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Schwanheim: Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1363/6 Betreff: Schwanheim: Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Vom 26. - 29. September 2025 fand die traditionelle Schwanheimer Kerb auf dem Freigelände der Kirchengemeinde St. Mauritius und auf der Mauritiusstraße statt, organisiert vom Vereinsring Schwanheim. Für den in den letzten Jahren sehr erfolgreichen Standort existieren eine Reihe behördlicher Sicherheitsauflagen, in diesem Jahr zusätzlich die Überwachung durch ein professionelles Sicherheits-Unternehmen. Daraus entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von rund € 3.000. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, diesen Betrag aus den dafür vorgesehenen Fördermitteln freizugeben. Die tatsächliche Auszahlung kann basierend auf den vorzulegenden Rechnungen in deren exakter Höhe erfolgen. Die Antragsunterlagen des Vereinsrings Schwanheim gehen dem Kulturamt zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1343/6 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern Die Höchster Fähre ist eine jahrhundertealte Einrichtung und ist fest mit dem Höchster Erscheinungsbild verbunden und bei der Bevölkerung beliebt. Sie verbindet Höchst mit dem Schwanheimer Ufer. Die Fähre hat kulturhistorische Bedeutung und einen hohen Wert für die Naherholung. Mit dem Nidda-Ufer, den hier renaturierten Bereichen, dem Mainufer sowie dem Naturschutzgebiet Schwanheimer Düne, den Wiesen und dem Stadtwald existieren wichtige Naherholungszüge im westlichen Teil des Grüngürtels. Die aktuelle Finanzierung der Höchster Mainfähre ist offensichtlich nicht ausreichend, da immer wieder Forderungen an die Stadt gestellt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel in Höhe von € 20.000 für ein Konzept zur langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation der Mainfähre Höchst in den Haushalt 2026 einzustellen. Ziel hierbei soll es sein, die Fahrgeldeinnahmen durch Erhöhung der Passagierzahlen zu verbessern, statt regelmäßig weitere Zuschüsse zu zahlen. Ein möglicher Weg wäre die integrierte Betrachtung von Sehenswürdigkeiten, Naherholungs- und Aufenthaltsflächen beidseits des Mains. Das Konzept soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen: Überregionale Kommunikation stellt die Fähre in den Mittelpunkt, als gefährdetes Kulturgut selbst, und als Verbindung zu historischen Attraktionen in der Höchster Altstadt. Hochwertige Wander- und Radwege sowie Aufenthaltsflächen und Bewirtschaftungs-Lösungen steigern die Attraktivität der Schwanheimer Seite (Schwanheimer Düne) und geben langfristig Auftrieb durch neue Besucher*innen. Hier kann und soll eine Einbeziehung des Grüngürtels erfolgen. Es soll überlegt werden, ob die Stadt Frankfurt direkt mit Freifahrten die Fähre fördern kann. Begründung: Das hier zu finanzierende Konzept soll eine langfristige Bestandssicherung der Fähre durch mehr Einnahmen, statt Zuschüssen zum Ziel haben. Dabei können und sollen auch verschiedene Themenbereiche einbezogen werden, beispielsweise die Möglichkeit einer Kleingastronomie auf Schwanheimer Seite oder mögliche Finanzierungsvorteile durch das Erheben der Fähre zum Kulturgut. Die Fähre mit ihrer im Vergleich zur Leuna-Brücke deutlich besseren zentralen Lage ermöglicht auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den direkten Weg zu den Naherholungsgebieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2025, OF 1362/6 Betreff: Schwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke Südseite zu verhindern. Der vordere Teil des Geländes zur Schwanheimer Uferstraße/Höchster Weg ist zwar teilweise eingezäunt und mit einem großen zweiflügligen Tor versehen, das aber immer offensteht. Unbeobachtet kann man auf das Gelände fahren um seinen Sperrmüll abzuladen. Mittlerweile liegen hier zwei Fuhren Müll. Begründung: Damit nicht auch hier eine Situation wie unter der Brücke in Nied entsteht, müssen hier dringend die Flächen vor wilden Müllablagerungen verhindert und gesichert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504
Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 998/6 vom 28.03.2024 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. kleineres Kopfsteinpflaster) die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Aufgrund der immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steine ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich, diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 6
