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Umbau und Neugestaltung, Taunustor und Taunusstraße hier: Bau-/Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 238 Betreff: Umbau und Neugestaltung, Taunustor und Taunusstraße hier: Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5892 (M 24) 1. Dem Umbau und der Neugestaltung des Straßenraums Taunustor und Taunusstraße zwischen Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf (inkl. Planungskosten) in Höhe von insgesamt von 6.747 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben, wobei die tatsächlichen Ausgaben auf den Betrag zu begrenzen sind, der sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2012 einen Restbuchwert in Höhe von 523 T€ auf, der abweichend von Ziffer 1.2.1 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften als einmalige Sonderabschreibung budgetneutral zu behandeln ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für den Umbau und die Neugestaltung des Taunustors und der Taunusstraße im Investitionsprogramm 2013 bis 2016 in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003392, Mittel in Höhe von 3.073 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 175 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden sowie zusätzlich rd. 39 T€ für vorauslaufende Planungen aus vorhandenen Mitteln der Projektdefinition Nr. 5.001235 - Zu Hause im Stadtteil/Schöneres Frankfurt - verwendet wurden, b) die Deckung der weiteren Kosten in Höhe von 3.635 T€ aus den Veranschlagungen der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung, jeweils entsprechend dem jahresbezogenen Ausgaben erfolgt, c) im Investitionsprogramm 2013 bis 2016 in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003392, städtebauvertraglich gesicherte Einnahmen in Höhe von 1.227 T€ eingestellt sind, die entsprechend abgerufen werden, d) den Jahresfolgekosten in Höhe von 416 T€ Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 49 T€ gegenüberstehen. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Neugestaltung im Bereich der Straße Taunustor ein Eingriff in das Straßenbegleitgrün unvermeidlich ist und 13 Bäume gefällt werden müssen. 5. Der Baumfällung wird zugestimmt. Ein Ausgleich durch Neupflanzung von 54 Bäumen in den Straßen Taunustor und Taunusstraße ist vorgesehen. Begründung: A - Zielsetzung Die Straßen Taunustor und Taunusstraße sind Grundnetzstraßen und übernehmen eine zentrale Rolle für die Erschließung des Banken- und Bahnhofsviertels. Allerdings wird der gestalterische und bauliche Gesamtzustand der beiden Straßen dieser Bedeutung nicht mehr gerecht. Daher sind eine Verbesserung der Gestaltung und der Aufenthaltsqualität sowie die Beseitigung der vorhandenen baulichen und funktionalen Mängel der Verkehrsflächen dringend erforderlich. Der vorliegende Entwurf beinhaltet die straßenbauliche Umgestaltung der Straßen Taunustor und Taunusstraße und folgt grundsätzlich dem gestalterischen Vorplanungsbeschluss "Taunustor und Taunusstraße; Umbau und Neugestaltung" (§ 5892 vom 07.05.2009 zu M 24 vom 02.02.2009). Mit den geplanten Maßnahmen werden die folgenden städtebauliche Ziele und Konzepte umgesetzt: - Durch die geplante Bündelung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Neuordnung des Verkehrsraumes (Fahrbahn, Parkstandflächen, Gehweg) sowie durch die geplanten Baumstandorte (im Rhythmus mit den Standorten der Straßenbeleuchtung) wird die städtebauliche Attraktivität der beiden Straßen signifikant verbessert und die bestehende Trennwirkung der Wallanlage reduziert. - Mit der Erneuerung der