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Die Stadt wächst! Der Parkdruck steigt! Bewohnerparkgebiete - wann werden sie eingerichtet?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1174 Betreff: Die Stadt wächst! Der Parkdruck steigt! Bewohnerparkgebiete - wann werden sie eingerichtet? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2338 - OA 219/18 OBR 1 - Zu 1.: Aus dem Bericht B 807/90 sind noch die Gebiete Bockenheim Zentrum und Gallusviertel (teilweise) offen, aus dem Bericht B 97/98 die Gebiete Hessischer Rundfunk und City West (teilweise). Diese Gebiete haben sich in der Zwischenzeit deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten. Grundsätzlich sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch Bewohnerparkregelungen eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann hierfür noch nicht benannt werden. Zu 2.: Bei der angekündigten Aufstockung des städtischen Personals im Bereich der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich um eine Rekommunalisierung der Verkehrsüberwachung. Das bedeutet, dass die Erhöhung des städtischen Personals mit einem Abbau von Leiharbeitnehmenden einhergeht. Zusätzliche Kapazitäten für die Einführung weiterer Bewohnerparkgebiete entstehen hierdurch nicht; in der Summe steht für die Bestreifung von Bewohnerparkgebieten nicht mehr Personal zur Verfügung. Eine weitere Aufstockung des Personals im Bereich der städtischen Verkehrspolizei ist aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen. Nach einer überschlägigen Einschätzung müssten rund 30 Stellen geschaffen werden, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Zu 3.: Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen erwarten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür ausgewiesenen Flächen auch zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine hohe Überwachungsdichte für die Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet werden können. Zu 4.: Derzeit strebt der Magistrat für Teile von Bornheim eine Bewohnerparkregelung an. Dabei soll pilothaft ein gegenüber der in Frankfurt verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens verändertes Parkraummanagement erprobt werden. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebietes sinnvoll und möglich ist. Darüber hinaus beobachtet der Magistrat mit Interesse die technische Entwicklung im Bereich der digitalen Parkraumbewirtschaftung hinsichtlich der Potenziale für eine Effizienzsteigerung der Überwachung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 219