Grunderneuerung Deutschherrnufer mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke Umgestaltung des Frankensteiner Platzes und der Frankensteiner StraßeBau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M
237 Betreff:
Grunderneuerung Deutschherrnufer mit Bau eines Zweirichtungsradwegs
zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke Umgestaltung des Frankensteiner
Platzes und der Frankensteiner Straße Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6369 (M 117) 1. Der Planung und
Grunderneuerung des Deutschherrnufers zwischen der Alten Brücke und der
Flößerbrücke mit einer durchgängigen Radverkehrsführung sowie der Umgestaltung
des Frankensteiner Platzes und der Frankensteiner Straße wird entsprechend den
vorgelegten Plananlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 5.534,100 € brutto werden
bewilligt und freigegeben, wobei die tatsächlichen Ausgaben auf den Betrag
anzupassen sind, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Die
vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 30.04.2013 einen Restbuchwert in Höhe
von 229 T€ auf, der abweichend von Ziffer 1.2.1 der Allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften als einmalige Sonderabschreibung budgetneutral zu
behandeln ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass
a) im Investitionsprogramm 2013 - 2016 für die
Grunderneuerung des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs
zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke in der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.002449, Mittel in
Höhe von 3.100 T€,
für die Umgestaltung des
Frankensteiner Platzes in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001911,
Mittel in
Höhe von 1.700 T€ und
für die Umgestaltung der
Frankensteiner Straße in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001239,
Mittel in
Höhe von 500T€
zur Verfügung stehen, von denen
bereits 171.295,93 € für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) die Deckung des darüber hinausgehenden
Mittelbedarfs in Höhe von 235 T€ mit einem Anteil in Höhe von
235 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 -
Programm "Schöneres Frankfurt"- Sammelveranschlagung, erfolgt, c) für die Grunderneuerung des Deutschherrnufers und
den Umbau des Frankensteiner Platzes ein gemeinsamer Zuwendungsantrag nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem
Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde und im Falle eines positiven
Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von 1.270 T€ gerechnet
werden kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem
Zuwendungsbescheid ergibt, und d) den Jahresfolgekosten in Höhe von 395 T€
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 51 T€
gegenüberstehen.
4. Es dient ferner zur Kenntnis,
dass im Zuge der Gesamtmaßnahme die Straßenbahnhaltestelle Frankensteiner Platz
in Fahrtrichtung Norden barrierefrei ausgebaut wird und der barrierefreie
Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Frankensteiner Platz in Fahrtrichtung Süden
zeitgleich durch der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF)
erfolgt. Begründung: A Zielsetzung Mit Beschluss § 6369 vom 09.07.2009 hat die
Stadtverordnetenversammlung der Vorplanung zur Grunderneuerung Deutschherrnufer
zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke mit Neugestaltung des Straßenraumes und
Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsführung (M 117 vom 29.05.2009)
zugestimmt. In Umsetzung des Beschlusses wurden
die weiterführenden Planungen durchgeführt, mit dem Ziel, eine durchgängige,
anforderungsgerechte Radverkehrsführung am südlichen Mainufer auf dem Hochkai
zu vervollständigen. Im Anschluss an den fertiggestellten einseitigen
Zweirichtungsradweg zwischen der Untermainbrücke und der Alten Brücke wird die
