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Neubauprojekt im Bereich zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der Main-Neckar-Brücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1289 Betreff: Neubauprojekt im Bereich zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der Main-Neckar-Brücke Zu 1.) Der private Eigentümer der östlichen Teilfläche (ehem. Heizkraftwerk der DB AG) hat in Kooperation und in Abstimmung mit dem Magistrat einen Wettbewerb für eine Wohnbebauung durchgeführt. Damit liegen Konzepte für die städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der Main-Neckar-Brücke vor. Das Ergebnis folgt den Vorgaben des Rahmenplans Sommerhoffpark SR 9 (§ 9545 vom 24.02.2011) und konkretisiert diese. Auf Basis des Wettbewerb-Ergebnisses verhandelt der Magistrat die weitere Detaillierung des Vorhabens, wobei unter anderem auch Fragen der verkehrlichen Erschließung oder der Ausstattung mit sozialer Infrastruktur zu klären sind. Sobald diese komplexen Sachverhalte in einem abgestimmten Konzept bearbeitet wurden, werden Eigentümer und Magistrat die Pläne dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen. Der Magistrat wird entsprechend auf den Eigentümer einwirken. Zu 2.) Nachdem die Entwicklung des brach gefallenen DB-Grundstücks nicht mit den Zeitplänen der Verlagerung der Hermann-Herzog-Schule auf das Gelände der Schule am Sommerhoffpark in Einklang zu bringen war, ist mit ST 504, vom 01.04.2011, eine Änderung der dargestellten Erschließung und Lage des Schulneubaus erfolgt. Beabsichtigt ist nunmehr eine bauliche Lösung auf dem bisher bereits durch die Schule am Sommerhoffpark genutzten Grundstücks des Landeswohlfahrtsverbandes. In der Folge sollen Teile des Sommerhoffparks als Pausenfläche für die Schüler der beiden Schulen herangezogen werden, ohne dass die Parkfläche hierfür abgezäunt werden müsste. Auch aus diesem Grund verbieten sich Lösungen, die eine Erschließung für den motorisierten Verkehr zwischen Schulgrundstück und Park vorsehen. In den neuen Plänen ist vorgesehen, die Schule am Sommerhoffpark und die neuen Wohngebäude gemeinsam am westlichen Rand des Bahndamms von der Gutleutstraße aus über einen Kreisverkehr nach Süden zu erschließen. Zu 3.) Eines der Hauptziele des Rahmenplans Sommerhoffpark SR 9 ist es, die geforderte Wege- und Grünverbindung zwischen dem Neubaugebiet Westhafen und dem Sommerhoffpark zu gewährleisten. Der Magistrat verhandelt derzeit mit dem Eigentümer die Gestaltung für eine 20 Meter breite Grünpromenade für Fußgänger und Fahrradfahrer. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 774 Antrag vom 12.01.2015, OF 870/9 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3810