Schwanheim: Schwarzbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177 entstanden aus Vorlage: OF 801/6 vom 19.06.2023 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und ist bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss, sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphaltband in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße Alt-Schwanheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 entstanden aus Vorlage: OF 773/6 vom 21.05.2023 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622, ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer/Auffahrt zur B 40 in Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Magistrat wird daher gebeten, Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten. Dazu werden drei Vorschläge unterbreitet: 1. Das Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B 40 in einiger Entfernung vorgelagerten Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Das Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. 3. Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist. Begründung: Entsprechend § 9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgängerüberweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt; dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e. V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSchwanheim: Hänggasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 685/6 vom 23.01.2023 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hänggasse, die sich unmittelbar zum neuen Fußgänger- und Radfahrerübergang zum Schwanheimer Ufer befindet, in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergängern, Radfahrern, Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1159 Aktenzeichen: 79-3
Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2573 entstanden aus Vorlage: OF 550/6 vom 08.08.2022 Betreff: Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. insbesondere die Eifelstraße mit schattenspendenden, klimatisch angepassten Bäumen zu begrünen, um die Temperaturen im Hochsommer auf ein erträgliches Maß zu senken; 2. zu prüfen und zu berichten, wo und in welchem Umfang weitere klimatisch angepasste Stadtbäume im Frankfurter Westen gepflanzt werden können, wobei insbesondere darauf Rücksicht genommen werden soll, dass in Straßen mit Ein- oder Zweifamilienhäusern der Klimaschutz vor dem Interesse der Anwohner, ihre Kraftfahrzeuge auf der Straße zu parken, Vorrang haben muss. Begründung: In diesem Sommer wurden wieder alle Hitzerekorde gebrochen und die Stadt verdorrte förmlich - eine Situation, die auch für die Anwohnerinnen bzw. Anwohner und insbesondere kranke und ältere Menschen nur schwer erträglich ist. Diese Situation kann abgemildert werden, indem auch in den Straßen mehr Bäume gepflanzt werden. Wenn hiergegen überhaupt noch das Argument des Wegfallens von Parkplätzen eingewandt werden möchte, sei darauf verwiesen, dass es viele vollkommen unbegrünte Straßen gibt, wo nur Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, deren Anwohnerinnen und Anwohner ihre Kraftfahrzeuge auf ihren Grundstücken oder in ihren Garagen abstellen können. Es gibt kein Grundrecht darauf, sein Eigentum in den öffentlichen Raum abzustellen, und in der Güterabwägung überwiegt das Interesse des besseren Klimaschutzes, gerade in Zeiten, in denen es eine hitzebedingte Übersterblichkeit gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrskonzept Goldstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2354 entstanden aus Vorlage: OF 494/6 vom 07.06.2022 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrats vom 04.03.2022 (Vorlage B 91) und begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Ecke Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Ecke Schüttenhelmweg einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Arbeiten zur Errichtung der o. g. Kreisverkehre aufgenommen werden; 2. ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Ecke Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; 3. ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Ecke Tannenkopfweg und Sonnenweg/Ecke Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; 4. warum der durch die Sperrung der Straße Zur Waldung verursachte Verkehrsdruck auf der Straße Am Wiesenhof aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschülerinnen und Grundschüler unterwegs sind, wodurch die Situation mindestens ebenso problematisch ist wie an der Straße Zur Waldau; 5. ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte; 6. ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A 5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Ortstermin zur Erörterung der oben angesprochenen Fragen gebeten. Begründung: In dem Sachstandsbericht, B 91, bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus der Anregung ersichtlichen Vorschläge (Ziffern 3. bis 6.), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 4.), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen, ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteinerinnen und Goldsteiner könnten bereits an dem Ortstermin besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2793 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1464 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4766 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 429/6 vom 27.03.2022 Betreff: Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg so auszugestalten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere die Landstraße K 807, die parallel zum Main verläuft, überqueren können. Begründung: Die oben genannte Kreuzung ist mit einer Ampelanlage ausgestattet. Diese Ampelanlage regelt allerdings nur den motorisierten Verkehr (Fahrradfahrer weichen auf den am Mainufer gelegenen Fahrradweg aus). Fußgängerinnen und Fußgänger können das als Naherholungsgebiet wertvolle Ufer nur über eine Fußgängerbrücke erreichen, was insbesondere Gehbehinderte von einem Zugang zum Main aus Goldstein ausschließt. Die Kreuzungsanlage ist offensichtlich in den 1970er-Jahren geplant worden, als eine "autogerechte" Kreuzungsanlage noch erstrebenswert erschien. Diese Zeiten sind vorbei, weshalb es auch an der Zeit ist, Fußgängerinnen und Fußgänger als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Daher muss ein Fußgängerüberweg geplant und umgesetzt werden. Dieser würde auch den Anschluss für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (mit Kindern) erheblich verbessern. Es ist unmöglich, die bestehenden Überwege mit einem Fahrrad mit einem Kind im Kindersitz zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 332/6 vom 23.01.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen Der Magistrat wird aufgefordert, die in dem Frankfurter Westen ausgewiesenen Hundewiesen so zu umfrieden, dass sie auch entsprechend ihrem Zweck genutzt werden können, es nicht zu Kollisionen mit dem benachbarten Fahrrad- oder Autoverkehr kommt und im Sommer Nutzungskonflikte mit Erholungssuchenden vermieden werden. Begründung: Hunde dürfen nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. So steht es auf der Homepage der Stadt Frankfurt, aber abgesehen von einer Hundewiese im Grüneburgpark sind die Hundewiesen nach Kenntnis eines Mitgliedes des Ortsbeirates nicht umzäunt. Im Gegensatz zu der Hundewiese im Grüneburgpark sind die im Westen Frankfurts ausgewiesenen Hundewiesen aber teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu stark befahrenden Straßen. Das gilt insbesondere für die Hundewiese - in Goldstein, die unmittelbar an die stark befahrene Kreuzung Zur Frankenfurt/Ecke Tannenkopfweg angrenzt, und - östlich des Schwanheimer Kerbeplatzes, die unmittelbar an die Straße Schwanheimer Ufer grenzt, wo die Fahrzeuge mit 70 km/h und mehr passieren. Die Hundewiese ist hier lediglich durch eine Leitplanke von der Straße getrennt und es ist bereits zu Unfällen gekommen. Zum viel befahrenden Fahrradweg, der ebenfalls eine wichtige Verkehrsschlagader darstellt, gibt es abgesehen von circa 15 Zentimeter hohen Rohren (Stolperfalle) keine Abgrenzung (siehe Fotos). Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie haben sich viele Menschen Hunde angeschafft, sodass sich verschärft die Frage stellt, wo die Hunde einen artgerechten Auslauf erhalten, ohne dass es zu Gefahren oder Nutzungskonflikten kommt. Eine Einzäunung der Hundewiesen erscheint alternativlos. Zumindest stellt sich die Frage, warum im Westend andere Regeln gelten als im Frankfurter Westen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 977 Aktenzeichen: 67 0
Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1561 entstanden aus Vorlage: OF 346/6 vom 22.01.2022 Betreff: Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Radwegs in der Geisenheimer Straße baulich so zu sichern, dass Radfahrende die Abfahrt nutzen und sich gefahrlos in den Fließverkehr einreihen können. Der Radweg endet auf Höhe des Baumarkts Anton Schneider, gegenüber der Einmündung der Ingelheimer Straße. Radfahrende werden dann direkt auf die Straße geleitet. Der unmittelbar nachfolgende Bereich des endenden Radwegs wird permanent beparkt, was an dieser Stelle nicht eindeutig verboten ist. Die Radfahrenden können wegen der häufig dort parkenden Pkw die Abfahrt des Radwegs nicht nutzen und sich daher nicht sicher in den Verkehrsfluss einreihen. Vielmehr werden sie gezwungen, den Radweg quer zum Fließverkehr über den Bordstein zu verlassen, was eine erhebliche Gefahr darstellt. Begründung: Die Anregung dient einer verbesserten gemeinschaftlichen Nutzung der Verkehrsfläche und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2792 Aktenzeichen: 66 2
Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle „Mauritiusstraße“ realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1312 entstanden aus Vorlage: OF 274/6 vom 11.12.2021 Betreff: Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" realisieren Vorgang: V 1526/15 OBR 6; ST 354/16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die bereits mit Stellungnahme vom 19.02.2016, ST 354, zugesagte Verlegung der Bushaltestelle in Schwanheim nun endlich umgesetzt wird. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner o. g. Stellungnahme der vom Ortsbeirat beantragten Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" vorbehaltlos zugestimmt. Nun sind bald sechs Jahre erfolglos vergangen, obwohl der Magistrat die Verlegung zum nächsten Fahrplanwechsel zugesagt hatte. Da in der Stellungnahme auch erwähnt wurde, dass die Umsetzung keines großen Aufwands bedürfe, bleibt die lange Untätigkeit allerdings unverständlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 354 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 13
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 225/6 vom 07.11.2021 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grill Station", Rheinlandstraße 3, parken ihre Pkw, Transporter und teilweise sogar Lkw mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen und mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (siehe Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3
Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Magistrat wird gebeten, bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem unten gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B 40 führt, ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar, daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist in Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflüglerinnen und Ausflügler mit Kindern am Wochenende genutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B 40 - Der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Quelle: Google Maps Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 16.05.2021 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 163, teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, sodass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirchstraße und Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrradverbindungsachse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheims schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden, erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Westen und Süden zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1567 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Poller Eifelstraße 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 entstanden aus Vorlage: OF 1376/6 vom 12.10.2020 Betreff: Schwanheim: Poller Eifelstraße 14 Vorgang: OM 5247/19 OBR 6; ST 285/20 Der Magistrat wird gebeten, die Poller, die Ende März in der Eifelstraße Höhe Hausnummer 14 auf eine Sperrfläche gesetzt wurden, etwas in Richtung des Bürgersteigs zu versetzen, um zu erreichen, dass die mit Fotos dokumentierten und in der Begründung geschilderten Probleme möglichst nicht mehr auftreten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eventuell sinnvoll erscheint, auf der anderen Straßenseite nah am Bürgersteig ebenfalls Poller zu installieren, damit dort das illegale Parken verhindert und die Durchfahrts möglichkeit für den Bus gewährleistet bleibt. Begründung: Auf der fraglichen Sperrfläche wird oft illegal geparkt, was die Sicht auf den Zebrastreifen behindert. Früher waren dort Warnbaken aufgestellt, die aber im Zuge der Erneuerung des Fahrbahnbelags entfernt wurden. Der Ortsbeirat bat in seiner Anregung vom 22.10.2019, OM 5247, diese wieder aufzustellen, was der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 285, auch zusagte. Tatsächlich wurden dann Ende März die besagten Poller aufgestellt - so weit, so gut. Leider stehen die neuen Poller aber weiter im Straßenraum als früher die Warnbaken. Dies führt zu folgenden Problemen: Manche Autos passen zwischen Poller und Gehweg und werden entsprechend auf der Sperrfläche abgestellt. Dies beeinträchtigt die Sicht auf den Zebrastreifen erheblich und sollte durch das Aufstellen der Poller ja eigentlich verhindert werden. Würden die Poller ein Stück Richtung Bürgersteig versetzt werden - so standen früher auch die Warnbaken -, so wäre es nicht mehr möglich, noch ein Auto zwischen Poller und Laternenpfahl zu quetschen. Anlage 1 (ca. 126 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 202 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6394 entstanden aus Vorlage: OF 1719/5 vom 03.08.2020 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt, zumindest stadteinwärts, auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefreie Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2127 Aktenzeichen: 66 5
Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1
Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 1196/6 vom 05.01.2020 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für einen an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohnerinnen und Anwohner aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 713 Antrag vom 03.08.2020, OF 1332/6 Antrag vom 03.08.2020, OF 1333/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6351 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1718 Aktenzeichen: 79 1
Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 25.09.2019 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße/Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von Pkw direkt am Zebrastreifen. Nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 285) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Tempo 50 am Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 1424/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer und bestenfalls am Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5 die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straße Niederräder Ufer trennt den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und dem Lyoner Quartier (Bürostadt) Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1424/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheim: Mülleimer im Bereich des Schwanheimer Friedhofs aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 1097/6 vom 24.08.2019 Betreff: Schwanheim: Mülleimer im Bereich des Schwanheimer Friedhofs aufstellen Der Magistrat wird gebeten, am Schwanheimer Ufer an den markierten Stellen (siehe rote Pfeile auf dem u. a. Bild) Mülleimer aufzustellen. Begründung: Der Abschnitt wird stark von Fußgängern und insbesondere auch Hundebesitzern in Richtung Schwanheimer Düne frequentiert. Diese Bürger beklagen dort fehlende Mülleimer. Bis auf die in der u. a. Abbildung grün markierten Mülleimer an den Bushaltestellen gibt es in diesem Bereich tatsächlich keine Möglichkeit, seinen Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Ohne auf kurzem Wege erreichbare Mülleimer neigen leider viele Menschen dazu, ihren Müll direkt im Gebüsch zu entsorgen, dem sollte mit mehr Angeboten an Mülleimern begegnet werden. Auch Hundekotbeutel können auf diesem Abschnitt nicht entsorgt werden. Da es sich hier um eine Hauptstraße handelt, sollte es kein Problem darstellen, die Leerung der Mülleimer sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2343 Aktenzeichen: 67 4
Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4472 entstanden aus Vorlage: OF 972/6 vom 25.03.2019 Betreff: Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes und der Mainova sowie mit der Kinderbeauftragten und dem Stadtbezirksvorsteher von Schwanheim und den Mitgliedern des Ortsbeirates 6 in der Straße Alt-Schwanheim durchzuführen. Der Ortstermin soll Klarheit darüber schaffen, 1. wie der Übergang für Fußgänger in der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße sicherer gestaltet werden kann, 2. wie und wann der desolate Zustand der Straße Alt-Schwanheim geändert wird sowie die Raserei und der zunehmende Durchgangsverkehr durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden können. Begründung: Zu 1.: Durch regelmäßige Falschparker wird die Sicht speziell für Kinder beim Queren der Straße erheblich eingeschränkt. Es kam schon zu gefährlichen Situationen. Zu 2.: Die Instandsetzung der Straße Alt-Schwanheim wird schon seit Jahren immer wieder verschoben, da sich offensichtlich das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Versorgungsgesellschaft Mainova nicht abstimmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1195 Aktenzeichen: 66 0
Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 954/6 vom 11.03.2019 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über die Leunabrücke und die Bundesstraße B 40 nach Schwanheim, anschließend analog zur Buslinie 62 (Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten als die bestehende Verbindung über die Buslinie 51 mit sich bringen würde. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1188 Antrag vom 01.07.2019, OF 1071/6 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4866 Aktenzeichen: 92 11
Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 908/6 Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Unterbindung der Einfahrt von Pkw's von der Straße Alt-Schwanheim kommend in die Schwarzbachstraße verkehrstechnisch am besten umgesetzt werden könnte. Begründung: Viele Autofahrer, die von Osten in die Straße Alt-Schwanheim einfahren, finden in dieser Straße oft keine Parkmöglichkeit. So nutzen viele die Abbiegung in die Schwarzbachstraße um dann dort verbotenerweise zu parken. Diese führt oftmals dazu, dass die Schwarzbachstraße beidseitig derart zugeparkt ist, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und Fußgänger in Straßenmitte laufen müssen. Dies sollte Anlass sein, eine geänderte Verkehrsführung an dieser Stelle anzugehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2019 Die Vorlage OF 908/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenBushaltestelle am „Schwanheimer Hochhaus“ in der Rheinlandstraße 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3794 entstanden aus Vorlage: OF 826/6 vom 08.10.2018 Betreff: Bushaltestelle am "Schwanheimer Hochhaus" in der Rheinlandstraße 14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob am "Schwanheimer Hochhaus" in der Rheinlandstraße 14 eine Haltestelle für die Buslinie 78 eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung einer Haltestelle für die Linie 78 ist deshalb notwendig, da in diesem Hochhaus sehr viele Seniorinnen und Senioren sowie mobilitätseingeschränkte Menschen wohnen, die eine weite Laufstrecke bewältigen müssen, wenn sie denn aus Richtung Sachsenhausen mit der Linie 78 kommen. Für viele dieser Menschen ist der Weg von den Haltestellen "Zur Frankenfurt" oder in der Martinskirchstraße/Ecke Alt-Schwanheim zu lang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 159
Ideen
Beidseitiges absolutes Halteverbot auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim
Die Verkehrssituation auf der Rheinlandstraße, zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, ist derzeit unhaltbar und gefährlich. Aufgrund des aktuell nur einseitig geltenden absoluten Halteverbots wird die Fahrbahn regelmäßig durch parkende Fahrzeuge so stark verengt, dass sie nur noch einseitig befahrbar ist. Dies hat massive Auswirkungen auf alle Verkehrsteilnehmer: • Busse, die in beide Richtungen verkehren, geraten regelmäßig in Blockadesituationen. • Der Fußgängerüberweg ist durch parkende Fahrzeuge nur schwer einsehbar – eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. • Fahrradfahrer sind gefährdet, da Autos häufig mit überhöhter Geschwindigkeit von Lücke zu Lücke fahren und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. • Rettungs- und Lieferfahrzeuge werden behindert, was in kritischen Situationen fatale Folgen haben kann. Daher schlage ich die Einführung eines beidseitigen absoluten Halteverbots auf diesem Abschnitt der Rheinlandstraße vor, um: • den Verkehrsfluss in beide Richtungen dauerhaft sicherzustellen, • die Sichtverhältnisse auf dem Fußgängerüberweg zu verbessern, • die Sicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen, • den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Pünktlichkeit zu sichern, • riskante Verkehrssituationen nachhaltig zu vermeiden. Um den Bedarf der hierdurch entfallenden Parkplätze auszugleichen, schlagen ich vor: In der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, den roten Sperrstreifen in der Fahrbahnmitte rückzubauen und auf der westlichen Straßenseite die bestehenden Parkmöglichkeiten in eine 30°-Schrägaufstellung umzuwandeln. Dadurch kann der vorhandene Raum effizienter genutzt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen geschaffen werden.
Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße
Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)
Überwachung der Bereichs unter der Europabrücke (Parkbucht Richtung Westen)
An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
Fahrradständer am Schwanheimer Mainufer
Bürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
Anwohnerparken in Schwanheim alternativ weniger Halteverbot
Anwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße
Versiegelung des Wegs zu (einsamen) Bänken hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof entfernen
Hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.
Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken
Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein! (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/541)
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein!