Straßenbahnanbindung .Frankfurter Bogen. Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Neu- bzw. Umbau von Haltestellen zur Linienführung der künftigen Straßenbahnlinie 18 in Richtung Lokalbahnhof
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M
157 Betreff:
Straßenbahnanbindung
"Frankfurter Bogen" Bau- und Finanzierungsvorlage zum
barrierefreien Neu- bzw. Umbau von Haltestellen zur Linienführung der künftigen
Straßenbahnlinie 18 in Richtung Lokalbahnhof Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9354 (B
670) 1. Den Planungen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH (VGF) zum barrierefreien Neu- bzw. Umbau von Haltestellen
zur Linienführung auf der Bestandsstrecke der zukünftigen
Straßenbahnlinie 18 an den Haltestellen Rohrbachstraße/Friedberger
Landstraße, Konstablerwache, Börneplatz/Stoltzestraße sowie Lokalbahnhof wird
entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass sich die notwendigen
Herstellungskosten in Höhe von 6.954.000,--€ wie folgt zusammensetzen:
Anteil Stadt (brutto)
1.633.000,--
€ Anteil VGF
(netto)
5.321.000,-- € Gesamtkosten Stadt und VGF:
6.954.000,-- € 3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Anteil Stadt Zuwendungen nach GVFG rd.
1.030.438,-- €* Zuwendungen nach FAG rd.
73.438,-- €* Eigenanteil
529.124,-- € Anteil VGF Zuwendungen nach GVFG rd.
2.479.000,-- €* Zuwendungen nach FAG rd.
176.000,--€* Stellplatzablöse
2.441.000,--€* Eigenmittel VGF
225.000,--€ * Vorbehaltlich der Prüfung des Förderantrages durch
den Zuwendungsgeber. 4. Die erforderlichen Mittel der durch die Stadt zu
tragenden Kosten werden in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002560
mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.633.000,-- € brutto bewilligt und
freigegeben. 5. Es dient zur Kenntnis, dass
a) die Deckung des
städtischen Anteils durch nicht mehr benötigte Restmittel der Produktgruppe
16.11, Projektdefinition 5.002560 - Herstellen von Infrastruktur für
neue/geänderte Linienwege und Projektdefinition 5.001119 - Grundstrecke D, TA
I, Lose 70 - 74 sicher gestellt ist und b) Anträge auf Zuwendungen aus Landesmitteln (GVFG
und FAG) gestellt wurden. Hiernach kann - im Falle eines positiven
Zuwendungsbescheides- mit einer Förderung in Höhe von maximal 1.103.876,--
€ gerechnet werden. 6. Es dient ferner zur Kenntnis, a) dass die Jahresfolgekosten sich insgesamt auf
151.547,-- € belaufen, die im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets
sicherzustellen sind. Dem stehen jährliche Erträge in Höhe von 71.947,-- €
entgegen. b) dass die vorhandenen
Lichtsignalanlagen zum 31.12.2011 einen Restwert von 181.844,-- € haben,
der als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln ist. 7. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass aufgrund der
Baumaßnahmen im Bereich der künftigen Haltestelle Rohrbachstraße ein Baum
gefällt werden muss. 8. Der Baumfällung wird zugestimmt. Für den zu
fällenden Baum wird an der Haltestelle eine Ersatzpflanzung vorgenommen.
9. Die Aufwendungen der Verkehrsgesellschaft
Frankfurt a.M. mbH werden im Wirtschaftsplan der Gesellschaft nachgewiesen.
10. Es dient zur Kenntnis,
dass die VGF auf Grundlage der vorliegenden Planungen zur Durchführung der
Gesamtmaßnahme beauftragt wird. Der Magistrat wird daher beauftragt, die
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) anzuweisen, ihre
Tochtergesellschaft VGF zu verpflichten, auf der Grundlage dieses Beschlusses
das Gesamtvorhaben einschließlich der städtischen Anteile durchzuführen.
