Umbau und Neugestaltung, Taunustor und Taunusstraße hier: Bau-/Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M
238 Betreff:
Umbau und Neugestaltung, Taunustor und Taunusstraße hier:
Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5892 (M 24)
1. Dem Umbau und der Neugestaltung des Straßenraums
Taunustor und Taunusstraße zwischen Neue Mainzer Straße und der Straße Am
Hauptbahnhof wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Investitionsbedarf (inkl. Planungskosten) in Höhe von insgesamt von 6.747
T€ brutto werden bewilligt und freigegeben, wobei die tatsächlichen
Ausgaben auf den Betrag zu begrenzen sind, der sich aus der Prüfung durch das
Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2012
einen Restbuchwert in Höhe von 523 T€ auf, der abweichend von Ziffer
1.2.1 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften als einmalige
Sonderabschreibung budgetneutral zu behandeln ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für den Umbau und die Neugestaltung des Taunustors
und der Taunusstraße im Investitionsprogramm 2013 bis
2016 in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003392, Mittel in Höhe von
3.073 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 175 T€ für
Planungsleistungen verausgabt wurden sowie zusätzlich rd. 39 T€ für
vorauslaufende Planungen aus vorhandenen Mitteln der Projektdefinition Nr.
5.001235 - Zu Hause im Stadtteil/Schöneres Frankfurt - verwendet wurden,
b) die Deckung der weiteren Kosten in Höhe von 3.635
T€ aus den Veranschlagungen der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition
5.006295 Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung, jeweils
entsprechend dem jahresbezogenen Ausgaben erfolgt, c) im Investitionsprogramm 2013 bis 2016 in der
Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003392, städtebauvertraglich
gesicherte Einnahmen in Höhe von 1.227 T€ eingestellt sind, die
entsprechend abgerufen werden, d) den Jahresfolgekosten in Höhe von 416 T€
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 49 T€
gegenüberstehen.
4. Es dient ferner zur Kenntnis,
dass im Zuge der Neugestaltung im Bereich der Straße Taunustor ein Eingriff in
das Straßenbegleitgrün unvermeidlich ist und 13 Bäume gefällt werden
müssen. 5. Der Baumfällung wird
zugestimmt. Ein Ausgleich durch Neupflanzung von
54 Bäumen in den Straßen Taunustor und Taunusstraße ist vorgesehen. Begründung: A - Zielsetzung Die Straßen Taunustor und Taunusstraße sind
Grundnetzstraßen und übernehmen eine zentrale Rolle für die Erschließung des
Banken- und Bahnhofsviertels. Allerdings wird der gestalterische und bauliche
Gesamtzustand der beiden Straßen dieser Bedeutung nicht mehr gerecht. Daher
sind eine Verbesserung der Gestaltung und der Aufenthaltsqualität sowie die
Beseitigung der vorhandenen baulichen und funktionalen Mängel der
Verkehrsflächen dringend erforderlich. Der vorliegende Entwurf beinhaltet die
straßenbauliche Umgestaltung der Straßen Taunustor und Taunusstraße und folgt
grundsätzlich dem gestalterischen Vorplanungsbeschluss "Taunustor und
Taunusstraße; Umbau und Neugestaltung" (§ 5892 vom 07.05.2009 zu M 24 vom
02.02.2009). Mit den geplanten Maßnahmen werden
die folgenden städtebauliche Ziele und Konzepte umgesetzt: - Durch die geplante Bündelung des Straßenverkehrs
bei gleichzeitiger Neuordnung des Verkehrsraumes (Fahrbahn, Parkstandflächen,
Gehweg) sowie durch die geplanten Baumstandorte (im Rhythmus mit den Standorten
der Straßenbeleuchtung) wird die städtebauliche Attraktivität der beiden
Straßen signifikant verbessert und die bestehende Trennwirkung der Wallanlage
reduziert. - Mit der Erneuerung der Fahrbahn-
und Gehwegbefestigung werden die vorhandenen baulichen Mängel beseitigt.
