Neubauprojekt im Bereich zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der Main-Neckar-Brücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST
1289
Betreff: Neubauprojekt im
Bereich zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der
Main-Neckar-Brücke Zu 1.) Der private Eigentümer der
östlichen Teilfläche (ehem. Heizkraftwerk der DB AG) hat in Kooperation und in
Abstimmung mit dem Magistrat einen Wettbewerb für eine Wohnbebauung
durchgeführt. Damit liegen Konzepte für die städtebauliche Weiterentwicklung
des Bereichs zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der
Main-Neckar-Brücke vor. Das Ergebnis folgt den Vorgaben des Rahmenplans
Sommerhoffpark SR 9 (§ 9545 vom 24.02.2011) und konkretisiert diese.
Auf Basis des Wettbewerb-Ergebnisses verhandelt der
Magistrat die weitere Detaillierung des Vorhabens, wobei unter anderem auch
Fragen der verkehrlichen Erschließung oder der Ausstattung mit sozialer
Infrastruktur zu klären sind. Sobald diese komplexen Sachverhalte in einem
abgestimmten Konzept bearbeitet wurden, werden Eigentümer und Magistrat die
Pläne dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen. Der Magistrat
wird entsprechend auf den Eigentümer einwirken. Zu 2.) Nachdem die Entwicklung des brach gefallenen
DB-Grundstücks nicht mit den Zeitplänen der Verlagerung der
Hermann-Herzog-Schule auf das Gelände der Schule am Sommerhoffpark in Einklang
zu bringen war, ist mit ST 504, vom 01.04.2011, eine Änderung der dargestellten
Erschließung und Lage des Schulneubaus erfolgt. Beabsichtigt ist nunmehr eine
bauliche Lösung auf dem bisher bereits durch die Schule am Sommerhoffpark
genutzten Grundstücks des Landeswohlfahrtsverbandes. In der Folge sollen Teile
des Sommerhoffparks als Pausenfläche für die Schüler der beiden Schulen
herangezogen werden, ohne dass die Parkfläche hierfür abgezäunt werden müsste.
Auch aus diesem Grund verbieten sich Lösungen, die eine Erschließung für den
motorisierten Verkehr zwischen Schulgrundstück und Park vorsehen. In den neuen
Plänen ist vorgesehen, die Schule am Sommerhoffpark und die neuen Wohngebäude
gemeinsam am westlichen Rand des Bahndamms von der Gutleutstraße aus über einen
Kreisverkehr nach Süden zu erschließen. Zu 3.) Eines der Hauptziele des Rahmenplans
Sommerhoffpark SR 9 ist es, die geforderte Wege- und Grünverbindung zwischen
dem Neubaugebiet Westhafen und dem Sommerhoffpark zu gewährleisten. Der
Magistrat verhandelt derzeit mit dem Eigentümer die Gestaltung für eine 20
Meter breite Grünpromenade für Fußgänger und Fahrradfahrer. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.06.2013, V 774
Antrag vom
12.01.2015, OF
870/9
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3810