Vorplanung zur Grunderneuerung Deutschherrnufer zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke mit Neugestaltung des Straßenraumes und Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsführung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M
117 Betreff:
Vorplanung zur Grunderneuerung Deutschherrnufer zwischen Alte Brücke und
Flößerbrücke mit Neugestaltung des Straßenraumes und Herstellung einer
durchgängigen Radverkehrsführung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2001, § 1061 1. Der Vorplanung der Verkehrsanlagen für das
Deutschherrnufer zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke sowie für den
Frankensteiner Platz wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Realisierungskosten der
Maßnahme ca. 4,2 Mio. € betragen; b) die Mittel für die Maßnahmen am Frankensteiner
Platz in Höhe von 1,7 Mio. € in der Produktgruppe 13.1, Projektnummer
5.001911 Frankensteiner Platz / Schöneres Frankfurt zur Verfügung stehen;
c) die Kosten für die Maßnahmen am
Deutschherrnufer auf rd. 2,5 Mio. € geschätzt werden und d) Mittel in Höhe von 2,55 Mio.
€ für die die Maßnahmen am Deutschherrnufer erstmals im
Investitionsprogramm 2008-2011 bei der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition
5.002449 Grunderneuerung Deutschherrnufer mit Bau eines Zweirichtungsradweges
zw. Alter Brücke und Flößerbrücke veranschlagt sind. 3. Der Magistrat wird beauftragt: a) auf der Grundlage der
beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahmen
zuwendungsfähig im Sinne der FAG / GVFG-Förderung sind und ggf. frühzeitig
entsprechende Anträge zu stellen, c) zu prüfen, in welchem Umfang die Maßnahmen
anteilig aus Stellplatzablösemitteln finanzierbar ist und d) der Stadtverordnetenversammlung
für die Maßnahmen eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Rahmen der
Neugestaltung des Frankensteiner Platzes zwei Bäume gefällt werden. Direkt im
Platzbereich ist als Ersatz die Neupflanzung von 14 Bäumen vorgesehen.
Begründung: A - Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
(§ 1061/2001) ist unter anderem "eine Gesamtplanung für den Radverkehr auf
dem Hochkai zwischen Theodor-Stern-Kai und Deutschherrnufer vorzulegen". In
diesem Sinne erfolgte am Museumsufer im Rahmen der Grundsanierung der Straße
bereits die Neugestaltung des Straßenraumes mit Herstellung eines einseitigen
Zweirichtungsradweges zwischen der Untermainbrücke und der Alten Brücke.
Mit der hier vorgelegten Vorplanung wird der
Straßenraum des Deutschherrnufers zwischen der Alten Brücke und der
Flößerbrücke neu geordnet. In dieser Vorplanung werden folgende Punkte
zusammengeführt:
· Der anforderungsgerechte Anschluss der
Alten Brücke nach der anstehenden Brückensanierung. · Die
Fortsetzung des Zweirichtungsradweges bis zur Flößerbrücke
(§ 1061/2001). · Die Neugestaltung des Frankensteiner
Platzes im Rahmen des Investitionsprogrammes "Schöneres Frankfurt".
Abb. 1:
Übersichtskarte
B - Alternativen Im Sinne eines einheitlichen Gestaltungsprinzips für
das südliche Mainufer gibt es keine Alternativen zu der vorgelegten
Planung. C - Lösung Der Straßenraum des Deutschherrnufers wird insgesamt
grundhaft saniert, die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der
Barrierefreiheit werden im Rahmen der Baureifplanung berücksichtigt. Dabei wird
der Zweirichtungsradweg als Verlängerung des vorhandenen Abschnittes am
nördlichen Fahrbahnrand bis zur Flößerbrücke fortgesetzt. Auf Grund des
schützenswerten, den Straßenraum prägenden Baumbestandes am Deutschherrnufer
kann der Zweirichtungsradweg nicht in der vorhandenen Nebenanlage hergestellt
werden; die Fortsetzung des Zweirichtungsradweges erfolgt innerhalb der
vorhandenen Fahrbahn. Der heutige Bordverlauf bildet damit also die Hinterkante
des Zweirichtungsradweges. Die Fahrbahn des Deutschherrnufers zwischen der Alten
Brücke und dem Frankensteiner Platz weist im Bestand 4 Fahrstreifen auf.
