Rahmenplan Sommerhoffpark hier: Wohnhochhaus und Hafennutzung
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
Wohnhochhaus und Hafennutzung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 258/10, vom 20. Dezember 2010 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt.
- Wohnhochhäuser, die in der Teilfläche A entstehen dürfen werden nur verwirklicht, wenn sie von privaten Investoren gebaut werden. Städtische und stadtnahe Gesellschaften, sowie deren Tochtergesellschaften werden dort keine Wohnhochhäuser errichten, da die Errichtung von Wohnungen im oberen Preissegment nicht zum Hauptgeschäftszweck der ABG gehört. Statt dessen verzichtet die ABG darauf, preiswerten Wohnraum in den bestehenden Hochhäusern im Niederräder Mainfeld zu vernichten.
- Die Hafennutzung wird in dem gesamten Plangebiet aufgegeben. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Übersicht erstellen, in welchen Zeiträumen die bestehenden Verträge auslaufen. Auslaufende Verträge sind nur noch insoweit zu verlängern, als dies einer Aufgabe der Hafennutzung in überschaubarer Zeit nicht entgegensteht.
Inhalt
Antrag vom 16.01.2011, NR 2146
Betreff: Rahmenplan Sommerhoffpark hier: Wohnhochhaus und Hafennutzung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 258/10, vom 20. Dezember 2010 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt.
- Wohnhochhäuser, die in der Teilfläche A entstehen dürfen werden nur verwirklicht, wenn sie von privaten Investoren gebaut werden. Städtische und stadtnahe Gesellschaften, sowie deren Tochtergesellschaften werden dort keine Wohnhochhäuser errichten, da die Errichtung von Wohnungen im oberen Preissegment nicht zum Hauptgeschäftszweck der ABG gehört. Statt dessen verzichtet die ABG darauf, preiswerten Wohnraum in den bestehenden Hochhäusern im Niederräder Mainfeld zu vernichten.
- Die Hafennutzung wird in dem gesamten Plangebiet aufgegeben. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Übersicht erstellen, in welchen Zeiträumen die bestehenden Verträge auslaufen. Auslaufende Verträge sind nur noch insoweit zu verlängern, als dies einer Aufgabe der Hafennutzung in überschaubarer Zeit nicht entgegensteht.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M 258
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