Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Frankfurt-Pass Erweiterung des berechtigten Personenkreises Regelmäßige Anpassung der Frankfurt-Pass-Einkommensgrenzen

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Die Frankfurt-Pass Einkommensgrenzen werden ab 01.01.2025 entsprechend den vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) veröffentlichten Armutsgefährdungsschwellen festgesetzt.
  2. Der/die zuständige Dezernent:in wird ermächtigt, ab 01.01.2025 die Einkommensgrenzen jährlich anhand der Entwicklung der Armutsgefährdungsschwellen festzusetzen, sofern dies unter Einhaltung des Gesamtbudgets möglich ist.
  3. Der berechtigte Personenkreis wird ab 01.01.2025 um Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag erweitert.
  4. Die Ergebnisse der Maßnahmen werden bis zum 31.12.2026 im Hinblick auf Fallzahlen und Kostenentwicklung evaluiert.

Begründung

Not found

A. Allgemeines

A. Zielsetzung Zu

  1. Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5880 (M 69), um 7% erhöht und betragen aktuell: Haushaltsgröße EK-Grenze 1-Personen-Haushalte 976,00 € 2-Personen-Haushalte 1.264,00 € 3-Personen-Haushalte 1.550,00 € 4-Personen-Haushalte 1.838,00 € 5-Personen-Haushalte 2.126,00 € Jede/r weitere Haushaltsangehörige/r 288,00 €. Seit dem Jahr 2020 ist die Einkommens- und Rentenentwicklung aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen inflationsbedingten Steigerungen deutlich gestiegen, ohne dass eine Anhebung der Frankfurt-Pass-Einkommensgrenzen erfolgte. Es entspricht der mehrheitlichen Haltung der Stadtverordnetenversammlung und es ist im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einkommensgrenzen des Frankfurt-Passes regelmäßig an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen und Renten anzupassen. Für die Festlegung von Einkommensgrenzen und deren Fortschreibung ist eine bürokratiearme und zielgenaue Lösung erforderlich. Vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck des Frankfurt-Passes, sind Einkommensgrenzen zu favorisieren, die sich an der vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) ermittelten Armutsgefährdungsschwellen orientieren.

B. Finanzielle Auswirkungen

B. Alternativen Zu

  1. Alternativ könnte eine Festlegung der Einkommensgrenzen auch unmittelbar anhand der Einkommens- und Rentenentwicklung erfolgen. Dies hat aber im Vergleich zur Armutsgefährdungsschwelle keinen direkten Vorteil. Im Gegenteil, es wäre ein höherer Ermittlungs- und Berechnungsaufwand erforderlich, um jährlich eine Fortschreibung durchzuführen. Zu 2., 3. und
  2. Um die gewünschten Ziele zu erreichen, sind keine Alternativen zu erkennen.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

C. Lösung Zu

  1. Die Frankfurt-Pass-Einkommensgrenzen werden ab 01.01.2025 entsprechend der vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) im Mai 2024 veröffentlichten Armutsgefährdungsschwellen auf Basis der Werte für das Jahr 2023 wie folgt festgesetzt: 1-Personenhaushalte 1.314,00 € 2-Personenhaushalte 1.796,00 € 3-Personenhaushalte 2.278,00 € 4-Personenhaushalte 2.759,00 € 5-Personenhaushalte 3.241,00 € Jede/r weitere Haushaltangehörige/r + 482,00 €. Zu
  2. Der/Die zuständige Dezernent:in wird per StVV-Beschluss autorisiert, über die jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen anhand der Entwicklung der Armutsgefährdungsschwelle und unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets zu entscheiden. Zu
  3. Der automatisch berechtigte Personenkreis wird ab 01.01.2025 um Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag erweitert. Zu
  4. Der Beschluss wird auf 2 Jahre befristet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird evaluiert.

D. Klimaschutz

D. Kosten Zu 1.-4. Das Frankfurt-Pass-Budget beträgt 12.100.000 Euro für das Jahr 2024, 10.927.000 Euro für das Jahr 2025, 10.367.000 für das Jahr 2026 und 8.897.000 Euro für das Jahr 2027.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 20
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird zugestimmt.
Sitzung 31
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP ÖkoLinX-ELF VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
AFD
Sitzung 34
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
AFD
Sitzung 36
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 5
Angenommen
1. Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Busch, Fischer und Pauli sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
AFD