Mit der Einrichtung des Zweirichtungsradweges entfällt im Streckenverlauf ein
Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr. Zur Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit im Kraftfahrzeugverkehr ist vorgesehen, in Fahrtrichtung
Westen einen Fahrstreifen und in Fahrtrichtung Osten zwei Fahrstreifen
anzuordnen. Die Bushaltestellen werden an ihren
heutigen Standorten barrierefrei hergestellt. Der Ein- und Ausstieg an der
nördlich im Deutschherrnufer vorhandenen Haltestelle in Fahrtrichtung Westen
erfolgt über den Radweg, der im Haltestellenbereich für einen barrierefreien
Zugang zum Bus ausgeführt wird. Die Warteflächen mit den erforderlichen
Einbauten (Masten, Wetterschutz etc.) sind außerhalb des Radweges vorhanden
bzw. anzuordnen. Deutschherrnufer westlich Frankensteiner Platz
Zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg
ist das Deutschherrnufer eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Westen. Im Bestand
sind hier im Streckenverlauf zwei Fahrstreifen vorhanden; in der
Knotenpunktzufahrt Frankensteiner Platz weitet sich die Fahrbahn auf
4 Fahrstreifen auf. Auch hier ist die Einrichtung des
Zweirichtungsradweges auf Grund des schützenswerten Baumbestandes nur zu Lasten
der Fahrbahn möglich. In der Knotenpunktzufahrt Frankensteiner Platz entfällt
ein Fahrstreifen. Im Streckenverlauf werden die erforderlichen Flächen durch
Beordnung des Parkens gewonnen. Das vorhandene einseitige Schrägparken wird
wieder zum einseitigen Längsparken umgewandelt. Am Frankensteiner Platz wird im Zuge der Einrichtung
des Zweirichtungsradweges die fehlende Furt am Brückenkopf der
Ignatz-Bubis-Brücke ergänzt. Die Führung des Kraftfahrzeugverkehrs mit der
Fahrstreifenaufteilung ergibt sich aus der erforderlichen Funktionalität im
Kraftfahrzeugverkehr. Die Fahrstreifenaufteilung ermöglicht es, die heutige
Verkehrsqualität trotz der Fahrstreifenreduzierung in der Ost-West-Achse zu
erhalten. Das wird erreicht, in dem das Linksabbiegen in Richtung
Dreieichstraße zukünftig auf zwei Fahrstreifen möglich ist. Deutschherrnufer östlich Frankensteiner Platz Die Umgestaltung des Frankensteiner Platzes ist ein
Projekt aus dem Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt". Der städtebauliche
Entwurf wurde in die Gesamtplanung integriert. Der Entwurf arbeitet die
Halbrund-Form des Frankensteiner Platzes gestalterisch heraus. Die Form soll
durch die Anordnung der Baumstandorte betont werden. Zur Herstellung der
geplanten Baumpflanzungen (14 neue Bäume im Halbrund) ist es erforderlich, zwei
der kleineren Bäume zu fällen. Die Fahrbahnflächen werden auf das erforderliche
Maß zurückgenommen, die Nebenanlagen neu beordnet (Anlage 2).
Frankensteiner Platz
Die Frankensteiner Straße wird im Platzbereich auf
Gehwegniveau angehoben und gestalterisch in die Platzfläche integriert. Die
Vorplanung der Frankensteiner Straße außerhalb des Platzes wurde von der
Stadtverordnetenversammlung bereits am 05.06.2007 beschlossen (§ 1988). In der Dreieichstraße sind derzeit keine
Radverkehrsanlagen vorhanden. Bei der Umgestaltung des Frankensteiner Platzes
wird die Einrichtung eines Schutzstreifens auf der Fahrbahn vorsorglich
berücksichtigt.
In der Seehofstraße berücksichtigt
die Vorplanung bereits ein Konzept zur Umgestaltung der Seehofstraße mit der
Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen auf das erforderliche Maß und der
Herstellung beidseitiger Radverkehrsanlagen. Übergangsweise wird in der
Seehofstraße an den Bestand angeschlossen. Die Walter-Kolb-Straße weist heute keine
Radverkehrsanlagen auf. Mit der vorgelegten Planung werden die
Radverkehrsanlagen, die mit der Sanierung auf der Alten Brücke entstehen
werden, in der Walter-Kolb-Straße weitergeführt. Es sind beidseitig
Radfahrstreifen vorgesehen, die bis zur Einmündung Dreikönigsstraße bzw.
