Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme nach § 171e BauGB hier: Rahmenkonzept für die Erneuerung des Grünzugs Ben-Gurion-Ring
Beschlussvorschlag
I. Dem Rahmenkonzept für die grundhafte Erneuerung des Grünzugs Ben-Gurion-Ring wird zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die weiterführenden Planungen der Einzelmaßnahmen in allen elf Teilräumen auf Grundlage des Rahmenkonzepts, gegebenenfalls auch zusammengefasst in Paketen, in Höhe von 1.000 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Mittel für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Ben-Gurion-Ring im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.007265 zur Verfügung stehen. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a. für die Umsetzung der im Rahmenkonzept festgelegten Einzelmaßnahmen (Einzelprojekte) aus heutiger Sicht von einem Kostenbedarf von rund 5.700 T€ auszugehen ist. b. die grundhafte Erneuerung des Grünzugs nach dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" gemäß den Richtlinien des Landes Hessen RiLiSE förderfähig ist. Es wird von einer Förderung in Höhe von 66,66% ausgegangen. c. der Grünzug im Gebiet der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme Ben-Gurion-Ring liegt, die nach den städtebaurechtlichen Vorschriften des BauGB §171e durchgeführt wird. (STVV §4649 v. 26.09.2019) d. die grundhafte Erneuerung des Grünzugs sich aus mehreren Maßnahmen aus dem von der Stadt Frankfurt am Main festgelegten Maßnahmenplan im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für das Gebiet zusammensetzt. (STVV §5205 vom 30.01.2020 gem. §171e Abs. 4 BauGB) e. die Bürger*innen und Beteiligten öffentlich laufend in den städtebaulichen Erneuerungsprozess einbezogen sind und zur Mitwirkung angeregt werden. V. Der Magistrat wird beauftragt, a. auf Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und den Stadtverordneten die Beschlussvorlagen zu Bau und Finanzierung vorzulegen. b. innerhalb des Förderzeitraums alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main hat die Chance, für die grundhafte Erneuerung des rund 4,7 ha großen Grünzugs Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen zu können. Zur kommunalen Daseinsfürsorge kann der Grünzug für die Zukunft ertüchtigt werden. Die grundhafte Erneuerung des Grünzugs setzt sich aus den Maßnahmen Nr. 3, 5, 6 und 8 aus dem Maßnahmenplan im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zusammen. Diese Maßnahmen sind: Gemeinschaftsgärten (Nr. 3), Freiflächenqualifizierung (Nr. 5), Aufwertung der städtischen Grünflächen (Nr. 6) und Spielplatzgestaltung (Nr. 8). Der seit 2017 bestehende Stadtteilbeirat aus Bewohner*innen und Vertreter*innen von Institutionen, Vereinen und Initiativen war in die Erstellung des Rahmenkonzepts (Freiraumkonzept) einbezogen. Außerdem wurden zum Rahmenkonzept eine mehrstufige Bürgerbeteiligung und eine Fotoaktion durchgeführt. Damit wurden die Bedürfnisse und die Anliegen der Bewohner*innen und Beschäftigten der Siedlung im Rahmenkonzept berücksichtigt.
B. Finanzielle Auswirkungen
Das Belassen des Ist-Zustandes wäre die sogenannte 0-Alternative. Allerdings würde hierdurch die Chance vertan, die öffentlichen Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die grundhafte Erneuerung des baufälligen Teilraums Hanggarten aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Damit allein können jedoch die Ziele der beschlossenen städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme gemäß §171e Abs. 4 BauGB nicht erreicht werden. Verlust von Fördermitteln.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Das Rahmenkonzept für das Gesamtgebiet schlägt eine Folge von insgesamt elf Teilräumen mit unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten vor. Vom Bügelsee im Norden bis zur Parkwiese im Süden: jeder Teilraum bekommt einen eigenen Charakter. Die Teilräume haben einen ökologischen oder landschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt. Es gibt gärtnerisch gestaltete Freiräume und Teilräume mit jeweils angemessenen, wenigen bis intensiven Nutzungsangeboten.
D. Klimaschutz
Für die Umsetzung der im Rahmenkonzept festgelegten Einzelmaßnahmen (Einzelprojekte) ist aus heutiger Sicht von einem Kostenbedarf von rund 5.700 T€ auszugehen. Konkretisierende Kostenschätzungen für die Einzelmaßnahmen (Objektplanungen) sind erst möglich, wenn die Vorplanungen abgeschlossen sind. Daran anschließend werden Entwurfsplanungen für die Einzelmaßnahmen (Objektplanungen) erarbeitet und qualifizierte Kostenberechnungen erstellt. Diese werden den Stadtverordneten mit den Bau- und Finanzierungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Mittel für die Umsetzung sind mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" bis 2027 in den Haushalt eingestellt. Die durch den Grünzug Ben-Gurion-Ring entstehenden Folgekosten für Pflegemaßnahmen sind nach Abschluss der Objektplanungen für die Teilräume zu beziffern und im Rahmen der Zielwerte durch Priorisierung innerhalb des Dezernates X zu Verfügung stellen.