Straßenbahnanbindung .Frankfurter Bogen. hier: Mehrkostenvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M
43 Betreff:
Straßenbahnanbindung
"Frankfurter Bogen" hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1989 (M 72)
1. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss § 1989
vom 05.06.2007 für die Herstellung der Straßenbahnanbindung "Frankfurter
Bogen" (M 72 vom 20.04.2007) ein Gesamtbetrag von 44.499.587,-- €
freigegeben wurde. Der städtische Anteil an den Herstellungskosten wurde mit
22.280.710,-- €, die von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
(VGF) zu tragende Kostenbeteiligung mit 22.218.877,-- € berechnet. 2. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass infolge
nicht vorhersehbarer bzw. geplanten Leistungen zusätzliche Kosten in Höhe von
insgesamt 10.684.319,-- € entstanden sind, die mit einem Betrag von
7.099.033,-- € (brutto) anteilig von der Stadt Frankfurt zu tragen
sind. Der darüber
hinausgehende Kostenaufwand in Höhe von 3.585.285,-- € (netto) ist von der
VGF zu tragen und im Wirtschaftsplan entsprechend zu berücksichtigen. Die Gesamtkosten der Maßnahme, einschließlich den
von der VGF zu tragenden Kosten, erhöhen sich hierdurch auf 55.183.906,--
€. 3. Der zusätzliche Kostenanteil der
Stadt Frankfurt in Höhe von 7.099.033,-- € wird bewilligt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Deckung der
städtischen Kosten aus nicht mehr benötigten Restmitteln der: Produktgruppe 16.11, Projektdefinition
5.001142 i.H.v.
700.000,-- € Produktgruppe 16.03, Projektdefinition
5.001450 i.H.v.
5.200.000,--€ Produktgruppe 16.03, Projektdefinition
5.004907 i.H.v.
1.200.000,-- € erfolgt. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die
bewilligten Zuwendungen für den städtischen Anteil aus Mitteln des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie des Finanzausgleichsgesetzes um
1.422.553,-- € geringer ausgefallen sind, als ursprünglich prognostiziert
und der reduzierte Einnahmeansatz bereits im Doppelhaushalt 2010/2011
berücksichtigt wurde. Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen der Realisierung der Straßenbahnanbindung
"Frankfurter Bogen" begründen sich die entstandenen Mehrkosten im Wesentlichen
auf verfahrens- bzw. planungsbezogene Kostenmehrungen und andererseits
baubezogene Zusatzkosten. Verfahrens- bzw. planungsbezogene Mehrkosten:
Auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007, § 1989, wurde die
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) damit beauftragt, die
Herstellung der Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" insgesamt
durchzuführen. Im Zuge der anschließenden europaweiten Ausschreibung wurde die
Vergabeentscheidung auf Beschwerde von Mitbietern gerichtlich überprüft und mit
letztinstanzlicher Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom
10.02.2009 zurückgewiesen. Infolge des Rechtsstreits verzögerte sich der
Baubeginn gegenüber den ursprünglichen Planungen um rund zwei Jahre, sodass
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hierdurch bedingte
Kostensteigerungen - insbesondere zwischenzeitlich gestiegene Marktpreise -
durch den Bauherrn zu tragen sind. Aufgrund unterschiedlicher Ansätze zwischen
den beauftragten Bauunternehmen und der VGF bedurfte es der Durchführung eines
schiedsgutachterlichen Verfahrens dessen Ergebnis erst im Frühjahr 2011
vorlag. Im Bereich des Straßentiefbaus
(städtischer Anteil) kam es hierdurch zu einer Kostensteigerung in Höhe von
574.345,--€ (brutto). Mit vorgenanntem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wurde die VGF ferner beauftragt, zur Erschließung
der Baugebiete "Atterberry und Betts" in der Dortelweiler Straße einen
Kreisverkehrsplatz zu erstellen. Grundlage hierfür war eine von der
Koordinierungsgruppe Verkehr geprüfte Vorplanung, für die zum damaligen