Dadurch wird eine für die nächsten Jahre standfeste und instandhaltungsarme
Verkehrsanlage geschaffen. - Durch die geplante Oberflächengestaltung der
Längsparkstände in der Taunusstraße mit Natursteinpflaster werden die
Funktionsbereiche des Straßenquerschnittes optisch getrennt und somit werden
Beeinträchtigungen zwischen Fahr- und Parkverkehr deutlich verringert. - Mit der Verbreiterung der Gehwege und der
Spurreduzierung der Fahrbahn werden zusätzliche Aufenthaltsflächen für
Fußgänger sowie Grünflächen realisiert. - Mit der durchgehenden Abmarkierung eines
Schutzstreifens für den Radverkehr wird dieser Funktionsbereich innerhalb der
Flächen für den Kfz-Verkehr deutlich gekennzeichnet und die Sicherheit im
Radverkehr signifikant gesteigert. - Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden
Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf niedriger, fußgängerfreundlicher
Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind.
Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch
Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die
Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten
Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der
Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur
"Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" wird den
Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u.a. Seh- und
Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen
und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung
barrierefrei umgebaut. B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt grundsätzlich dem
gestalterischen Vorplanungsbeschluss "Taunustor und Taunusstraße; Umbau und
Neugestaltung". Im Zuge der weiterführenden Planungen hat sich der Mittelbedarf
gegenüber der Kostenschätzung der Vorplanung erhöht. Die Kostenerhöhung
resultiert im Wesentlichen aus den folgenden Planungskonkretisierungen: - In der Vorplanung war zunächst keine grundhafte
Erneuerung der Fahrbahn der Taunusstraße vorgesehen, sodass im Rahmen der
Kostenschätzung dafür keine Kosten angesetzt wurden. Im Zuge der
Entwurfsplanung ist festgestellt worden, dass nur durch einen grundhaften
Ausbau im Bereich zwischen der Moselstraße und der Gallusanlage die
erforderliche Bauklasse für die vorhandene Verkehrsbelastung erreicht werden
kann. - Für den gesamten Planungsabschnitt
wurden im Baugrundgutachten belastete Böden ausgewiesen, die entsprechend einer
höheren Deponierungsklasse zuzuordnen sind. Zusätzlich wurden hinsichtlich
der Verkehrsführung während der Bauzeit in den aktuellen Kosten Aufwendungen
für Provisorien und Ertüchtigungen von Nebenanlagen für die Befahrung durch
Kfz-Verkehr erfasst. - Erforderliche Erweiterung des Planungsabschnittes
um den Gehweg im Bereich der Neue Mainzer Straße vor dem Gebäude Taunusturm und
dem Rückbau der Linksabbiegerspur im Bereich der Gallusanlage. - Kosten für Trassenumlegung bzw. Anpassung, die
nachrichtlich von den Versorgern übernommen wurden. Um weitere Kosten zu sparen, sind Konflikte mit
Bestandsleitungen reduziert worden. Zu dem Vorentwurf des gestalterischen
Vorplanungsbeschlusses § 5892 vom 07.05.2009 wurden Änderungen bezüglich
Straßenlage, Baumstandorten und Anzahl der Bäume vorgenommen. Als Planänderungen sind in der Taunusstraße die
Verlegung der Fahrbahn zwischen der Moselstraße und Weserstraße um 50 cm in
südliche Richtung sowie die Verschiebung einzelner Baumstandorte in
Längsrichtung zur Fahrbahn aus den Leitungszonen heraus zu nennen. Des Weiteren
