Chance für das Honsell-Dreieck nutzen
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Planungen für das sogenannte Honsell-Dreieck, die im Planungsausschuss am 14.07.2014 vorgestellt wurden. Die neuen Schwerpunkte auf Wohnen und Gewerbe anstatt eines Einkaufszentrums tragen der aktuellen Entwicklung Rechnung und sind für den Frankfurter Osten wichtig.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.07.2014, NR 982 Betreff: Chance für das Honsell-Dreieck nutzen
Die Stadtverordnetenversammlung
begrüßt die Planungen für das sogenannte Honsell-Dreieck, die im
Planungsausschuss am 14.07.2014 vorgestellt wurden. Die neuen Schwerpunkte auf
Wohnen und Gewerbe anstatt eines Einkaufszentrums tragen der aktuellen
Entwicklung Rechnung und sind für den Frankfurter Osten wichtig. Dies vorausgeschickt möge die
Stadtverordnetenversammlung folgendes beschließen: 1. Der städtebaulichen Planung für den Bereich
zwischen Hanauer Landstraße, Hagenstraße, Mayfarthstraße, Eyssenstraße und
Eytelweinstraße, wie sie am 14.07.2014 im Ausschuss für Planung, Bau und
Wohnungsbau vom Magistrat vorgestellt wurde und wie sie in der Anlage zu diesem
Antrag dargestellt wird, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, ein
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße einzuleiten.
Dabei bleibt der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
unberührt. Als Ziele und Zwecke der Planänderung sind öffentlich bekannt zu
machen: "Mit der Planänderung soll der Bereich zwischen Hanauer Landstraße,
Honsellstraße, Eyssenstraße und Eytelweinstraße zu einem erheblichen Anteil für
Wohnnutzung und Wohnfolgeeinrichtungen (wie z. B. eine Kita) gesichert werden.
Zugleich soll eine verdichtete Büronutzung in Form eines Hochhauses an der
Hanauer Landstraße er möglicht werden". 3. Der Magistrat wird weiter beauftragt, auf der
Grundlage der unter 1. angesprochenen städtebaulichen Planung einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und ohne weiteren Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Soweit sich aus den in der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen das
Erfordernis einer Änderung des offengelegten Bebauungsplanentwurfs ergibt, die
die Grundzüge des Bebauungsplanentwurfs nicht berührt, wird der Magistrat
ermächtigt, entsprechende Planänderungen wiederum öffentlich auszulegen oder
aber den davon Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Das für die Neuplanung zentrale Grundstück wurde in
den neunziger Jahren zu einem Preis von der Stadt verkauft, der sich an der
Nutzung als ein weiteres überregionales Einkaufszentrum orientierte. Der
Schwenk des Eigentümers zu einer neuen Nutzung aus Büro und Wohnungen bedeutet
das Ende eines langwierigen Rechtsstreits und einer ärgerlichen Brache. Für die
Stadt kommen weitere erhebliche Vorteile hinzu: der Eigentümer baut eine
Kindertagesstätte und beteiligt sich in Millionenhöhe an den
Erschließungskosten. Die vom Magistrat am 14.07.2014 vorgestellte
städtebauliche Planung überzeugt, weil sie einen wichtigen Beitrag zur
Entwicklung eines Wohnquartiers im Frankfurter Ostend - östlich der Eisenbahn
auf beiden Seiten der Hanauer Landstraße - schafft, sowie in der Nähe der
Europäischen Zentralbank Flächenangebote für andere europäische Institutionen
und/oder Folgeeinrichtungen, ohne den für Wohnnutzungen geeigneten Baugrund in
zu hohem Umfang zu beanspruchen. Der neue Wohnstandort unterliegt wegen der
Nähe zum Bahnverkehr auf den Mainbrücken besonderen Lärmimmissionen, die durch
Baukörperstellung, Grundrissgestaltung und Maßnahmen des passiven
Schallschutzes zu berücksichtigen sind. Durch die Nähe des grünen Mainufers,
die hervorragende Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die leichte
Erreichbarkeit vieler Arbeitsplätze, Bildungseinrichtungen und
privatwirtschaftlicher Versorgungsangebote ist das Areal für die abgestrebte
Mischung aus Wohnen und Büro außerordentlich attraktiv. Um die vorgestellte städtebauliche Planung
realisieren zu können, bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans Nr.
799-Honsellstraße. Die
vorgestellte städtebauliche Planung ist qualifiziert, indem sie hinreichend
Auskunft gibt über Bauflächen unterschiedlicher Nutzungsarten, öffentliche und
private Erschließungs- und Grünflächen. Da der Magistrat auf dieser Grundlage
ein Bebauungsplanänderungsverfahren betreibt, bedarf es vor einem
Satzungsbeschluss keiner weiteren Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung.
Zur Beschleunigung des Änderungsverfahrens wird daher der Magistrat zu weiteren
Schritten ermächtigt. Durch kontinuierliche Informationen wird er die
Stadtverordneten über den Fortgang des Projekts unterrichten. Anlage 1 (ca.
849 KB)
Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.03.2017, M 54 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4
am 09.09.2014, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Ablehnung) 32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2014, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 982 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und
REP (= Annahme) 32. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2014, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 982 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme) 34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 14
Beschluss: Der Vorlage NR 982 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 5069, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 0