2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 244
Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 848 (M 204)
- ) Die
- Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 2.) Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, insbesondere die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist Trägerin des Rettungsdienstes und nimmt die Aufgaben nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Das Gesetz beinhaltet in § 9 eine Ermächtigung, alle Kosten, die der Stadt Frankfurt am Main aus der Durchführung des HRDG entstehen und nicht nach § 8 HRDG erstattet werden, über Benutzungsgebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben zu refinanzieren. In Frankfurt am Main sind dies bei der Branddirektion anfallende Kosten in den Bereichen "Trägerin des Rettungsdienstes" und "Zentrale Leitstelle". Ausgenommen von der Kostenerstattung sind 20 Prozent der Personalkosten der Besetzung der Zentralen Leitstelle als Eigenanteil (§ 9 Satz 2 HRDG). Die nach der
- Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung derzeit gültigen Gebühren betragen 36,00 Euro (Notfallversorgungsgebühr) bzw. 8,00 Euro (Krankentransportgebühr). Aufgrund von bereits feststehenden und noch zu erwartenden Besoldungserhöhungen, zusätzlichen Personalkosten aufgrund der vorgesehenen Einstellung von fünf externen Einsatzdisponenten in der Zentralen Leitstelle zum 01.01.2018 sowie Sachkostenerhöhungen und -verschiebungen aus dem Kosten- und Leistungsnachweis der Berufsfeuerwehr in die Rettungsdienstgebühr ist eine Anpassung der Gebühr im Bereich der Notfallversorgung erforderlich. Die Gebühr für jeden abrechenbaren Einsatzauftrag der Notfallversorgung wird künftig 43,00 Euro betragen. Die Gebühr im Bereich des Krankentransports bleibt unverändert bei 8,00 Euro. B. Alternativen Keine. Die Anpassung der Gebühr im Bereich der Notfallversorgung ist aufgrund des Kostendeckungsprinzips geboten. C. Lösung Beschluss und Inkraftsetzung der
- Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung. D. Kosten Keine. Anlage _Aenderungssatzung (ca. 7 KB) Anlage _Kalkulation (ca. 207 KB) Anlage _Leseversion_der_Satzung (ca. 10 KB) Anlage _Synopse (ca. 13 KB)
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
17
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
15
Der Vorlage M 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
18
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 13
Der Vorlage M 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
20
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 35
Der Vorlage M 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL