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Grunderneuerung Deutschherrnufer mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke Umgestaltung des Frankensteiner Platzes und der Frankensteiner Straße Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 237 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke Umgestaltung des Frankensteiner Platzes und der Frankensteiner Straße Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6369 (M 117) 1. Der Planung und Grunderneuerung des Deutschherrnufers zwischen der Alten Brücke und der Flößerbrücke mit einer durchgängigen Radverkehrsführung sowie der Umgestaltung des Frankensteiner Platzes und der Frankensteiner Straße wird entsprechend den vorgelegten Plananlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 5.534,100 € brutto werden bewilligt und freigegeben, wobei die tatsächlichen Ausgaben auf den Betrag anzupassen sind, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 30.04.2013 einen Restbuchwert in Höhe von 229 T€ auf, der abweichend von Ziffer 1.2.1 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften als einmalige Sonderabschreibung budgetneutral zu behandeln ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm 2013 - 2016 für die Grunderneuerung des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002449, Mittel in Höhe von 3.100 T€, für die Umgestaltung des Frankensteiner Platzes in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001911, Mittel in Höhe von 1.700 T€ und für die Umgestaltung der Frankensteiner Straße in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001239, Mittel in Höhe von 500T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 171.295,93 € für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) die Deckung des darüber hinausgehenden Mittelbedarfs in Höhe von 235 T€ mit einem Anteil in Höhe von 235 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 - Programm "Schöneres Frankfurt"- Sammelveranschlagung, erfolgt, c) für die Grunderneuerung des Deutschherrnufers und den Umbau des Frankensteiner Platzes ein gemeinsamer Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von 1.270 T€ gerechnet werden kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt, und d) den Jahresfolgekosten in Höhe von 395 T€ Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 51 T€ gegenüberstehen. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Gesamtmaßnahme die Straßenbahnhaltestelle Frankensteiner Platz in Fahrtrichtung Norden barrierefrei ausgebaut wird und der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Frankensteiner Platz in Fahrtrichtung Süden zeitgleich durch der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) erfolgt. Begründung: A Zielsetzung Mit Beschluss § 6369 vom 09.07.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorplanung zur Grunderneuerung Deutschherrnufer zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke mit Neugestaltung des Straßenraumes und Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsführung (M 117 vom 29.05.2009) zugestimmt. In Umsetzung des Beschlusses wurden die weiterführenden Planungen durchgeführt, mit dem Ziel, eine durchgängige, anforderungsgerechte Radverkehrsführung am südlichen Mainufer auf dem Hochkai zu vervollständigen. Im Anschluss an den fertiggestellten einseitigen Zweirichtungsradweg zwischen der Untermainbrücke und der Alten Brücke wird die Radverkehrsführung im Abschnitt zwischen der Alten Brücke bis zur Flößerbrücke fortgesetzt und eine grundhafte Erneuerung dieses Straßenzuges durchgeführt. Die Herstellung des Zweirichtungsradweges sowie die funktionsgerechte Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs macht im Bereich des Frankensteiner Platzes eine Neuordnung der Fahrbahn und der Signalisierung mit Auswirkungen auf den gesamten Straßenraum erforderlich. Die Gestaltung der Platzfläche erfolgt dabei aus dem Programm "Schöneres Frankfurt". Im Zuge der Maßnahme ist ferner eine Umgestaltung der Frankensteiner Straße als Eingangstor in das historische Altstadtviertel von Alt-Sachenhausen aus dem Förderprogramm Alt-Sachsenhausen, Verbesserung der öffentlichen Räume (M 70 vom 20.04.2007) vorgesehen. Ziel ist die Aufwertung des Gesamteindrucks des Gebietes sowie die Beseitigung bestehender Verkehrsprobleme, wie "wildes Parken" und eines funktional unzureichenden Wendehammers. Ferner soll mit der geplanten Aufteilung des