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Bolongarostraße 109, Bolongaropalast Sanierung und Neukonzeption hier. Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 220 Betreff: Bolongarostraße 109, Bolongaropalast Sanierung und Neukonzeption hier. Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 25.11.2016 1. Der Sanierung und Neukonzeption des Bolongaropalastes wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 38.598.222,00 € ab. Hiervon wurden bereits Mittel in Höhe von 4,4 Mio. € für die Sanierung des Standesamtes im westlichen Pavillon des Gebäudekomplexes sowie für vorangegangene Planungsvarianten verausgabt, die auf diese Maßnahme zu aktivieren sind. Die Kosten für die aktuelle Baumaßnahme belaufen sich auf 34.2 Mio. € Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im Investitionsprogramm 2016-2019 in der Produktgruppe 30.01, Projektdefinition 5.001788, bislang mit Gesamtkosten i. H. v. 28,6 Mio. € enthalten ist. Die Bereitstellung der Gesamtkosten von 38,6 Mio. € erfolgt mit Genehmigung des Investitionsprogramms 2017-2020. Die Bewilligung der erforderlichen Mittel erfolgt demnach vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltsplans 2017. 2. Um die Bauzeit zu verkürzen und Kosten einzusparen, wird das Gebäude geräumt und frei von jeglicher Nutzung gehalten. Die Mitarbeiter der Verwaltungsstelle Höchst, der Hausmeister und die Ehrenbeamten (Ortsgericht, Schiedsmann etc.) nutzen während der Bauphase den östlichen Pavillon im Garten des Bolongaropalastes. Dort werden auch das Baubüro und die Besprechungsräume für die Bauleitung untergebracht. Für die Anmietung von Lagerflächen zur Unterbringung des in der Übergangszeit nicht benötigten Mobiliars und der historischen Objekte und Einrichtungsgegenstände sowie den erforderlichen Umzügen stehen Mittel in Höhe von 50.380 € zur Verfügung. Für die notwendigen konservatorischen Arbeiten an den historischen Objekten, Möbeln etc. sind die Kosten noch zu ermitteln und für die späteren Haushalte anzumelden. 3. Es dient zur Kenntnis, dass das Restaurant zunächst ohne Pächter geplant und gebaut wird. Die entsprechende Ausschreibung soll in der Bauphase, zwei Jahre vor Fertigstellung, erfolgen. Die Vorstellungen des künftigen Pächters hinsichtlich der Ausstattung und technischen Feinverteilung können somit noch ausreichend berücksichtigt werden. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Ausschreibung eines Betreiberkonzeptes erfolgt ist. Ziel ist es, verschiedene Optionen zu prüfen. Die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes ist für 2020 geplant. 5. Es dient zur Kenntnis, dass im westlichen Teil der unteren Gartenterrasse eine unterirdische Trafostation eingebaut wird. Oberirdisch werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes lediglich die erforderlichen Be- und Entlüftungsschächte verbaut. 6. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investitionsmaßnahme Folgekosten in Höhe von anfallen: Kalkulatorische Verzinsung 723.716,66 € p.a. Abschreibung 771.964,44 € p.a. Sachkosten (Wartung/Instandhaltung/Energie/Reinigung) 506.600,00 € p.a. anfallen. Begründung: A) Zielsetzung Der Bolongaropalast wurde in den Jahren 1772 bis 1775 von den aus Italien stammenden Brüdern Bolongaro als Wohn- und Wirtschaftsgebäude errichtet und erlebte seit dieser Zeit eine wechselvolle Nutzungs- und Baugeschichte. Der Palast ist der größte Privatbau der Barock-Epoche in der Region und steht heute in seiner Funktion als Rathaus des Stadtteils Höchst unter Denkmalschutz. Von 1908 bis 1928 wurde das Gebäude als Sitz der Stadtverwaltung