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Straßenbahnanbindung .Frankfurter Bogen. Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Neu- bzw. Umbau von Haltestellen zur Linienführung der künftigen Straßenbahnlinie 18 in Richtung Lokalbahnhof

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 157 Betreff: Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Neu- bzw. Umbau von Haltestellen zur Linienführung der künftigen Straßenbahnlinie 18 in Richtung Lokalbahnhof Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9354 (B 670) 1. Den Planungen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zum barrierefreien Neu- bzw. Umbau von Haltestellen zur Linienführung auf der Bestandsstrecke der zukünftigen Straßenbahnlinie 18 an den Haltestellen Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße, Konstablerwache, Börneplatz/Stoltzestraße sowie Lokalbahnhof wird entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass sich die notwendigen Herstellungskosten in Höhe von 6.954.000,--€ wie folgt zusammensetzen: Anteil Stadt (brutto) 1.633.000,-- € Anteil VGF (netto) 5.321.000,-- € Gesamtkosten Stadt und VGF: 6.954.000,-- € 3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen: Anteil Stadt Zuwendungen nach GVFG rd. 1.030.438,-- €* Zuwendungen nach FAG rd. 73.438,-- €* Eigenanteil 529.124,-- € Anteil VGF Zuwendungen nach GVFG rd. 2.479.000,-- €* Zuwendungen nach FAG rd. 176.000,--€* Stellplatzablöse 2.441.000,--€* Eigenmittel VGF 225.000,--€ * Vorbehaltlich der Prüfung des Förderantrages durch den Zuwendungsgeber. 4. Die erforderlichen Mittel der durch die Stadt zu tragenden Kosten werden in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002560 mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.633.000,-- € brutto bewilligt und freigegeben. 5. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Deckung des städtischen Anteils durch nicht mehr benötigte Restmittel der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002560 - Herstellen von Infrastruktur für neue/geänderte Linienwege und Projektdefinition 5.001119 - Grundstrecke D, TA I, Lose 70 - 74 sicher gestellt ist und b) Anträge auf Zuwendungen aus Landesmitteln (GVFG und FAG) gestellt wurden. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides- mit einer Förderung in Höhe von maximal 1.103.876,-- € gerechnet werden. 6. Es dient ferner zur Kenntnis, a) dass die Jahresfolgekosten sich insgesamt auf 151.547,-- € belaufen, die im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sicherzustellen sind. Dem stehen jährliche Erträge in Höhe von 71.947,-- € entgegen. b) dass die vorhandenen Lichtsignalanlagen zum 31.12.2011 einen Restwert von 181.844,-- € haben, der als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln ist. 7. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass aufgrund der Baumaßnahmen im Bereich der künftigen Haltestelle Rohrbachstraße ein Baum gefällt werden muss. 8. Der Baumfällung wird zugestimmt. Für den zu fällenden Baum wird an der Haltestelle eine Ersatzpflanzung vorgenommen. 9. Die Aufwendungen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt a.M. mbH werden im Wirtschaftsplan der Gesellschaft nachgewiesen. 10. Es dient zur Kenntnis, dass die VGF auf Grundlage der vorliegenden Planungen zur Durchführung der Gesamtmaßnahme beauftragt wird. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) anzuweisen, ihre Tochtergesellschaft VGF zu verpflichten, auf der Grundlage dieses Beschlusses das Gesamtvorhaben einschließlich der städtischen Anteile durchzuführen. Begründung: A - Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7852 vom 25.03.2010 wurde der Magistrat u.a. damit beauftragt, zur weiteren Verbesserung des Frankfurter Straßenbahnnetzes die Möglichkeit einer Linienführung der neuen Straßenbahnlinie 18 auf den bestehenden Gleisen über Konstablerwache, Battonnstraße, Lange Straße, Ignatz-Bubis-Brücke zum Lokalbahnhof und dann weiter nach Oberrad bis zur Stadtgrenze zu Offenbach zu führen. Diese Linienführung soll bei einem positiven Prüfungsergebnis mit Betriebsbeginn der Straßenbahnlinie 18 in Kraft treten. Mit seinem Bericht B 670 vom 05.11.2010, den die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 9354 vom 27.01.2011 zur Kenntnis genommen hat, berichtete der Magistrat über das Untersuchungsergebnis. Danach wurden die Vorteile einer direkten Anbindung an den Lokalbahnhof sowie die Umsteigemöglichkeit zu den Straßenbahnlinien 15 und 16 nach Oberrad bestätigt. Der Magistrat teilte ferner mit, die neue Straßenbahnlinie in den weiterführenden Planungen am Lokalbahnhof enden zu lassen. Ursächlich hierfür sind unzureichende Kapazitäten der Wendeanlage Oberrad zur Aufnahme einer weiteren Linie sowie den dann erforderlichen Anschaffungskosten in Höhe von ca. sechs Millionen Euro für drei neue Straßenbahnfahrzeuge. Um den Einwohnern Oberrads eine direkte Straßenbahnverbindung in die Innenstadt zu ermöglichen, soll die neue Straßenbahnlinie 18 samstags über den oben genannten Endpunkt "Lokalbahnhof" hinaus nach Oberrad verlängert werden. Um die Linienführung zu realisieren, wird es notwendig, für die aus Norden Richtung Innenstadt verkehrenden Bahnen der Linie 18 an der Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße einen barrierefreien Haltepunkt herzustellen, da der bisherige Haltepunkt in der Rohrbachstraße nicht auf dem Linienweg der Linie 18 liegt. Die stadtauswärts gelegene Haltestelle Rohrbachstraße wird ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Ferner ist es erforderlich, die Haltestelle Konstablerwache mit Inbetriebnahme der Linie 18 kapazitätsmäßig anzupassen, um das Verkehrsaufkommen der Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie der Buslinien 30 und 36 abwickeln zu können. Die Einrichtung der neuen Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" ist erforderlich, um eine gute Verbindungsqualität zu gewährleisten. Die Haltestelle Lokalbahnhof wird umgestaltet und durch eine neue Weichenanlage ergänzt, um einen reibungslosen betrieblichen Ablauf sicherzustellen. B - Alternativen Mit der vorgesehenen Linienführung der Straßenbahn 18 auf der Bestandstrecke zum Lokalbahnhof konnte auf die vorhandene Haltestelleninfrastruktur zurückgegriffen werden, sodass eine Überprüfung von Alternativen zu den Bestandshaltestellen grundsätzlich entbehrlich war. Als neuer Haltepunkt soll die Station "Börneplatz/Stoltzestraße" eingerichtet werden. Ein Verzicht auf die Einrichtung dieser Haltestelle kommt dem Grunde nach zwar als mögliche Alternative in Betracht. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die vorhandene Umsteigebeziehung zu der Haltestelle der Linien 11 und 12 (Börneplatz) nicht genutzt werden könnte. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Rohrbachstraße wurden verschiedene Varianten untersucht, wobei dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße gemäß den beigefügten Lageplänen im Ergebnis der Vorzug zu geben war. Die im Rahmen der Prüfungen untersuchte Haltestellenvariante auf dem "Kleiner Friedberger Platz" zwischen Neuhofstraße/Egenolffstraße und Vogelsbergstraße/Spohrstraße mit Haltestelle in Mittellage oder zwei Außenbahnsteigen hätte zu einem erheblichen Eingriff in die Platzgestaltung geführt. Bei beiden Varianten am "Kleiner Friedberger Platz" wäre eine Querung der Fahrspuren der Friedberger Landstraße zur Haltestelle erforderlich, was sich aus Sicherheitsgründen und der nicht gegebenen zentralen Verknüpfung aller Verkehrsmittel als nicht zweckmäßig erwies. Zudem wäre bei Einrichtung der Haltestelle in Mittellage die Anfahrbarkeit der Busse nicht gewährleistet gewesen. Als weitere Variante wurde geprüft, ob der stadteinwärtige Bahnsteig nördlich der Glauburgstraße/Rohrbachstraße und der stadtauswärtige Bahnsteig südlich der Rohrbachstraße angeordnet kann. Dies hätte jedoch dazu geführt, dass für die Linien 18 und 12 kein gemeinsamer stadteinwärtiger Bahnsteig möglich gewesen wäre. Zudem wäre die Einrichtung einer Zeitinsel mit großen Wartezeiten und ungünstiger Verkehrsabwicklung notwendig geworden. Schließlich wurde auch eine Variante mit zwei gegenüberliegenden Bahnsteigen im Bereich der Egenolffstraße und Neuhoffstraße nicht weiterverfolgt, da wegen des Bus-Begegnungsverkehrs umfangreiche Eingriffe in den Seitenraum notwendig geworden wären (Reduzierung der vorhandenen Seitenraumbreiten). C - Lösung Im Zuge der Herstellung der Linienführung zum Lokalbahnhof werden die Haltestellen Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße, Konstablerwache, Börneplatz/Stoltzestraße sowie Lokalbahnhof wie folgt barrierefrei ausgebaut: Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße Die Standorte der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße für die bestehende Straßenbahnlinie 12 befinden sich im Straßenraum der Friedberger Landstraße und in der Rohrbachstraße. In Fahrtrichtung Bornheim wird die Haltestelle auf der Friedberger