Rad-Direktverbindung Frankfurt - Darmstadt
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 23.02.2018, M 41 Betreff: Rad-Direktverbindung Frankfurt -
Darmstadt I. Dem zwischen den beteiligten Kommunen und dem
Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Trassenverlauf für die
Rad-Direktverbindung zwischen Frankfurt und Darmstadt wird gemäß der
beigefügten Plandarstellung zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im
Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte
Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat.
Die beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, die Regionalpark
Südwest GmbH als Koordinator und Fördernehmer in diesem Sinne einzusetzen.
III. Es dient zur Kenntnis, dass die Regionalpark
Südwest GmbH gemäß den beigefügten Unterlagen eine Roadmap für die
erforderlichen Planungsschritte erarbeitet hat, auf deren Grundlage der gesamte
Trassenverlauf schrittweise zu einer durchgehenden Rad-Direktverbindung
qualifiziert werden soll. IV. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der
Regionalpark Südwest GmbH die notwendigen Planungsschritte für den Frankfurter
Abschnitt der Rad-Direktverbindung einzuleiten und die erforderlichen
Beschlüsse vorzubereiten. Begründung: A - Zielsetzung Mit der zunehmenden Verbreitung hochwertiger -
teilweise elektrisch unterstützter - Fahrräder steigt in Verbindung mit einer
entsprechend hochwertigen Infrastruktur das Potenzial für eine Nutzung des
Fahrrads auch im Alltagsverkehr über Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometer.
Nachdem sich Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark bereits
als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom
Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert haben, werden
vergleichbare Ansätze inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt.
Auf der Basis einer ersten Potenzialstudie des
Regionalverbandes FrankfurtRheinMain haben die Kommunen Frankfurt a.M.,
Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Egelsbach, Erzhausen und Darmstadt gemeinsam
mit dem Regionalverband eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung
in diesem Korridor durchführen lassen. Im Ergebnis wurde aufgezeigt, dass eine
durchgehende Trasse definiert werden kann, die die teilweise konkurrierenden
Ansprüche an Direktheit, Erschließungswirkung, Störungsfreiheit,
Flächeninanspruchnahme und Naturschutz grundsätzlich erfüllen kann. Das Land Hessen erachtet Radschnellverbindungen als
wichtigen Baustein für die Strategie "Mobiles Hessen 2020". Es hat daher für
die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt eine - vergleichbar zu den
Hessischen Fernradwegen - privilegierte Förderung in Aussicht gestellt. Aus
förderrechtlichen Gründen ist vom Land für diesen Zweck der Begriff
"Rad-Direktverbindung" geprägt worden. Die privilegierte Förderung des
Gesamtvorhabens steht unter dem Vorbehalt eines gemeinsamen Bekenntnisses der
Kommunen zu dieser interkommunalen Maßnahme und eines koordinierten Vorgehens
bei Planung und Umsetzung möglichst "aus einer Hand". Auf Initiative des Regionalverbandes wurde das
Projekt daher der Regionalpark Südwest GmbH angetragen. Die gemeinnützige GmbH
besteht seit 1997 und hat als Gesellschafter die Kommunen Frankfurt am Main ,
Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Egelsbach, Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim,
Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Groß-Gerau,
Büttelborn und Trebur. Seit Ihrem Gründungsdatum baut die GmbH in dem
Geltungsbereich Radwege, aber auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
sowie zahlreiche Freizeitobjekte. Der Aufsichtsrat der Regionalpark Südwest
GmbH hat im Herbst 2016 das Projekt angenommen. Die beteiligten Kommunen
Darmstadt, Erzhausen, Egelsbach, Langen, Dreieich, Neu-Isenburg und Frankfurt
am Main haben einstimmig für die Bearbeitung des Projektes durch die
Regionalpark Südwest GmbH votiert. B - Alternativen Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu
berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der
Rad-Direktverbindung in bestehende Radroutennetze, um die leistungsfähige und
komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement
zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld können darüber hinaus in der Regel
keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im
bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur
Rad-Direktverbindung aufgewertet werden können. Auch wenn der Anteil elektrisch unterstützter
Fahrräder stetig zunimmt, bleibt die Topografie ein weiterer wesentlicher
Aspekt bei der Trassenfindung. In Verbindung mit der Tatsache, dass die südlich
angrenzenden Kommunen eine Rad-Direktverbindung im Zuge der alten
Bundesstraßenführung nach Darmstadt und damit durch zentrale Ortslagen als
nicht realisierbar ansehen, schied damit eine Führung im Zuge der Darmstädter
Landstraße über den Lerchesberg frühzeitig aus. Damit richtete sich der Fokus auf eine westliche
Umfahrung des Lerchesberges und eine Orientierung an der Eisenbahnstrecke nach
Darmstadt. Die Anbindung der wesentlichen Siedlungsflächen östlich der
Bahnstrecke hat dann letztlich den Ausschlag dafür gegeben, dass die östliche,
etwas umwegigere Trasse gegenüber einer direkteren Führung westlich der Bahn
über alle beteiligten Kommunen hinweg favorisiert wurde. C - Lösung Der über alle Kommunen hinweg abgestimmte
Trassenverlauf ist in Anlage 1 dargestellt. Der Abschnitt im Frankfurter
Stadtgebiet folgt folgendem Verlauf: Ausgehend vom südlichen Mainufer in Höhe
des Holbeinstegs soll die Rad-Direktverbindung Frankfurt - Darmstadt durch die
Holbeinstraße zur Bahnunterführung der Oppenheimer Landstraße und weiter bis
zur Mörfelder Landstraße geführt werden. Südlich der Mörfelder Landstraße folgt
die Rad-Direktverbindung dem Ziegelhüttenweg bis zum Stadtwald. Hier folgt die
Trasse zunächst der Straßenbahnstrecke nach Neu-Isenburg über den Welscher Weg
bis zur Oberschweinstieg-Schneise. Im Zuge der Oberschweinstieg-Schneise quert
die Rad-Direktverbindung dann die Isenburger Schneise und wird über die
Kuhpfadschneise am Stadtwaldhaus vorbei bis zur Unterführung der BAB A3
geführt. Südlich der Autobahn folgt die Rad-Direktverbindung zunächst der
Feuerschneise F 11 und dann der Habichtschneise bis zur Stadtgrenze
Neu-Isenburg und dann weiter durch die dortige Kurt-Schumacher-Straße (Anlage
2). Wesentliches Entwurfsziel für die
Rad-Direktverbindung ist die Realisierung einer hohen Reisegeschwindigkeit bei
hoher Alltagstauglichkeit. Dabei geht es weniger um die Realisierung von hohen
Spitzengeschwindigkeiten als vielmehr um ein möglichst gleichbleibendes
Geschwindigkeitsniveau durch die Vermeidung von Reisezeitverlusten durch viele
Abbrems- und Wartevorgänge bzw. kräftezehrende Anfahrvorgänge. Neben einer
ebenen, griffigen, witterungsbeständigen und auch bei Dunkelheit gut
erkennbaren Oberfläche gilt es deshalb, für die Rad-Direktverbindung die
Verkehrsanlagen so auszubilden und zu dimensionieren, dass auf Strecken ein
freies Überholen - ggf. auch bei Gegenverkehr - möglich ist, Wartezeiten an
Knotenpunkten vermieden oder zumindest minimiert werden und Richtungswechsel
mit großzügigen Radien trassiert werden. Rad-Direktverbindungen erfordern
generell eine vom Fußverkehr getrennte Führung. Eine besondere Herausforderung ist die Führung der
Rad-Direktverbindung Frankfurt - Darmstadt durch den Stadtwald. Aufgrund des
Bannwaldstatus sind die Entwurfsstandards einer Rad-Direktverbindung aus
aktueller Sicht nicht vollständig umsetzbar, da entsprechende Eingriffe forst-
und naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig wären. Gleichwohl soll den
Anforderungen an die Rad-Direktverbindung möglichst gut entsprochen werden. Der
Weg soll im gesamten Verlauf eine nutzbare Breite von etwa 4,00 m erhalten.
Baumfällungen sind hierfür nicht erforderlich. Im Abschnitt Welscher Weg bleibt
es bei einer wassergebundenen Decke. Die feinkörnige helle Oberfläche soll
durch ein verdichtetes Unterhaltungsintervall durchgängig in einem
alltagstauglichen Zustand erhalten werden. Der Abschnitt
Oberschweinstieg-Schneise - Kuhpfadschneise ist in ausreichender Breite
asphaltiert. Dieser Zustand soll erhalten bleiben. Im Abschnitt südlich der
Autobahn bis zur Stadtgrenze soll der hohe Wegestandard des Welscher Weges
realisiert und dauerhaft unterhalten werden. Eine zusätzliche Beleuchtung wird
nicht installiert. Auch eine vollständige Separation vom Fußverkehr wird nicht
möglich sein; das dichte Wegenetz im Stadtwald bietet aber Potenzial für
wegeleitende Maßnahmen und eine Minimierung des Konfliktpotenzials. Da die Rad-Direktverbindung fast durchgängig auf
bestehenden Straßen und Wegen verläuft, soll möglichst bald eine durchgängige
Beschilderung des Trassenverlaufs erfolgen. Darüber hinaus hat die Regionalpark
Südwest GmbH eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen für den Frankfurter Teil der
Rad-Direktverbindung in die Roadmap aufgenommen (Anlage 3). D - Kosten Mit dem Beschluss zum interkommunal abgestimmten
Trassenverlauf sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. Vielmehr ist der
Beschluss Voraussetzung für eine privilegierte Förderung der noch
auszuarbeitenden Maßnahmen. Ein Großteil der Maßnahmen wird durch laufende
Planungen aus anderen Anlässen, z. B. zum Kreisverkehr Holbeinstraße/
Oppenheimer Landstraße planerisch mit abgedeckt. Insofern sind aktuell keine
haushaltstechnischen Beordnungen zum Projekt Rad-Direktverbindung Frankfurt -
Darmstadt vorzunehmen. Anlage 1-Trassenverlauf_gesamt (ca. 3,9 MB) Anlage 2-Trassenverlauf_Frankfurt (ca. 3,5 MB) Anlage
3-Roadmap_Frankfurt (ca.
10 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
13.04.2018, OA 245
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.12.2019, M 217
Vortrag des
Magistrats vom 01.11.2024, M 152
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
28.02.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5
am 16.03.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage M 41 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5
am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 41 wird unter Hinweis auf OA 245
zugestimmt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 78
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 245 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 21. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 245 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 245)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (=
Prüfung und Berichterstattung), BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 41 = Annahme, OA 245 =
Prüfung und Berichterstattung) 23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018, TO II, TOP 28
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 245 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 245)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), BFF (= Ablehnung) sowie
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 2629, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 Aktenzeichen: 61 1