der ehemals selbständigen Stadt Höchst am Main genutzt. Seit der Eingemeindung von Höchst waren verschiedene Dienststellen der Stadtverwaltung mit Außenstellen im Bolongaropalast vertreten. Die vor einigen Jahren im Gebäude befindlichen Institutionen des Bürgeramtes, der Stadtpolizei und der Bauaufsicht sind heute auf verschiedene Standorte verteilt, lediglich die Verwaltungsstelle Höchst mit dem Dienstzimmer des Oberbürgermeisters, das Ortsgericht und das Versicherungsamt sind verblieben. Im westlichen Pavillon der Anlage befindet sich weiterhin das Standesamt. Die Außen- und Innensanierung dieses Gebäudes ist bereits abgeschlossen. Bei einer Gefahrenverhütungsschau wurden 2003 erhebliche baurechtliche Mängel festgestellt. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde veranlasst. Seine Umsetzung ist zwangsläufig mit der Sanierung des Innenbereiches verbunden. Neben den nahezu 240 Räumen ist hiervon insbesondere die technische Infrastruktur betroffen. Gleichzeitig gilt es, das Gebäude behindertengerecht auszubauen. Die Sanierung der Fassade und des Daches ist aufgrund altersbedingter Verschleißerscheinungen ebenso zwingend. Mittlerweile stehen Teilflächen innerhalb des Gebäudes leer. Im Rahmen des ohnehin erforderlichen Sanierungskonzeptes war daher die Nutzung des Gebäudes neu auszurichten und entsprechend zu planen. B) Alternativen Neben der Sanierung des Ist-Zustandes wurden weitere drei Varianten geprüft. Hierbei handelte es sich bei der Sanierung und Neukonzeption mit a.) Fenstersanierung, mit b.) Kellersanierung und c.) mit reduzierter Fenster- und Kellersanierung. In der Gesamtkostenberechnung ergaben sich die geringsten Kosten für die Sanierung und Neukonzeption mit reduzierter Fenster- und Kellersanierung. C) Lösung Verschiedene Planungsvarianten wurden untersucht. Unter anderem wurde in 2010 eine Planungswerkstatt unter großer Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Das Ergebnis dieser Planungen und Gespräche, insbesondere der Einbau eines Porzellanmuseums, konnte jedoch aus Kostengründen nicht umgesetzt werden. Das dieser Vorlage zugrunde liegende Raumprogramm wurde auf Grundlage des im Rahmen der Planungswerkstätten erarbeiteten Konzeptes modifiziert, an die Sparvorgaben angepasst und mit Beschluss des Magistrats vom 06.03.2015 genehmigt. So wurde beispielsweise auf das große Museum mit seinen hohen baulichen und technischen Anforderungen sowie auf die Wiederherstellung des Barockgartens verzichtet. Die geplanten Eingriffe im Gebäude beschränken sich auf das absolut erforderliche Minimum. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um: Rückbau von Wänden, Decken und Gewölben für neue Raumgeometrien sowie vertikale Erschließungszonen; Sanierung von Dach und Fassade; Erweiterung der Sanitärbereiche; Maßnahmen zur statischen Ertüchtigung der bestehenden Bausubstanz und neuer Bestandteile sowie Maßnahmen, die mit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes einhergehen. Um die Anforderungen des Brandschutzes zu erfüllen, werden zwei notwendige Treppenräume in das Gebäude eingebaut. Das Bestandstreppenhaus im Westflügel wird durch neue Brandschutztüren zu einem notwendigen Treppenhaus umgestaltet. Alle drei Gebäudeteile werden mit je einem behindertengerechten Aufzug ausgestattet, lediglich im Westflügel ist das 2. Obergeschoss nicht mit dem Aufzug erreichbar. Der barrierefreie Zugang des Gebäudes wird über drei neue Treppen-Rampen-Anlagen sichergestellt. Die Anzahl der sanitären Anlagen werden erhöht, um den gestiegenen Anforderungen sowie den aktuellen Normen und Richtlinien