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Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 30.10.2009, M 217 Betreff: Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7476 (M 175) I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 799 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 02.09.2009 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 799 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Fortentwicklung des Plangebietes zu einem urban gemischten Quartier, die Entwicklung einer spannungsfreien Nachbarschaft zwischen dem Plangebiet und den angrenzenden gewerblichen Hafennutzungen sowie den Bau des Hafenparks und der neuen Mainbrücke Ost geschaffen werden. II. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 29.10.1996 und erneut am 26.05.2009 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.06.2009 durchgeführt worden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Westen um die Deutschherrnbrücke im Bereich nördlich des Mains und die Flächen der Bahnanlagen zwischen Holzmann- und Eytelweinstraße, im Süden um die Flächen der Honsellbrücke mit westlich angrenzender Wasserfläche und den geplanten Hochhausstandort auf der Westspitze der Südmole erweitert. Im Süden werden die Flächen für die projektierte Mainbrücke Ost einschließlich der Brückenköpfe auf der Hafenmole und dem Südufer des Mains mit Anschluss der geplanten Mainquerung an die Gerbermühlstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_Begr (ca. 3,2 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2009, NR 1674 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2000, M 175 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 52 Vortrag des Magistrats vom 13.05.2011, M 100 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 24.11.2009, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 217 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2009, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 217 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des OBR 5 am 04.12.2009, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 217 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Zustimmung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2009, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 217 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1674 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1674 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 217 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1674, NR 1674 = Annahme) NPD (M 217 und NR 1674 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 217 und NR 1674 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2009, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 217 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1674 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1674 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7327, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009 Aktenzeichen: 61 00

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