Rahmenplan „Sommerhoffpark“ SR 9
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M
258 Betreff:
Rahmenplan
"Sommerhoffpark" SR 9 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2005, § 9894 (NR
1953) 1. Dem Rahmenplan "Sommerhoffpark" (Anlage
1) wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, Ersatzflächen für
den zu verlagernden Lagerplatz des Grünflächenamtes und die zu verlagernde
Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: Das Rahmenplangebiet liegt am
nördlichen Mainufer und ist in südwestlicher Richtung nur etwa drei Kilometer
Luftlinie vom Frankfurter Dom entfernt. Es gehört zum Gutleutviertel und wird
dem Stadtraum "Mitte" zugerechnet. Über die Anschlussstelle Westhafen ist die
Gutleutstraße direkt an die A5 von Norden und nach Norden angebunden. Die
Anbindung über den ÖPNV erfolgt durch die Buslinie 37 vom Hauptbahnhof aus. Der
Flusshafen Gutleut, kurz Gutleuthafen, erstreckt sich auf 400 Meter im
Rahmenplangebiet. Eine ehemalige Arbeitersiedlung, die sogenannte
Wurzelsiedlung, mit 116 Wohnungen befindet sich im Besitz des Volks-, Bau- und
Sparvereins Frankfurt am Main eG (VBS). Zwei Schulen, die Werner-von-Siemens-Schule
(Fachober-, Techniker- und Berufsfachschule für Elektro-, Informations- und
Medientechnik) und die Schule am Sommerhoffpark (eine im Eigentum des
Landeswohlfahrtsverbandes befindliche Schule für Hörgeschädigte) liegen im
Rahmenplangebiet. Das
Umspannwerk der Mainova beherrscht die Eingangslage am Knoten Camberger Straße/
Gutleutstraße im Osten des Rahmenplangebiets. Südlich des Umspannwerks,
direkt an den Bahngleisen gelegen, befindet sich das Gelände des ehemaligen
Heizkraftwerks der Deutschen Bahn - eine Industriebrache - und die oben
erwähnte Schule am Sommerhoffpark. Das nächste Gebäude westlich des
Umspannwerks an der Gutleutstraße ist die sanierungsbedürftige
Kindertagesstätte der Stadt Frankfurt am Main (KT 82). Daran anschließend folgt
das Johanna-Kirchner-Heim, eine Seniorenwohnanlage des
Arbeiterwohlfahrtsverbandes. Südlich davon, direkt am Main gelegen, verbirgt sich
die zentrale Qualität des Rahmenplangebietes - der Sommerhoffpark. Dieser Park
ist von der Gutleutstraße nur durch einen schmalen Zugang zwischen
Kindertagesstätte und Umspannwerk zu erreichen. Ansonsten zeigt sich das
Plangebiet städtebaulich defizitär mit einem scheinbar planlosen Nebeneinander
unterschiedlichster Nutzungen, dem Fehlen von Aufenthaltsräumen, von Läden und
von Gastronomie an der Gutleutstraße sowie von attraktiven Grünverbindungen
entlang des Mains und zwischen Main und Gutleutstraße. Der Magistrat hat ein Konzept erarbeitet, wie
der bislang weitgehend für die Öffentlichkeit abgeschottete Sommerhoffpark
durch eine Grünverbindung mit dem Westhafen verbunden werden kann. Der
Magistrat hebt diese Fragestellung in den Mittelpunkt seines Rahmenkonzeptes
und zeigt damit eine Entwicklungsperspektive für den Stadtraum rund um den
Sommerhoffpark auf. Dabei kommt dem brachgefallenen DB-Grundstück eine
Schlüsselposition zu. Qualifizierte Bebauungspläne i. S. des § 30 BauGB
liegen für das gesamte Plangebiet nicht vor. Der Fluchtlinienplan Nr. 1735
bildet in Verbindung mit § 34 BauGB die heutige planungsrechtliche
Beurteilungsgrundlage für das gesamte Rahmenplangebiet. Die Erreichbarkeit des Bahngrundstücks wie auch der
Liegenschaft der Schule am Sommerhoffpark ist derzeit per Kraftfahrzeug nur
eingeschränkt möglich. Zulässig ist nur ein rechts Einbiegen und rechts
Ausfahren von bzw. in die Gutleutstraße. Um die verkehrliche Situation am Knotenpunkt
Cambergerstraße/Gutleutstraße zu verbessern und insbesondere die Schule am
Sommerhoffpark und die zukünftige Bebauung am nördlichen Mainufer an die
Gutleutstraße in alle Richtungen anzubinden, wird hier ein ovaler Kreisverkehr,
vorgeschlagen. Eine verkehrliche Anbindung unter der Main-Neckar-Brücke