wurden die südlichen Parkbuchten zwischen Moselstraße und Weserstraße von 2,00
m auf 2,50 m verbreitert, sodass die Baumstandorte um 50 cm vom Bord
zurückgesetzt werden konnten und nicht mehr im Konflikt mit den
Bestandsleitungen stehen. Zur Erhaltung der Symmetrie wurden die nördlichen
Parkbuchten in diesem Bereich ebenfalls auf 2,50 m verbreitert. In der Straße Taunusstor wurde die Anzahl der
geplanten Bäume von 24 auf 20 verringert und die Lage einzelner Baumstandorte
angepasst. Zur Vermeidung der Verlegung einer Fernwärmeleitung im Bereich des
Gehwegs vor dem Gebäude Japan-Center wurde die geplante Baumreihe in diesem
Bereich um ca. 2,00 m Richtung Fahrbahn verschoben. Dabei musste die Parkbucht
vor dem Gebäude Japan-Center entfallen, allerdings bleiben die Taxistellplätze
und die Stellplätze für Andienung auf der Fahrbahn mittels Sperrmarkierung
erhalten. Des Weiteren kann nach aktuellem Kenntnisstand bezüglich der Lage der
Leitungen im Bereich der zu fällenden Bäume eine Großbaumverpflanzung aufgrund
Gefährdung der Leitungen nicht in Betracht gezogen werden. C - Lösung 1. Beschreibung der bestehenden Situation: Städtebaulich bilden die Straßen Taunustor und
Taunustraße mit ihrer Lage zwischen Neue Mainzer Straße und der Straße Am
Hauptbahnhof einen wichtigen Eingang in den Innenstadtbereich und zum
Hauptbahnhof. Die beiden Straßenzüge werden durch das Bankenviertel, die
Wallanlage und die kreuzenden Hauptverkehrsstraßen geprägt. Der bestehende Fahrbahnaufbau im Planungsbereich
befindet sich in erneuerungsbedürftigem Zustand. Risse und Spurrillen im
Asphalt weisen auf eine ungenügende Tragfähigkeit des Gesamtaufbaues der
Fahrbahn hin. In der Taunusstraße sind die
Längsparkstände nur sporadisch mittels Markierung von der eigentlichen Fahrbahn
zu unterscheiden. Die Funktionsbereiche Fahren und Parken des
Straßenquerschnittes sind nicht klar zu unterscheiden, was im Allgemeinen zu
Beeinträchtigungen zwischen Fahr- und Parkverkehr führt. Die Radverkehrsführung ist im gesamten Bereich
unübersichtlich. Nutzbare Radabstellanlagen sind in nicht ausreichender Anzahl
vorhanden. Eine optimale Ausleuchtung des
Straßenraums ist mit den vorhandenen Leuchten nicht zu erreichen. Eine barrierefreie Führung für
mobilitätseingeschränkte Menschen fehlt. Insgesamt wirkt der Straßenraum
heterogen und unübersichtlich. 2. Städtebauliche Ziele und Konzepte: Das städtebauliche Ziel des Umbaus und der
Neugestaltung von Taunustor und Taunusstraße ist die Aufwertung und die
Schaffung weiterer nutzbarer Flächen für Fußgänger und Radfahrer. Durch die
Materialwahl in Gehwegen, Zufahrten und Längsparktaschen (Betonplatten,
Betonpflaster und Natursteinpflaster) soll eine einheitliche Gestaltung
erreicht werden, die, neben der Beseitigung der vorhandenen baulichen Mängel,
der Eingangssituation zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt gerecht wird. Auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 702 -
Bankenviertel, mit dem Ziel, die Innenstadt nachzuverdichten und den Standort
Bankenviertel zu sichern, wurde mit einem Partner aus dem Bankenviertel ein
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. In diesem ist eine deutliche
Verbesserung des unattraktiven und mangelhaften Erscheinungsbildes des Umfeldes
der Straßenzüge Taunustor/Taunusstraße sowie vor allem eine Behebung der
fehlenden Begrünung und Änderung der unattraktiven Beleuchtung als Vertragsziel
festgeschrieben.