Radverkehrsführung im Abschnitt zwischen der Alten Brücke bis zur Flößerbrücke
fortgesetzt und eine grundhafte Erneuerung dieses Straßenzuges
durchgeführt. Die Herstellung des
Zweirichtungsradweges sowie die funktionsgerechte Abwicklung des
Kraftfahrzeugverkehrs macht im Bereich des Frankensteiner Platzes eine
Neuordnung der Fahrbahn und der Signalisierung mit Auswirkungen auf den
gesamten Straßenraum erforderlich. Die Gestaltung der Platzfläche erfolgt dabei
aus dem Programm "Schöneres Frankfurt". Im Zuge der Maßnahme ist ferner eine Umgestaltung der
Frankensteiner Straße als Eingangstor in das historische Altstadtviertel von
Alt-Sachenhausen aus dem Förderprogramm Alt-Sachsenhausen, Verbesserung der
öffentlichen Räume (M 70 vom 20.04.2007) vorgesehen. Ziel ist die
Aufwertung des Gesamteindrucks des Gebietes sowie die Beseitigung bestehender
Verkehrsprobleme, wie "wildes Parken" und eines funktional unzureichenden
Wendehammers. Ferner soll mit der geplanten Aufteilung des Straßenquerschnittes
die Situation für den Fußgängerverkehr verbessert werden. B Alternativen Keine. Der Entwurf folgt der Vorplanung mit Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6369 (M 117). Der Ausbau des Deutschherrnufers zwischen der Alten
Brücke und der Flößerbrücke schließt eine Lücke in der straßenparallelen
Radverkehrsführung entlang des Mains auf dem Hochkai. Zudem wird eine
Sanierungslücke im klassifizierten Straßennetz zwischen dem bereits
umgestalteten Sachsenhäuser Ufer und dem Walther-von-Cronberg-Platz
geschlossen. Der sechsarmige Verkehrsknoten am Frankensteiner Platz wird mit
dem Ziel umgestaltet, dass Verkehrsflächen anforderungsgerecht dimensioniert
werden können, größere Aufenthaltsflächen entstehen und eine wichtige und heute
fehlende Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radverkehr an der
Flößerbrücke geschaffen wird. Ein Verzicht auf diese Maßnahme, beispielsweise
aus Kostengründen, ist aus Sicht des Magistrats deshalb nicht mit den
Gesamtzielen vereinbar. C Lösung 1. Gesamtkonzept Der schützenswerte, den Straßenraum prägende
Baumbestand am Deutschherrnufer, lässt die Anlage eines Zweirichtungsradweges
in der vorhandenen Nebenanlage nicht zu. Der Zweirichtungsradweg wird daher,
wie im bereits hergestellten Abschnitt westlich der Alten Brücke, innerhalb der
vorhandenen Fahrbahn am nördlichen Fahrbahnrand hergestellt. Die Fahrbahn des Deutschherrnufers zwischen der Alten
Brücke und dem Frankensteiner Platz weist im Bestand vier Fahrstreifen auf. Die
Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs ist in diesem Streckenabschnitt ohne
Funktionseinschränkung mit drei Fahrstreifen möglich (zwei Fahrstreifen in
Fahrtrichtung Osten, ein Fahrstreifen für die Gegenrichtung). In der
Knotenpunktzufahrt Deutschherrnufer/Alte Brücke sind für eine leistungsfähige
Verkehrsabwicklung vier Fahrstreifen erforderlich und in der Planung
vorgesehen. Die Fahrstreifenbreite beträgt in diesem Bereich jeweils mindestens
3,00 m, im Streckenverlauf 3,50 m bzw. 3,25 m. Der
Zweirichtungsradweg kann somit in der Regelbreite von 3,00 m hergestellt
werden. In der Oberflächengestaltung wurden
die erforderlichen Maßnahmen für barrierefreie Verkehrsanlagen in Abstimmung
mit der städtischen Behindertenbeauftragten in der Planung berücksichtigt.
Die in diesem Abschnitt vorhandenen Bushaltestellen
werden an ihren heutigen Standorten ebenfalls barrierefrei in die Planung
integriert. Ein- und Ausstieg erfolgen an der Haltestelle in Fahrtrichtung
Westen über den Radweg, der im Haltestellenbereich für einen barrierefreien
Zugang zum Bus ausgeführt wird (Bordhöhe 18 cm). Die Radwegbreite wird an
dieser Stelle zur Erhöhung der Aufmerksamkeit auf 2,5 m reduziert und mit
drei Reihen aus Natursteinkleinpflaster taktil von der Wartefläche abgegrenzt.