hindurch an das Straßennetz des Westhafens verbietet sich aus Gründen der
westlichen Fortführung des Mainuferparks. A. Zielsetzung
Gesamtkonzept Hauptziel des Rahmenplanes ist es, den
Naherholungsraum "Nördliches Mainufer" über den Westhafen hinaus nach Westen zu
verlängern und mit dem Sommerhoffpark zu verbinden. Innerhalb des Plangebietes
soll eine stärkere stadträumliche Vernetzung mit dem Mainufer erfolgen und der
Haupteingang des Sommerhoffparks an der Gutleutstraße soll stärker
herausgearbeitet und erkennbar gemacht werden. Für ehemals und derzeit noch
gewerblich genutzte Bereiche und Grundstücke wird eine städtebauliche
Neuordnung vorgeschlagen. Zusätzlich soll eine Nachverdichtung in den Bereichen
des Johanna-Kirchner-Heims und des ehemaligen DB-Heizkraftwerks entstehen, um
damit ein eigenständiges Wohnquartier mit eigener Infrastruktur zu
ermöglichen. In den Anlagen
1 sind der Rahmenplan und in Anlage 2 ein Bebauungsvorschlag des
Landschaftsplanungsbüros "grün3" beigefügt. Letzteres wurde im Auftrag des
Magistrats erarbeitet. Dieser Bebauungsvorschlag (Anlage 2) ist nur als eine
Variante von verschiedenen zukünftigen Bebauungen zu sehen und dient
ausschließlich als Beispiel für den Beschluss. Die Bezeichnung der nachfolgend beschriebenen
Teilflächen beziehen sich auf die Anlage, "Rahmenplan Sommerhoffpark". Teilfläche A Die Teilfläche A umfasst den südlichen, parallel zum
Main verlaufenden Grundstücksteil des ehemaligen DB-Kraftwerkes. Da das
stillgelegte Kraftwerk über Gleise in Hochlage angedient (Kohle) wurde, ist die
Erschließung des Grundstücks von der Gutleutstraße für Kraftfahrzeuge
mangelhaft. Aus diesem Grund und zum Schutz der hochgradig hör- und
sehbehinderten Schüler (siehe Teilfläche B) ist die Erschließung gesondert von
der Erschließung der Schule am östlichen Parkrand angedacht, welche zusätzlich
eine soziale Kontrolle für die Parkbesucher bietet. Für die Teilfläche A wird eine gemischte Nutzung
vorgeschlagen. D.h., ergänzend zu Wohngebäuden sind gebietsverträgliche soziale
( Ersatz für die zu verlagernde Kindertagesstätte an der Gutleutstraße und den
durch das Neubauvorhaben ausgelösten Neubedarf an Kindertagesstättenplätzen)
und gastronomische Nutzungen denkbar. Bahnreisende, die über die
Main-Neckar-Brücke die Stadt erreichen, würden hier - in Erfahrung des
Westhafens - einen neu gestalteten "Eingang" zur inneren Stadt erleben. Im Mittelpunkt einer möglichen
Flächenentwicklung steht eine Wohnnutzung, sowie die Erweiterung des
Mainuferparks, der von Fußgängern und Radfahrern genutzt, zu einer Promenade
direkt am Main werden soll. Die geplante Wohnbebauung kann auf Grund der
Beeinträchtigungen von Bahndamm und Eisenbahnbrücke eine größere Höhe erreichen
- sie muss sich aber in die Kulisse von Westhafen und Heizkraftwerk einfügen
und sollte daher eine Höhe von etwa 40 Metern für das raumbildende Geschoss
nicht überschreiten. Teilfläche B Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt gemeinsam
mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen die Verlagerung und den Neubau der
Hermann-Herzog-Schule (Schule für Sehbehinderte) in unmittelbarer Nachbarschaft
zur Schule am Sommerhoffpark, um Synergieeffekte nutzen zu können. Die
Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat im Rahmen der Beschlussfassung
über den Schulentwicklungsplan -S- Sonderpädagogische Förderung (§ 10451 vom
15.12.05) beauftragt, die Hermann-Herzog-Schule in die Trägerschaft des
Landeswohlfahrtsverband Hessen zu überführen und an einen neuen Standort zu
verlagern. Der Einzugsbereich der Schule für Hörgeschädigte und für
Sehbehinderte umfasst Südhessen, Main-Taunus- und den Hochtaunuskreis. Damit die synchronisierte Schülerbeförderung
störungsfrei funktioniert, ist eine autonome Erschließung der Schule notwendig.
