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Vorplanung zur Grunderneuerung Deutschherrnufer zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke mit Neugestaltung des Straßenraumes und Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsführung

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 117 Betreff: Vorplanung zur Grunderneuerung Deutschherrnufer zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke mit Neugestaltung des Straßenraumes und Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsführung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2001, § 1061 1. Der Vorplanung der Verkehrsanlagen für das Deutschherrnufer zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke sowie für den Frankensteiner Platz wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Realisierungskosten der Maßnahme ca. 4,2 Mio. € betragen; b) die Mittel für die Maßnahmen am Frankensteiner Platz in Höhe von 1,7 Mio. € in der Produktgruppe 13.1, Projektnummer 5.001911 Frankensteiner Platz / Schöneres Frankfurt zur Verfügung stehen; c) die Kosten für die Maßnahmen am Deutschherrnufer auf rd. 2,5 Mio. € geschätzt werden und d) Mittel in Höhe von 2,55 Mio. € für die die Maßnahmen am Deutschherrnufer erstmals im Investitionsprogramm 2008-2011 bei der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002449 Grunderneuerung Deutschherrnufer mit Bau eines Zweirichtungsradweges zw. Alter Brücke und Flößerbrücke veranschlagt sind. 3. Der Magistrat wird beauftragt: a) auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahmen zuwendungsfähig im Sinne der FAG / GVFG-Förderung sind und ggf. frühzeitig entsprechende Anträge zu stellen, c) zu prüfen, in welchem Umfang die Maßnahmen anteilig aus Stellplatzablösemitteln finanzierbar ist und d) der Stadtverordnetenversammlung für die Maßnahmen eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Rahmen der Neugestaltung des Frankensteiner Platzes zwei Bäume gefällt werden. Direkt im Platzbereich ist als Ersatz die Neupflanzung von 14 Bäumen vorgesehen. Begründung: A - Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 1061/2001) ist unter anderem "eine Gesamtplanung für den Radverkehr auf dem Hochkai zwischen Theodor-Stern-Kai und Deutschherrnufer vorzulegen". In diesem Sinne erfolgte am Museumsufer im Rahmen der Grundsanierung der Straße bereits die Neugestaltung des Straßenraumes mit Herstellung eines einseitigen Zweirichtungsradweges zwischen der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Mit der hier vorgelegten Vorplanung wird der Straßenraum des Deutschherrnufers zwischen der Alten Brücke und der Flößerbrücke neu geordnet. In dieser Vorplanung werden folgende Punkte zusammengeführt: · Der anforderungsgerechte Anschluss der Alten Brücke nach der anstehenden Brückensanierung. · Die Fortsetzung des Zweirichtungsradweges bis zur Flößerbrücke (§ 1061/2001). · Die Neugestaltung des Frankensteiner Platzes im Rahmen des Investitionsprogrammes "Schöneres Frankfurt". Abb. 1: Übersichtskarte B - Alternativen Im Sinne eines einheitlichen Gestaltungsprinzips für das südliche Mainufer gibt es keine Alternativen zu der vorgelegten Planung. C - Lösung Der Straßenraum des Deutschherrnufers wird insgesamt grundhaft saniert, die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden im Rahmen der Baureifplanung berücksichtigt. Dabei wird der Zweirichtungsradweg als Verlängerung des vorhandenen Abschnittes am nördlichen Fahrbahnrand bis zur Flößerbrücke fortgesetzt. Auf Grund des schützenswerten, den Straßenraum prägenden Baumbestandes am Deutschherrnufer kann der Zweirichtungsradweg nicht in der vorhandenen Nebenanlage hergestellt werden; die Fortsetzung des Zweirichtungsradweges erfolgt innerhalb der vorhandenen Fahrbahn. Der heutige Bordverlauf bildet damit also die Hinterkante des Zweirichtungsradweges. Die Fahrbahn des Deutschherrnufers zwischen der Alten Brücke und dem Frankensteiner Platz weist im Bestand 4 Fahrstreifen auf. Mit der Einrichtung des Zweirichtungsradweges entfällt im Streckenverlauf ein Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit im Kraftfahrzeugverkehr