Darüber hinaus erfolgt im Haltestellenbereich ein Belagswechsel im Radweg
(Betonplatten statt Asphalt). Die Warteflächen mit den erforderlichen Einbauten
(Auffindestreifen, Einstiegsfeld, Stele, Wetterschutz etc.) sind außerhalb des
Radweges vorgesehen. Im Bereich des Frankensteiner Platzes ist zur
Herstellung des Zweirichtungsradwegs und der funktionsgerechten Abwicklung des
Kraftfahrzeugverkehrs eine Neuordnung der Fahrbahn und der Signalisierung mit
Auswirkungen auf die gesamte Straßenraumbreite erforderlich. In Fahrtrichtung
Westen entfällt ein Fahrstreifen. Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des
Knotenpunktes wurde das zweistreifige Linksabbiegen in die Dreieichstraße
berücksichtigt. Der geringe links abbiegende Kraftfahrzeugverkehr in die
Seehofstraße (Wender) kann dabei integriert und so die Fußgängerführung
vereinfacht werden. Durch die Umgestaltung ergibt sich eine wesentliche
Verbesserung für den Fußverkehr, da eine im Bestand fehlende Fußgängerfurt über
den Brückenkopf hergestellt werden kann. Die Gestaltung der Platzfläche innerhalb der
verkehrlich vorgegebenen Fahrbahnränder erfolgt aus dem Programm "Schöneres
Frankfurt". Das Gestaltungskonzept unterstreicht die halbrunde Form des
Frankensteiner Platzes durch Anordnung der Baumstandorte, Möblierung und
Materialwahl. Die vorhandene Straßenbahnhaltestelle (Fahrtrichtung Norden) wird
im Gehweg leicht in Richtung Süden verschoben und barrierefrei in die Planung
integriert. Die Straßenbahnhaltestelle der Gegenrichtung wird als separates
Projekt der VGF ebenfalls an die Platzfläche herangeschoben. Die abgestimmte
Planung dazu ist im Lageplan nachrichtlich dargestellt. Eine zeitgleiche
Herstellung beider Straßenbahnhaltestellen ist in der Koordinierung zwischen
der Stadt und der VGF gewährleistet und erfüllt damit eine wesentliche
Anforderung des Zuwendungsgebers an die Förderfähigkeit. Zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg
ist das Deutschherrnufer eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Westen. Im Bestand
sind hier im Streckenverlauf zwei Fahrstreifen vorhanden. In dem gegenüber dem
westlichen Abschnitt engeren Straßenraum kann der Zweirichtungsradweg unter
Berücksichtigung der erhaltenswerten Bäume und der erforderlichen Stellplätze
nur unter Reduzierung der Querschnittsbreiten hergestellt werden. Der
Zweirichtungsradweg erhält eine Regelbreite von 2,50 m. Die Fahrbahnbreite
von 5,50 m ermöglicht weiterhin die zweistreifige Befahrbarkeit dieses
Streckenabschnittes für Kfz. 2. Planungsdetails Material Straßenraum Die Gehwege werden mit Betonplatten in Format 40 x 40
cm (anthrazit), diagonal verlegt, hergestellt. Lediglich im Bereich von
Gehwegüberfahrten kommt Pflaster des Formats 20 x 20 cm zum Einsatz. Die
Radwege werden asphaltiert. In den Parkstreifen wird Großpflaster verwendet.
Die Querungsstellen werden barrierefrei ausgestaltet. Die Fahrbahn wird in
Asphalt, eingefasst durch Natursteinborde aus Granit, hergestellt. Öffentliches Grün In dem Baumstreifen entlang des Deutschherrnufers
(B43) wird die Deckschicht ausgetauscht (20 cm Lavalit). Die
Randeinfassung für Geh- und Radweg erfolgt zur Reduzierung des Eingriffs in den
Wurzelraum mittels Tiergartenband. An einzelnen Bäumen sind Wurzelbrücken
vorgesehen. Im Zuge des Umbaus und der Neupflanzungen werden teilweise
Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich. Anschluss Walter-Kolb-Straße In der Knotenpunktzufahrt Walter-Kolb-Straße sind
beidseitig Radfahrstreifen vorgesehen. Der separate
Rechtsabbiegefahrstreifen in Richtung Osten (Deutschherrnufer) und die
Mittelinsel entfallen. Die Fußgängerführung am westlichen Rand der
Walter-Kolb-Straße ist aufgrund des Niveauunterschiedes durch eine Stützwand
von der Fahrbahn abgesetzt und nur über eine Treppe an das Sachsenhäuser Ufer
angeschlossen. Zur Herstellung einer barrierefreien Wegeführung wird im Zuge
der Baumaßnahme zusätzlich ein 2,5 m breiter Gehweg vor der Stützmauer
angelegt. Mit den geplanten beidseitigen
Radfahrstreifen und unter Berücksichtigung anforderungsgerechter Gehwege ergibt
sich - trotz Reduzierung der heutigen Querschnittsbreite - ein Eingriff in die
Außenanlagen des Deutschordenshauses. Die Stützwand wird im Bereich der
Eckausrundung geringfügig angepasst und das vorhandene Geländer wird versetzt.