Nur so ist ein sicherer Ablauf der behinderten Schüler gewährleistet. Zahlreiche Untersuchungen haben ergeben, dass ein
Standort östlich der bestehenden Schule, im mittleren Bereich des länglichen,
parallel zu den Gleisen gelegenen DB-Grundstückteils der bestgeeignete ist.
Zusätzlich zum geplanten Gebäudekörper, der die westlich liegenden Schulgebäude
aktiv vor Lärm schützen wird, ist eine Lärmschutzwand parallel zu den Gleisen
vorgesehen. Teilfläche C Das Umspannwerk bleibt unverändert, da eine
Verlagerung wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Teilfläche D Der Sommerhoffpark hat seinen Ursprung im
"Gogelschen Gut" aus dem Jahr 1840. Der erfolgreiche Wein- und Gewürzhändler
Gogel legte zu dieser Zeit eine klassizistische Villa im Park direkt am Main an
(siehe Bild vom Institut für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main).
Abb.1. ca. 1840: Gogelsches Gut Seinen Namen erhielt der Park von der Familie
Sommerhoff, die das Anwesen von dem Kaufmann Gogel erwarb.1925 überging der
3,27 ha große Park in den Besitz der Stadt Frankfurt und 1928 wurde er zur
öffentlichen Nutzung freigegeben. Damals war er eine Art Licht- und
Luftbad für die der Sonne entwöhnten Kinder der Altstadt, mit einem
Planschbecken im Main in der alten Floßrinne. Diese Floßrinne und ein Nadelwehr
wurden 1932 gesprengt. Bei Niedrigstand des Mains sind Fundamentreste im Wasser
sichtbar. Während des Zweiten Weltkrieges war das ehemals "weiße Schloss im
alten Park" ein Lazarett, bevor es 1944 in Schutt und Asche fiel. Quasi auf seinen Grundmauern errichtete man bis 1952
den ersten Trakt der Johanna- Kirchner- Seniorenwohnanlage. Die beiden alten
Ginkgobäume, die wahrscheinlich schon 1805 links und rechts der Blickachse des
Gebäudes zum Main gepflanzt wurden und daher als Gartendenkmal sehr bedeutsam
sind, blieben erhalten. Der
seit etwa den 60er Jahren bestehende schlauchartige Parkzugang von der
Gutleutstraße könnte verändert werden, wenn für die sanierungsbedürftige
Kindertagesstätte mit ihrem wertvollen Baumbestand und den Lagerplatz des
Grünflächenamtes ein Alternativstandort gefunden würde. Die Öffnung des Parks
würde einerseits eine Aufwertung des gesamten Plangebiets darstellen,
andererseits einen erheblichen Zugewinn für die erholungssuchende Bevölkerung
der Stadt insgesamt ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist natürlich die
Bereitstellung für Ersatzflächen der o. g. städtischen Liegenschaften. Der
Magistrat bemüht sich um geeignete, reale Lösungen. Solange dies nicht
geschehen ist, bleibt der für den Park unwürdige Zugang in Form einer
Lagerplatzzufahrt an der noch erhaltenen, östlichen Begrenzungsmauer des
Gogelschen Guts bestehen. Teilfläche E Die ca. 2,3 ha große Fläche des
Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrums bietet Potential zur baulichen Erweiterung
und stadträumlichen Arrondierung. Vor allem durch Aufwertung der Umgebung und
durch die Öffnung des Sommerhoffparks zur Gutleutstraße kann diese Anlage für
Senioren noch attraktiver werden. Teilfläche F Der räumliche Zuschnitt für die
Werner-von-Siemens-Schule soll weitgehend unverändert bleiben. Lediglich eine
fußläufige Verbindung zwischen der Schule (Teilfläche F) und der
Seniorenwohnanlage (Teilfläche E) zum Main wird der weiteren räumlichen
Vernetzung dienen. Teilfläche G Die ca. 1354 qm große Liegenschaft Gutleuthofweg 2
ruht vermutlich auf den letzten Überresten des in den Jahren 1283 - 1619
existierenden "Spitals für Sondersieche". Damals, weit vor den Toren der
Reichsstadt gebaut, war dieses Spital Namensgeber für das Gutleutviertel. Den
Namen Gutleuthof hat dieser Hof nach den Aussätzigen ("Sondersieche") bekommen,
da man die Aussätzigen die "guten Leute" nannte. Mit dieser Bezeichnung hing
die mittelalterliche Anschauung zusammen, dass Notleidende sich ein gewisses
Verdienst um die Wohltäter erwürben, da sie ihnen die Gelegenheit gäben,
sich durch gute Werke den Himmel zu verdienen. Das Grundstück befindet sich in privatem Eigentum.
