Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2019, M 221 Betreff: Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring hier:
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
I. Das städtebauliche Entwicklungskonzept
"Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring" stellt gemäß
§ 171 e Abs. 4
BauGB die Ziele und Maßnahmen im Soziale Stadt Gebiet BGR dar. Es zeigt die
Eigenschaften, Potentiale und Probleme des Ist-Zustands im Ben-Gurion-Ring auf
und beschreibt, mit welchen Projekten und Maßnahmen eine Verbesserung der Wohn-
und Wohnumfeldqualität erfolgen kann im Einklang mit dem Aufbau selbsttragender
und sozial stabiler Bewohnerstrukturen.
Dem Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel zur weiterführenden
Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement und Stadtteilimage in Höhe
von 1.850 T€ stehen unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition
5.007265 Programm "Soziale Stadt": Ben-Gurion-Ring, zur Verfügung und werden
bewilligt und freigegeben. III.
Es dient zur Kenntnis, dass a) das ISEK 16 Einzelmaßnahmen enthält, für
deren Umsetzung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 21.000 T€ geschätzt wird;
davon entfallen ca. 85% auf den investiven Bereich und ca. 15% auf den
Ergebnishaushalt. Die erwartenden Einnahmen in Höhe von 12.600 T€ aus
Fördermitteln sind entsprechend zuzuordnen. b) in
der Produktgruppe 13.01, auf dem Projekt 5.007265 Programm "Soziale Stadt":
Ben-Gurion-Ring Ausgabeansätze in Höhe von 18.380 T€ und Einnahmeansätze
aus Fördermitteln in Höhe von 5.070 T€ geplant wurden. Die evtl. darüber
hinaus notwendigen Mittel werden in zukünftigen Haushaltsplanungen angemeldet.
c) bisher 401 T€ (393 T€ konsumtiv und 8 T€
investiv) verausgabt und 229 T€ an Fördermitteln vereinnahmt wurden.
d) die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt am Main -
Ben Gurion-Ring" im Oktober 2015 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale
Stadt" aufgenommen wurde. e) mit den verwaltungsinternen Planungsvorarbeiten und der
Ausschreibung mit Blick auf das Ende des Förderzeitraums schon parallel zur
Antragstellung begonnen wurde. f)
für das Projekt "Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring" erstmalig eine
Zuschussförderung in Höhe von 650 T€ im Rahmen eines Modellprojektes
"Aufwertung eines Innenhofes" gewährt worden ist. g) auf eine separate städt. Richtlinie
verzichtet wird, da alle Zuwendungen aus dem Förderprogramm an private Dritte
der geltenden Landesrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE)
entsprechen (s. Anlage).
IV. Der Magistrat wird beauftragt,
a) auf Grundlage dieses Beschlusses für die
jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und
den Stadtverordneten die Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung
vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind den Stadtverordneten
entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. b) innerhalb des Förderzeitraums (bis 2027)
alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen. Begründung: A. Zielsetzung Der Ben-Gurion-Ring wurde 2015 in
das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme in das Programm
eröffnet die Möglichkeit, Defizite in der Siedlung durch gezielte und
aufeinander abgestimmte Maßnahmen abzubauen und so einen positiven Wandel für
das Gebiet zu erreichen. Das Programm läuft 10 Jahre und endet nach Ablauf
einer Nachwirkfrist 2027. Das Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept (ISEK) soll für alle Beteiligten nachvollziehbar
darstellen, wie die Projektvorschläge mit Beteiligung der Bewohnerschaft
entwickelt wurden und wie diese im Rahmen des Programms umgesetzt werden
können. Das ISEK verfolgt das Ziel, die Siedlung Ben-Gurion-Ring im Sinne einer
ganzheitlichen sowie nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung unter Akzeptanz
und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Akteure und Initiativen
vor Ort zu verbessern und zu stabilisieren. Zudem hat es den Anspruch, ziel-
und handlungsorientiert, ganzheitlich, offen und prozesshaft zu sein. Die
Bewohnerschaft, die verschiedenen Ämter und Fachbereiche sowie die Akteure der
unterschiedlichen Handlungsfelder sollen an der Erarbeitung des ISEK beteiligt
werden. Das ISEK stellt die gemeinsam erarbeitete Analyse der Ausgangslage, der
Bedarfe, Problemlagen und Potenziale im Fördergebiet dar. Auf dieser Basis
wurden Projektideen und Maßnahmen entwickelt, die den zehn folgend genannten
Handlungsfeldern zugeordnet sind: 1. Städtebauliche
Stabilisierung und Entwicklung 2. Aktivierung und
Beteiligung 3. Stadtteilimage und Öffentlichkeitsarbeit 4. Wohnen
und Wohnumfeld 5. Soziale Infrastruktur, Bildung und
nachbarschaftliches Zusammenleben 6. Umwelt und Verkehr
7.
