Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring“ Räumliche Festlegung des Projektgebietes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M
113 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt
Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring" Räumliche Festlegung des
Projektgebietes 1. Die Siedlung Ben-Gurion-Ring wird als
Projektgebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung im Programm "Soziale Stadt"
festgelegt. Die räumliche Abgrenzung des Projektgebietes erfolgt, wie in der
Anlage dargestellt, im Vorgriff auf das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die städtebauliche
Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring" im Oktober 2015 in das
Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen wurde. Bereits im Jahr
2015 wurden Städtebaufördermittel von Bund und Land in Höhe von 269.000.-Euro
zu Kosten von 450.000.-Euro bewilligt. In der Folge wurden bis 2018 insgesamt
Fördermittel in Höhe von 2.2 Mio. € bewilligt. 3. Der Magistrat erarbeitet aktuell für das
Projektgebiet "Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring" ein Integriertes
Stadtentwicklungskonzept gemäß §171e Abs. 4 BauGB. Zentrale Steuerungsstrukturen wie ein Quartiersmanagement wurden
bereits Mitte 2017 aufgebaut. Das Quartiersmanagement sowie die Einrichtung
eines Beirates "Soziale Stadt" gewährleisten die Einbindung der Akteure des
privaten und gemeinnützigen Sektors ebenso wie die Mitwirkung der Bürgerinnen
und Bürger aus dem Siedlungsgebiet in ein abgestimmtes Verwaltungshandeln.
Begründung: A. Zielsetzung Mit Bescheid des Landes vom 16.10.2015 wurde eben
genanntes Projektgebiet als städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt am
Main Ben-Gurion-Ring" in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt"
aufgenommen. Grundlage hierfür war ein entsprechender Antrag des Magistrats mit
der Beschreibung der örtlichen Problemlagen und Chancen, sowie einer
vorläufigen Gebietsfestlegung. Nach der Aufnahme des Projektgebietes Ben-Gurion-Ring
in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" war zunächst ein Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten, welches
Handlungsfelder, Entwicklungspotentiale, Einzelmaßnahmen und den Einsatz
finanzieller Mittel, entsprechend der oben genannten Zielsetzungen, bestimmt.
Es dient als Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sowie als planerische
Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des
Städtebauförderprogramms und wird unter Beteiligung der Stadtteilbewohner sowie
der lokalen Akteure erarbeitet. Das ISEK ist die Grundlage für alle folgenden
Projektanträge.
Im Zuge der Erarbeitung des ISEKs
wurde der vorläufige Projektgebietsumgriff aus dem Programmantrag angepasst und
erweitert. Der in der Anlage als Projektgebiet festgelegte Bereich
Ben-Gurion-Ring endet an der Außenkante der Straße Ben-Gurion-Ring. Innerhalb
dieser Gebietsgrenzen befinden sich für die Siedlung relevanten Räume,
Infrastrukturen und Institutionen, in die im Zuge der städtebaulichen
Stabilisierung mithilfe des Förderprogramms Soziale Stadt am Ben-Gurion-Ring
investiert werden soll. Das Projektgebiet umfasst eine Fläche von ca. 31 ha
mit insgesamt 1.804 Wohneinheiten und einer Bevölkerungszahl von ca. 4.400
Einwohnern. Darunter befinden sich 176 Wohneinheiten für betreutes Wohnen für
Senioren und 196 Wohneinheiten für Studenten in Form eines Wohnheims. In
Zukunft wird weiterer Wohnraum (ca. 330WE) auf der gut drei Hektar großen
Fläche im nordöstlichen Ende des Gebiets entstehen. Im Gebiet gibt es insgesamt
vier Einrichtungen für Kinder im Krippen- und Grundschulalter sowie vier
Kinder- und Jugendeinrichtungen von städtischen sowie christlichen Trägern, die
ein umfangreiches Freizeitangebot stellen. Schulische Einrichtungen gibt es im
Gebiet selbst nicht. Der Gebietsumgriff des Projektgebietes ist so
gewählt, dass das Jugendhaus am Bügel und die Evangelische Kirche am Bügel
nördlich des Ben-Gurion-Rings Teil des Programmgebietes sind. Die wichtige
Wegeverbindung zu den Haltestellen der U-Bahn wird mit aufgenommen. Zur
Haltestelle Bonames-Mitte führt der Weg Homburger Hohl. Der Weg zur Haltestelle
Kalbach wird mitsamt der daran angrenzenden Freifläche in das Programmgebiet
aufgenommen. Im Vorgriff auf das ISEK wurde mit
der Planung für Teilräume innerhalb des Projektgebiets begonnen, für die es
dringenden Handlungsbedarf gab - so etwa für die Freiflächen des Jugendhauses.