Zeitpunkt weder eine Baureifplanung noch eine Kostenberechnung vorlag. Der Bau
des Kreisverkehrsplatzes wurde entsprechend der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Gesamtprojektes mit einem
Kostenanteil in Höhe von 704.700,00 € (brutto) realisiert. Baubezogene Mehrkosten: Im Verlauf der Bauarbeiten wich der tatsächliche
Leitungs- und Trassenbestand in mehreren Abschnitten nicht unerheblich von der
Trassenlage der Bestandspläne ab. Hierdurch wurden zusätzliche, ursprünglich
nicht geplante Leitungsumlegungen erforderlich. In diesem Zusammenhang war es
ferner notwendig, an Leitungsknotenpunkten von der ursprünglich geplanten
offenen Bauweise im Kanalbau abzuweichen und stattdessen in bergmännischer
Bauweise (Stollenbau) zu arbeiten. Zudem stellte sich heraus, dass die auf
Basis von Bodengutachten der Jahre 2004 und 2007 vorgesehene Verfüllung des
Aushubmaterials im Kanalgraben aufgrund der tatsächlich vorgefundenen
Bodenbelastung entlang der neuen Kanaltrassen nicht zulässig war. Der
Bodenaushub musste daher entsprechend den Vorgaben der Deponieverordnung erneut
baubegleitend untersucht und anschließend entsorgt werden. Hierdurch sind
zusätzliche Kosten in Höhe von 3.350.243,-- € (brutto) entstanden. Zudem
lag das Ausschreibungsergebnis um 1.310.561,-- € (brutto) über der
früheren Kostenberechnung. Da auch die Tragfähigkeit des Straßenuntergrundes in
Teilbereichen nicht den Erfordernissen für den Einbau der neuen Straßendecke
entsprach, waren zusätzliche bauliche Maßnahmen, wie Bodenverbesserung und
Bodenaustausch erforderlich, für die zusätzliche Kosten in Höhe von 957.048,--
€ (brutto) entstanden sind. Schließlich zeigte sich während des Bauverlaufs,
dass die ursprünglich geplante und ausgeschriebene Einbahnstraßenregelung auf
der Friedberger Landstraße stadtauswärts zwischen Glauburgstraße und
Nibelungenplatz angesichts immenser Verkehrsbeeinträchtigungen nicht
aufrechterhalten werden konnte. Daher wurde eine umfangreiche Neuplanung des
gesamten Bauablaufes in diesem Bauabschnitt erforderlich. Zudem musste der
ausführenden Firma ein Vorziehen von Arbeiten an anderer Stelle zur Vermeidung
von zusätzlichen Behinderungskosten zugestanden werden. Insgesamt sind
hierdurch bedingt Mehrkosten in Höhe von 202.137,-- € (brutto)
entstanden. Die auf die VGF entfallenen
Mehrkosten in Höhe von 3.585.285,-- € (netto) sind mit jeweils einem
Anteil: - von 3.187.408 € (netto) auf
Kostensteigerungen bei den elektrischen Anlagen (u. a. Fahrleitung) infolge
höherer Ausschreibungsergebnisse (zudem waren die Planungen und die Gründungen
der Fahrleitungsmasten u. a. wegen unzutreffender Bestandspläne anzupassen
), - von 674.884 €
(netto) auf Kostenmehrung beim Bahnbau wegen verspätetem Baubeginn und Änderung
der Bauphasen, - von
-723.605,-- € (netto) auf Kostenminderung bei der Signal- und
Nachrichtentechnik infolge günstigerer Ausschreibungsergebnisse und Anpassung
des Konzeptes, - von
589.682,-- € (netto) auf Kostensteigerung beim Umfang der
Schallschutzmaßnahmen aufgrund detaillierter Untersuchungen durch ein Fachbüro,
ein Haltestellendach für die Endstation und - von -143.085,-- € (netto) auf Minderkosten
aus Verrechnung des Unvorhergesehenen mit den Planungskosten zurückzuführen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Deckung der aufgeführten Mehrkosten des
städtischen Anteils in Höhe von insgesamt 7.099.033,-- € erfolgt aus nicht
verausgabten Mitteln des Produktbereichs 16, namentlich den Projektdefinitionen
5.001142 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg inkl. ÖPNV
Beschleunigung), 5.001450 (Verkehrliche Erschließung Ostend - Planung und
Grunderwerb), 5.004907 (Verkehrliche Erschließung Ostend - Neue Mainbrücke
Ost). Nach den durchgeführten Abrechungen, planbaren Berechnungen usw. ist
davon auszugehen, dass diese Mittel zur Deckung herangezogen werden können.
