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1. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 204

Betreff:

  1. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1175 (M 234)

  2. Die

  3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

  4. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist Trägerin des Rettungsdienstes und nimmt die Aufgaben nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Das Gesetz beinhaltet eine Ermächtigung (§§ 3, 8, 9 HRDG), alle Kosten, die der Stadt aufgrund des HRDG entstehen und nicht anderweitig erstattet werden, über Gebühren zu refinanzieren. In Frankfurt am Main sind dies bei der Branddirektion anfallende Kosten in den Bereichen "Trägerin des Rettungsdienstes" und "Zentrale Leitstelle". Ausgenommen von der Kostenerstattung sind 20 Prozent der Personalkosten der Besetzung der Zentralen Leitstelle als Eigenanteil. Die nach Satzung derzeit gültigen Gebühren in Höhe von 43,00 Euro (Notfallversorgungsgebühr) bzw. 8,00 Euro (Krankentransportgebühr) wurden aufgrund der im Jahre 2012 wieder eingeführten organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport auf Basis des Hessischen Rettungsdienstgesetzes festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist im Bereich der Notfallversorgung unmittelbar mit der Entwicklung der Fallzahlen verknüpft. Die Fallzahlen verzeichnen seit Jahren eine kontinuierliche Steigerung, sodass bei der auf fünf Jahren angelegten Kalkulation eine durchschnittliche Fallzahl von 100.000 Einsätzen zugrunde gelegt wurde. Zudem wirken sich auch entsprechende Mehrerträge der letzten Jahre aus, die aufgrund der gestiegenen Fallzahlen in den vergangenen Jahren entstanden sind. Hier wird der Ertragsüberhang gleichmäßig auf den oben genannten Kalkulationszeitraum von fünf Jahren verteilt und verringert dadurch die zukünftige Belastung im Gesundheitssystem; jährlich werden hier 190.000 Euro eingerechnet. Daraus ergibt sich für die Notfallversorgungsgebühr künftig ein Betrag in Höhe von 36,00 Euro. Eine notwendige Anpassung der Sollwerte im Profit-Center "Leitstelle Rettungsdienst" wird gemäß dem beigefügten Stufenplan ab dem Haushalt 2017 angestrebt. Die entsprechenden Unterlagen liegen der Stadtkämmerei vor. Die Gebühr im Bereich des Krankentransports bleibt unverändert bei 8,00 Euro. Für die Gebührenhöhe ist hier maßgeblich, welcher Zeitaufwand in der Zentralen Leitstelle für die Abarbeitung aller Krankentransporteinsätze entsteht - bei sinkenden Fallzahlen sinkt auch der Kostenanteil hierfür. Dem Bereich des Krankentransportes sind nur die Kosten zuzurechnen, die unmittelbar und nachvollziehbar auf ihn entfallen. Kosten der Personalvorhaltung, denen keine direkte Einsatzvermittlung zugerechnet werden kann, entfallen damit auf den Bereich der Notfallversorgung. Über die Entwicklung der Fallzahlen und Kostenstruktur wird stetig berichtet und bei Bedarf zeitnah eine Anpassung der Satzung vorgenommen. B. Alternativen Alternativen ergeben sich keine. C. Lösung Inkrafttreten der geänderten Satzung D. Kosten Keine Anlage _Kalkulation (ca. 192 KB) Anlage _Satzungstextaenderung (ca. 15 KB) Anlage _Stufenplan (ca. 36 KB) Anlage _Synopse (ca. 72 KB)

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 6
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung 7
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter Ablehnung
Enthaltung:
BFF
Sitzung 9
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Enthaltung:
BFF