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Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring“ Räumliche Festlegung des Projektgebietes

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 113 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring" Räumliche Festlegung des Projektgebietes 1. Die Siedlung Ben-Gurion-Ring wird als Projektgebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung im Programm "Soziale Stadt" festgelegt. Die räumliche Abgrenzung des Projektgebietes erfolgt, wie in der Anlage dargestellt, im Vorgriff auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring" im Oktober 2015 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen wurde. Bereits im Jahr 2015 wurden Städtebaufördermittel von Bund und Land in Höhe von 269.000.-Euro zu Kosten von 450.000.-Euro bewilligt. In der Folge wurden bis 2018 insgesamt Fördermittel in Höhe von 2.2 Mio. € bewilligt. 3. Der Magistrat erarbeitet aktuell für das Projektgebiet "Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring" ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept gemäß §171e Abs. 4 BauGB. Zentrale Steuerungsstrukturen wie ein Quartiersmanagement wurden bereits Mitte 2017 aufgebaut. Das Quartiersmanagement sowie die Einrichtung eines Beirates "Soziale Stadt" gewährleisten die Einbindung der Akteure des privaten und gemeinnützigen Sektors ebenso wie die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger aus dem Siedlungsgebiet in ein abgestimmtes Verwaltungshandeln. Begründung: A. Zielsetzung Mit Bescheid des Landes vom 16.10.2015 wurde eben genanntes Projektgebiet als städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt am Main Ben-Gurion-Ring" in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen. Grundlage hierfür war ein entsprechender Antrag des Magistrats mit der Beschreibung der örtlichen Problemlagen und Chancen, sowie einer vorläufigen Gebietsfestlegung. Nach der Aufnahme des Projektgebietes Ben-Gurion-Ring in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" war zunächst ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten, welches Handlungsfelder, Entwicklungspotentiale, Einzelmaßnahmen und den Einsatz finanzieller Mittel, entsprechend der oben genannten Zielsetzungen, bestimmt. Es dient als Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sowie als planerische Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des Städtebauförderprogramms und wird unter Beteiligung der Stadtteilbewohner sowie der lokalen Akteure erarbeitet. Das ISEK ist die Grundlage für alle folgenden Projektanträge. Im Zuge der Erarbeitung des ISEKs wurde der vorläufige Projektgebietsumgriff aus dem Programmantrag angepasst und erweitert. Der in der Anlage als Projektgebiet festgelegte Bereich Ben-Gurion-Ring endet an der Außenkante der Straße Ben-Gurion-Ring. Innerhalb dieser Gebietsgrenzen befinden sich für die Siedlung relevanten Räume, Infrastrukturen und Institutionen, in die im Zuge der städtebaulichen Stabilisierung mithilfe des Förderprogramms Soziale Stadt am Ben-Gurion-Ring investiert werden soll. Das Projektgebiet umfasst eine Fläche von ca. 31 ha mit insgesamt 1.804 Wohneinheiten und einer Bevölkerungszahl von ca. 4.400 Einwohnern. Darunter befinden sich 176 Wohneinheiten für betreutes Wohnen für Senioren und 196 Wohneinheiten für Studenten in Form eines Wohnheims. In Zukunft wird weiterer Wohnraum (ca. 330WE) auf der gut drei Hektar großen Fläche im nordöstlichen Ende des Gebiets entstehen. Im Gebiet gibt es insgesamt vier Einrichtungen für Kinder im Krippen- und Grundschulalter sowie vier Kinder- und Jugendeinrichtungen von städtischen sowie christlichen Trägern, die ein umfangreiches Freizeitangebot stellen. Schulische Einrichtungen gibt es im Gebiet selbst nicht. Der Gebietsumgriff des Projektgebietes ist so gewählt, dass das Jugendhaus am Bügel und die Evangelische Kirche am Bügel nördlich des Ben-Gurion-Rings Teil des Programmgebietes sind. Die wichtige Wegeverbindung zu den Haltestellen der U-Bahn wird mit aufgenommen. Zur Haltestelle Bonames-Mitte führt der Weg Homburger