Lokale Ökonomie und Beschäftigung 8. Gesundheit und
Umweltgerechtigkeit 9. Kultur, Freizeit und Sport 10.
Kriminalprävention und Sicherheit Auf der Grundlage des ISEKs können
dann Fördermittel für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen bis zum Ende
des formellen Förderzeitraums der Sozialen Stadt 2025 beim Land Hessen
beantragt werden. Bei Bedarf kann das ISEK im weiteren Verlauf des
Erneuerungsverfahrens fortgeschrieben werden Das ISEK soll darüber hinaus auch
nach 2027 als Wegweiser für die zukünftige Entwicklung und Verbesserung des
Ben-Gurion-Rings dienen. B.
Alternativen -
Keine - C. Lösung In dem Jahr 2017 wurde das Büro
urbanista mit der Durchführung eines innovativen Mit-Mach-Prozess` beauftragt,
an dem viele Bewohnerinnen und Bewohner teilgenommen haben (siehe Kapitel 4).
Bei aufeinander aufbauenden Veranstaltungen, Werkstätten und Freiluft-Aktionen,
in Gesprächen sowie Online bestand für alle Bewohner der Siedlung die
Möglichkeit, die Entwicklungsziele für die soziale Stadterneuerung mit zu
erarbeiten. Die Inhalte des ISEKs sind somit maßgeblich durch die Beiträge der
Bewohnerschaft entstanden. Die über 80 Vorschläge der Bewohnerschaft für die
Verbesserung der Siedlung werden in dem Kapitel 7. Handlungsfelder und
Projektideen vorgestellt. Für das Handlungsfeld
"Städtebauliche Stabilisierung und Entwicklung" erarbeitete das beauftragte
Büro Planquadrat einen Rahmenplan mit dem Ziel, die städtebaulichen
Möglichkeiten für eine ergänzende Wohnbebauung zu eruieren und zu prüfen. Der
Rahmenplan wurde im Quartier im Zuge des ISEK-Prozesses öffentlich vorgestellt
und diskutiert.
Alle
Projektideen aus der Bewohnerschaft wurden bei der weiteren Ausarbeitung des
ISEK berücksichtigt und in insgesamt 16 Gesamtmaßnahmen gebündelt, die wiederum
den 10 geforderten Handlungsfelder zugeordnet sind. Zur räumlichen Einordnung
sind diese im Projekt- und Maßnahmenplan (Kapitel 8) abgebildet. Der zum Zeitpunkt
der Aufnahme in das Förderprogramm "Soziale Stadt" 2015 festgelegte
Geltungsbereich wurde im Rahmen der Erarbeitung des ISEK erweitert. Dieser
aktuelle Geltungsbereich wurde am 06.08.2019 (M 00113) durch den Magistrat der
Stadt Frankfurt am Main förmlich bestätigt. Alle im ISEK benannten Projekte und
Maßnahmen befinden sich in dem aktuellen Geltungsbereich und können daher gem.
der geltenden Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen
Stadtentwicklung RiLiSE aus dem Programm "Soziale Stadt" gefördert werden.
Der Entwurf zum ISEK wurde im Zusammenwirken mit den Bewohnerinnen und
Bewohnern, dem Beirat "Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring" sowie mit den relevanten
städtischen Fachämtern erarbeitet. D. Kosten Im Rahmen der
Antragstellung für die Programmaufnahme wurden Gesamtkosten für den
zehn-jährigen Förderzeitraum bzw. den 12-jährigen Durchführungszeitraum in Höhe
von ca. 17 Mio. € dargestellt.