Die Straßenfläche und ein Teil von der südlichen Freifläche befinden sich im
Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Sie sind momentan an den Besitzer des
Gebäudes verpachtet, sollen aber künftig für die Öffentlichkeit geöffnet
werden. Noch 1934 gab es südlich des
Grundstücks unmittelbar am Mainufer eine Fähre nach Niederrad. Auf der anderen Mainseite befindet
sich heute das Licht- und Luftbad. Die Einrichtung einer kleinen Fähre für
Fußgänger und Radfahrer und eine Anlegestelle in dem wieder öffentlich
gemachten Gutleuthofweg könnte das nördliche und südliche Mainufer für
Erholungssuchende zukünftig verbinden. Teilfläche H Zwischen Wurzelstraße im Westen und der
Werner-von-Siemens-Schule im Osten soll zukünftig ein Quartierszentrum
entstehen. Denkbar wären neben Wohnungen auch Läden für den täglichen Bedarf
sowie Büroflächen. Erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen legen eine
entsprechende Nutzungskonversion nahe. Diese ca.4000 m2 große Fläche befindet
sich in Privateigentum. Mit
unmittelbarer Lage an der Gutleutstraße kommt der Teilfläche H ein erhebliches
Entwicklungspotential zu. Teilfläche I Diese ca. 2 ha große Fläche südlich der Hirtenstraße
und östlich der Wurzelstraße befindet sich im Eigentum der Hafenbetriebe und
ist ebenfalls gewerblichindustriell genutzt. Direkt am Mainkai gelegen, bietet
sich die Entwicklungsmöglichkeit für ca. 275 neue Wohnungen und eine
Kindertagesstätte. Mit der Fortführung der vom Westhafen und Sommerhoffpark
kommenden Promenade "im Grünen" kann ein Naherholungsangebot für die
Allgemeinheit geschaffen werden. Die angedachte Flächenkonversion wandelt die
Hafenfläche in ein ideal nach Süden ausgerichtetes Wohnquartier um, das die
Wurzelsiedlung aus ihrer Insellage befreien würde und im übertragenen Sinne
näher an den Fluss rücken ließe. Eine entsprechende Nutzungskonversion soll
nach Ablauf der bestehenden Miet-/Pachtverträge realisiert werden. Ob eine
vorzeitige Beendigung der Verträge ohne erhebliche finanzielle Belastung der
Konversion möglich ist, wird Gegenstand von Verhandlungen sein. Der am nördlichen Mainufer
weitergeführte Fuß- und Radweg soll zwischen der Firma Sehring, dem neuen
Wohnquartier und der Wurzelsiedlung nach Norden zur Gutleutstraße geführt
werden. In Mittellage der Gutleutstraße über vorhandene grüne Mittelinseln kann
die Rad- und Fußwegverbindung weiter nach Westen verlaufen. Kurz vor der
Niederräder Eisenbahnbrücke besteht die Möglichkeit wieder das
Mainufer zu erreichen, um so dem bestehenden Radweg weiter nach Höchst zu
folgen. Insgesamt gilt für
die Konversion, dass sie nicht mit einer grundsätzlichen Geringschätzung von
Hafennutzungen begründet wird. In der Gesamtschau aller städtebaulichen
Belange überwiegen in diesem besonderen Fall (Gemenge von Wohnnutzung und
Hafenareal, Hafengrundstücke mit relativ geringer Tiefe) jedoch die Beweggründe
für eine Umnutzung zu Wohnbau- und Grünflächen. Teilfläche J Die Wurzelsiedlung soll in ihrem Bestand erhalten
bleiben. Durch die vorgeschlagenen neuen baulichen Entwicklungen auf den
Teilflächen "I" und "H" soll sie in ein tragfähiges Quartiersgefüge eingebettet
werden. Teilfläche K Die gewerblich-industrielle Nutzung durch die Firma
Sehring soll in ihrem Bestand erhalten bleiben und keiner betrieblichen
Einschränkung durch die vorgeschlagenen Entwicklungen auf den Baufeldern "I"
und "J" unterliegen. Ein entsprechender räumlicher und/oder baulicher Puffer
muss durch die Anlage von Abstandsgrün und/oder eines Gebäudes ausgeführt
werden. Näheres ist auf einer konkreteren Planungsebene zu klären.
