Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße - 1. Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54
Betreff: Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße -
- Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5069 (NR 982) I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 04.11.2014 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 23.02.2015 bis 23.03.2015 durchgeführt worden sind. II. 1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 12.01.2017 dargestellt, geändert. II. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Planänderung soll der Bereich zwischen Hanauer Landstraße, Honsellstraße, Mayfarthstraße und Eytelweinstraße zu einem erheblichen Anteil für Wohnnutzung gesichert werden. Zugleich soll eine verdichtete Büronutzung in Form eines Hochhauses an der Hanauer Landstraße ermöglicht werden. Weiterhin soll die Planänderung genutzt werden, um die planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich des Hafenparks sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole zu modifizieren, da Einschränkungen aufgrund der entfallenen Störfallthematik entbehrlich geworden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.1: Der räumliche Geltungsbereich wird um die Flächen des Hafenparks, der östlich angrenzenden Honsellstraße mit Honsellbrücke, die Wasserfläche zwischen Honsellbrücke und Hafenpark sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole erweitert, um die planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich des Hafenparks sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole dahingehend zu modifizieren, da Einschränkungen aufgrund der entfallenen Störfallthematik entbehrlich geworden sind. Gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße ist der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens um die Flächen der neuen Osthafenbrücke und deren südlichen Widerlagers sowie um die Flächen für Bahnanlagen westlich der Eytelweinstraße sowie des westlichen Teils der Eytelweinstraße reduziert. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt.
Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 3,9 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 1,3 MB) Anlage 3_Textteil (ca. 170 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 18.04.2017, OA 137
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
11
OBR 4
TO I, TOP 22
Anregung OA 137 2017 1. Der Vorlage M 54 wird unter Hinweis auf OA 137 zugestimmt. 2. Dem mündlichen Antrag der CDU wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU FDP Bff Und Dffm
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
10
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
12
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 137 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
10
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 8
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 137 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
11
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 22
1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke Frankfurter FRAKTION
Sitzung
13
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 32
1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL FRAKTION