Straßenquerschnittes die Situation für den Fußgängerverkehr verbessert werden. B Alternativen Keine. Der Entwurf folgt der Vorplanung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6369 (M 117). Der Ausbau des Deutschherrnufers zwischen der Alten Brücke und der Flößerbrücke schließt eine Lücke in der straßenparallelen Radverkehrsführung entlang des Mains auf dem Hochkai. Zudem wird eine Sanierungslücke im klassifizierten Straßennetz zwischen dem bereits umgestalteten Sachsenhäuser Ufer und dem Walther-von-Cronberg-Platz geschlossen. Der sechsarmige Verkehrsknoten am Frankensteiner Platz wird mit dem Ziel umgestaltet, dass Verkehrsflächen anforderungsgerecht dimensioniert werden können, größere Aufenthaltsflächen entstehen und eine wichtige und heute fehlende Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radverkehr an der Flößerbrücke geschaffen wird. Ein Verzicht auf diese Maßnahme, beispielsweise aus Kostengründen, ist aus Sicht des Magistrats deshalb nicht mit den Gesamtzielen vereinbar. C Lösung 1. Gesamtkonzept Der schützenswerte, den Straßenraum prägende Baumbestand am Deutschherrnufer, lässt die Anlage eines Zweirichtungsradweges in der vorhandenen Nebenanlage nicht zu. Der Zweirichtungsradweg wird daher, wie im bereits hergestellten Abschnitt westlich der Alten Brücke, innerhalb der vorhandenen Fahrbahn am nördlichen Fahrbahnrand hergestellt. Die Fahrbahn des Deutschherrnufers zwischen der Alten Brücke und dem Frankensteiner Platz weist im Bestand vier Fahrstreifen auf. Die Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs ist in diesem Streckenabschnitt ohne Funktionseinschränkung mit drei Fahrstreifen möglich (zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Osten, ein Fahrstreifen für die Gegenrichtung). In der Knotenpunktzufahrt Deutschherrnufer/Alte Brücke sind für eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung vier Fahrstreifen erforderlich und in der Planung vorgesehen. Die Fahrstreifenbreite beträgt in diesem Bereich jeweils mindestens 3,00 m, im Streckenverlauf 3,50 m bzw. 3,25 m. Der Zweirichtungsradweg kann somit in der Regelbreite von 3,00 m hergestellt werden. In der Oberflächengestaltung wurden die erforderlichen Maßnahmen für barrierefreie Verkehrsanlagen in Abstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten in der Planung berücksichtigt. Die in diesem Abschnitt vorhandenen Bushaltestellen werden an ihren heutigen Standorten ebenfalls barrierefrei in die Planung integriert. Ein- und Ausstieg erfolgen an der Haltestelle in Fahrtrichtung Westen über den Radweg, der im Haltestellenbereich für einen barrierefreien Zugang zum Bus ausgeführt wird (Bordhöhe 18 cm). Die Radwegbreite wird an dieser Stelle zur Erhöhung der Aufmerksamkeit auf 2,5 m reduziert und mit drei Reihen aus Natursteinkleinpflaster taktil von der Wartefläche abgegrenzt. Darüber hinaus erfolgt im Haltestellenbereich ein Belagswechsel im Radweg (Betonplatten statt Asphalt). Die Warteflächen mit den erforderlichen Einbauten (Auffindestreifen, Einstiegsfeld, Stele, Wetterschutz etc.) sind außerhalb des Radweges vorgesehen. Im Bereich des Frankensteiner Platzes ist zur Herstellung des Zweirichtungsradwegs und der funktionsgerechten Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs eine Neuordnung der Fahrbahn und der Signalisierung mit Auswirkungen auf die gesamte Straßenraumbreite erforderlich. In Fahrtrichtung Westen entfällt ein Fahrstreifen. Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wurde das zweistreifige Linksabbiegen in die Dreieichstraße berücksichtigt. Der geringe links abbiegende Kraftfahrzeugverkehr in die Seehofstraße (Wender) kann dabei integriert und so die Fußgängerführung vereinfacht werden. Durch die Umgestaltung ergibt sich eine wesentliche Verbesserung für den Fußverkehr, da eine im Bestand fehlende Fußgängerfurt über den Brückenkopf hergestellt werden kann. Die Gestaltung der Platzfläche innerhalb der verkehrlich vorgegebenen Fahrbahnränder erfolgt aus dem Programm "Schöneres Frankfurt". Das Gestaltungskonzept unterstreicht die halbrunde Form des Frankensteiner Platzes durch Anordnung der Baumstandorte, Möblierung und Materialwahl. Die vorhandene Straßenbahnhaltestelle (Fahrtrichtung Norden) wird im Gehweg leicht in Richtung Süden verschoben und barrierefrei in die Planung integriert. Die Straßenbahnhaltestelle der Gegenrichtung wird als separates