Fahrbahn- und Gehwegbefestigung werden die vorhandenen baulichen Mängel beseitigt. Dadurch wird eine für die nächsten Jahre standfeste und instandhaltungsarme Verkehrsanlage geschaffen. - Durch die geplante Oberflächengestaltung der Längsparkstände in der Taunusstraße mit Natursteinpflaster werden die Funktionsbereiche des Straßenquerschnittes optisch getrennt und somit werden Beeinträchtigungen zwischen Fahr- und Parkverkehr deutlich verringert. - Mit der Verbreiterung der Gehwege und der Spurreduzierung der Fahrbahn werden zusätzliche Aufenthaltsflächen für Fußgänger sowie Grünflächen realisiert. - Mit der durchgehenden Abmarkierung eines Schutzstreifens für den Radverkehr wird dieser Funktionsbereich innerhalb der Flächen für den Kfz-Verkehr deutlich gekennzeichnet und die Sicherheit im Radverkehr signifikant gesteigert. - Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf niedriger, fußgängerfreundlicher Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur "Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u.a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt grundsätzlich dem gestalterischen Vorplanungsbeschluss "Taunustor und Taunusstraße; Umbau und Neugestaltung". Im Zuge der weiterführenden Planungen hat sich der Mittelbedarf gegenüber der Kostenschätzung der Vorplanung erhöht. Die Kostenerhöhung resultiert im Wesentlichen aus den folgenden Planungskonkretisierungen: - In der Vorplanung war zunächst keine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der Taunusstraße vorgesehen, sodass im Rahmen der Kostenschätzung dafür keine Kosten angesetzt wurden. Im Zuge der Entwurfsplanung ist festgestellt worden, dass nur durch einen grundhaften Ausbau im Bereich zwischen der Moselstraße und der Gallusanlage die erforderliche Bauklasse für die vorhandene Verkehrsbelastung erreicht werden kann. - Für den gesamten Planungsabschnitt wurden im Baugrundgutachten belastete Böden ausgewiesen, die entsprechend einer höheren Deponierungsklasse zuzuordnen sind. Zusätzlich wurden hinsichtlich der Verkehrsführung während der Bauzeit in den aktuellen Kosten Aufwendungen für Provisorien und Ertüchtigungen von Nebenanlagen für die Befahrung durch Kfz-Verkehr erfasst. - Erforderliche Erweiterung des Planungsabschnittes um den Gehweg im Bereich der Neue Mainzer Straße vor dem Gebäude Taunusturm und dem Rückbau der Linksabbiegerspur im Bereich der Gallusanlage. - Kosten für Trassenumlegung bzw. Anpassung, die nachrichtlich von den Versorgern übernommen wurden. Um weitere Kosten zu sparen, sind Konflikte mit Bestandsleitungen reduziert worden. Zu dem Vorentwurf des gestalterischen Vorplanungsbeschlusses § 5892 vom 07.05.2009 wurden Änderungen bezüglich Straßenlage, Baumstandorten und Anzahl der Bäume vorgenommen. Als Planänderungen sind in der Taunusstraße die Verlegung der Fahrbahn zwischen der Moselstraße und Weserstraße um 50 cm in südliche Richtung sowie die Verschiebung einzelner Baumstandorte in Längsrichtung zur Fahrbahn aus den Leitungszonen heraus zu nennen. Des Weiteren wurden die südlichen Parkbuchten zwischen Moselstraße und Weserstraße von 2,00 m auf 2,50 m verbreitert, sodass die Baumstandorte um 50 cm vom Bord zurückgesetzt werden konnten und nicht mehr im Konflikt mit den Bestandsleitungen stehen. Zur Erhaltung der Symmetrie wurden die nördlichen Parkbuchten in diesem Bereich ebenfalls auf 2,50 m verbreitert. In der Straße Taunusstor wurde die Anzahl der geplanten Bäume von 24 auf 20 verringert und die Lage einzelner Baumstandorte angepasst. Zur Vermeidung der Verlegung einer Fernwärmeleitung