Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 30.10.2009, M
217 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 799 -
Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7476 (M
175) I. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 799 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom
02.09.2009 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 799 sollen die
planungsrechtlichen Grundlagen für die Fortentwicklung des Plangebietes zu
einem urban gemischten Quartier, die Entwicklung einer spannungsfreien
Nachbarschaft zwischen dem Plangebiet und den angrenzenden gewerblichen
Hafennutzungen sowie den Bau des Hafenparks und der neuen Mainbrücke Ost
geschaffen werden. II. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Bürgerbeteiligung
bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 29.10.1996 und
erneut am 26.05.2009 und -
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.06.2009
durchgeführt worden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach
§ 3 (2) BauGB durchgeführt - 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information)
Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
wird im Westen um die Deutschherrnbrücke im Bereich nördlich des Mains und die
Flächen der Bahnanlagen zwischen Holzmann- und Eytelweinstraße, im Süden um die
Flächen der Honsellbrücke mit westlich angrenzender Wasserfläche und den
geplanten Hochhausstandort auf der Westspitze der Südmole erweitert. Im Süden werden die Flächen für die
projektierte Mainbrücke Ost einschließlich der Brückenköpfe auf der Hafenmole
und dem Südufer des Mains mit Anschluss der geplanten Mainquerung an die
Gerbermühlstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen.
Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und
Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
(2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_Begr (ca. 3,2 MB) Anlage 2_Textteil
(ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
08.12.2009, NR 1674
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.10.2000, M 175
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 52
Vortrag des
Magistrats vom 13.05.2011, M 100
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 5
Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4
am 24.11.2009, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 217
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP
18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage M 217 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
36. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2009, TO I, TOP 10
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der
Vorlage M 217 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
38. Sitzung des OBR 5
am 04.12.2009, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 217
wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG
und LINKE. gegen CDU und FDP (= Zustimmung) 39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2009, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 217 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1674 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 1674 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP
und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 217 = Annahme im
Rahmen der Vorlage NR 1674, NR 1674 = Annahme) NPD (M 217 und NR 1674 =
Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 217 und NR 1674 = Ablehnung)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2009, TO II, TOP 40 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 217 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1674 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 1674 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FAG
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FAG
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 7327, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009 Aktenzeichen: 61 00