Projekt der VGF ebenfalls an die Platzfläche herangeschoben. Die abgestimmte Planung dazu ist im Lageplan nachrichtlich dargestellt. Eine zeitgleiche Herstellung beider Straßenbahnhaltestellen ist in der Koordinierung zwischen der Stadt und der VGF gewährleistet und erfüllt damit eine wesentliche Anforderung des Zuwendungsgebers an die Förderfähigkeit. Zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg ist das Deutschherrnufer eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Westen. Im Bestand sind hier im Streckenverlauf zwei Fahrstreifen vorhanden. In dem gegenüber dem westlichen Abschnitt engeren Straßenraum kann der Zweirichtungsradweg unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Bäume und der erforderlichen Stellplätze nur unter Reduzierung der Querschnittsbreiten hergestellt werden. Der Zweirichtungsradweg erhält eine Regelbreite von 2,50 m. Die Fahrbahnbreite von 5,50 m ermöglicht weiterhin die zweistreifige Befahrbarkeit dieses Streckenabschnittes für Kfz. 2. Planungsdetails Material Straßenraum Die Gehwege werden mit Betonplatten in Format 40 x 40 cm (anthrazit), diagonal verlegt, hergestellt. Lediglich im Bereich von Gehwegüberfahrten kommt Pflaster des Formats 20 x 20 cm zum Einsatz. Die Radwege werden asphaltiert. In den Parkstreifen wird Großpflaster verwendet. Die Querungsstellen werden barrierefrei ausgestaltet. Die Fahrbahn wird in Asphalt, eingefasst durch Natursteinborde aus Granit, hergestellt. Öffentliches Grün In dem Baumstreifen entlang des Deutschherrnufers (B43) wird die Deckschicht ausgetauscht (20 cm Lavalit). Die Randeinfassung für Geh- und Radweg erfolgt zur Reduzierung des Eingriffs in den Wurzelraum mittels Tiergartenband. An einzelnen Bäumen sind Wurzelbrücken vorgesehen. Im Zuge des Umbaus und der Neupflanzungen werden teilweise Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich. Anschluss Walter-Kolb-Straße In der Knotenpunktzufahrt Walter-Kolb-Straße sind beidseitig Radfahrstreifen vorgesehen. Der separate Rechtsabbiegefahrstreifen in Richtung Osten (Deutschherrnufer) und die Mittelinsel entfallen. Die Fußgängerführung am westlichen Rand der Walter-Kolb-Straße ist aufgrund des Niveauunterschiedes durch eine Stützwand von der Fahrbahn abgesetzt und nur über eine Treppe an das Sachsenhäuser Ufer angeschlossen. Zur Herstellung einer barrierefreien Wegeführung wird im Zuge der Baumaßnahme zusätzlich ein 2,5 m breiter Gehweg vor der Stützmauer angelegt. Mit den geplanten beidseitigen Radfahrstreifen und unter Berücksichtigung anforderungsgerechter Gehwege ergibt sich - trotz Reduzierung der heutigen Querschnittsbreite - ein Eingriff in die Außenanlagen des Deutschordenshauses. Die Stützwand wird im Bereich der Eckausrundung geringfügig angepasst und das vorhandene Geländer wird versetzt. Der Eingriff wurde mit dem Landesamt für Denkmalschutz abgestimmt. Frankensteiner Platz Der Entwurf arbeitet die gründerzeitliche Halbrund-Form des Frankensteiner Platzes gestalterisch heraus. Die durch die Gebäude vorgegebene Form soll durch die Anordnung der Baumstandorte betont werden. Die vorhandenen Bäume wurden in die Arrondierung einbezogen, mit einer wassergebundenen Decke versehen und teilweise mit Sitzmauern gefasst. Die Gehwegflächen im Halbrund des Platzes werden mit Betonplatten in Format 40 x 40 cm (grau), diagonal verlegt, gepflastert. Die Radwege werden asphaltiert. Ein Schmuckband, bestehend aus Betonwerksteinpflaster mit Vorsatz 20/20 cm, grau und mit beidseitig begleitenden Naturstein-Mittelpflaster, Granit hell, 9/9 cm, wird abschnittsweise versetzt, um an vorspringenden Gebäudefronten mit sichtbarem Abstand das Halbrund weiter kenntlich zu machen und zu erhalten. Die Platzüberfahrt zur Frankensteiner Straße wird angehoben und in einer an das angrenzende Betonpflaster farblich angepassten Asphaltdecke ausgeführt. Frankensteiner Straße Die Ausbaulänge der Frankensteiner Straße außerhalb des Platzbereiches beträgt ca. 100 m. Die resultierende Fahrbahnbreite wird abhängig von den beidseitigen Gehwegbreiten von ca. 2 m zzgl. Fahrzeugüberhang von 0,7 m und den Parkbuchttiefen von 4,3 m bzw. 2,0 m auf rd. 6 m festgelegt. Die Gehwege und Parkbuchten erhalten als Begrenzung zu den Parkplätzen bzw. zur Fahrbahn Bordsteine aus Granit. Auf der nordwestlichen Straßenseite wird zugunsten weiterer Stellplätze Senkrechtparken eingeführt. Auf der südöstlichen Seite