zu entsprechen. Im Rahmen der umfassenden denkmalgerechten Sanierung des Gebäudeensembles werden die bestehenden Raumstrukturen so weit wie möglich erhalten und gleichzeitig optimale und zeitgemäße Bedingungen für die unterzubringenden Nutzungsbereiche geschaffen. So wird der Musiksaal im 1. Obergeschoss des Mittelbaus in seiner ursprünglich geplanten Grundfläche hergestellt. Um den historischen Bestand in diesem Bereich, besonders im Dach zu schützen, wird eine neue Raumschale in den Bereichen Decken und Wand errichtet. Um die Enfilade zu erhalten und trotzdem eine einheitliche Raumwirkung zu erzielen, werden vor den Bestandstüren Tapetentüren eingebaut. Für den Zugang des Musiksaals vom Haupttreppenhaus im Mittelbau aus wird ein neuer Zugangsflur geschaffen, der sich hinsichtlich der Sanierung von Wänden und Decken am Bestandsflur orientiert. Der Boden wird erneuert und entsprechend dem Bestand mit Sandstein fortgeführt. Die östlich angrenzenden historisch wertvollen Räume werden im Hinblick auf ihre historische Qualität aufwändig saniert. Übergreifendes Ziel aller Maßnahmen ist es, die Gebäudequalitäten und die räumlichen Qualitäten des Bolongaropalastes durch kulturelle und museale Alleinstellungsmerkmale erlebbar zu machen. Durch das Einrichten des neuen Veranstaltungsbereiches im Innenhof des Westflügels, der Gastronomie mit Außenbereich sowie städtischen Einrichtungen und diversen Vereinen entsteht ein Konzept, in dem die Nutzer voneinander profitieren und sich Synergien wie beispielsweise die Bewirtschaftung von Veranstaltungen im Gebäude und auf dem Gelände ergeben (Veranstaltungssaal, Barock am Main, Standesamt, etc.). Auch das gemeinsame Aufgreifen von ähnlichen, standortbezogenen Themen, wie z.B. Höchst, Barock oder Familie Bolongaro, in Ausstellungen (Museum-Bolongaro) und diversen Veranstaltungen (Barock am Main, Musikalischer Salon u.a.) sowie der Gastronomie, bildet ein stimmiges Gesamtkonzept. Von der Neugestaltung werden außerdem direkte positive Impulse auf das städtebauliche Umfeld entlang der Bolongarostraße erwartet. Nutzer/ Mieter: Mit den potentiellen zukünftigen Nutzergruppen wurden zahlreiche Gespräche geführt und Abstimmungen vorgenommen. Die Vorstellungen der verschiedenen Nutzergruppen sind in das Nutzungskonzept eingeflossen. Die Verwaltungsstelle Höchst verbleibt im Gebäude. Der Dienstsitz des Oberbürgermeisters für die westlichen Stadtteile bleibt ebenfalls erhalten. Die Räumlichkeiten stehen weiterhin für Veranstaltungen und Sitzungen (beispielsweise des Ortsbeirates) oder für externe Nutzer zur Verfügung. a) Ostflügel Für die Arbeit mit Kindern wird Kita Frankfurt auf einer Fläche von 68 m2 zwei Projekträume im 1. Obergeschoss des Ostflügels nutzen. Ziel des Stützpunktes ist, allen Kindern im Sinne der Chancengerechtigkeit den Palast und die damit verbundene Geschichte näher zu bringen. Unter anderem sollen dort Projekte und Angebote über das Kinderbildungsnetz geplant, vorbereitet und durchgeführt werden, die mit dem historischen Gebäude oder dem Stadtteil in Verbindung stehen. Auf gleicher Ebene (1. OG Ostflügel) nutzt das Jugend- und Kulturzentrum Höchst auf einer Fläche von 58 m2 Atelierräume zur Durchführung von Projekten und Workshops. Realisiert werden sollen Angebote aus den Bereichen Kunst und Kreativität, auch in Kooperation mit anderen Institutionen, Schulen, Vereinen usw. Die Themen der Werkstätten bewegen sich in Bezug der Kinder und Jugendlichen zu ihrem Umfeld, ihrem Stadtteil Höchst. Die im Gebäude vorhandenen Ausstellungsräume sollen zur Durchführung wechselnder Ausstellungen