Der formale Beschluss der Projektgebietsabgrenzung durch die
Stadtverordnetenversammlung ist nach Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung
der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) Voraussetzung dafür, dass bei dem
Ministerium erste Mittel für eine bauliche Maßnahme im Programm angefragt
werden können.
B. Alternativen - Keine - C. Lösung Im Zuge der weiteren Untersuchungen des ISEKs wurde
die vorläufige Gebietsumgrenzung aus dem Programmantrag angepasst und der große
Handlungsbedarf für die Umgestaltung der Flächen des Jugendhauses
identifiziert. Der Gebietsumgriff soll hiermit im Vorgriff auf das
Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen werden. Das vollständige
ISEK wird den Stadtverordneten im Herbst 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Alle begonnen und weiteren geplanten Maßnahmen entsprechen dem ISEK und liegen
innerhalb des Projektgebiets. Als weiteres Instrument einer integrierten
Quartiersentwicklung konnte zum Juli 2017 ein Quartiersmanagement als
Koordinierungsstelle mit einer zentral erreichbaren Anlaufstelle Stadtteilbüro
im Stadtteil installiert werden. Die vorherige Einrichtung des
Stadtteilbeirates "Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring" im Mai 2017 sollte frühzeitig
Bewohnerinnen und Bewohner ansprechen und zur Mitgestaltung in den
Erneuerungsprozess nachhaltig einbeziehen. Das ISEK wird vor Beschlussvorlage
bei der Stadtverordnetenversammlung mit dem Beirat sowie dem Fördermittelgeber
abgestimmt. D. Kosten Im Rahmen der Antragstellung für die Programmaufnahme
wurden Gesamtkosten für den zehn-jährigen Förderzeitraum bzw. den 12-jährigen
Durchführungszeitraum in Höhe von ca. 17 Mio. € dargestellt. Bei einer
durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% wäre hierin ein Anteil von Städtebaufördermitteln des Bundes und
des Landes in Höhe von ca. 10.000.000 € enthalten. Somit wären über den gesamten
Förderzeitraum ca. 17.000.000 € von städtischer Seite zu finanzieren. Seit Programmaufnahme im Jahr 2015 wurden bereits
Städtebaufördermittel über 2.200.000 € zu Gesamtkosten von 3.650.000
€ bewilligt. Die Stadt
hat sich an den Ausgaben mit einem Anteil von 1.450.000 € zu
beteiligen. Im Rahmen des ISEK wird eine Kosten-
und Finanzierungsübersicht erstellt, anhand derer der finanzielle Umfang der
Gesamtmaßnahme konkreter umrissen wird. Der Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2015
bis 2025 (zehn Förderjahre) festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von
2016 bis voraussichtlich 2027.
1.
Investitionsbedarf geschätzter Investitionsbedarf
(gem. Planungszeitraum 2020-2023) 17.388.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angaben der Jahresraten Projekt 5.007265
Programm
"Soziale Stadt": Ben-Gurion-Ring
Bisher verausgabt Stand
(31.12.2018) 7.731,73 €
2019 5.879.276,59 € (inkl.
Budgetübertrag) 2020 1.000.000,00 €
2021 1.000.000,00 € 2022 1.000.000,00 € 2023 1.000.000,00 € ab 2024 7.501.000,00 € Summe rd. 17.388.000,00 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen - keine -
4. Jahresfolgekosten
a) persönliche Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
Abschreibung
(17.388.000,00/40) 434.700,00 €
c) Kapitalkosten
2,75%/ 2
*(17.388.000,00-10.432.000,00) (GK - Leistungen Dritter) 95.634,00 €
Summe Jahresfolgekosten
gerundet 530.334,00 €
5. Jahreserträge
Auflösung von Sonderposten
(10.432.800/40) 260.820,00 €
6. Leistungen Dritter
Zuwendungen werden erwartet in
Höhe von
Finanzhilfe des Bundes
5.216.400,00 €
Finanzhilfe des
Landes 5.216.400,00
€
Gesamteinnahmen 10.432.800,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - entfällt - 8. Sonstiges - entfällt - Anlage
_Lageplan_Luftbild (ca.
904 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 30.09.2022, M 163
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10, 15
Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
10 am 10.09.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
15 am 13.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 33. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.09.2019, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FRANKFURTER (= Annahme) 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 32
Beschluss: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4649, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 51