ermöglicht die Neuordnung der Schrägparkplätze auf Längsparker eine ausreichende Gehweg- und Fahrbahnbreite, was eine deutlich verbesserte Situation für Fußgänger zur Folge hat. Für Wendemanöver der Kraftfahrzeuge (3-achsiges Müllfahrzeug als Bemessungsfahrzeug) im Kopfbereich der Straße (Richtung Große Rittergasse) wird eine ausreichende, durch Sitzmauern und Fahrradständer begrenzte Fläche zur Verfügung gestellt. Anschluss Dreieichstraße Die Dreieichstraße erhält als Einbahnstraße wie im Bestand einen zweistreifigen Querschnitt. Die geplanten Fahrstreifenbreiten von 3,00 m (linker Fahrstreifen) und 4,00 m incl. 1,50 m Schutzstreifen für Radfahrer (rechter Fahrstreifen) ermöglichen eine bestandsnahe Integration der Radverkehrsführung. Am Ausbauende (südliches Ende der Bushaltestelle) kann die Radverkehrsführung dann innerhalb der Fahrbahn fortgesetzt werden. Die Straßenbahngleise sind baulich durch eine ca. 2,50 m breite Trenninsel von der Fahrbahn der Dreieichstraße abgegrenzt. Anschluss Seehofstraße Die Seehofstraße (Einbahnstraße) wird zweistreifig mit Fahrstreifenbreiten von je 3,25 m sowie einem Radfahrstreifen von 1,85 m Breite (Fahrtrichtung Südosten) an den Frankensteiner Platz angebunden. Das Ausbauende schließt an den Bestand an. Die Planungsüberlegungen zur zukünftigen Gestaltung der Seehofstraße mit der beidseitigen Anlage von Radwegen werden aufgegriffen, und es ist in der Platzfläche für die Fahrtrichtung Nordwesten im Rahmen der Baumaßnahme ein Radwegteilstück vorgesehen. Grunderwerb Alle von der Maßnahme betroffenen Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, Grunderwerbskosten fallen nicht an. 3. Leitungen/Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke (Versorgungsträger) sind vorgesehen: Die Signalisierung der Kreuzung Deutschherrnufer/Alte Brücke wird an die veränderten Verkehrsverhältnisse angepasst. Die Signalisierung des Frankensteiner Platzes wird komplett erneuert. An der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke erfolgt eine Anpassung der Signalisierung mit Ergänzung der Blindenakustik. Die Straßenbeleuchtung wird im Streckenverlauf des Deutschherrnufers unverändert beibehalten. Die Straßenbeleuchtung der Frankensteiner Straße und des Frankensteiner Platzes wird komplett erneuert. Im Anschlussbereich der Walter-Kolb-Straße erfolgt eine teilweise Anpassung der Beleuchtung an die veränderten Verkehrsverhältnisse. Grundsätzlich werden die Schieber, Schächte etc. an das neue Straßenniveau angepasst. Darüber hinaus ergeben sich aus der Baumaßnahme folgende Anpassungen an den Trassen: - Versetzen eines Schaltkastens mit Anpassung der Leitungstrasse am Frankensteiner Platz (Branddirektion) - Verlegung einer Trasse im Anschlussbereich der Walter-Kolb-Straße (Amt 16) - Versetzen eines Schaltkastens mit Anpassung der Leitungstrasse am Frankensteiner Platz (Deutsche Telekom) - Versetzen eines Schaltkastens mit Anpassung der Leitungstrasse am Frankensteiner Platz (Unitymedia) - Versetzen eines Abspannmastes der Straßenbahn am Frankensteiner Platz (VGF) Die Verkehrsanlage muss durchgängig markiert und beschildert werden. D Kosten 1. Investitionsbedarf Der Investitionsbedarf der hier dargestellten Maßnahme beträgt insgesamt 5.534.100 € Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Investitionsprogramm 2013 - 2016 wie folgt: Produktgruppe 16.3, Sachkonto 80785200, Projektdefinition 5.002449: 3.100.000 € Produktgruppe 13.1, Sachkonto 80785200 Projektdefinition 5.001911: 1.700.000 € Produktgruppe 13.1, Sachkonto 80785200 Projektdefinition 5.001239: 500.000 € Damit stehen für die Gesamtmaßnahme insgesamt zur Verfügung: 5.300.000 €. Die Deckung der den Ansatz von 5,300 Mio. Euro übersteigenden Kosten in Höhe von 234.100 Euro erfolgt aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 - Programm "Schöneres Frankfurt" - Sammelveranschlagung. 2. Investitionsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Bisher verausgabt 171.295,93 € im Jahr 2013 250.000,00 € im Jahr 2014 1.750.000,00 € im Jahr 2015 1.750.000,00 € im Jahr 2016 1.612.804,07 € Summe 5.534.100,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.03 Straßenbau: 18.500 m2 x 1,30 € 24.050,00 € Beleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 13.944,44 € 4.2.2 Produktgruppe 22.09 (Grün) 5,0% x 77.235 € 3.861,75 € 4.2.3 Produktgruppe 16.06 (Verkehrssignalanlagen) Unterhaltung: 3 Stck. 5.000€/Stck 15.000,00 € Betrieb: 3 Stck. 1.500€/Stck 4.500,00 € Instandsetzung: 5,0% von 537.891 € 26.894,55 € Summe Sachkosten 88.250,74 € 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Kalkulatorische Verzinsung 4,25 % / 2 von 5.534.100 € 117.599,63 € 4.3.2 Abschreibung Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 von 3.693.903 € 123.130,10 € Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 von 394.842 € 19.742,10 € Amt 16, IKT BND*) 50 Jahre 1/50 von 258.533 € 5.170,66 € Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 von 77.235 € 5.149,00 € Verkehrssignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 von 537.891 € 35.859,40 € Summe Kapitalkosten 306.650,89 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Jahresfolgekosten 394.901,63 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Abschreibung wurden auf der Basis einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 Jahren ermittelt. 1/25 von 1.270 T€ 50.800,00 € 6. Leistungen Dritter: Es wurden Zuwendungen nach GVFG und FAG beim Land beantragt. Die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten betragen 2.117 T€. Auf dieser Basis wird mit Einnahmen in Höhe von 1.270 T€ gerechnet. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - entfällt - Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbau 3.693.903 1.2 Trassenarbeiten 1.2.1 Verkehrssignalanlagen 537.891 1.2.2 Beleuchtung 394.842 1.2.3 Trassenanpassungen (NRM, SEF, Telekommunikation) 258.533 1.3 Begrünung 77.235 Summe 1 Baukosten (gerundet) 4.962.404 2. Baunebenkosten € € € Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc. 571.669 Summe 2 Baunebenkosten 571.669 GESAMTKOSTEN (gerundet) 5.534.100 Anlage _Lageplan_1 (ca. 1,4 MB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 2,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.12.2013, NR 757 Antrag vom 15.01.2014, NR 770 Antrag vom 07.01.2014, OF 772/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2007, M 70 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 117 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 11.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 237 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 757 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 770 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 237 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 757 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 770 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 462 2014 1. a) Die Vorlage M 237 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 757 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 772/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FAG und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 237 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass - die Maßnahmen nur bei Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheids umgesetzt werden; - Bodenverbesserungsmaßnahmen nur dort durchgeführt werden, wo sich dies in einer Baugrunduntersuchung als notwendig erweist; - für die Sitzbänke im Bereich des Frankensteiner Platzes die "Frankfurter Bank" oder Hockerbänke in der Ausführung wie am Friedrich-Stoltze-Platz gewählt werden; - die Neugestaltung der Frankensteiner Straße zurückgestellt und weiter beraten wird. 2. Die Vorlage NR 757 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 770 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), FDP (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 237 = Ablehnung, NR 757 und NR 770 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 237 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass - die Maßnahmen nur bei Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheids umgesetzt werden; - Bodenverbesserungsmaßnahmen nur dort durchgeführt werden, wo sich dies in einer Baugrunduntersuchung als notwendig erweist; - für die Sitzbänke im Bereich des Frankensteiner Platzes die "Frankfurter Bank" oder Hockerbänke in der Ausführung wie am Friedrich-Stoltze-Platz gewählt werden; - die Neugestaltung der Frankensteiner Straße zurückgestellt und weiter beraten wird. 2. Die Vorlage NR 757 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 770 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG Beschlussausfertigung(en): § 4181, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 66 5

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