im Bereich des Gehwegs vor dem Gebäude Japan-Center wurde die geplante Baumreihe in diesem Bereich um ca. 2,00 m Richtung Fahrbahn verschoben. Dabei musste die Parkbucht vor dem Gebäude Japan-Center entfallen, allerdings bleiben die Taxistellplätze und die Stellplätze für Andienung auf der Fahrbahn mittels Sperrmarkierung erhalten. Des Weiteren kann nach aktuellem Kenntnisstand bezüglich der Lage der Leitungen im Bereich der zu fällenden Bäume eine Großbaumverpflanzung aufgrund Gefährdung der Leitungen nicht in Betracht gezogen werden. C - Lösung 1. Beschreibung der bestehenden Situation: Städtebaulich bilden die Straßen Taunustor und Taunustraße mit ihrer Lage zwischen Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof einen wichtigen Eingang in den Innenstadtbereich und zum Hauptbahnhof. Die beiden Straßenzüge werden durch das Bankenviertel, die Wallanlage und die kreuzenden Hauptverkehrsstraßen geprägt. Der bestehende Fahrbahnaufbau im Planungsbereich befindet sich in erneuerungsbedürftigem Zustand. Risse und Spurrillen im Asphalt weisen auf eine ungenügende Tragfähigkeit des Gesamtaufbaues der Fahrbahn hin. In der Taunusstraße sind die Längsparkstände nur sporadisch mittels Markierung von der eigentlichen Fahrbahn zu unterscheiden. Die Funktionsbereiche Fahren und Parken des Straßenquerschnittes sind nicht klar zu unterscheiden, was im Allgemeinen zu Beeinträchtigungen zwischen Fahr- und Parkverkehr führt. Die Radverkehrsführung ist im gesamten Bereich unübersichtlich. Nutzbare Radabstellanlagen sind in nicht ausreichender Anzahl vorhanden. Eine optimale Ausleuchtung des Straßenraums ist mit den vorhandenen Leuchten nicht zu erreichen. Eine barrierefreie Führung für mobilitätseingeschränkte Menschen fehlt. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich. 2. Städtebauliche Ziele und Konzepte: Das städtebauliche Ziel des Umbaus und der Neugestaltung von Taunustor und Taunusstraße ist die Aufwertung und die Schaffung weiterer nutzbarer Flächen für Fußgänger und Radfahrer. Durch die Materialwahl in Gehwegen, Zufahrten und Längsparktaschen (Betonplatten, Betonpflaster und Natursteinpflaster) soll eine einheitliche Gestaltung erreicht werden, die, neben der Beseitigung der vorhandenen baulichen Mängel, der Eingangssituation zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt gerecht wird. Auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 702 - Bankenviertel, mit dem Ziel, die Innenstadt nachzuverdichten und den Standort Bankenviertel zu sichern, wurde mit einem Partner aus dem Bankenviertel ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. In diesem ist eine deutliche Verbesserung des unattraktiven und mangelhaften Erscheinungsbildes des Umfeldes der Straßenzüge Taunustor/Taunusstraße sowie vor allem eine Behebung der fehlenden Begrünung und Änderung der unattraktiven Beleuchtung als Vertragsziel festgeschrieben. Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: - Taunusstraße: Die Taunusstraße ist verkehrsrechtlich über die gesamte Länge als Einbahnstraße ausgewiesen. Über einmündende Straßen wird Verkehr zu- bzw. abgeführt. Die Knotenpunkte Am Hauptbahnhof, Moselstraße, Weserstraße und Gallusanlage sind lichtsignalisiert. Am nicht signalisierten Knotenpunkt Elbestraße befindet sich eine Querungshilfe für Fußgänger mit provisorischer Mittelinsel auf der Fahrbahn der Taunusstraße. Die vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik bleibt grundsätzlich erhalten (Einbahn-straße, Lichtsignalanlagen), ergänzt durch einen durchgehenden Schutzstreifen für Radfahrer. Die