ist vorgesehen, in Fahrtrichtung Westen einen Fahrstreifen und in Fahrtrichtung Osten zwei Fahrstreifen anzuordnen. Die Bushaltestellen werden an ihren heutigen Standorten barrierefrei hergestellt. Der Ein- und Ausstieg an der nördlich im Deutschherrnufer vorhandenen Haltestelle in Fahrtrichtung Westen erfolgt über den Radweg, der im Haltestellenbereich für einen barrierefreien Zugang zum Bus ausgeführt wird. Die Warteflächen mit den erforderlichen Einbauten (Masten, Wetterschutz etc.) sind außerhalb des Radweges vorhanden bzw. anzuordnen. Deutschherrnufer westlich Frankensteiner Platz Zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg ist das Deutschherrnufer eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Westen. Im Bestand sind hier im Streckenverlauf zwei Fahrstreifen vorhanden; in der Knotenpunktzufahrt Frankensteiner Platz weitet sich die Fahrbahn auf 4 Fahrstreifen auf. Auch hier ist die Einrichtung des Zweirichtungsradweges auf Grund des schützenswerten Baumbestandes nur zu Lasten der Fahrbahn möglich. In der Knotenpunktzufahrt Frankensteiner Platz entfällt ein Fahrstreifen. Im Streckenverlauf werden die erforderlichen Flächen durch Beordnung des Parkens gewonnen. Das vorhandene einseitige Schrägparken wird wieder zum einseitigen Längsparken umgewandelt. Am Frankensteiner Platz wird im Zuge der Einrichtung des Zweirichtungsradweges die fehlende Furt am Brückenkopf der Ignatz-Bubis-Brücke ergänzt. Die Führung des Kraftfahrzeugverkehrs mit der Fahrstreifenaufteilung ergibt sich aus der erforderlichen Funktionalität im Kraftfahrzeugverkehr. Die Fahrstreifenaufteilung ermöglicht es, die heutige Verkehrsqualität trotz der Fahrstreifenreduzierung in der Ost-West-Achse zu erhalten. Das wird erreicht, in dem das Linksabbiegen in Richtung Dreieichstraße zukünftig auf zwei Fahrstreifen möglich ist. Deutschherrnufer östlich Frankensteiner Platz Die Umgestaltung des Frankensteiner Platzes ist ein Projekt aus dem Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt". Der städtebauliche Entwurf wurde in die Gesamtplanung integriert. Der Entwurf arbeitet die Halbrund-Form des Frankensteiner Platzes gestalterisch heraus. Die Form soll durch die Anordnung der Baumstandorte betont werden. Zur Herstellung der geplanten Baumpflanzungen (14 neue Bäume im Halbrund) ist es erforderlich, zwei der kleineren Bäume zu fällen. Die Fahrbahnflächen werden auf das erforderliche Maß zurückgenommen, die Nebenanlagen neu beordnet (Anlage 2). Frankensteiner Platz Die Frankensteiner Straße wird im Platzbereich auf Gehwegniveau angehoben und gestalterisch in die Platzfläche integriert. Die Vorplanung der Frankensteiner Straße außerhalb des Platzes wurde von der Stadtverordnetenversammlung bereits am 05.06.2007 beschlossen (§ 1988). In der Dreieichstraße sind derzeit keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Bei der Umgestaltung des Frankensteiner Platzes wird die Einrichtung eines Schutzstreifens auf der Fahrbahn vorsorglich berücksichtigt. In der Seehofstraße berücksichtigt die Vorplanung bereits ein Konzept zur Umgestaltung der Seehofstraße mit der Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen auf das erforderliche Maß und der Herstellung beidseitiger Radverkehrsanlagen. Übergangsweise wird in der Seehofstraße an den Bestand angeschlossen. Die Walter-Kolb-Straße weist heute keine Radverkehrsanlagen auf. Mit der vorgelegten Planung werden die Radverkehrsanlagen, die mit der Sanierung auf der Alten Brücke entstehen werden, in der Walter-Kolb-Straße weitergeführt. Es sind beidseitig Radfahrstreifen vorgesehen, die bis zur Einmündung Dreikönigsstraße bzw. Elisabethenstraße geführt werden. Die Fußgängerführung am westlichen Rand der Walter-Kolb-Straße ist heute weder barrierefrei noch angenehm. Der Gehweg verläuft hinter der Stützmauer der Fahrbahn und ist nur über eine Treppe an das Sachsenhäuser Ufer angeschlossen. Im Zuge der vorgelegten Planung wird ein zusätzlicher Gehweg vor der Stützmauer hergestellt. Der Bestandsanschluss erfolgt südlich der vorhandenen Stützmauer in Höhe der Hausnummer 4. Die Mitteltrennung