Verkauf des Grundstückes Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 38, Brand 12
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 222
Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 38, Brand 12 I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Ralf Noack, Alt-Höchst 4, 65929 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 38, Brand 12 hält 101 m2 Kaufpreis: 39.000,00 € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sicher oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Nachzahlungsverpflichtung: Bei einer höheren Ausnutzung oder bei einer planungsrechtlichen Aufwertung wird ein höherer Kaufpreis auf Grundlage des entsprechend der erreichten WGFZ nach den Umrechnungstabellen des Gutachterausschusses ermittelten Verkehrswertes fällig. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen II. Es dient zur Kenntnis, dass der verhandelte Kaufpreis auf der kommunalen Wertermittlung des Stadtvermessungsamts Nr. 47 / 2014 vom 21.08.2014 basiert. Der Bodenrichtwert des Grundstücks beträgt laut dieser Wertermittlung 210 € pro qm. Begründung: Das Kaufgrundstück ist mit einer einfachen, denkmalgeschützten Scheune in Fachwerkbauweise bebaut, die ausschließlich als einfaches Lagergebäude nutzbar ist. Nachdem ein Pachtvertrag vor einigen Monaten beendet wurde, steht das Gebäude leer. Der Käufer ist Eigentümer des ebenfalls mit einer Scheune bebauten benachbarten Flurstücks Nr. 37. Beide Scheunen bilden ein denkmalgeschütztes Ensemble. Der Kaufpreis basiert auf der kommunalen Wertermittlung Nr. 47/2014 vom 21.08.2014. In dieser wurde wegen der zentralen Lage des Objektes erfolgt ein Pauschalzuschlag von 25 % auf den Bodenrichtwert angesetzt. Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes erfolgt ein Abschlag von 5 %. Es wurde auf dieser Grundlage ein Bodenwert von 250,00 €/m2 ermittelt. Anlage _Plaene (ca. 579 KB)