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Rettungsdienstgebührensatzung

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.07.2007, M 143

Betreff: Rettungsdienstgebührensatzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.1996, § 6481 (M 135)

  1. Die Rettungsdienstgebührensatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

  2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, insbesondere die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist Träger des Rettungsdienstes und nimmt die Aufgaben nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Das HRDG beinhaltet im § 8 Abs. 1 eine Ermächtigung, nach der alle Kosten, die der Stadt aufgrund des HRDG entstehen und nicht anderweitig erstattet werden, über Gebühren refinanziert werden können. In Frankfurt sind dies bei der Branddirektion anfallende Kosten in den Bereichen Rettungsdienstträgerschaft und Zentrale Leitstelle. Ausgenommen von der Kostenerstattung sind 30 Prozent der Personalkosten der Besetzung der Zentralen Leitstelle als Eigenanteil. Die nach Satzung derzeit gültige Rettungsdienstgebühr in Höhe von 21,35 Euro basiert auf der Kostenstruktur dieser Bereiche aus dem Jahr

  3. Der Anpassung der Satzung innerhalb des üblichen Zeitraums von 3 bis 5 Jahren standen unterschiedliche Gründe entgegen: Aufgrund der Änderung der rechtlichen Grundlage (HRDG vom 24.11.1998) wurde innerhalb der Stadt Frankfurt am Main eine wesentliche organisatorische Änderung der Notfallversorgung vollzogen. Die organisatorische Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport wurde mit Inkrafttreten des Bereichsplans 2001 aufgegeben. Damit entfiel auch die Vermittlung von Krankentransporten durch die Zentrale Leitstelle. Durch die Systemumstellung von Notarztwagen (NAW) auf Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) im gleichen Jahr veränderte sich die Fallzahl ebenfalls. Qualifizierte Schätzungen, wie sich die Einsatzzahlen - der für die Berechnung der Gebühr maßgebliche Divisor - in der Folgezeit entwickeln würden, waren kaum möglich. Der Umzug der Branddirektion in die Feuerwehrstraße 1 im Jahre 2003, der Neubau und anschließende Nachzug der Zentralen Leitstelle im Frühjahr 2004 sowie die damit verbundene Umstellung auf eine neue Technik und neue Programme des Einsatzleitrechners in der Zentralen Leitstelle hatten zur Folge, dass statistische Auswertungen des Einsatzgeschehens in der Anfangszeit noch kritisch zu überprüfen waren, um belastbare Daten zu erhalten. Daneben zeichnete sich nach den Anschlägen vom 11.09.2001 eine Gefährdungslage mit neuen Dimensionen und ein dadurch zunehmendes Risikopotential ab. Aus diesen Gründen und um vor diesem Hintergrund für anstehende Großereignisse wie dem Confederations Cup 2005 und insbesondere der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Frankfurt am Main gewappnet zu sein, konnte eine Personalanpassung in der Zentralen Leitstelle schon aus Sicherheitsgründen zunächst nicht erfolgen. Nachdem nunmehr gesicherte Daten aus dem Leitrechner zur Verfügung stehen, die Kosten der neuen Leitstelle feststehen und zugeordnet sind, hat sich gezeigt, dass rechnerisch eine Rettungsdienstgebühr von gegenwärtig rd. 58 € festzusetzen wäre, was eine deutliche Steigerung gegenüber der derzeit gültigen Gebühr darstellen würde. Neben der tatsächlichen allgemeinen Kostenentwicklung ist diese Kostensteigerung auch auf die in der Zwischenzeit erfolgte konsequente Ausrichtung des städtischen Haushaltes auf das Neue Steuerungsmodell und den damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Elementen zurückzuführen, mit denen interne Leistungsverrechnungen und kalkulatorische Kosten in allen Bereichen veranschlagt wurden. So entfallen von den Gesamtkosten von insgesamt 3,03 Mio. € ca. 160.000 € auf diese Kostenblöcke. Auch bei den veranschlagten Mieten von ca. 515.000 € handelt es sich letztlich um die Abschreibung des Gebäudes und der technischen Anlagen und somit ebenfalls mittelbar um eine kalkulatorische Miete. Ungeachtet dessen besteht aus öffentlichem Interesse heraus das Ziel, die Kosten in den für die Berechnung der Gebühr relevanten Bereichen zu reduzieren: Durch die moderne Leitstellentechnik, die es ermöglicht, das Einsatzgeschehen und damit die Belastung in der Leitstelle nach Tagesganglinien zu erfassen und auszuwerten, wird es nun möglich sein, das Dienstplanmodell so anzupassen, dass das Personal bedarfsgerechter eingesetzt und damit das Ziel einer Kostenreduzierung erreicht werden kann. Maßnahmen zur Optimierung der Personalstrukturen in der Einsatzleitstelle sind eingeleitet und werden in den kommenden Jahren Wirkung entfalten, sodass die der Rettungsdienstgebühr zugrunde liegenden Kosten um voraussichtlich rund 10 € sinken werden. Die Rettungsdienstgebühr wird daher auf 48 € festgesetzt. B. Alternativen Alternativen ergeben sich keine. Ein Verzicht auf die Gebührenanpassung würde das Defizit des Haushaltes weiter erhöhen, die Festsetzung der Gebühr auf höherem Niveau die prognostizierte Kostenentwicklung nicht berücksichtigen. C. Lösung Inkraftsetzung der neuen Satzung. D. Kosten Kosten entstehen keine. Aus Rechtsgründen wird die Anlage (Gegenüberstellung der Änderungen) dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage Gegenuebe rstellung (nichtöffentlich - ca. 27 KB) Anlage Re ttungsdienstgebuehrensatzung (ca. 18 KB)

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