Frankfurt-Pass weiterentwickeln hier: Anhebung der Einkommensgrenzen für die freiwillige Leistung Frankfurt-Pass
Beschlussvorschlag
I. Die Einkommensgrenzen für den Bezug des Frankfurt-Passes werden um 7 % angehoben. II. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
Die Frankfurt-Pass-Einkommensgrenzen wurden zuletzt 2015 angehoben. Im "Koalitionsvertrag CDU + SPD + Grüne 2016 - 2021" wurden u.a. die Bewertung der Einkommensentwicklung der Bezieherinnen und Bezieher und die Anpassung der Einkommensgrenze für die Bezugsberechtigung des Frankfurt-Passes vereinbart. Der weitaus überwiegende Teil der rund 60.000 Frankfurt-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber erhält diesen auf Grund von Transferleistungsbezug (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II - SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII - SGB XII, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG) ohne Einkommensprüfung. Bei einer Anhebung der Einkommensgrenzen um 7%, ist eine Erweiterung des Berechtigtenkreises unter Einhaltung des Frankfurt-Pass-Budgets gewährleistet.