Bei Neugestaltung Taunustor/Taunusstraße auch Große Gallusstraße für den Radverkehr einbeziehen
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
auch Große Gallusstraße für den Radverkehr einbeziehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 24/09 wird zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen.
- Es wird ein kompletter Radweg vom Roßmarkt durch die Gr. Gallusstraße, Taunustor und Taunusstraße bis zum Hauptbahnhof gebaut.
- Es wird geprüft, ob in umgekehrter Richtung ein Radweg gegen die Einbahnstraße vom Hauptbahnhof über die Taunusstraße, Taunustor und Gr. Gallusstraße bis zum Roßmarkt gebaut werden kann.
- Es wird geprüft und berichtet, ob der neu durchgeplante Straßenzug Gr. Gallusstraße, Taunustor und Taunusstraße als Tempo 30-Bereich ausgewiesen werden kann.
- Es werden keine Bäume gefällt, außer sie sind nachweislich nicht mehr standfest. Begründung: In der vorgelegten M 24/09, einer Vorplanung, fehlt kurioserweise der Radweg auf der Taunusstraße zwischen Moselstr. und Hauptbahnhof. Die Planung für einen vollständigen Radweg ist daher nachzuholen. Die veranschlagten Gesamtkosten sollten um die hierfür anfallenden Kosten ergänzt werden. Sinnvoll ist es, in einer einzigen Baumaßnahme einen kompletten Radweg vom Roßmarkt über die Gr. Gallusstraße, Taunustor und Taunusstraße anzulegen. Hierbei ist vom fahrradfreundlichen Magistrat neu zu überdenken, ob ein Radweg gegen die Einbahnstraße ab Hauptbahnhof über Taunusstraße, Taunustor und Gr. Gallusstraße gebaut werden könnte. Des Weiteren wäre es richtungweisend, die gesamte Verkehrsachse als Tempo 30-Zone umzuwandeln - siehe dazu auch die Speer-Studie "Frankfurt 2030", in der von Tempo 30 auf möglichst vielen Straßen, auch Grundnetzstraßen, gesprochen wird. Die Neugestaltung des gesamten Straßenzuges sollte keinen Grund liefern, auf Höhe der Wallanlagen Bäume zu fällen, es sei denn, ihre Standfestigkeit ist nicht mehr gewährleistet. Vor einer Neubepflanzung mit Pyramideneichen am Eingang Taunustor sollte geprüft werden, ob die dort vorhandenen Bäume umgepflanzt werden können. Der Rückbau des Rechtsabbiegers von Taunustor in die Taunusanlage wertet die Wallanlagen enorm auf und wird ausdrücklich begrüßt.
Inhalt
Antrag vom 07.04.2009, NR 1344
Betreff: Bei Neugestaltung Taunustor/Taunusstraße auch Große Gallusstraße für den Radverkehr einbeziehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 24/09 wird zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen.
- Es wird ein kompletter Radweg vom Roßmarkt durch die Gr. Gallusstraße, Taunustor und Taunusstraße bis zum Hauptbahnhof gebaut.
- Es wird geprüft, ob in umgekehrter Richtung ein Radweg gegen die Einbahnstraße vom Hauptbahnhof über die Taunusstraße, Taunustor und Gr. Gallusstraße bis zum Roßmarkt gebaut werden kann.
- Es wird geprüft und berichtet, ob der neu durchgeplante Straßenzug Gr. Gallusstraße, Taunustor und Taunusstraße als Tempo 30-Bereich ausgewiesen werden kann.
- Es werden keine Bäume gefällt, außer sie sind nachweislich nicht mehr standfest. Begründung: In der vorgelegten M 24/09, einer Vorplanung, fehlt kurioserweise der Radweg auf der Taunusstraße zwischen Moselstr. und Hauptbahnhof. Die Planung für einen vollständigen Radweg ist daher nachzuholen. Die veranschlagten Gesamtkosten sollten um die hierfür anfallenden Kosten ergänzt werden. Sinnvoll ist es, in einer einzigen Baumaßnahme einen kompletten Radweg vom Roßmarkt über die Gr. Gallusstraße, Taunustor und Taunusstraße anzulegen. Hierbei ist vom fahrradfreundlichen Magistrat neu zu überdenken, ob ein Radweg gegen die Einbahnstraße ab Hauptbahnhof über Taunusstraße, Taunustor und Gr. Gallusstraße gebaut werden könnte. Des Weiteren wäre es richtungweisend, die gesamte Verkehrsachse als Tempo 30-Zone umzuwandeln - siehe dazu auch die Speer-Studie "Frankfurt 2030", in der von Tempo 30 auf möglichst vielen Straßen, auch Grundnetzstraßen, gesprochen wird. Die Neugestaltung des gesamten Straßenzuges sollte keinen Grund liefern, auf Höhe der Wallanlagen Bäume zu fällen, es sei denn, ihre Standfestigkeit ist nicht mehr gewährleistet. Vor einer Neubepflanzung mit Pyramideneichen am Eingang Taunustor sollte geprüft werden, ob die dort vorhandenen Bäume umgepflanzt werden können. Der Rückbau des Rechtsabbiegers von Taunustor in die Taunusanlage wertet die Wallanlagen enorm auf und wird ausdrücklich begrüßt.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.02.2009, M 24 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.04.2009
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