Erhaltungssatzung Nr. 49 - Frankfurt am Main - Westend III hier: Einstellung des Erhaltungssatzungsverfahrens
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2018, M 186 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 49 -
Frankfurt am Main - Westend III hier: Einstellung des
Erhaltungssatzungsverfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2015, § 5645 Ziff. 1 (M
223) Das Erhaltungssatzungsverfahren Nr.
49 - Frankfurt am Main - Westend III - ist einzustellen. Begründung: Für das Gebiet "Westend III" in Frankfurt am Main hat
die Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015 einen Aufstellungsbeschluss für
eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB gefasst. Die Abgrenzung erfolgte auf einer
ersten Einschätzung, dass in diesem Bereich ein Erhalt der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung eventuell gefährdet sein könnte. In einem weiteren Schritt
wurden Datenbestände eines kleinräumigen Monitorings hinzugezogen. Im Zuge der
Aufstellung der Satzung wurden dann für das Gebiet vertiefende städtebauliche
und sozialräumliche Untersuchungen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt,
dass für das Gebiet "Westend III" die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass
einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB derzeit
nicht gegeben sind. Das im
Aufstellungsbeschluss festgelegte Gebiet umfasst den östlichen Teilraum des
Stadtbezirks 110 sowie den südöstlichen Teilraum des Stadtbezirks 191. Das
durch die Eschersheimer Landstraße, die Bremer Straße bzw. den Reuterweg und
die Bockenheimer Anlage stadträumlich abgegrenzte Gebiet ist
wohnungsstrukturell weitgehend homogen und stellt einen einheitlichen
Sozialraum dar. Der Gesamtwohnungsbestand des 0,37 km2 großen Gebiets umfasst
rund 3.500 Wohneinheiten mit ca. 5.700 Einwohnern. Informations- und Datengrundlage zur Bewertung der
Anwendungsvoraussetzungen einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2
BauGB für das Gebiet sind die Ergebnisse der "Pilotstudie zu den Anforderungen
an ein kleinräumiges Monitoring in Frankfurt am Main" (2016) für die
Stadtbezirke 110 und 191 und eine baulich-städtebauliche Bewertung des Gebiets
vom Mai 2016. Aufwertungspotenziale und
Aufwertungsdruck im Wohnungsbestand des Gebiets Der Wohnungsbestand in dem Gebiet "Westend III"
weist, im gesamtstädtischen Vergleich, nur ein geringes Aufwertungspotenzial
auf. Die in der Pilotstudie durchgeführte Analyse verschiedener
Aufwertungsindikatoren weist mit Clusterwerten von -0,1 bzw. -0,2 Ausprägungen
unterhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts (Clusterwert 0) auf. Der Wohnungsbestand befindet sich überwiegend in
einem guten bis sehr guten Unterhaltungszustand. Eine Vielzahl ausgebauter
Dachgeschosse und Mansarden sowie Fahrstuhl und Balkonanbauten zeigen, dass in
den letzten Jahren erhebliche bauliche Investitionen auch in die Qualifizierung
der Bestände erfolgt sind. Im Rahmen der Vor-Ort-Aufnahme konnten nur sehr
wenige Gebäude in dem Gebiet mit Instandhaltungsrückstau ermittelt werden. Die
Angebotsmieten von über 15 €/m2 (Median, Stand 2013) sind ein
Indikator für die besondere Attraktivität des Wohnungsbestands und bieten nur
noch wenig Spielraum für weitere rentierliche Modernisierungsaktivitäten. Mit
einer Steigerung der Angebotsmieten um mehr als ein Drittel zwischen 2006 und
2013 sind Erhöhungsspielräume bereits weitgehend ausgeschöpft. Über 35 %
des Mietwohnungsbestandes wurde bereits umgewandelt. Die Kaufpreise für
Wohneigentum in dem Gebiet sind zwischen 2007 und 2013 um ca. 75 %
gestiegen. In dem Zeitraum hat ca. 15 % des Eigentumswohnungsbestandes den
Eigentümer gewechselt. Der Anteil an Kleinwohnungen (1- bis 2-Zimmer) beträgt
in dem Gebiet 20 % (2013), sodass nur noch geringe Aufwertungspotenziale
aus Wohnungszusammenlegungen zu erwarten sind. "Westend III" stellt sich auf Grundlage der
vorstehenden Befunde und den wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen insgesamt
zwar als ein Gebiet dar, in dem wegen der starken Nachfrage auf dem lokalen
Immobilienmarkt immer noch ein Aufwertungsdruck (Clusterwerte der Pilotstudie
4,3 bzw. 3,0) besteht, in dem jedoch in den letzten Jahren die
Aufwertungspotenziale im Mietwohnungsbestand weitgehend ausgeschöpft