Landstraße zusätzlich von der Buslinie 30 angefahren. Stadteinwärts hält der Bus am Fahrbahnrand, kurz vor der Einmündung der Glauburgstraße. Die beiden neuen Bahnsteige ermöglichen einen niveaugleichen Einstieg in die Niederflurfahrzeuge (Straßenbahn und Bus) und gewährleisten die Barrierefreiheit der Haltestelle. Sie werden in der sog. "Wiener Lösung" ausgebildet. Hierbei werden auf einer Länge von 30m die jeweils rechten Fahrspuren um 0,24m über Schienenoberkante (SO) angehoben und an beiden Enden mit Rampen (Länge ca. 6,0m) mit einer Längsneigung von ca. 4 % an das heutige Fahrbahnniveau angepasst. Die Haltestellenlänge wird auf 30m Länge ausgelegt, da das gleichzeitige Anfahren des Bahnsteigs von Bussen und Straßenbahnen nicht vorgesehen ist. Um den Fahrgästen den Zustieg ohne Gefährdung zu gewährleisten, wird eine Zeitinseln eingerichtet. Die als Fahrstreifen und Bahnsteig (Rampe) genutzte Fläche besitzt eine Gesamtbreite von 3,75m. Hiervon wird dem Straßenverkehr eine Fahrbahnbreite von 3,25 zugeordnet. Die übrigen 50 cm zwischen der Bahnsteigkante und dem "Fahrstreifen" sind als Sicherheitsraum vorgesehen. Im Bereich des Bahnsteigs stadtauswärts ist vor Hausnummer 118a ein Eingriff in den Baumbestand notwendig, sodass ein Baum gefällt werden muss. Es ist geplant vor Hausnummer 114 die Ersatzpflanzung vorzunehmen. Haltestelle Konstablerwache Die Haltestelle "Konstablerwache" wurde als Kombinationshaltestelle für Schienen- und Busbetrieb in Mittellage konzipiert. Sie befindet sich heute im Straßenraum der Kurt-Schumacher-Straße im Verbindungsbereich Zeil/Ostzeil. Sie ist eine der wichtigsten Haltestellen im Frankfurter Bedienungsgebiet mit der Kategorisierungsstufe A und ein wichtiger Um- und Übersteigepunkt des ÖPNV-Systems. Die beiden Seitenbahnsteige sind 48m lang und 3m breit. Die aus dem mit Inbetriebnahme der Linie 18 prognostizierten Fahrgastaufkommen resultierenden Breiten der Fahrgastwarteflächen an der Haltestelle Konstablerwache sind mit dem Bestandsquerschnitt nicht zu gewährleisten. Daher sollen die Bahnsteige verbreitert und verlängert werden, wobei die querenden Fußgängerströme sowie die parallelen Verkehrsströme nicht bzw. möglichst wenig beeinträchtigt werden sollen. Die Bahnsteige werden in Längsrichtung auf 57m und in die Breite auf 4m erweitert. An den Bahnsteigenden überbrücken jeweils 4m lange Rampen die Höhendifferenz zum Überweg. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 5m. Auf dem Bahnsteig soll über den Großteil der Fläche eine neue Wartehalle errichtet werden. Im Bereich der Überwege ist es notwendig Masten für Lichtsignalanlagen zu versetzen. Um den Betrieb der Haltestelle als wichtigen Knotenpunkt aufrechterhalten zu können, werden während der Baumaßnahme nördlich der Haltestelle provisorische Bahnsteige im heutigen Grünbereich errichtet. Zur Errichtung der provisorischen Bahnsteige müssen während der Bauarbeiten im dortigen Grünbereich sechs Bäume ausgegraben werden, die nach dem Ende der Bauarbeiten wieder eingepflanzt werden. Im Rahmen der Umbaumaßnahme wird der Taxihalteplatz von der Konstablerwache auf der Konrad-Adenauer-Straße zwischen Gelbehirschstraße und Zeil verlegt. Mit Beendigung der Umbaumaßnahme wird der hier vorhandene Fahrradstellplatz an den momentan vorhandenen Haltepunkt der Taxis verlegt. Haltestelle Börneplatz/Stoltzestraße Die Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" wird sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts neu eingerichtet. Um den Anforderungsprofilen "Verbindungsqualität" und "Erschließung" des Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP), Rechnung zu tragen, ist es erforderlich zwischen den Haltestellen "Konstablerwache" und "Hospital zum Heiligen Geist" eine neue Haltestelle einzurichten. Mit der Einrichtung der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" wird den Erfordernissen der Verkehrsnachfrage Rechnung getragen. Die verkehrlichen und betrieblichen Abläufe des übrigen Verkehrs bleiben gewahrt. Konzipiert ist die Haltestelle mit einer Bahnsteighöhe von 24cm über Schienenoberkante in einer alternierenden Seitenlage in der Battonnstraße (südlich bzw. nördlich der Stoltzestraße) ausschließlich für Schienenbetrieb. Die Haltestelle für die stadteinwärts führende Fahrbeziehung wird unmittelbar vor dem Einmündungsbereich Battonnstraße/Stoltzestraße in den Längsparkflächen vorgesehen. Für die stadtauswärts führende Fahrbeziehung wird der Haltestellenbereich