Länge des Umbaubereiches der Taunusstraße zwischen den Straßen Am Hauptbahnhof und Gallusanlage beträgt ca. 520 m. Die vorhandenen Befestigungen der Gehwege, Zufahrten und Längsparktaschen werden durch Betonplatten, Betonpflaster und Natursteinpflaster ersetzt. Beidseitige Baumreihen mit kleinkronigen Bäumen in Baumscheiben werden die gesamte Taunusstraße und deren Stellplätze im rhythmischen Abstand gliedern. In der Taunusstraße werden drei Behindertenstellplätze (Breite 3,50 m) und drei Taxistellplätze (Breite 2,50 m) realisiert. Es entfallen sechs Stellplätze, dafür können 34 neue Baumstandorte realisiert werden, wodurch das Umfeld der Taunusstraße deutlich aufgewertet wird. Im Abschnitt 1 zwischen Hauptbahnhof und Moselstraße ist inklusive dem Knotenpunkt Moselstraße nur die Erneuerung der bituminösen Deckschicht vorgesehen. In diesem Abschnitt ist eine Ummarkierung der ca. 9 m breiten Fahrbahn vorgesehen, um Schutzstreifen für den Radverkehr im Straßenraum ausweisen zu können. Im Abschnitt 2 zwischen Moselstraße und Elbestraße sowie im Abschnitt 3 zwischen Elbestraße und Weserstraße wird die Ausbaubreite der Fahrbahn auf 6,50 m reduziert. Es erfolgt eine grundhafte Erneuerung des Oberbaus entsprechend den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen. In beiden Abschnitten wird ein Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Aufgrund der Reduzierung der Querschnittsbreite der Fahrbahn auf 6,5 m kann die Querungshilfe für Fußgänger im Bereich Elbestraße nicht mehr integriert werden. Hinsichtlich der verringerten Gesamtbreite der Fahrbahn, des Einrichtungsverkehrs und des bestehenden Angebotes an gesicherten, behindertengerechten Überwegen an Mosel- und Weserstraße soll vorerst auf eine Querungshilfe verzichtet werden. Allerdings umfasst die Baumaßnahme Vorkehrungen, um bei Bedarf ohne großen baulichen Aufwand, eine anforderungsgesteuerte Lichtsignalanlage nachrüsten zu können. Der Knotenpunkt Taunusstraße/Weserstraße wird für den geplanten Zweirichtungsverkehr in der Weserstraße Richtung Norden angepasst. Im Abschnitt 4 zwischen Weserstraße und Gallusanlage verbleibt die vorhandene Fahrbahnbreite von 6,5 m. Es ist ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn und der Längsparkplätze vorgesehen. Die Gehwege bleiben, bis auf den Bereich der Bushaltestelle, unverändert erhalten, da sie bereits beidseitig mit den Betonplatten neu eingedeckt sind. Die am Gebäudekomplex der Deutschen Bahn vorhandene Platzbefestigung aus Natursteinplatten und -pflaster im hell/dunkel-Raster bleibt ebenfalls erhalten und wird im erforderlichen Maße ergänzt. An der zurzeit vorhandenen provisorischen Bushaltestelle wird das Provisorium demontiert und durch eine ortsfeste, barrierefreie Haltestelle mit Bodenindikatoren entsprechend Arbeitsplan "Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" an gleicher Stelle ersetzt. Die Markierung der Schutzstreifen für den Radverkehr erfolgt analog zu den Abschnitten 2 und 3. Taunustor: Die Straße Am Taunustor, als Verbindung zwischen Neue Mainzer Straße und Gallusanlage, ist ebenfalls als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Straße besitzt einen 3-streifigen Querschnitt. Die stirnseitigen Knotenpunkte sind lichtsignalisiert. Eine signalisierte Fußgängerfurt quert die Straße im Verlauf der Strecke. Am Knotenpunkt Taunustor/Gallusanlage wird die Rechtsabbiegespur zurzeit baulich getrennt von der Hauptfahrbahn auf die Taunusanlage geführt. Das Japan-Center und das Hochhaus Taunusturm bilden die Eingangskulisse aus Richtung Osten. Daran