Hohl. Der Weg zur Haltestelle Kalbach wird mitsamt der daran angrenzenden Freifläche in das Programmgebiet aufgenommen. Im Vorgriff auf das ISEK wurde mit der Planung für Teilräume innerhalb des Projektgebiets begonnen, für die es dringenden Handlungsbedarf gab - so etwa für die Freiflächen des Jugendhauses. Der formale Beschluss der Projektgebietsabgrenzung durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) Voraussetzung dafür, dass bei dem Ministerium erste Mittel für eine bauliche Maßnahme im Programm angefragt werden können. B. Alternativen - Keine - C. Lösung Im Zuge der weiteren Untersuchungen des ISEKs wurde die vorläufige Gebietsumgrenzung aus dem Programmantrag angepasst und der große Handlungsbedarf für die Umgestaltung der Flächen des Jugendhauses identifiziert. Der Gebietsumgriff soll hiermit im Vorgriff auf das Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen werden. Das vollständige ISEK wird den Stadtverordneten im Herbst 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle begonnen und weiteren geplanten Maßnahmen entsprechen dem ISEK und liegen innerhalb des Projektgebiets. Als weiteres Instrument einer integrierten Quartiersentwicklung konnte zum Juli 2017 ein Quartiersmanagement als Koordinierungsstelle mit einer zentral erreichbaren Anlaufstelle Stadtteilbüro im Stadtteil installiert werden. Die vorherige Einrichtung des Stadtteilbeirates "Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring" im Mai 2017 sollte frühzeitig Bewohnerinnen und Bewohner ansprechen und zur Mitgestaltung in den Erneuerungsprozess nachhaltig einbeziehen. Das ISEK wird vor Beschlussvorlage bei der Stadtverordnetenversammlung mit dem Beirat sowie dem Fördermittelgeber abgestimmt. D. Kosten Im Rahmen der Antragstellung für die Programmaufnahme wurden Gesamtkosten für den zehn-jährigen Förderzeitraum bzw. den 12-jährigen Durchführungszeitraum in Höhe von ca. 17 Mio. € dargestellt. Bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% wäre hierin ein Anteil von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von ca. 10.000.000 € enthalten. Somit wären über den gesamten Förderzeitraum ca. 17.000.000 € von städtischer Seite zu finanzieren. Seit Programmaufnahme im Jahr 2015 wurden bereits Städtebaufördermittel über 2.200.000 € zu Gesamtkosten von 3.650.000 € bewilligt. Die Stadt hat sich an den Ausgaben mit einem Anteil von 1.450.000 € zu beteiligen. Im Rahmen des ISEK wird eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt, anhand derer der finanzielle Umfang der Gesamtmaßnahme konkreter umrissen wird. Der Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2015 bis 2025 (zehn Förderjahre) festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2016 bis voraussichtlich 2027. 1. Investitionsbedarf geschätzter Investitionsbedarf (gem. Planungszeitraum 2020-2023) 17.388.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten Projekt 5.007265 Programm "Soziale Stadt": Ben-Gurion-Ring Bisher verausgabt Stand (31.12.2018) 7.731,73 € 2019 5.879.276,59 € (inkl. Budgetübertrag) 2020 1.000.000,00 € 2021 1.000.000,00 € 2022 1.000.000,00 € 2023 1.000.000,00 € ab 2024 7.501.000,00 € Summe rd. 17.388.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten Abschreibung (17.388.000,00/40) 434.700,00 € c) Kapitalkosten 2,75%/ 2 *(17.388.000,00-10.432.000,00) (GK - Leistungen Dritter) 95.634,00 € Summe Jahresfolgekosten gerundet 530.334,00 € 5. Jahreserträge Auflösung von Sonderposten (10.432.800/40) 260.820,00 € 6. Leistungen Dritter Zuwendungen werden erwartet in Höhe von Finanzhilfe des Bundes 5.216.400,00 € Finanzhilfe des Landes 5.216.400,00 € Gesamteinnahmen 10.432.800,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - entfällt - 8. Sonstiges - entfällt - Anlage _Lageplan_Luftbild (ca. 904 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2022, M 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.09.2019, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Annahme) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4649, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 51