hinter dem Knotenpunkt Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße geplant. Deswegen werden die Gleisachsen im Kurvenbereich aufgeweitet, sodass die gesamte Haltestellenlänge sich in einer Geraden abwickelt. Die stadteinwärts führende Gleisanlage wird nach Süden (zum Bordbereich) verschoben. Im Einmündungsbereich Battonnstraße/Stoltzestraße führt die geplante Gleisanlage in das bestehende Gleissystem. Mit Beginn der Gleisaufweitung (stadteinwärts) werden die Stellplatzflächen sowie der Gehwegbereich angeglichen. Hierbei ergeben sich eine Gehwegbreite von 2,20 m und eine Stellplatzbreite der Längsparker von 2,0 m. Haltestelle Lokalbahnhof Der Haltepunkt Lokalbahnhof befindet sich zwischen dem 4-armigen Knotenpunkt Dreieichstraße/ Willemerstraße und dem Einmündungsbereich Heisterstraße/Dammstraße. Derzeit verlaufen am Haltepunkt Lokalbahnhof 3 Gleisanlagen. Der Haltepunkt besteht aus drei Bahnsteiganlagen, zwei Seitenbahnsteigen und einem Mittelbahnsteig. Die Haltestelle der Linie 14 Richtung Südbahnhof zwischen Dreieichstraße und Willemerschule liegt am äußeren Rand des befahrenen Gleises. Das mittlere Gleis auf der Innenseite der Mittelinsel wird heute nicht befahren. Der heutige Haltepunkt der Linie 14 Richtung Südbahnhof wird zukünftig auch der Endhaltepunkt der Linie 18 sein. Entsprechend muss die Haltestelle umgestaltet und eine neue Weichenanlage errichtet werden, um den reibungslosen betrieblichen Ablauf sicherzustellen. Geplant ist, die Mittelinsel als Mittelbahnsteig für die Linie 14 und die Linie 18 auf einer Länge von 30m und mit einer Breite von 3,37m auszubilden. An den Stirnseiten werden 4m lange Rampen hergestellt. Nördlich des Bahnsteigs wird eine Weichenverbindung eingebaut, welche ausfahrende Züge der Linie 18 Richtung Innenstadt zwingend benötigen. D - Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf 6.954.000,00 € Der Kostenanteil beträgt: für die Stadt (brutto) 1.633.000,00 € für die VGF (netto) 5.321.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2011 1.000.000,00 € 2012 633.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: 4.1 Personelle Folgekosten - keine - 4.2 Sächliche Folgekosten Produktgruppe 16.6 (Lichtsignalanlagen): 31.600,00 € Produktgruppe 16.3 (Straßenbau): (180 m2 x 1,30 €/m2) 234,00 € 4.3 Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 16.11: 5,00% von (1.633.000,00 € - 1.103.876,00 €) : 2 13.228,00 € 4.4 Abschreibung Produktgruppe 16.11 - Lichtsignalanlagen: BND*) 15 Jahre: 6,67% von 1.560.000,00 € 104.052,00 € - Straßenbau: BND*) 30 Jahre: 3,33% von 73.000,00 € 2.433,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle) Jahresfolgekosten: 151.547,00 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Produktgruppe 16.11 - Lichtsignalanlagen; (1/15 x 1.560.000,00 € : 1.103.876,00 €) - 70.302,00 € - Straßenbau; (1/30 x 73.000,00 € : 1.103.876,00 €) - 1.645,00 € 6. Leistungen Dritter Es werden Fördermittel nach GVFG und FAG erwartet; Anträge sind gestellt rd. 1.103.876,00 € Anlage _Boerneplatz-Stoltzestr_Lageplan (ca. 582 KB) Anlage _Konstablerwache_Lageplan (ca. 557 KB) Anlage _Kostenuebersicht (ca. 22 KB) Anlage _Lokalbahnhof_Lageplan (ca. 589 KB) Anlage _Rohrbachstraße_Lageplan (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.09.2011, OA 82 Antrag vom 24.08.2011, OF 121/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.05.2001, M 90 Bericht des Magistrats vom 03.02.2003, B 100 Vortrag des Magistrats vom 20.04.2007, M 72 Bericht des Magistrats vom 05.11.2010, B 670 Antrag vom 04.01.2013, OF 485/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 5 Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 157 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 82 2011 1. Der Vorlage M 157 wird unter Hinweis auf OA 82 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 121/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 20.09.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 157 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 82 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 82 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 157 und OA 82 = Annahme) NPD (M 157 = Enthaltung, OA 82 = Annahme) REP (M 157 = Annahme, OA 82 = vereinfachtes Verfahren) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 82 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 679, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 69 1

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