schließt sich die Wallanlage mit Baumbestand an. Die Fahrbahn wird in der Planung geringfügig nach Norden verschoben, so dass sie mittig zwischen der vorhandenen Bebauung (Japan-Center und Taunusturm) liegt. In diesem Zusammenhang wird der Anschluss an die Straßen Taunusanlage/Gallusanlage neu geordnet, indem die separat geführte Rechtsabbiegerspur aufgelöst und der Linksabbieger von 3 auf 2 Fahrstreifen reduziert wird. Für Radfahrer wird künftig ein durchgehender Schutzstreifen als Verbindung zur Taunusstraße angeboten. Durch die Verringerung der Fahrstreifenanzahl auf das notwendige Maß kann der Verkehrsflächenbedarf erheblich verringert, die gewünschte Torsituation erreicht, die vorhandene Trennwirkung auf den Grünbereich der Wallanlagen begrenzt und somit die Aufenthaltsqualität des Straßenraums gesteigert werden. Die zwei geplanten Baumtore aus jeweils vier Säuleneichen sowie 12 neue Straßenbäume verstärken die Torwirkung für den Betrachter. Allerdings müssen dazu auch 13 Bäume gefällt werden. Zunächst in Betracht gezogene Großbaumverpflanzungen stellten sich nach detaillierter Prüfung des Untergrunds mit der Tatsache, dass sich Kabel und Leitungstrassen in den Wurzelbereichen der Bäume befinden, als nicht durchführbar heraus. Die notwendigen Baumfällungen im Zuge der Neuordnung des Straßenraumes am Taunustor werden jedoch durch insgesamt 54 Neupflanzungen in der Taunusstraße und am Taunustor ausgeglichen. Der 5-streifige Querschnitt der Straße Gallusanlage in Richtung Willy-Brandt-Platz wird zugunsten der Grünanlage um eine Fahrspur reduziert, so dass die Eckausrundung vom Taunustor kommend auf den neuen Fahrbahnrand orientiert ist. Der westliche Gehweg der Neuen Mainzer Straße im Bereich des neuen Hochhauses Taunusturm wurde bisher nur provisorisch hergestellt. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Gehweg im Endzustand hergestellt. Beide Straßen, Taunustor und Taunusstraße, erhalten ein neues Beleuchtungskonzept. Es werden Leuchten zum Einsatz kommen, die auf niedriger, fußgängerfreundlicher Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch die geplanten Maßnahmen wird der Straßenzug Taunustor/Taunusstraße künftig eine einheitliche, durchgängige und dem Stadtbild entsprechende Gestaltung erhalten. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die Investitionskosten für den Umbau und die Neugestaltung Taunustor und Taunusstraße betragen insgesamt 6.747.000,00 € Aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001235 bereits in Anspruch genommene Planungsmittel. 39.000,00 € Im Investitionsprogramm 2013 bis 2016 stehen für die Maßnahme Mittel in Höhe von 3.073.000,00 € in der Produktgruppe13.01, Projektdefinition 5.003392, bereit. 3.073.000,00 € Die restlichen Mittel, in Höhe von 3.635.000,00 € werden aus der Sammelveranschlagung der Maßnahmen des Programms Schöneres Frankfurt in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295, finanziert. 3.635.000,00 € Im Investitionsprogramm 2013 bis 2016 sind in der Produktgruppe13.01, Projektdefinition 5.003392, für die Maßnahme städtebauvertraglich gesicherte Einnahmen in Höhe von 1.227.000 € eingestellt, die entsprechend abgerufen werden können. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt 214.000,00 € 2013 322.000,00 € 2014 2.800.000,00 € 2015 3.411.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 Straßenbau: 16.100m2 x 1,30 €/m2 20.930,00 € Beleuchtung: 5,0 % x 530.002,00 € 26.500,00 € 4.2.2 Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen: 5,0 % x 212.140,00 € 10.607,00 € Summe Sachkosten 58.037,00 €