Elisabethenstraße geführt werden. Die Fußgängerführung am westlichen Rand der
Walter-Kolb-Straße ist heute weder barrierefrei noch angenehm. Der Gehweg
verläuft hinter der Stützmauer der Fahrbahn und ist nur über eine Treppe an das
Sachsenhäuser Ufer angeschlossen. Im Zuge der vorgelegten Planung wird ein
zusätzlicher Gehweg vor der Stützmauer hergestellt. Der Bestandsanschluss
erfolgt südlich der vorhandenen Stützmauer in Höhe der Hausnummer 4. Die
Mitteltrennung der Fahrbahn wird - soweit für die Herstellung des Gehweges und
der Radfahrstreifen erforderlich - entfernt. Mit den neu geplanten
Radfahrstreifen ergibt sich - trotz Reduzierung der heutigen Fahrbahnbreite -
ein Eingriff in die Außenanlagen des Deutschordenshauses. Die grundsätzliche
Machbarkeit ist mit dem Landesamt für Denkmalschutz vorabgestimmt, die
baulichen Details werden dann in der Baureifplanung geklärt. Im Rahmen des Förderprogrammes Alt-Sachsenhausen wird
überdies derzeit die Möglichkeit geprüft, über die Grünfläche vor dem
Deutschordenshaus unter Beachtung des historischen Umfeldes einen attraktiven
fußläufigen Zugang in der Beziehung Alte Brücke - Alt Sachsenhausen (Große
Rittergasse) zu gestalten. Die Einmündung Große Rittergasse / Deutschherrnufer
wird - entsprechend der geringen Verkehrsbedeutung der Großen Rittergasse - als
Gehwegüberfahrt aufgepflastert. Im Rahmen des Förderprogrammes Alt-Sachsenhausen wird
derzeit eine Planung zur Umgestaltung der Großen Rittergasse erarbeitet.
D - Kosten Die Kosten für die Umsetzung der Vorplanung werden
auf ca. 4,2 Mio. € geschätzt. Sie setzen sich für die Teilabschnitte
wie folgt zusammen (gerundet): Deutschherrnufer, Teilabschnitt: Alte Brücke bis
Frankensteiner Platz (inkl. Anschlussbereich Walter-Kolb-Straße)
Straßenbau
1.760.000 € (brutto)
Lichtsignalanlage Alte Brücke (süd)
150.000 € (brutto) Deutschherrnufer, Teilabschnitt: Frankensteiner Platz
bis Flößerbrücke Straßenbau
600.000 €
(brutto) Lichtsignalanlage Flößerbrücke (süd)
10.000 € (brutto) Zwischensumme Deutschherrnufer
2.220.000 € (brutto) Frankensteiner Platz Straßenbau inkl.
Straßenbeleuchtung
1.525.000 €
(brutto) Lichtsignalanlage Frankensteiner Platz
175.000 € (brutto) Zwischensumme Frankensteiner Platz
1.700.000 € (brutto) Gesamtsumme
4.220.000 € (brutto) Anlage 1 (ca.
1,7 MB) Anlage 2 (ca.
600 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
05.06.2009, NR 1430
Antrag vom
30.06.2009, NR 1464
Antrag vom
15.06.2009, OF
831/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.12.2013, M 237
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 56 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
03.06.2009 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.06.2009, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 117 auf den Verkehrsausschuss
delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1430 auf den Verkehrsausschuss
delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
34. Sitzung des
OBR 5 am 26.06.2009, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 117 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1430 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OF 831/5 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (=
Annahme) zu 3. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (=
Annahme) 32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.06.2009, TO I, TOP
35 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 117 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1430 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 30.06.2009, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 1430 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 1464 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO I, TOP 38
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 1464 zugestimmt. 2. Der Vorlage
NR 1430 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1464 zugestimmt.
3. Der Vorlage
NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie
Wähler (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme unter Berücksichtigung
der Vorlage NR 1430)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) und FAG (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1430)
und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 117, NR 1430 und NR 1464 = Annahme) NPD (M 117 und NR
1430 = Annahme unter Berücksichtigung NR 1464, NR 1464 = Annahme)
ÖkoLinX-ARL (M 117 = Annahme, NR 1430 und NR 1464 = Ablehnung)
35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2009, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1464 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 1430 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1464 zugestimmt.
3. Der Vorlage
NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE., FAG, Freie
Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme
unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1430) zu 2. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP, Freie Wähler und REP (= Annahme ohne Zusatz)
sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, Freie Wähler, REP und NPD gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme unter Berücksichtigung
der Vorlage NR 1430) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 6369, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009 Aktenzeichen: 66 0