Daten Gesamtfläche des Rahmenplangebietes ha
20,0 %
100 Davon Grünflächen inkl. Sommerhoffpark
D 5,0 25 Schulen
B + Flughafen 3,6 18
Altenhilfezentrum E Umspannwerk Mainova C Entwicklungsflächen A 8.000, H 4.000, I 20.000 2,2 0,4 3,2 11 2 16 Bestehendes Wohnen K + G 3,0
15 Industrie Teilfläche K 0,6
3 Verkehrsflächen (mit Ausnahme untergeordneter Straße und
Wege) 2,0 10 Der zentrale innerstädtische Stadtraum rund um den
Sommerhoffpark bietet insgesamt aus Sicht des Magistrats eine Fülle von
städtebaulichen Verbesserungsmöglichkeiten. Die angestrebten Ziele (Vernetzung
mit dem Westhafen, Schaffung einer "grünen" Uferpromenade, neue
Flächenpotentiale für Wohnungsbau und Grünflächen und die Schaffung eines neuen
repräsentativen Stadteinganges) sollen auf Grundlage des Rahmenplans und in
weiteren Umsetzungsschritten realisiert werden. Dabei wird der Magistrat das
Gespräch mit den Eigentümern und Nutzern fortsetzen bzw. beginnen und
anstreben, Verlagerungsprozesse unter Berücksichtigung privater Interessen
sozialverträglich zu gestalten. B. Alternativen Die Wurzelsiedlung stellt sich momentan als
"Fremdkörper" inmitten eines von gewerblichen- und industriellen Anlagen
geprägten Gebiets dar. Ohne eine Konversion für Teile des Gutleuthafens und für
das ehemalige Heizkraftwerksareal der DB ließe sich dieses Wohnquartier nicht
langfristig stabilisieren. Zugewinnflächen für attraktiven Wohnungsneubau am
Fluss wären nicht darstellbar. Ohne eine Öffnung des Sommerhoffparks zur
Gutleutstraße und eine Anbindung an einen nach Westen verlängerten Mainuferpark
ließen sich die Raum- und Aufenthaltsqualitäten dieser Parkanlage nicht
deutlich verbessern. Vergleichbare Entwicklungsalternativen wurden nicht
erkannt. C. Lösungen Eine Verbesserung der städtebaulichen Situation ist
aus Sicht des Magistrats nur auf Grundlage des vorgelegten Rahmenplans und der
sich hieran anschließenden Umsetzungsschritte erreichbar. D. Kosten Aus dem Rahmenplan Sommerhoffpark resultieren keine
unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Er ist Grundlage für weitere
städtebauliche Planungen und liegenschaftliche Entscheidungen, die aber
gesonderter Beschlussfassung unter Benennung konkreter Kosten und Erträge
bedürfen. Anlage 1 (ca. 568 KB) Anlage 2 (ca. 564 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
16.01.2011, NR 2146
Antrag vom
10.01.2011, OF
1363/9 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
29.06.2005, NR 1953
Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 774
Vortrag des
Magistrats vom 07.12.2015, M 217 (nicht öffentlich)
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 9
Versandpaket: 22.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.01.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 258 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP
25 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 258 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 2146 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
47. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 17.01.2011, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 258 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 2146 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
50. Sitzung des OBR 1
am 18.01.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 258 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. a) Die Vorlage NR 2146 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9
am 20.01.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2011
1.
Die Vorlage M 258 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 1363/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 50. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 258 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 2146 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
48. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.02.2011, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der
Vorlage M 258 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss
für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 2146 auf den Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
48. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 14.02.2011, TO I, TOP 8
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 258 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage NR 2146 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 2146 wird
abgelehnt Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
2146) und LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2.
a) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und
FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) und FAG (= Prüfung und
Berichterstattung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 8
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 258 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage NR 2146 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 2146 wird
abgelehnt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im
Rahmen der Vorlage NR 2146) und LINKE. (= Ablehnung)
zu 2.
a) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE., FDP
und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD
und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
51. Sitzung des OBR 1
am 15.02.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 258 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage NR 2146 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2.
CDU und SPD gegen GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung) bei
Enthaltung FDP 52. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 258 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage NR 2146 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 2146 wird
abgelehnt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im
Rahmen NR 2146) und LINKE. (= Ablehnung) zu 2.
a) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE., FDP
und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD
und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 258 und NR 2146 =
Annahme) NPD und Stv. Holtz (M 258 und NR 2146 = Enthaltung)
ÖkoLinX-ARL (M 258 und NR 2146 = Ablehnung) 51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 25 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 258 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage NR 2146 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 2146 wird
abgelehnt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (=
Annahme im Rahmen NR 2146) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD
und Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 2.
a) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und REP (= Annahme) sowie
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD und Stv. Holtz
(= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD,
FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung);
NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 9545, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 61 0