Insgesamt wird hierdurch eine budgetneutrale Ausgabenlage erreicht. Eine
Neuverschuldung zulasten des städtischen Haushalts kann hiermit vermieden
werden. D. Kosten 1. Bewilligte Mittel gem. Stvv. - Beschluss § 1989,
M 72 vom 05.06.2007
22.280.710,-- € 2.
Mehrkosten gemäß beigefügter Kostenübersicht vom 15.12.2011
7.099.033,-- € Gesamtinvestitionsbedarf
29.379.743,--
€ Der Finanzierungsbedarfszeitraum
besteht für das Jahr 2012. 3. Jahresfolgekosten für den Anteil der Stadt an den
Mehrkosten: Die
Jahresfolgekosten der Produktgruppen 16.11 (Straßenbau und Beleuchtung), 22.9
(Grün- u. Freiflächen) sind im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets in Höhe
der nachfolgend aufgeführten Beträge sichergestellt: 3.1 Personelle Folgekosten - Produktgruppe 16.11 (Straßenbau):
0,00 €
- Produktgruppe 16.11
(Beleuchtung):
0,00 € -
Produktgruppe 22.9 (Grün- u. Freiflächen):
0,00 € 3.2 Sächliche Folgekosten - Produktgruppe 16.11
(Straßenbau): 5%
von 4.935.305,00 €
246.765,00 € - Produktgruppe 16.11 (Beleuchtung):
5% von 1.420.996,00
€
71.050,00 € -
Produktgruppe 22.9 (Grün- u. Freiflächen): 5% von
742.732,00 €
37.137,00 € 3.3 Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (durchschnittlich)
- Produktgruppe 16.11
(Straßenbau): 4,75% von 4.935.305,00 € (hiervon 1/2)
117.213,00 € - Produktgruppe 16.11 (Beleuchtung):4,75% von
1.420.996,00 € (hiervon 1/2)
33.749,00 € - Produktgruppe 22.9 (Grün- u. Freiflächen): -
4,75% von 742.732,00 € (hiervon 1/2)
35.280,00 € 3.4 Abschreibung - Produktgruppe 16.11 (Straßenbau): BND 30 Jahre
3,33% von 4.935.305,00 €
162.865,00 € -
Produktgruppe 16.11 (Beleuchtung): BND 20 Jahre 5,00% von 1.420.996,00
€ 71.050,00 € - Produktgruppe 22.9 (Grün- u.
Freiflächen): -
BND 10 Jahre10,0% von
742.732,00 € 74.273,00
€ - Summe Produktgruppe 16.11
(Straßenbau und Beleuchtung):
702.692,00 € Summe Produktgruppe 22.9 (Grün- u.
Freiflächen):
146.690,00 €
Jahresfolgekosten - Gesamtmaßnahme Stadt
849.382,00 €
Anlage _Gesamtkostenuebersicht (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.04.2007, M 72 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 10 Versandpaket:
15.02.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10
am 13.03.2012, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 43
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und
SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
9. Sitzung des OBR 3
am 15.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 43
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP
und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und
Piraten (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD und REP
(= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (=
Ablehnung) 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 43
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1465, 10. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 92 11