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Straßenbahnanbindung .Frankfurter Bogen. hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 43 Betreff: Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1989 (M 72) 1. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss § 1989 vom 05.06.2007 für die Herstellung der Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" (M 72 vom 20.04.2007) ein Gesamtbetrag von 44.499.587,-- € freigegeben wurde. Der städtische Anteil an den Herstellungskosten wurde mit 22.280.710,-- €, die von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zu tragende Kostenbeteiligung mit 22.218.877,-- € berechnet. 2. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass infolge nicht vorhersehbarer bzw. geplanten Leistungen zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt 10.684.319,-- € entstanden sind, die mit einem Betrag von 7.099.033,-- € (brutto) anteilig von der Stadt Frankfurt zu tragen sind. Der darüber hinausgehende Kostenaufwand in Höhe von 3.585.285,-- € (netto) ist von der VGF zu tragen und im Wirtschaftsplan entsprechend zu berücksichtigen. Die Gesamtkosten der Maßnahme, einschließlich den von der VGF zu tragenden Kosten, erhöhen sich hierdurch auf 55.183.906,-- €. 3. Der zusätzliche Kostenanteil der Stadt Frankfurt in Höhe von 7.099.033,-- € wird bewilligt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Deckung der städtischen Kosten aus nicht mehr benötigten Restmitteln der: Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001142 i.H.v. 700.000,-- € Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001450 i.H.v. 5.200.000,--€ Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.004907 i.H.v. 1.200.000,-- € erfolgt. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die bewilligten Zuwendungen für den städtischen Anteil aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie des Finanzausgleichsgesetzes um 1.422.553,-- € geringer ausgefallen sind, als ursprünglich prognostiziert und der reduzierte Einnahmeansatz bereits im Doppelhaushalt 2010/2011 berücksichtigt wurde. Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen der Realisierung der Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" begründen sich die entstandenen Mehrkosten im Wesentlichen auf verfahrens- bzw. planungsbezogene Kostenmehrungen und andererseits baubezogene Zusatzkosten. Verfahrens- bzw. planungsbezogene Mehrkosten: Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007, § 1989, wurde die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) damit beauftragt, die Herstellung der Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" insgesamt durchzuführen. Im Zuge der anschließenden europaweiten Ausschreibung wurde die Vergabeentscheidung auf Beschwerde von Mitbietern gerichtlich überprüft und mit letztinstanzlicher Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10.02.2009 zurückgewiesen. Infolge des Rechtsstreits verzögerte sich der Baubeginn gegenüber den ursprünglichen Planungen um rund zwei Jahre, sodass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hierdurch bedingte Kostensteigerungen - insbesondere zwischenzeitlich gestiegene Marktpreise - durch den Bauherrn zu tragen sind. Aufgrund unterschiedlicher Ansätze zwischen den beauftragten Bauunternehmen und der VGF bedurfte es der Durchführung eines schiedsgutachterlichen Verfahrens dessen Ergebnis erst im Frühjahr 2011 vorlag. Im Bereich des Straßentiefbaus (städtischer Anteil) kam es hierdurch zu einer Kostensteigerung in Höhe von 574.345,--€ (brutto). Mit vorgenanntem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde die VGF ferner beauftragt, zur Erschließung der Baugebiete "Atterberry und Betts" in der Dortelweiler Straße einen Kreisverkehrsplatz zu erstellen. Grundlage hierfür war eine von der Koordinierungsgruppe Verkehr geprüfte Vorplanung, für die zum damaligen Zeitpunkt weder eine Baureifplanung noch eine Kostenberechnung vorlag. Der Bau des Kreisverkehrsplatzes wurde entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Gesamtprojektes mit einem Kostenanteil in Höhe von 704.700,00 € (brutto) realisiert. Baubezogene Mehrkosten: Im Verlauf der Bauarbeiten wich der tatsächliche Leitungs- und Trassenbestand in mehreren Abschnitten nicht unerheblich von der Trassenlage der Bestandspläne ab. Hierdurch wurden zusätzliche, ursprünglich nicht geplante Leitungsumlegungen erforderlich. In diesem Zusammenhang war es ferner notwendig, an Leitungsknotenpunkten von der ursprünglich geplanten offenen Bauweise im Kanalbau abzuweichen und stattdessen in bergmännischer Bauweise (Stollenbau) zu arbeiten. Zudem stellte sich heraus, dass die auf Basis von Bodengutachten der Jahre 2004 und 2007 vorgesehene Verfüllung des Aushubmaterials im Kanalgraben aufgrund der tatsächlich vorgefundenen Bodenbelastung entlang der neuen Kanaltrassen nicht zulässig war. Der Bodenaushub musste daher entsprechend den Vorgaben der Deponieverordnung erneut baubegleitend untersucht und anschließend entsorgt werden. Hierdurch sind