Begründung: A - Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7852
vom 25.03.2010 wurde der Magistrat u.a. damit beauftragt, zur weiteren
Verbesserung des Frankfurter Straßenbahnnetzes die Möglichkeit einer
Linienführung der neuen Straßenbahnlinie 18 auf den bestehenden Gleisen über
Konstablerwache, Battonnstraße, Lange Straße, Ignatz-Bubis-Brücke zum
Lokalbahnhof und dann weiter nach Oberrad bis zur Stadtgrenze zu Offenbach zu
führen. Diese Linienführung soll bei einem positiven Prüfungsergebnis mit
Betriebsbeginn der Straßenbahnlinie 18 in Kraft treten. Mit seinem Bericht B 670 vom 05.11.2010, den die
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 9354 vom 27.01.2011 zur
Kenntnis genommen hat, berichtete der Magistrat über das Untersuchungsergebnis.
Danach wurden die Vorteile einer direkten Anbindung an den Lokalbahnhof sowie
die Umsteigemöglichkeit zu den Straßenbahnlinien 15 und 16 nach Oberrad
bestätigt. Der Magistrat teilte ferner mit, die neue Straßenbahnlinie in den
weiterführenden Planungen am Lokalbahnhof enden zu lassen. Ursächlich hierfür
sind unzureichende Kapazitäten der Wendeanlage Oberrad zur Aufnahme einer
weiteren Linie sowie den dann erforderlichen Anschaffungskosten in Höhe von ca.
sechs Millionen Euro für drei neue Straßenbahnfahrzeuge. Um den Einwohnern
Oberrads eine direkte Straßenbahnverbindung in die Innenstadt zu ermöglichen,
soll die neue Straßenbahnlinie 18 samstags über den oben genannten
Endpunkt "Lokalbahnhof" hinaus nach Oberrad verlängert werden. Um die Linienführung zu realisieren, wird es
notwendig, für die aus Norden Richtung Innenstadt verkehrenden Bahnen der Linie
18 an der Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße einen barrierefreien Haltepunkt
herzustellen, da der bisherige Haltepunkt in der Rohrbachstraße nicht auf dem
Linienweg der Linie 18 liegt. Die stadtauswärts gelegene Haltestelle
Rohrbachstraße wird ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Ferner ist es
erforderlich, die Haltestelle Konstablerwache mit Inbetriebnahme der Linie 18
kapazitätsmäßig anzupassen, um das Verkehrsaufkommen der Straßenbahnlinien 12
und 18 sowie der Buslinien 30 und 36 abwickeln zu können. Die Einrichtung der
neuen Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" ist erforderlich, um
eine gute Verbindungsqualität zu gewährleisten. Die Haltestelle Lokalbahnhof
wird umgestaltet und durch eine neue Weichenanlage ergänzt, um einen
reibungslosen betrieblichen Ablauf sicherzustellen. B - Alternativen Mit der vorgesehenen Linienführung der Straßenbahn
18 auf der Bestandstrecke zum Lokalbahnhof konnte auf die vorhandene
Haltestelleninfrastruktur zurückgegriffen werden, sodass eine Überprüfung von
Alternativen zu den Bestandshaltestellen grundsätzlich entbehrlich war. Als neuer Haltepunkt soll die Station
"Börneplatz/Stoltzestraße" eingerichtet werden. Ein Verzicht auf die
Einrichtung dieser Haltestelle kommt dem Grunde nach zwar als mögliche
Alternative in Betracht. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die vorhandene
Umsteigebeziehung zu der Haltestelle der Linien 11 und 12 (Börneplatz) nicht
genutzt werden könnte. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle
Rohrbachstraße wurden verschiedene Varianten untersucht, wobei dem
barrierefreien Ausbau der Haltestelle Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
gemäß den beigefügten Lageplänen im Ergebnis der Vorzug zu geben war. Die im Rahmen der Prüfungen untersuchte