Die Planung beinhaltet im
Einzelnen folgende Maßnahmen: - Taunusstraße: Die Taunusstraße ist verkehrsrechtlich über die
gesamte Länge als Einbahnstraße ausgewiesen. Über einmündende Straßen wird
Verkehr zu- bzw. abgeführt. Die Knotenpunkte Am Hauptbahnhof, Moselstraße,
Weserstraße und Gallusanlage sind lichtsignalisiert. Am nicht signalisierten
Knotenpunkt Elbestraße befindet sich eine Querungshilfe für Fußgänger mit
provisorischer Mittelinsel auf der Fahrbahn der Taunusstraße. Die vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik
bleibt grundsätzlich erhalten (Einbahn-straße, Lichtsignalanlagen), ergänzt
durch einen durchgehenden Schutzstreifen für Radfahrer. Die Länge des
Umbaubereiches der Taunusstraße zwischen den Straßen Am Hauptbahnhof und
Gallusanlage beträgt ca. 520 m. Die vorhandenen Befestigungen der Gehwege,
Zufahrten und Längsparktaschen werden durch Betonplatten, Betonpflaster und
Natursteinpflaster ersetzt. Beidseitige Baumreihen mit kleinkronigen Bäumen
in Baumscheiben werden die gesamte Taunusstraße und deren Stellplätze im
rhythmischen Abstand gliedern. In der Taunusstraße werden drei
Behindertenstellplätze (Breite 3,50 m) und drei Taxistellplätze (Breite 2,50 m)
realisiert. Es entfallen sechs Stellplätze, dafür können 34 neue Baumstandorte
realisiert werden, wodurch das Umfeld der Taunusstraße deutlich aufgewertet
wird. Im Abschnitt 1 zwischen Hauptbahnhof
und Moselstraße ist inklusive dem Knotenpunkt Moselstraße nur die Erneuerung
der bituminösen Deckschicht vorgesehen. In diesem Abschnitt ist eine
Ummarkierung der ca. 9 m breiten Fahrbahn vorgesehen, um Schutzstreifen für den
Radverkehr im Straßenraum ausweisen zu können. Im Abschnitt 2 zwischen Moselstraße und Elbestraße
sowie im Abschnitt 3 zwischen Elbestraße und Weserstraße wird die Ausbaubreite
der Fahrbahn auf 6,50 m reduziert. Es erfolgt eine grundhafte Erneuerung des
Oberbaus entsprechend den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen. In beiden Abschnitten wird ein Schutzstreifen für den
Radverkehr markiert. Aufgrund der Reduzierung der Querschnittsbreite der
Fahrbahn auf 6,5 m kann die Querungshilfe für Fußgänger im Bereich Elbestraße
nicht mehr integriert werden. Hinsichtlich der verringerten Gesamtbreite der
Fahrbahn, des Einrichtungsverkehrs und des bestehenden Angebotes an
gesicherten, behindertengerechten Überwegen an Mosel- und Weserstraße soll
vorerst auf eine Querungshilfe verzichtet werden. Allerdings umfasst die
Baumaßnahme Vorkehrungen, um bei Bedarf ohne großen baulichen Aufwand, eine
anforderungsgesteuerte Lichtsignalanlage nachrüsten zu können. Der Knotenpunkt
Taunusstraße/Weserstraße wird für den geplanten Zweirichtungsverkehr in der
Weserstraße Richtung Norden angepasst. Im Abschnitt 4 zwischen Weserstraße und Gallusanlage
verbleibt die vorhandene Fahrbahnbreite von 6,5 m. Es ist ein grundhafter
Ausbau der Fahrbahn und der Längsparkplätze vorgesehen. Die Gehwege bleiben,
bis auf den Bereich der Bushaltestelle, unverändert erhalten, da sie bereits
beidseitig mit den Betonplatten neu eingedeckt sind. Die am Gebäudekomplex der Deutschen Bahn vorhandene
Platzbefestigung aus Natursteinplatten und -pflaster im hell/dunkel-Raster
bleibt ebenfalls erhalten und wird im erforderlichen Maße ergänzt. An der
zurzeit vorhandenen provisorischen Bushaltestelle wird das Provisorium
demontiert und durch eine ortsfeste, barrierefreie Haltestelle mit
Bodenindikatoren entsprechend Arbeitsplan "Barrierefreiheit für die Stadt
Frankfurt am Main" an gleicher Stelle ersetzt. Die Markierung der
Schutzstreifen für den Radverkehr erfolgt analog zu den Abschnitten 2 und
3. Taunustor: Die Straße Am Taunustor, als Verbindung zwischen Neue
Mainzer Straße und Gallusanlage, ist ebenfalls als Einbahnstraße ausgewiesen.
Die Straße besitzt einen 3-streifigen Querschnitt. Die stirnseitigen
Knotenpunkte sind lichtsignalisiert. Eine signalisierte Fußgängerfurt quert die
Straße im Verlauf der Strecke. Am Knotenpunkt Taunustor/Gallusanlage wird die
Rechtsabbiegespur zurzeit baulich getrennt von der Hauptfahrbahn auf die
Taunusanlage geführt. Das Japan-Center und das Hochhaus Taunusturm bilden
die Eingangskulisse aus Richtung Osten. Daran schließt sich die Wallanlage mit
Baumbestand an. Die Fahrbahn wird in der Planung geringfügig nach Norden
verschoben, so dass sie mittig zwischen der vorhandenen Bebauung (Japan-Center
und Taunusturm) liegt. In diesem Zusammenhang wird der Anschluss an die Straßen
Taunusanlage/Gallusanlage neu geordnet, indem die separat geführte
Rechtsabbiegerspur aufgelöst und der Linksabbieger von 3 auf 2 Fahrstreifen
reduziert wird.