der Fahrbahn wird - soweit für die Herstellung des Gehweges und der Radfahrstreifen erforderlich - entfernt. Mit den neu geplanten Radfahrstreifen ergibt sich - trotz Reduzierung der heutigen Fahrbahnbreite - ein Eingriff in die Außenanlagen des Deutschordenshauses. Die grundsätzliche Machbarkeit ist mit dem Landesamt für Denkmalschutz vorabgestimmt, die baulichen Details werden dann in der Baureifplanung geklärt. Im Rahmen des Förderprogrammes Alt-Sachsenhausen wird überdies derzeit die Möglichkeit geprüft, über die Grünfläche vor dem Deutschordenshaus unter Beachtung des historischen Umfeldes einen attraktiven fußläufigen Zugang in der Beziehung Alte Brücke - Alt Sachsenhausen (Große Rittergasse) zu gestalten. Die Einmündung Große Rittergasse / Deutschherrnufer wird - entsprechend der geringen Verkehrsbedeutung der Großen Rittergasse - als Gehwegüberfahrt aufgepflastert. Im Rahmen des Förderprogrammes Alt-Sachsenhausen wird derzeit eine Planung zur Umgestaltung der Großen Rittergasse erarbeitet. D - Kosten Die Kosten für die Umsetzung der Vorplanung werden auf ca. 4,2 Mio. € geschätzt. Sie setzen sich für die Teilabschnitte wie folgt zusammen (gerundet): Deutschherrnufer, Teilabschnitt: Alte Brücke bis Frankensteiner Platz (inkl. Anschlussbereich Walter-Kolb-Straße) Straßenbau 1.760.000 € (brutto) Lichtsignalanlage Alte Brücke (süd) 150.000 € (brutto) Deutschherrnufer, Teilabschnitt: Frankensteiner Platz bis Flößerbrücke Straßenbau 600.000 € (brutto) Lichtsignalanlage Flößerbrücke (süd) 10.000 € (brutto) Zwischensumme Deutschherrnufer 2.220.000 € (brutto) Frankensteiner Platz Straßenbau inkl. Straßenbeleuchtung 1.525.000 € (brutto) Lichtsignalanlage Frankensteiner Platz 175.000 € (brutto) Zwischensumme Frankensteiner Platz 1.700.000 € (brutto) Gesamtsumme 4.220.000 € (brutto) Anlage 1 (ca. 1,7 MB) Anlage 2 (ca. 600 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.06.2009, NR 1430 Antrag vom 30.06.2009, NR 1464 Antrag vom 15.06.2009, OF 831/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 237 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 56 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 03.06.2009 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.06.2009, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 117 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1430 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2009, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 117 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1430 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 831/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.06.2009, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1430 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.06.2009, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1430 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1464 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1464 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1430 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1464 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1430) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1430) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 117, NR 1430 und NR 1464 = Annahme) NPD (M 117 und NR 1430 = Annahme unter Berücksichtigung NR 1464, NR 1464 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 117 = Annahme, NR 1430 und NR 1464 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2009, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1464 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1430 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1464 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1430) zu 2. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP, Freie Wähler und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, Freie Wähler, REP und NPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1430) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6369, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009 Aktenzeichen: 66 0

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