Der Eingriff wurde mit dem Landesamt für Denkmalschutz abgestimmt. Frankensteiner Platz Der Entwurf arbeitet die gründerzeitliche
Halbrund-Form des Frankensteiner Platzes gestalterisch heraus. Die durch die
Gebäude vorgegebene Form soll durch die Anordnung der Baumstandorte betont
werden. Die vorhandenen Bäume wurden in die Arrondierung einbezogen, mit
einer wassergebundenen Decke versehen und teilweise mit Sitzmauern gefasst.
Die Gehwegflächen im Halbrund des Platzes werden mit
Betonplatten in Format 40 x 40 cm (grau), diagonal verlegt, gepflastert. Die
Radwege werden asphaltiert. Ein Schmuckband, bestehend aus
Betonwerksteinpflaster mit Vorsatz 20/20 cm, grau und mit beidseitig
begleitenden Naturstein-Mittelpflaster, Granit hell, 9/9 cm, wird
abschnittsweise versetzt, um an vorspringenden Gebäudefronten mit sichtbarem
Abstand das Halbrund weiter kenntlich zu machen und zu erhalten. Die
Platzüberfahrt zur Frankensteiner Straße wird angehoben und in einer an das
angrenzende Betonpflaster farblich angepassten Asphaltdecke ausgeführt. Frankensteiner Straße Die Ausbaulänge der Frankensteiner Straße außerhalb
des Platzbereiches beträgt ca. 100 m. Die resultierende Fahrbahnbreite wird
abhängig von den beidseitigen Gehwegbreiten von ca. 2 m zzgl. Fahrzeugüberhang
von 0,7 m und den Parkbuchttiefen von 4,3 m bzw. 2,0 m auf rd. 6 m festgelegt.
Die Gehwege und Parkbuchten erhalten als Begrenzung zu den Parkplätzen bzw. zur
Fahrbahn Bordsteine aus Granit. Auf der nordwestlichen Straßenseite wird
zugunsten weiterer Stellplätze Senkrechtparken eingeführt. Auf der südöstlichen
Seite ermöglicht die Neuordnung der Schrägparkplätze auf Längsparker eine
ausreichende Gehweg- und Fahrbahnbreite, was eine deutlich verbesserte
Situation für Fußgänger zur Folge hat. Für Wendemanöver der Kraftfahrzeuge
(3-achsiges Müllfahrzeug als Bemessungsfahrzeug) im Kopfbereich der Straße
(Richtung Große Rittergasse) wird eine ausreichende, durch Sitzmauern und
Fahrradständer begrenzte Fläche zur Verfügung gestellt. Anschluss Dreieichstraße Die Dreieichstraße erhält als Einbahnstraße wie im
Bestand einen zweistreifigen Querschnitt. Die geplanten Fahrstreifenbreiten von
3,00 m (linker Fahrstreifen) und 4,00 m incl. 1,50 m
Schutzstreifen für Radfahrer (rechter Fahrstreifen) ermöglichen eine
bestandsnahe Integration der Radverkehrsführung. Am Ausbauende (südliches Ende
der Bushaltestelle) kann die Radverkehrsführung dann innerhalb der Fahrbahn
fortgesetzt werden. Die Straßenbahngleise sind baulich durch eine ca.
2,50 m breite Trenninsel von der Fahrbahn der Dreieichstraße
abgegrenzt. Anschluss Seehofstraße Die Seehofstraße (Einbahnstraße) wird zweistreifig
mit Fahrstreifenbreiten von je 3,25 m sowie einem Radfahrstreifen von
1,85 m Breite (Fahrtrichtung Südosten) an den Frankensteiner Platz
angebunden. Das Ausbauende schließt an den Bestand an. Die Planungsüberlegungen zur zukünftigen Gestaltung
der Seehofstraße mit der beidseitigen Anlage von Radwegen werden aufgegriffen,
und es ist in der Platzfläche für die Fahrtrichtung Nordwesten im Rahmen der
Baumaßnahme ein Radwegteilstück vorgesehen. Grunderwerb Alle von der Maßnahme betroffenen Grundstücke sind im
Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, Grunderwerbskosten fallen nicht an.
3. Leitungen/Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke
(Versorgungsträger) sind vorgesehen: Die Signalisierung der Kreuzung Deutschherrnufer/Alte
Brücke wird an die veränderten Verkehrsverhältnisse angepasst. Die
Signalisierung des Frankensteiner Platzes wird komplett erneuert. An der
Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke erfolgt eine Anpassung der
Signalisierung mit Ergänzung der Blindenakustik. Die Straßenbeleuchtung wird im Streckenverlauf des
Deutschherrnufers unverändert beibehalten. Die Straßenbeleuchtung der
Frankensteiner Straße und des Frankensteiner Platzes wird komplett erneuert. Im
Anschlussbereich der Walter-Kolb-Straße erfolgt eine teilweise Anpassung der
Beleuchtung an die veränderten Verkehrsverhältnisse. Grundsätzlich werden die Schieber, Schächte etc. an
das neue Straßenniveau angepasst. Darüber hinaus ergeben sich aus der
Baumaßnahme folgende Anpassungen an den Trassen: - Versetzen eines Schaltkastens mit Anpassung der
Leitungstrasse am Frankensteiner Platz (Branddirektion) - Verlegung einer Trasse im Anschlussbereich der
Walter-Kolb-Straße (Amt 16) -
Versetzen eines Schaltkastens mit Anpassung der Leitungstrasse am
Frankensteiner Platz (Deutsche Telekom) - Versetzen eines Schaltkastens mit Anpassung der
Leitungstrasse am Frankensteiner Platz (Unitymedia) - Versetzen eines Abspannmastes der Straßenbahn am
Frankensteiner Platz (VGF) Die Verkehrsanlage muss durchgängig markiert und
beschildert werden. D Kosten 1. Investitionsbedarf Der Investitionsbedarf der hier dargestellten
Maßnahme beträgt insgesamt 5.534.100
€ Die Finanzierung der Baumaßnahme
erfolgt aus dem Investitionsprogramm 2013 - 2016 wie folgt: Produktgruppe 16.3, Sachkonto 80785200, Projektdefinition 5.002449: 3.100.000 €
Produktgruppe
13.1, Sachkonto 80785200 Projektdefinition 5.001911: 1.700.000 €
Produktgruppe
13.1, Sachkonto 80785200 Projektdefinition 5.001239: 500.000
€ Damit stehen für die Gesamtmaßnahme insgesamt zur
Verfügung: 5.300.000 €.