wurden. Verdrängungsgefahr Die Verdrängungsgefahr der Wohnbevölkerung durch
bauliche Aufwertungsprozesse in dem Gebiet "Westend III" wurde in der
Indikatorenanalyse der Pilotstudie mit Clusterwerten von -5,6 bzw. -7,4 als
sehr gering bewertet. Anhand der Entwicklungsdaten der Indikatorenanalyse
können in dem Gebiet sozialstrukturelle Veränderungen nachgewiesen werden, die
durch die bauliche Aufwertung und die Umwandlung von Mietwohnungen in den
letzten Jahren bewirkt wurden. Entwicklungstendenz der sozialen Segregation ist
insbesondere der Austausch wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Haushalte
gegen Einwohner mit höheren Einkommen. Der Anteil an der Erwerbsbevölkerung hat
zu- und der Anteil der Empfänger staatlicher Transferleistungen abgenommen. Bei
einem hohen Wanderungsvolumen hat sich die Bevölkerung etwas verjüngt, die
durchschnittliche Wohndauer ist deutlich zurückgegangen. Im Ergebnis weist die
Bevölkerung des Gebiets im Vergleich zur Gesamtstadt im Durchschnitt einen
hohen sozialen Status auf: - sie verfügt mit ca. 5.100 € (2013 Median)
über ein sehr hohes Bruttoarbeitsentgelt der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Gesamtstadt 3.600 €), der Einkommenszuwachs betrug seit
2007 ca. 19 %, - der Anteil Geringverdiener (Haushaltseinkommen
unter 1.100 €) liegt bei 10 % (Gesamtstadt 13 %) und ist seit
2007 um 9 %-Punkte zurückgegangen, - der Anteil an Kindern unter 15 Jahren, die
Existenzsicherungsleistungen beziehen (Kinderarmut), an den Kindern unter 15
Jahren insgesamt liegt bei 3 % (Gesamtstadt 20 %), - der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner mit
nicht-deutscher Staatsangehörigkeit liegt bei 23 % (Gesamtstadt
28 %). Zusammenfassende Bewertung der
erhaltungsrechtlichen Anwendungsvoraussetzungen Zwingende Voraussetzung zur Anwendung des
Erhaltungsrechts ist der Nachweis eines Aufwertungspotenzials im
Wohnungsbestand, durch dessen Nutzung die Verdrängung relevanter Anteile der
Gebietsbevölkerung zu befürchten ist und hierdurch städtebauliche Nachteile
erwartet werden müssen. Nach den vorstehenden Befunden ist der Wohnungsbestand
im Gebiet "Westend III" durch Umwandlung und bauliche Investitionen der
vergangenen Jahre bereits in einem so erheblichen Maß aufgewertet, dass die
diesbezüglichen Potenziale weitestgehend ausgeschöpft sind. Städtebauliche
Nachteile im Sinne von notwendigen Investitionen in die Anpassung von
Infrastruktureinrichtungen, der erforderlichen Bereitstellung von
Ersatzwohnraum für exmittierte Bevölkerungsteile oder der Verstärkung von
Segregationsprozessen in anderen Gebieten der Stadt mit nachfolgenden
Investitionszwängen im sozialen Bereich sind aufgrund des geringen Umfangs des
noch vorhandenen Aufwertungspotenzials nicht zu erwarten. Die
sozialstrukturellen Daten der Wohnbevölkerung zeigen im Übrigen ein hohes Maß
an Übereinstimmung zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und
Mietzahlungsbereitschaft eines großen Teils der Bewohnerschaft mit den
wohnungswirtschaftlichen Anforderungen. Städtebaulich relevante Auswirkungen
aufgrund der Verdrängung einer geringen Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern
sind nicht zu erwarten und können nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der vorstehenden Ergebnisse der vertiefenden
Untersuchungen sind die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer
Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet
"Westend III" derzeit nicht gegeben. Das Erhaltungssatzungsverfahren ist daher
einzustellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.12.2014, M 223
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird bis zur Vorstellung des
Themas im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
14 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP
60 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO II, TOP 3
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen
LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
12. Sitzung des OBR 2
am 04.07.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird abgelehnt.
Abstimmung:
GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und BFF gegen 1 SPD und 1 FDP
(= Annahme); CDU und 1 SPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 3764, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 60 10