Für Radfahrer wird künftig ein
durchgehender Schutzstreifen als Verbindung zur Taunusstraße angeboten. Durch
die Verringerung der Fahrstreifenanzahl auf das notwendige Maß kann der
Verkehrsflächenbedarf erheblich verringert, die gewünschte Torsituation
erreicht, die vorhandene Trennwirkung auf den Grünbereich der Wallanlagen
begrenzt und somit die Aufenthaltsqualität des Straßenraums gesteigert
werden. Die zwei geplanten Baumtore aus
jeweils vier Säuleneichen sowie 12 neue Straßenbäume verstärken die Torwirkung
für den Betrachter. Allerdings müssen dazu auch 13 Bäume gefällt werden.
Zunächst in Betracht gezogene Großbaumverpflanzungen stellten sich nach
detaillierter Prüfung des Untergrunds mit der Tatsache, dass sich Kabel und
Leitungstrassen in den Wurzelbereichen der Bäume befinden, als nicht
durchführbar heraus. Die notwendigen Baumfällungen im Zuge der Neuordnung des
Straßenraumes am Taunustor werden jedoch durch insgesamt 54 Neupflanzungen in
der Taunusstraße und am Taunustor ausgeglichen. Der 5-streifige Querschnitt der Straße Gallusanlage
in Richtung Willy-Brandt-Platz wird zugunsten der Grünanlage um eine Fahrspur
reduziert, so dass die Eckausrundung vom Taunustor kommend auf den neuen
Fahrbahnrand orientiert ist. Der westliche Gehweg der Neuen Mainzer Straße im
Bereich des neuen Hochhauses Taunusturm wurde bisher nur provisorisch
hergestellt. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Gehweg im Endzustand
hergestellt. Beide Straßen, Taunustor und
Taunusstraße, erhalten ein neues Beleuchtungskonzept. Es werden Leuchten zum
Einsatz kommen, die auf niedriger, fußgängerfreundlicher Lichtpunkthöhe
gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das
Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch die geplanten Maßnahmen wird der Straßenzug
Taunustor/Taunusstraße künftig eine einheitliche, durchgängige und dem
Stadtbild entsprechende Gestaltung erhalten. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die
Investitionskosten für den Umbau und die Neugestaltung Taunustor und
Taunusstraße betragen insgesamt 6.747.000,00 €
Aus der
Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001235 bereits in Anspruch genommene
Planungsmittel. 39.000,00 €
Im
Investitionsprogramm 2013 bis 2016 stehen für die Maßnahme Mittel in Höhe von
3.073.000,00 € in der Produktgruppe13.01, Projektdefinition 5.003392,
bereit.
3.073.000,00
€
Die restlichen Mittel, in Höhe
von 3.635.000,00 € werden aus der Sammelveranschlagung der Maßnahmen des
Programms Schöneres Frankfurt in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition
5.006295, finanziert. 3.635.000,00 € Im
Investitionsprogramm 2013 bis 2016 sind in der Produktgruppe13.01,
Projektdefinition 5.003392, für die Maßnahme städtebauvertraglich gesicherte
Einnahmen in Höhe von 1.227.000 € eingestellt, die entsprechend
abgerufen werden können.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angabe der Jahresraten: Bisher
verausgabt 214.000,00 €
2013
322.000,00 € 2014
2.800.000,00 € 2015
3.411.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine -
4. Jahresfolgekosten: 4.1
Persönliche Ausgaben
- keine -
4.2
Sachkosten
4.2.1 Produktgruppe
16.3
Straßenbau:
16.100m2 x 1,30 €/m2
20.930,00
€
Beleuchtung:
5,0 % x 530.002,00 €
26.500,00
€
4.2.2 Produktgruppe
22.9
Grün- und Freiflächen:
5,0 % x 212.140,00 €
10.607,00
€
Summe Sachkosten 58.037,00
€