 10.10.1996 beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte dann mit
Beschluss § 1337 vom 08.11.2001 den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit
der Realisierung der Maßnahme beauftragt. Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 5325 vom 15.05.2003 wurde der vorgenannte
Beschluss nochmals bestätigt und zusätzliche Änderungen beschlossen. Die Vorplanung wurde an die Beschlusslage angepasst
und im Laufe des Jahres 2004 in einem weiter konkretisierenden Planungsprozess
weiterentwickelt.
Zwischenzeitlich liegt eine
darauf aufbauende Genehmigungsplanung mit Kostenberechnung vor. Der Baubeginn
kann nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, Erteilung des
Bewilligungsbescheides und genehmigter Finanzierung der nicht durch Zuwendungen
abgedeckten Kosten erfolgen. B. Alternativen Alternativen entfallen unter Verweis auf die mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1337 vom 08.11.2001 und § 5325 vom
15.05.2003 genehmigte Vorplanung. C. Lösung Das Projekt "Straßenbahnanbindung Frankfurter
Bogen" über die Friedberger Landstraße beschreibt die Planung einer
Straßenbahnverbindung der Neubaugebiete "Preungesheim-Ost"
(Bebauungsplan Nr. 515) und "Friedberger Warte ehemalige US Housings Atterberry
und Betts" (Bebauungsplan Nr. 814) mit der Innenstadt. Die Umgestaltung des
Straßenraumes der Friedberger Landstraße im Zuge der Neuplanung der Straßenbahn
ist ebenfalls Inhalt der Planung. Nähere Einzelheiten sind der beigefügten technischen
Beschreibung des Investitionsvorhabens zu entnehmen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Die Gesamtkosten betragen gem. vorliegender
Kostenberechnung
44.499.587,-- €. Davon
entfallen auf den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main insgesamt
22.280.710,-- €.
In den Gesamtkosten ist ein
Betrag von
28.659.694,-- € als zuwendungsfähig ausgewiesen. Die auf den
städtischen Haushalt bezogenen anteiligen zuwendungsfähigen Kosten
betragen
9.945.168,-- €. 2. Investitionsbedarf mit Angabe der Jahresraten
Das Bauvorhaben wird im Zeitraum 2007 - 2009
errichtet. Die Mittel des Gesamtprojektes
werden voraussichtlich wie folgt abfließen: HH-Jahr
Vermögensplan VGF Anteilige
Kosten städt. HH
Gesamtkosten 2005 80.993 € 81.218 € 162.211 € 2006 2.101.154 € 2.107.001
€ 4.208.155 € 2007 2.404.299 € 2.410.990
€ 4.815.289 € 2008 12.980.722 € 13.016.847
€ 25.997.569 € 2009 4.651.709 € 4.664.654
€ 9.316.363 € Gesamt 22.218.877 € 22.280.710
€ 44.499.587 € 3. Jahresfolgekosten a) Persönliche Ausgaben Keine b) Sachkosten Keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung Keine 2. Abschreibungen Die Abschreibungen betragen jährlich 889.992,--
€. Davon entfallen auf den städtischen Haushalt 445.614,-- €. 4. Jahreserträge Keine 5. Leistungen Dritter Zuwendung insgesamt Auf den
städt. HH entfallender Anteil Zur
Finanzierung der zuwendungsfähigen Aufwendungen werden Landeszuwendungen aus
Bundesmitteln (GVFG) in Höhe von erwartet. 21.306.732 €
7.270.838 €
Zur Deckung
der verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von
7.102.244 €
2.423.613 €
werden
außerdem Zuweisungen aus ergänzenden Landesmitteln (FAG) in Höhe von
erwartet 4.261.346
€ 1.454.168
€ Der von der
Stadt aufzubringende Eigenanteil beträgt voraussichtlich
12.994.006 €
6. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine Anlage 1 (ca. 3,5 MB) Anlage 2 (ca. 503 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 15.03.1996, M 67
Vortrag des
Magistrats vom 04.05.2001, M 90
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2003, B 100
Vortrag des
Magistrats vom 19.08.2011, M 157
Vortrag des
Magistrats vom 10.02.2012, M 43 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 10 Versandpaket:
25.04.2007 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.05.2007, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L.
(= Annahme) 12. Sitzung des OBR
10 am 22.05.2007, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 72
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 13. Sitzung des OBR 3
am 24.05.2007, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 72
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2007, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 72
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und
ÖkoLinX/E.L. Beschlussausfertigung(en): § 1989, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007 Aktenzeichen: 61 1