zusätzliche Kosten in Höhe von 3.350.243,-- € (brutto) entstanden. Zudem lag das Ausschreibungsergebnis um 1.310.561,-- € (brutto) über der früheren Kostenberechnung. Da auch die Tragfähigkeit des Straßenuntergrundes in Teilbereichen nicht den Erfordernissen für den Einbau der neuen Straßendecke entsprach, waren zusätzliche bauliche Maßnahmen, wie Bodenverbesserung und Bodenaustausch erforderlich, für die zusätzliche Kosten in Höhe von 957.048,-- € (brutto) entstanden sind. Schließlich zeigte sich während des Bauverlaufs, dass die ursprünglich geplante und ausgeschriebene Einbahnstraßenregelung auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts zwischen Glauburgstraße und Nibelungenplatz angesichts immenser Verkehrsbeeinträchtigungen nicht aufrechterhalten werden konnte. Daher wurde eine umfangreiche Neuplanung des gesamten Bauablaufes in diesem Bauabschnitt erforderlich. Zudem musste der ausführenden Firma ein Vorziehen von Arbeiten an anderer Stelle zur Vermeidung von zusätzlichen Behinderungskosten zugestanden werden. Insgesamt sind hierdurch bedingt Mehrkosten in Höhe von 202.137,-- € (brutto) entstanden. Die auf die VGF entfallenen Mehrkosten in Höhe von 3.585.285,-- € (netto) sind mit jeweils einem Anteil: - von 3.187.408 € (netto) auf Kostensteigerungen bei den elektrischen Anlagen (u. a. Fahrleitung) infolge höherer Ausschreibungsergebnisse (zudem waren die Planungen und die Gründungen der Fahrleitungsmasten u. a. wegen unzutreffender Bestandspläne anzupassen ), - von 674.884 € (netto) auf Kostenmehrung beim Bahnbau wegen verspätetem Baubeginn und Änderung der Bauphasen, - von -723.605,-- € (netto) auf Kostenminderung bei der Signal- und Nachrichtentechnik infolge günstigerer Ausschreibungsergebnisse und Anpassung des Konzeptes, - von 589.682,-- € (netto) auf Kostensteigerung beim Umfang der Schallschutzmaßnahmen aufgrund detaillierter Untersuchungen durch ein Fachbüro, ein Haltestellendach für die Endstation und - von -143.085,-- € (netto) auf Minderkosten aus Verrechnung des Unvorhergesehenen mit den Planungskosten zurückzuführen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Deckung der aufgeführten Mehrkosten des städtischen Anteils in Höhe von insgesamt 7.099.033,-- € erfolgt aus nicht verausgabten Mitteln des Produktbereichs 16, namentlich den Projektdefinitionen 5.001142 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg inkl. ÖPNV Beschleunigung), 5.001450 (Verkehrliche Erschließung Ostend - Planung und Grunderwerb), 5.004907 (Verkehrliche Erschließung Ostend - Neue Mainbrücke Ost). Nach den durchgeführten Abrechungen, planbaren Berechnungen usw. ist davon auszugehen, dass diese Mittel zur Deckung herangezogen werden können. Insgesamt wird hierdurch eine budgetneutrale Ausgabenlage erreicht. Eine Neuverschuldung zulasten des städtischen Haushalts kann hiermit vermieden werden. D. Kosten 1. Bewilligte Mittel gem. Stvv. - Beschluss § 1989, M 72 vom 05.06.2007 22.280.710,-- € 2. Mehrkosten gemäß beigefügter Kostenübersicht vom 15.12.2011 7.099.033,-- € Gesamtinvestitionsbedarf 29.379.743,-- € Der Finanzierungsbedarfszeitraum besteht für das Jahr 2012. 3. Jahresfolgekosten für den Anteil der Stadt an den Mehrkosten: Die Jahresfolgekosten der Produktgruppen 16.11 (Straßenbau und Beleuchtung), 22.9 (Grün- u. Freiflächen) sind im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets in Höhe der nachfolgend aufgeführten Beträge sichergestellt: 3.1 Personelle Folgekosten - Produktgruppe 16.11 (Straßenbau): 0,00 € - Produktgruppe 16.11 (Beleuchtung): 0,00 € - Produktgruppe 22.9 (Grün- u. Freiflächen): 0,00 € 3.2 Sächliche Folgekosten - Produktgruppe 16.11 (Straßenbau): 5% von 4.935.305,00 € 246.765,00 € - Produktgruppe 16.11 (Beleuchtung): 5% von 1.420.996,00 € 71.050,00 € - Produktgruppe 22.9 (Grün- u. Freiflächen): 5% von 742.732,00 € 37.137,00 € 3.3 Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (durchschnittlich) - Produktgruppe 16.11 (Straßenbau): 4,75% von 4.935.305,00 € (hiervon 1/2) 117.213,00 € - Produktgruppe 16.11 (Beleuchtung):4,75% von 1.420.996,00 € (hiervon 1/2) 33.749,00 € - Produktgruppe 22.9 (Grün- u. Freiflächen): - 4,75% von 742.732,00 € (hiervon 1/2) 35.280,00 € 3.4 Abschreibung - Produktgruppe 16.11 (Straßenbau): BND 30 Jahre 3,33% von 4.935.305,00 € 162.865,00 € - Produktgruppe 16.11 (Beleuchtung): BND 20 Jahre 5,00% von 1.420.996,00 € 71.050,00 € - Produktgruppe 22.9 (Grün- u. Freiflächen): - BND 10 Jahre10,0% von 742.732,00 € 74.273,00 € - Summe Produktgruppe 16.11 (Straßenbau und Beleuchtung): 702.692,00 € Summe Produktgruppe 22.9 (Grün- u. Freiflächen): 146.690,00 € Jahresfolgekosten - Gesamtmaßnahme Stadt 849.382,00 € Anlage _Gesamtkostenuebersicht (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2007, M 72 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 10 Versandpaket: 15.02.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD und REP (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1465, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 92 11