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes ISEK wurde eine aktuelle Kosten- und
Finanzierungsübersicht zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und Projekten erstellt,
die den finanziellen Umfang der Gesamtmaßnahme bis 2027 auf Basis von
Kostenschätzungen neu ermittelt. Die hier genannten 16 Gesamtmaßnahmen
projektieren über die bisherige Haushaltsplanung 2020 - 2023 hinaus
Gesamtkosten von ca. 21 Mio. €.
Bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% sind hierin
voraussichtlich je ein Anteil von
Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca.
12.600 T€ enthalten. Der
Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2015 bis 2025 (zehn Förderjahre)
festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2016 bis
voraussichtlich Ende 2027.
Die Tabelle Kostenschätzung und Zeitplanung (Kapitel 8.2)
stellt sowohl eine zeitliche Abfolge als auch eine Kostenschätzung für die
geplanten Maßnahmen dar. Die Gesamtlaufzeit ist in zwei Fünf-Jahres-Abschnitten
unterteilt, die Maßnahmen sind priorisiert. Die Kostenschätzungen erfolgen auf
Grundlage von Erfahrungswerten und orientieren sich an Preisen aus dem Jahr
2018. Alle Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig und entsprechen der
Richtlinie des Landes Hessen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE).
Folgende Maßnahmen
sind innerhalb der 10 Handlungsfelder geplant: 1. Neugestaltung der 9
Quartierseingänge ca. 3.370 T€
2. Quartiersmanagement ca.
1.050 T€ 3. Gemeinschaftsgärten ca. 250 T€
4. Arbeit am
Stadtteilimage ca. 750
T€ 5. Freiflächengestaltung ca.
1.450 T€ 6. Aufwertung städtischer Grünflächen
ca. 3.150 T€
7.
Innenhofgestaltung mit Spielorten ca.
2.300 T€ 8. Spielplätze ca. 3.550 T€
9. Neuorganisation der Müllsammelplätze
ca.
1.050 T€ 10. Barrierefreiheit in Seniorenwohnanlagen
ca. 450 T€
11. Fassadensanierungen ca.
1.000 T€ 12. Verbesserung der Verkehrssituation &
Nahmobilität ca. 550
T€ 13. Quartierscafé ca. 850 T€
14. Reparatur- und Techniktreff ca. 50
T€ 15. Voraussichtliche Einbindung der neuen "IGS
Frankfurter Norden"
ins Quartier ca. 500 T€
16. Gestaltung Freiflächen Jugendhaus
ca. 750 T€
Gesamt ca. 21.000 T€
Die beabsichtigten Maßnahmenfelder
"Aufwertung städtischer Grünflächen", "Spielplätze", Verbesserung der
Verkehrssituation & Nahmobilität, "Einbindung der neuen IGS Frankfurter
Norden ins Quartier" sowie "Gestaltung der Freiflächen Jugendhaus" sollen mit
den geplanten Investitionen bereits vorhandene städtische Grün- und Freiflächen
als auch soziale Infrastrukturen aufwerten und gestalten. Bei den
Maßnahmenbereichen "Neugestaltung der 9 Quartierseingänge",
"Freiflächengestaltung", Innenhofgestaltung mit Spielorten" sowie
"Barrierefreiheit in Seniorenwohnanlagen handelt es sich um mögliche Maßnahmen
auf Flächen privater Eigentümer. Hier können gemäß den Förderrichtlinien des
Landes Hessen, RiLiSE, Fördermittel bewilligt werden mit der Maßgabe erhöhter
Anforderungen an einen Mehrzieleffekt für die Öffentlichkeit sowie einer
deutlichen Eigenbeteiligung des Eigentümers. Für das Projekt "Soziale Stadt
Ben-Gurion-Ring" ist erstmalig eine Zuschussförderung im Rahmen eines
Modellprojektes "Aufwertung eines Innenhofes" gewährt worden. Anlage Richtlinien_des_Landes_Hessen (ca. 1,7 MB) Anlage Staedtebauliches_Entwicklungskonzept (ca. 13,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 30.09.2022, M 163
Bericht des
Magistrats vom 18.12.2023, B 465
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 15
Versandpaket: 02.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
10 am 14.01.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 221 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 221 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 221 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
36. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.01.2020, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 221 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO II, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 221 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 42
Beschluss: Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5205, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 51