Die Stadt wächst! Der Parkdruck steigt! Bewohnerparkgebiete - wann werden sie eingerichtet?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST
1174
Betreff: Die Stadt wächst!
Der Parkdruck steigt! Bewohnerparkgebiete - wann werden sie
eingerichtet? Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
01.03.2018, § 2338 - OA
219/18 OBR 1 -
Zu 1.: Aus dem Bericht B 807/90 sind noch die Gebiete
Bockenheim Zentrum und Gallusviertel (teilweise) offen, aus dem Bericht B 97/98
die Gebiete Hessischer Rundfunk und City West (teilweise). Diese Gebiete haben sich in der Zwischenzeit
deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten. Grundsätzlich
sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch
Bewohnerparkregelungen eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann
hierfür noch nicht benannt werden. Zu 2.: Bei der angekündigten Aufstockung des städtischen
Personals im Bereich der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich um eine
Rekommunalisierung der Verkehrsüberwachung. Das bedeutet, dass die Erhöhung des
städtischen Personals mit einem Abbau von Leiharbeitnehmenden einhergeht.
Zusätzliche Kapazitäten für die Einführung weiterer Bewohnerparkgebiete
entstehen hierdurch nicht; in der Summe steht für die Bestreifung von
Bewohnerparkgebieten nicht mehr Personal zur Verfügung. Eine weitere
Aufstockung des Personals im Bereich der städtischen Verkehrspolizei ist
aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen. Nach einer überschlägigen Einschätzung müssten rund
30 Stellen geschaffen werden, damit mit städtischem Personal eine ausreichende
Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Zu 3.: Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen
erwarten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür
ausgewiesenen Flächen auch zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine
hohe Überwachungsdichte für die Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet
werden können.
Zu 4.: Derzeit strebt der Magistrat für Teile von Bornheim
eine Bewohnerparkregelung an. Dabei soll pilothaft ein gegenüber der in
Frankfurt verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens verändertes
Parkraummanagement erprobt werden. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in
Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser
Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebietes sinnvoll und möglich
ist. Darüber hinaus beobachtet der
Magistrat mit Interesse die technische Entwicklung im Bereich der
digitalen Parkraumbewirtschaftung hinsichtlich der Potenziale für eine
Effizienzsteigerung der Überwachung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
23.01.2018, OA 219