Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße - 1. Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 03.03.2017, M 54 Betreff: Bebauungsplan Nr. 799 Ä -
Honsellstraße - 1. Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2
(1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5069 (NR 982) I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 04.11.2014 und - die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in
der Zeit vom 23.02.2015 bis 23.03.2015 durchgeführt worden sind. II. 1 Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 12.01.2017
dargestellt, geändert. II. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Planänderung soll der Bereich zwischen
Hanauer Landstraße, Honsellstraße, Mayfarthstraße und Eytelweinstraße zu einem
erheblichen Anteil für Wohnnutzung gesichert werden. Zugleich soll eine
verdichtete Büronutzung in Form eines Hochhauses an der Hanauer Landstraße
ermöglicht werden. Weiterhin soll die Planänderung genutzt werden, um die
planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich des Hafenparks sowie des
Grundstücks auf der Westspitze der Mole zu modifizieren, da Einschränkungen
aufgrund der entfallenen Störfallthematik entbehrlich geworden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig
mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2)
BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt,
den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt
werden. Den von den
Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.1: Der räumliche Geltungsbereich wird um die Flächen des
Hafenparks, der östlich angrenzenden Honsellstraße mit Honsellbrücke, die
Wasserfläche zwischen Honsellbrücke und Hafenpark sowie des Grundstücks auf der
Westspitze der Mole erweitert, um die planungsrechtlichen Festsetzungen im
Bereich des Hafenparks sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole
dahingehend zu modifizieren, da Einschränkungen aufgrund der entfallenen
Störfallthematik entbehrlich geworden sind. Gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.
799 - Honsellstraße ist der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens um die
Flächen der neuen Osthafenbrücke und deren südlichen Widerlagers sowie um die
Flächen für Bahnanlagen westlich der Eytelweinstraße sowie des westlichen Teils
der Eytelweinstraße reduziert. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen
und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum
Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt.
Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder
Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca.
3,9 MB) Anlage
2_Begruendung (ca. 1,3 MB)
Anlage 3_Textteil (ca. 170 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
18.04.2017, OA 137
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.05.2011, M 100
Antrag vom
22.07.2014, NR 982
Bericht des
Magistrats vom 10.07.2017, B 220
Vortrag des
Magistrats vom 18.01.2019, M 6 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 08.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4
am 18.04.2017, TO I, TOP 22 Die CDU stellt folgenden mündlichen Antrag zur Vorlage M
54: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 54
wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Fläche der Mole öffentlich
zugänglich bleibt bzw. zugänglich gemacht wird."
Beschluss: Anregung OA 137 2017
1. Der Vorlage M 54 wird unter Hinweis auf OA 137
zugestimmt. 2. Dem mündlichen Antrag der CDU wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen 1 LINKE.
(= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP
12 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 54 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 137 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 10. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.04.2017, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 54 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der
Vorlage OA 137 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 137 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 137)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION
(= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 54 = Ablehnung, OA 137 = Prüfung und
Berichterstattung) 13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 32
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE.,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen
OA 137) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF
und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1327, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 00