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Chance für das Honsell-Dreieck nutzen

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Planungen für das sogenannte Honsell-Dreieck, die im Planungsausschuss am 14.07.2014 vorgestellt wurden. Die neuen Schwerpunkte auf Wohnen und Gewerbe anstatt eines Einkaufszentrums tragen der aktuellen Entwicklung Rechnung und sind für den Frankfurter Osten wichtig.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2014, NR 982 Betreff: Chance für das Honsell-Dreieck nutzen Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Planungen für das sogenannte Honsell-Dreieck, die im Planungsausschuss am 14.07.2014 vorgestellt wurden. Die neuen Schwerpunkte auf Wohnen und Gewerbe anstatt eines Einkaufszentrums tragen der aktuellen Entwicklung Rechnung und sind für den Frankfurter Osten wichtig. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung folgendes beschließen: 1. Der städtebaulichen Planung für den Bereich zwischen Hanauer Landstraße, Hagenstraße, Mayfarthstraße, Eyssenstraße und Eytelweinstraße, wie sie am 14.07.2014 im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau vom Magistrat vorgestellt wurde und wie sie in der Anlage zu diesem Antrag dargestellt wird, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße einzuleiten. Dabei bleibt der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans unberührt. Als Ziele und Zwecke der Planänderung sind öffentlich bekannt zu machen: "Mit der Planänderung soll der Bereich zwischen Hanauer Landstraße, Honsellstraße, Eyssenstraße und Eytelweinstraße zu einem erheblichen Anteil für Wohnnutzung und Wohnfolgeeinrichtungen (wie z. B. eine Kita) gesichert werden. Zugleich soll eine verdichtete Büronutzung in Form eines Hochhauses an der Hanauer Landstraße er möglicht werden". 3. Der Magistrat wird weiter beauftragt, auf der Grundlage der unter 1. angesprochenen städtebaulichen Planung einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und ohne weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Soweit sich aus den in der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen das Erfordernis einer Änderung des offengelegten Bebauungsplanentwurfs ergibt, die die Grundzüge des Bebauungsplanentwurfs nicht berührt, wird der Magistrat ermächtigt, entsprechende Planänderungen wiederum öffentlich auszulegen oder aber den davon Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Das für die Neuplanung zentrale Grundstück wurde in den neunziger Jahren zu einem Preis von der Stadt verkauft, der sich an der Nutzung als ein weiteres überregionales Einkaufszentrum orientierte. Der Schwenk des Eigentümers zu einer neuen Nutzung aus Büro und Wohnungen bedeutet das Ende eines langwierigen Rechtsstreits und einer ärgerlichen Brache. Für die Stadt kommen weitere erhebliche Vorteile hinzu: der Eigentümer baut eine Kindertagesstätte und beteiligt sich in Millionenhöhe an den Erschließungskosten. Die vom Magistrat am 14.07.2014 vorgestellte städtebauliche Planung überzeugt, weil sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines Wohnquartiers im Frankfurter Ostend - östlich der Eisenbahn auf beiden Seiten der Hanauer Landstraße - schafft, sowie in der Nähe der Europäischen Zentralbank Flächenangebote für andere europäische Institutionen und/oder Folgeeinrichtungen, ohne den für Wohnnutzungen geeigneten Baugrund in zu hohem Umfang zu beanspruchen. Der neue Wohnstandort unterliegt wegen der Nähe zum Bahnverkehr auf den Mainbrücken besonderen Lärmimmissionen, die durch Baukörperstellung, Grundrissgestaltung und Maßnahmen des passiven Schallschutzes zu berücksichtigen sind. Durch die Nähe des grünen Mainufers, die hervorragende Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die leichte Erreichbarkeit vieler Arbeitsplätze, Bildungseinrichtungen und privatwirtschaftlicher Versorgungsangebote ist das Areal für die abgestrebte Mischung aus Wohnen und Büro außerordentlich attraktiv. Um die vorgestellte städtebauliche Planung realisieren zu können, bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 799-Honsellstraße. Die vorgestellte städtebauliche Planung ist qualifiziert, indem sie hinreichend Auskunft gibt über Bauflächen unterschiedlicher Nutzungsarten, öffentliche und private Erschließungs- und Grünflächen. Da der Magistrat auf dieser Grundlage ein Bebauungsplanänderungsverfahren betreibt, bedarf es vor einem Satzungsbeschluss keiner weiteren Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Zur Beschleunigung des Änderungsverfahrens wird daher der Magistrat zu weiteren Schritten ermächtigt. Durch kontinuierliche Informationen wird er die Stadtverordneten über den Fortgang des Projekts unterrichten. Anlage 1 (ca. 849 KB) Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2014, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2014, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 982 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2014, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 982 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 982 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5069, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 0