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Rad-Direktverbindung Frankfurt - Darmstadt

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.02.2018, M 41 Betreff: Rad-Direktverbindung Frankfurt - Darmstadt I. Dem zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Trassenverlauf für die Rad-Direktverbindung zwischen Frankfurt und Darmstadt wird gemäß der beigefügten Plandarstellung zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, die Regionalpark Südwest GmbH als Koordinator und Fördernehmer in diesem Sinne einzusetzen. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Regionalpark Südwest GmbH gemäß den beigefügten Unterlagen eine Roadmap für die erforderlichen Planungsschritte erarbeitet hat, auf deren Grundlage der gesamte Trassenverlauf schrittweise zu einer durchgehenden Rad-Direktverbindung qualifiziert werden soll. IV. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Regionalpark Südwest GmbH die notwendigen Planungsschritte für den Frankfurter Abschnitt der Rad-Direktverbindung einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Begründung: A - Zielsetzung Mit der zunehmenden Verbreitung hochwertiger - teilweise elektrisch unterstützter - Fahrräder steigt in Verbindung mit einer entsprechend hochwertigen Infrastruktur das Potenzial für eine Nutzung des Fahrrads auch im Alltagsverkehr über Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometer. Nachdem sich Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark bereits als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert haben, werden vergleichbare Ansätze inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt. Auf der Basis einer ersten Potenzialstudie des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain haben die Kommunen Frankfurt a.M., Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Egelsbach, Erzhausen und Darmstadt gemeinsam mit dem Regionalverband eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Im Ergebnis wurde aufgezeigt, dass eine durchgehende Trasse definiert werden kann, die die teilweise konkurrierenden Ansprüche an Direktheit, Erschließungswirkung, Störungsfreiheit, Flächeninanspruchnahme und Naturschutz grundsätzlich erfüllen kann. Das Land Hessen erachtet Radschnellverbindungen als wichtigen Baustein für die Strategie "Mobiles Hessen 2020". Es hat daher für die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt eine - vergleichbar zu den Hessischen Fernradwegen - privilegierte Förderung in Aussicht gestellt. Aus förderrechtlichen Gründen ist vom Land für diesen Zweck der Begriff "Rad-Direktverbindung" geprägt worden. Die privilegierte Förderung des Gesamtvorhabens steht unter dem Vorbehalt eines gemeinsamen Bekenntnisses der Kommunen zu dieser interkommunalen Maßnahme und eines koordinierten Vorgehens bei Planung und Umsetzung möglichst "aus einer Hand". Auf Initiative des Regionalverbandes wurde das Projekt daher der Regionalpark Südwest GmbH angetragen. Die gemeinnützige GmbH besteht seit 1997 und hat als Gesellschafter die Kommunen Frankfurt am Main , Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Egelsbach, Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Groß-Gerau, Büttelborn und Trebur. Seit Ihrem Gründungsdatum baut die GmbH in dem Geltungsbereich Radwege, aber auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sowie zahlreiche Freizeitobjekte. Der Aufsichtsrat der Regionalpark Südwest GmbH hat im Herbst 2016 das Projekt angenommen. Die beteiligten Kommunen Darmstadt, Erzhausen, Egelsbach, Langen, Dreieich, Neu-Isenburg und Frankfurt am Main haben einstimmig für die Bearbeitung des Projektes durch die Regionalpark Südwest GmbH votiert. B - Alternativen Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Rad-Direktverbindung in bestehende Radroutennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Rad-Direktverbindung aufgewertet werden können. Auch wenn der Anteil elektrisch unterstützter Fahrräder stetig zunimmt, bleibt die Topografie ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Trassenfindung. In Verbindung mit der Tatsache, dass die südlich angrenzenden Kommunen eine Rad-Direktverbindung im Zuge der alten Bundesstraßenführung nach Darmstadt und damit durch zentrale Ortslagen als nicht realisierbar ansehen, schied damit eine Führung im Zuge der Darmstädter Landstraße über den Lerchesberg frühzeitig aus. Damit richtete sich der Fokus auf eine westliche Umfahrung des Lerchesberges und eine Orientierung an der Eisenbahnstrecke nach Darmstadt. Die Anbindung der wesentlichen Siedlungsflächen östlich der Bahnstrecke hat dann letztlich den Ausschlag dafür gegeben, dass die östliche, etwas umwegigere Trasse gegenüber einer direkteren Führung westlich der Bahn über alle beteiligten Kommunen hinweg favorisiert wurde. C - Lösung Der über alle Kommunen hinweg abgestimmte Trassenverlauf ist in Anlage 1 dargestellt. Der Abschnitt im Frankfurter Stadtgebiet folgt folgendem Verlauf: Ausgehend vom südlichen Mainufer in Höhe des Holbeinstegs soll die Rad-Direktverbindung Frankfurt - Darmstadt durch die Holbeinstraße zur Bahnunterführung der Oppenheimer Landstraße und weiter bis zur Mörfelder Landstraße geführt werden. Südlich der Mörfelder Landstraße folgt die Rad-Direktverbindung dem Ziegelhüttenweg bis zum Stadtwald. Hier folgt die Trasse zunächst der Straßenbahnstrecke nach Neu-Isenburg über den Welscher Weg bis zur Oberschweinstieg-Schneise. Im Zuge der Oberschweinstieg-Schneise quert die Rad-Direktverbindung dann die Isenburger Schneise und wird über die Kuhpfadschneise am Stadtwaldhaus vorbei bis zur Unterführung der BAB A3 geführt. Südlich der Autobahn folgt die Rad-Direktverbindung zunächst der Feuerschneise F 11 und dann der Habichtschneise bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg und dann weiter durch die dortige Kurt-Schumacher-Straße (Anlage 2). Wesentliches Entwurfsziel für die Rad-Direktverbindung ist die Realisierung einer hohen Reisegeschwindigkeit bei hoher Alltagstauglichkeit. Dabei geht es weniger um die Realisierung von hohen Spitzengeschwindigkeiten als vielmehr um ein möglichst gleichbleibendes Geschwindigkeitsniveau durch die Vermeidung von Reisezeitverlusten durch viele Abbrems- und Wartevorgänge bzw. kräftezehrende Anfahrvorgänge. Neben einer ebenen, griffigen, witterungsbeständigen und auch bei Dunkelheit gut erkennbaren Oberfläche gilt es deshalb, für die Rad-Direktverbindung die Verkehrsanlagen so auszubilden und zu dimensionieren, dass auf Strecken ein freies Überholen - ggf. auch bei Gegenverkehr - möglich ist, Wartezeiten an Knotenpunkten vermieden oder zumindest minimiert werden und Richtungswechsel mit großzügigen Radien trassiert werden. Rad-Direktverbindungen erfordern generell eine vom Fußverkehr getrennte Führung. Eine besondere Herausforderung ist die Führung der Rad-Direktverbindung Frankfurt - Darmstadt durch den Stadtwald. Aufgrund des Bannwaldstatus sind die Entwurfsstandards einer Rad-Direktverbindung aus aktueller Sicht nicht vollständig umsetzbar, da entsprechende Eingriffe forst- und naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig wären. Gleichwohl soll den Anforderungen an die Rad-Direktverbindung möglichst gut entsprochen werden. Der Weg soll im gesamten Verlauf eine nutzbare Breite von etwa 4,00 m erhalten. Baumfällungen sind hierfür nicht erforderlich. Im Abschnitt Welscher Weg bleibt es bei einer wassergebundenen Decke. Die feinkörnige helle Oberfläche soll durch ein verdichtetes Unterhaltungsintervall durchgängig in einem alltagstauglichen Zustand erhalten werden. Der Abschnitt Oberschweinstieg-Schneise - Kuhpfadschneise ist in ausreichender Breite asphaltiert. Dieser Zustand soll erhalten bleiben. Im Abschnitt südlich der Autobahn bis zur Stadtgrenze soll der hohe Wegestandard des Welscher Weges realisiert und dauerhaft unterhalten werden. Eine zusätzliche Beleuchtung wird nicht installiert. Auch eine vollständige Separation vom Fußverkehr wird nicht möglich sein; das dichte Wegenetz im Stadtwald bietet aber Potenzial für wegeleitende Maßnahmen und eine Minimierung des Konfliktpotenzials. Da die Rad-Direktverbindung fast durchgängig auf bestehenden Straßen und Wegen verläuft, soll möglichst bald eine durchgängige Beschilderung des Trassenverlaufs erfolgen. Darüber hinaus hat die Regionalpark Südwest GmbH eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen für den Frankfurter Teil der Rad-Direktverbindung in die Roadmap aufgenommen (Anlage 3). D - Kosten Mit dem Beschluss zum interkommunal abgestimmten Trassenverlauf sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. Vielmehr ist der Beschluss Voraussetzung für eine privilegierte Förderung der noch auszuarbeitenden Maßnahmen. Ein Großteil der Maßnahmen wird durch laufende Planungen aus anderen Anlässen, z. B. zum Kreisverkehr Holbeinstraße/ Oppenheimer Landstraße planerisch mit abgedeckt. Insofern sind aktuell keine haushaltstechnischen Beordnungen zum Projekt Rad-Direktverbindung Frankfurt - Darmstadt vorzunehmen. Anlage 1-Trassenverlauf_gesamt (ca. 3,9 MB) Anlage 2-Trassenverlauf_Frankfurt (ca. 3,5 MB) Anlage 3-Roadmap_Frankfurt (ca. 10 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 245 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.12.2019, M 217 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage M 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 41 wird unter Hinweis auf OA 245 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 245 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 245 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 245) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung), BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 41 = Annahme, OA 245 = Prüfung und Berichterstattung) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 245 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 245) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2629, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 Aktenzeichen: 61 1

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