Die Deckung der den Ansatz von 5,300
Mio. Euro übersteigenden Kosten in Höhe von 234.100 Euro erfolgt aus der
Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 - Programm "Schöneres
Frankfurt" - Sammelveranschlagung. 2. Investitionsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten
Bisher verausgabt
171.295,93 € im Jahr 2013
250.000,00 € im Jahr 2014
1.750.000,00 € im Jahr 2015 1.750.000,00
€ im Jahr 2016 1.612.804,07
€ Summe 5.534.100,00
€ 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1
Produktgruppe 16.03
Straßenbau:
18.500 m2 x 1,30 €
24.050,00 €
Beleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des
Vertrages über die Straßenbeleuchtung im
Ergebnishaushalt abgerechnet)
13.944,44 € 4.2.2
Produktgruppe 22.09 (Grün)
5,0% x 77.235 €
3.861,75 € 4.2.3
Produktgruppe 16.06 (Verkehrssignalanlagen) Unterhaltung: 3 Stck. 5.000€/Stck
15.000,00 € Betrieb: 3 Stck. 1.500€/Stck
4.500,00 € Instandsetzung: 5,0% von 537.891 €
26.894,55 € Summe
Sachkosten
88.250,74 € 4.3 Kapitalkosten
4.3.1 Kalkulatorische Verzinsung 4,25 % / 2 von 5.534.100 €
117.599,63
€ 4.3.2
Abschreibung
Straßenbau
BND*) 30 Jahre 1/30 von 3.693.903 €
123.130,10
€ Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 von 394.842 € 19.742,10 €
Amt 16, IKT
BND*) 50 Jahre 1/50 von 258.533 €
5.170,66 €
Grün- und
Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 von 77.235 € 5.149,00
€ Verkehrssignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 von
537.891 € 35.859,40 €
Summe Kapitalkosten
306.650,89 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Summe
Jahresfolgekosten
394.901,63 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Abschreibung wurden auf der Basis einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von
25 Jahren ermittelt. 1/25 von 1.270 T€
50.800,00 € 6. Leistungen Dritter: Es wurden Zuwendungen nach GVFG und FAG beim Land
beantragt. Die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten betragen 2.117 T€. Auf
dieser Basis wird mit Einnahmen in Höhe von 1.270 T€ gerechnet. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - entfällt - Kostenübersicht 1.
Baukosten € € € 1.1 Straßenbau 3.693.903 1.2 Trassenarbeiten 1.2.1 Verkehrssignalanlagen
537.891 1.2.2 Beleuchtung 394.842 1.2.3 Trassenanpassungen (NRM, SEF,
Telekommunikation) 258.533 1.3 Begrünung 77.235 Summe 1 Baukosten
(gerundet) 4.962.404
2. Baunebenkosten € € € Planung, Bauüberwachung, Gutachten
etc.
571.669 Summe 2 Baunebenkosten
571.669 GESAMTKOSTEN (gerundet)
5.534.100
Anlage _Lageplan_1 (ca. 1,4 MB) Anlage
_Lageplan_2 (ca. 2,1 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
15.12.2013, NR 757
Antrag vom
15.01.2014, NR 770
Antrag vom
07.01.2014, OF
772/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.04.2007, M 70
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2009, M 117
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 11.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP
13 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 237 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 757 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 770 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 21.01.2014, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 237 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 757 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 770 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des OBR 5
am 24.01.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 462 2014
1. a) Die
Vorlage M 237 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage NR 757 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OF 772/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FAG und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 237 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass - die Maßnahmen nur bei Vorliegen eines positiven
Zuwendungsbescheids umgesetzt werden; - Bodenverbesserungsmaßnahmen nur
dort durchgeführt werden, wo sich dies in einer Baugrunduntersuchung als
notwendig erweist; - für die Sitzbänke im Bereich des Frankensteiner
Platzes die "Frankfurter Bank" oder Hockerbänke in der Ausführung
wie am Friedrich-Stoltze-Platz gewählt werden; - die Neugestaltung der
Frankensteiner Straße zurückgestellt und weiter beraten wird.
2. Die Vorlage
NR 757 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 770 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichts), FDP (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (=
Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten
gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD
und Piraten gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FREIE
WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 237 = Ablehnung, NR 757 und NR 770 = Annahme)
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 35
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 237 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass - die Maßnahmen nur bei
Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheids umgesetzt werden; -
Bodenverbesserungsmaßnahmen nur dort durchgeführt werden, wo sich dies in
einer Baugrunduntersuchung als notwendig erweist; - für die Sitzbänke im
Bereich des Frankensteiner Platzes die "Frankfurter Bank" oder
Hockerbänke in der Ausführung wie am Friedrich-Stoltze-Platz gewählt
werden; - die Neugestaltung der Frankensteiner Straße zurückgestellt und
weiter beraten wird. 2. Die Vorlage NR 757 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 770 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichts), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie
Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten
gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.:
CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
28. Sitzung des OBR 5
am 21.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FAG
Beschlussausfertigung(en): § 4181, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 66 5