Haltestellenvariante auf dem "Kleiner Friedberger Platz" zwischen
Neuhofstraße/Egenolffstraße und Vogelsbergstraße/Spohrstraße mit Haltestelle in
Mittellage oder zwei Außenbahnsteigen hätte zu einem erheblichen Eingriff in
die Platzgestaltung geführt. Bei beiden Varianten am "Kleiner Friedberger
Platz" wäre eine Querung der Fahrspuren der Friedberger Landstraße zur
Haltestelle erforderlich, was sich aus Sicherheitsgründen und der nicht
gegebenen zentralen Verknüpfung aller Verkehrsmittel als nicht zweckmäßig
erwies. Zudem wäre bei Einrichtung der Haltestelle in Mittellage die
Anfahrbarkeit der Busse nicht gewährleistet gewesen. Als weitere Variante wurde geprüft, ob der
stadteinwärtige Bahnsteig nördlich der Glauburgstraße/Rohrbachstraße und der
stadtauswärtige Bahnsteig südlich der Rohrbachstraße angeordnet kann. Dies
hätte jedoch dazu geführt, dass für die Linien 18 und 12 kein gemeinsamer
stadteinwärtiger Bahnsteig möglich gewesen wäre. Zudem wäre die Einrichtung
einer Zeitinsel mit großen Wartezeiten und ungünstiger Verkehrsabwicklung
notwendig geworden. Schließlich wurde auch eine Variante mit zwei
gegenüberliegenden Bahnsteigen im Bereich der Egenolffstraße und Neuhoffstraße
nicht weiterverfolgt, da wegen des Bus-Begegnungsverkehrs umfangreiche
Eingriffe in den Seitenraum notwendig geworden wären (Reduzierung der
vorhandenen Seitenraumbreiten). C - Lösung Im Zuge der Herstellung der Linienführung zum
Lokalbahnhof werden die Haltestellen Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße,
Konstablerwache, Börneplatz/Stoltzestraße sowie Lokalbahnhof wie folgt
barrierefrei ausgebaut: Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger
Landstraße Die Standorte der Haltestelle
Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße für die bestehende Straßenbahnlinie 12
befinden sich im Straßenraum der Friedberger Landstraße und in der
Rohrbachstraße. In Fahrtrichtung Bornheim wird die Haltestelle auf der
Friedberger Landstraße zusätzlich von der Buslinie 30 angefahren. Stadteinwärts
hält der Bus am Fahrbahnrand, kurz vor der Einmündung der Glauburgstraße.
Die beiden neuen Bahnsteige ermöglichen einen
niveaugleichen Einstieg in die Niederflurfahrzeuge (Straßenbahn und Bus) und
gewährleisten die Barrierefreiheit der Haltestelle. Sie werden in der sog.
"Wiener Lösung" ausgebildet. Hierbei werden auf einer Länge von 30m die jeweils
rechten Fahrspuren um 0,24m über Schienenoberkante (SO) angehoben und an beiden
Enden mit Rampen (Länge ca. 6,0m) mit einer Längsneigung von ca. 4 % an das
heutige Fahrbahnniveau angepasst. Die Haltestellenlänge wird auf 30m Länge
ausgelegt, da das gleichzeitige Anfahren des Bahnsteigs von Bussen und
Straßenbahnen nicht vorgesehen ist. Um den Fahrgästen den Zustieg ohne Gefährdung zu
gewährleisten, wird eine Zeitinseln eingerichtet. Die als Fahrstreifen und
Bahnsteig (Rampe) genutzte Fläche besitzt eine Gesamtbreite von 3,75m. Hiervon
wird dem Straßenverkehr eine Fahrbahnbreite von 3,25 zugeordnet. Die übrigen
50 cm zwischen der Bahnsteigkante und dem "Fahrstreifen" sind als
Sicherheitsraum vorgesehen. Im Bereich des Bahnsteigs stadtauswärts ist vor
Hausnummer 118a ein Eingriff in den Baumbestand notwendig, sodass ein Baum
gefällt werden muss. Es ist geplant vor Hausnummer 114 die Ersatzpflanzung
vorzunehmen. Haltestelle Konstablerwache Die Haltestelle "Konstablerwache" wurde als
Kombinationshaltestelle für Schienen- und Busbetrieb in Mittellage konzipiert.
