Besetzung der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der XVII. Wahlperiode
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 28.11.2011, M 221
Betreff: Besetzung der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der XVII. Wahlperiode Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2008, § 3373 (M 279) I. Folgende in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrenen Personen werden gemäß § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für die Dauer der XVII. Wahlperiode in die Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main gewählt: Mitglied: Stellvertreter: Herr Dr. Michael Frase Herr Michael Heinz Evangelischer Regionalverband Caritasverband Frankfurt e.V. Rechneigrabenstraße 10 Walther-von-Cronberg-Platz 2 60311 Frankfurt am Main 60594 Frankfurt am Main (Vorschlag des Jugendhilfeausschusses) Mitglied: Stellvertreterin: Herr Peter Gerdon Frau Dr. Susanne Feuerbach Waisenhaus - Stiftung des öffentlichen Rechts Stadtschulamt 40.S1 - Leitung des Kinderbüros Bleichstraße10 Schleiermacherstraße 7 60313 Frankfurt am Main 60316 Frankfurt am Main (Vorschlag der Betriebsleitung) II. Es wird festgestellt, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5898 vom 07.05.2009 gewählten Personalratsmitglieder bis zum Ablauf ihrer Wahlzeit Mitglieder der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main sind. Begründung: Gemäß § 6 Absatz 1 Nr.4 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission zwei in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen an, von denen eine von der Betriebsleitung und eine vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen wird. Beide Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt. Gemäß § 6 Absatz 2 der Betriebssatzung können sich die Mitglieder der Betriebskommission vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die ordentlichen Mitglieder der Betriebskommission. Die zu benennenden Personen werden von den genannten Institutionen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.