Sie befindet sich heute im Straßenraum der Kurt-Schumacher-Straße im
Verbindungsbereich Zeil/Ostzeil. Sie ist eine der wichtigsten Haltestellen im
Frankfurter Bedienungsgebiet mit der Kategorisierungsstufe A und ein wichtiger
Um- und Übersteigepunkt des ÖPNV-Systems. Die beiden Seitenbahnsteige sind 48m
lang und 3m breit. Die aus dem mit Inbetriebnahme der Linie 18
prognostizierten Fahrgastaufkommen resultierenden Breiten der
Fahrgastwarteflächen an der Haltestelle Konstablerwache sind mit dem
Bestandsquerschnitt nicht zu gewährleisten. Daher sollen die Bahnsteige
verbreitert und verlängert werden, wobei die querenden Fußgängerströme sowie die
parallelen Verkehrsströme nicht bzw. möglichst wenig beeinträchtigt werden
sollen. Die Bahnsteige
werden in Längsrichtung auf 57m und in die Breite auf 4m erweitert. An den
Bahnsteigenden überbrücken jeweils 4m lange Rampen die Höhendifferenz zum
Überweg. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 5m. Auf dem Bahnsteig soll über
den Großteil der Fläche eine neue Wartehalle errichtet werden. Im Bereich der
Überwege ist es notwendig Masten für Lichtsignalanlagen zu versetzen. Um den Betrieb der Haltestelle als wichtigen
Knotenpunkt aufrechterhalten zu können, werden während der Baumaßnahme nördlich
der Haltestelle provisorische Bahnsteige im heutigen Grünbereich errichtet. Zur
Errichtung der provisorischen Bahnsteige müssen während der Bauarbeiten im
dortigen Grünbereich sechs Bäume ausgegraben werden, die nach dem Ende der
Bauarbeiten wieder eingepflanzt werden. Im Rahmen der Umbaumaßnahme wird der Taxihalteplatz
von der Konstablerwache auf der Konrad-Adenauer-Straße zwischen
Gelbehirschstraße und Zeil verlegt. Mit Beendigung der Umbaumaßnahme wird der
hier vorhandene Fahrradstellplatz an den momentan vorhandenen Haltepunkt der
Taxis verlegt.
Haltestelle
Börneplatz/Stoltzestraße Die Straßenbahnhaltestelle
"Börneplatz/Stoltzestraße" wird sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts neu
eingerichtet. Um den Anforderungsprofilen
"Verbindungsqualität" und "Erschließung" des Nahverkehrsplan der Stadt
Frankfurt am Main (NVP), Rechnung zu tragen, ist es erforderlich zwischen den
Haltestellen "Konstablerwache" und "Hospital zum Heiligen Geist" eine neue
Haltestelle einzurichten. Mit der Einrichtung der Straßenbahnhaltestelle
"Börneplatz/Stoltzestraße" wird den Erfordernissen der Verkehrsnachfrage
Rechnung getragen. Die verkehrlichen und betrieblichen Abläufe des übrigen
Verkehrs bleiben gewahrt. Konzipiert ist die Haltestelle mit einer
Bahnsteighöhe von 24cm über Schienenoberkante in einer alternierenden
Seitenlage in der Battonnstraße (südlich bzw. nördlich der Stoltzestraße)
ausschließlich für Schienenbetrieb. Die Haltestelle für die stadteinwärts
führende Fahrbeziehung wird unmittelbar vor dem Einmündungsbereich
Battonnstraße/Stoltzestraße in den Längsparkflächen vorgesehen. Für die
stadtauswärts führende Fahrbeziehung wird der Haltestellenbereich hinter dem
Knotenpunkt Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße geplant. Deswegen werden die
Gleisachsen im Kurvenbereich aufgeweitet, sodass die gesamte Haltestellenlänge
sich in einer Geraden abwickelt. Die stadteinwärts führende Gleisanlage wird
nach Süden (zum Bordbereich) verschoben. Im Einmündungsbereich
Battonnstraße/Stoltzestraße führt die geplante Gleisanlage in das bestehende
Gleissystem. Mit Beginn der Gleisaufweitung (stadteinwärts) werden die
Stellplatzflächen sowie der Gehwegbereich angeglichen. Hierbei ergeben sich
eine Gehwegbreite von 2,20 m und eine Stellplatzbreite der Längsparker von 2,0
m. Haltestelle Lokalbahnhof Der Haltepunkt Lokalbahnhof befindet sich zwischen
dem 4-armigen Knotenpunkt Dreieichstraße/ Willemerstraße und dem
Einmündungsbereich Heisterstraße/Dammstraße. Derzeit verlaufen am Haltepunkt
Lokalbahnhof 3 Gleisanlagen. Der Haltepunkt besteht aus drei Bahnsteiganlagen,
zwei Seitenbahnsteigen und einem Mittelbahnsteig. Die Haltestelle der Linie 14
Richtung Südbahnhof zwischen Dreieichstraße und Willemerschule liegt am äußeren
Rand des befahrenen Gleises. Das mittlere Gleis auf der Innenseite der
Mittelinsel wird heute nicht befahren. Der heutige Haltepunkt der Linie 14 Richtung
Südbahnhof wird zukünftig auch der Endhaltepunkt der Linie 18 sein.
Entsprechend muss die Haltestelle umgestaltet und eine neue Weichenanlage
errichtet werden, um den reibungslosen betrieblichen Ablauf
sicherzustellen. Geplant
ist, die Mittelinsel als Mittelbahnsteig für die Linie 14 und die Linie 18 auf
einer Länge von 30m und mit einer Breite von 3,37m auszubilden. An den
Stirnseiten werden 4m lange Rampen hergestellt. Nördlich des Bahnsteigs wird
eine Weichenverbindung eingebaut, welche ausfahrende Züge der Linie 18 Richtung
Innenstadt zwingend benötigen. D - Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf
6.954.000,00
€ Der Kostenanteil beträgt: für die Stadt (brutto)
1.633.000,00 € für die VGF (netto)
5.321.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten: 2011
1.000.000,00 € 2012
633.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: 4.1 Personelle Folgekosten - keine - 4.2 Sächliche Folgekosten Produktgruppe 16.6 (Lichtsignalanlagen):
31.600,00 € Produktgruppe 16.3 (Straßenbau):
(180 m2 x 1,30 €/m2)
234,00 € 4.3 Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 16.11: 5,00% von (1.633.000,00
€ - 1.103.876,00 €) : 2
13.228,00 € 4.4 Abschreibung Produktgruppe 16.11 - Lichtsignalanlagen: BND*) 15
Jahre: 6,67% von 1.560.000,00 €
104.052,00 €
- Straßenbau:
BND*) 30 Jahre: 3,33%
von 73.000,00 €
2.433,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle) Jahresfolgekosten:
151.547,00 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Produktgruppe 16.11 - Lichtsignalanlagen;
(1/15 x 1.560.000,00 € :
1.103.876,00 €)
- 70.302,00 € - Straßenbau;
(1/30 x
73.000,00 € : 1.103.876,00 €)
- 1.645,00
€ 6. Leistungen Dritter Es werden Fördermittel nach GVFG und FAG erwartet;
Anträge sind gestellt rd. 1.103.876,00 € Anlage _Boerneplatz-Stoltzestr_Lageplan (ca. 582 KB) Anlage _Konstablerwache_Lageplan (ca. 557 KB) Anlage _Kostenuebersicht (ca. 22 KB) Anlage _Lokalbahnhof_Lageplan (ca. 589 KB) Anlage _Rohrbachstraße_Lageplan (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
16.09.2011, OA 82
Antrag vom
24.08.2011, OF
121/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.05.2001, M 90
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2003, B 100
Vortrag des
Magistrats vom 20.04.2007, M 72
Bericht des
Magistrats vom 05.11.2010, B 670
Antrag vom
04.01.2013, OF
485/5 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 5
Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3
am 15.09.2011, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 157
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP
und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
4. Sitzung des OBR 5
am 16.09.2011, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 82 2011
1.
Der Vorlage M 157 wird unter Hinweis auf OA 82 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 121/5 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1
am 20.09.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 157
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 157
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 82
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 82 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP
und ÖkoLinX-ARL (M 157 und OA 82 = Annahme) NPD (M 157 = Enthaltung, OA
82 = Annahme) REP (M 157 = Annahme, OA 82 = vereinfachtes Verfahren)
5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 31 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 82 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung)
zu
2. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 679, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 69 1