von Kinder- und Jugendkunst genutzt werden. Die Musikschule Frankfurt e.V. erhält Unterrichts- und Büroräume im 2. Obergeschoss des Ostflügels. Bisher bietet die Musikschule dezentral an Schulen und Kindertagesstätten in Höchst (als Zentrum) und den Nachbarstadtteilen Kurse der Elementaren Musikpädagogik, sowie Instrumentalunterricht an. Unabhängig vom normalen Schulablauf kann das Angebot künftig erweitert und kundenorientierter gestaltet werden, z.B. mit Kursen für Eltern mit Kindern ab einem Jahr oder Wochenend-/ Ferien-Workshops oder Kinder - und Jugendchor. Das Einbringen der musikalischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in das kulturelle Leben von Höchst stellt den idealen Rahmen dar, um das aktive Musizieren von Bürgerinnen und Bürgern in und um Höchst zu fördern und in das städtische Leben zu integrieren. Die vorgenannten Nutzungsbereiche für Kinder und Jugendliche werden barrierefrei gestaltet und entsprechend dem Altersbereich der Nutzer ausgestattet. Die seit 2012 im Erdgeschoss des Ostflügels vorhandenen Räumlichkeiten für den Betrieb eines Programmkinos werden um zusätzliche Flächen erweitert, barrierefrei erschlossen und können über einen neuen Zugang direkt von der Bolongarostraße aus betreten werden. Die Erreichbarkeit und Wahrnehmung als Programmkino wird damit deutlich erhöht. Mit geringen temporären Einschränkungen ist der Betrieb auch während der Bauphase möglich. b) Mittelbau Ein wichtiger Bestandteil der Revitalisierung des Bolongaropalastes ist die Einrichtung eines Restaurants, das zum Anziehungspunkt sowohl für Höchster Bürgerinnen und Bürger als auch für Besucherinnen und Besucher aus anderen Stadtteilen und darüber hinaus werden soll. Der Haupteingang des Restaurants erfolgt von der Bolongarostraße über den sogenannten 'Musikbau', der wie der 'Kapellenbau' als vorspringender Bauteil in der Nordfassade ablesbar ist. Der barrierefreie Zugang erfolgt rückseitig vom Garten aus über eine neue Rampen-Treppen-Anlage. Ein weiterer Nebeneingang zum Restaurant besteht über das Foyer am Haupteingang des Palastes und ermöglicht dem Betreiber bei Bedarf, Veranstaltungen in den übrigen Nutzungseinheiten des Palastes zu bewirtschaften. Die Gasträume befinden sich im Mittelrisalit des Erdgeschosses und orientieren sich mit Südwest-Ausrichtung zum Garten. Die anliegende Fläche wird zur Terrasse mit Außenbewirtschaftung umgestaltet. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei Bedarf die Fläche des Veranstaltungssaales im Westflügel als Gastraum zu nutzen. Der Service-Bereich mit Küche, Lager- und Personalräumen ist im Erdgeschoss des Ostflügels untergebracht. Über die bestehende Sandsteintreppe sowie über den neuen Personenaufzug wird das Kellergeschoss erschlossen, in dem sich Lagerflächen und Technikräume befinden. Eine WC-Anlage für die Gäste wird im Mittelbau des Erdgeschosses eingerichtet. Die Anlieferung der Gastronomie erfolgt über die Toreinfahrt im Osten des Gebäudes. Ein separater Eingang in den Service-Bereich ist vorhanden. In unmittelbarer Nähe dieses Eingangs wird ein Güteraufzug eingebaut, sodass Getränke und Speisen in die Lagerräume im Kellergeschoss befördert werden können. Die Feinverteilung der technischen Einrichtung, der Einbau der Küche sowie das Einrichten der Gasträume obliegen dem künftigen Pächter. c) Westflügel Der Innenhof des Westflügels, mit einer Fläche von 145 m2, wird überdacht und als Veranstaltungssaal ausgebaut. Entscheidend für das architektonische Konzept war neben der Forderung des Denkmalamtes, den historischen Bestand so wenig wie möglich zu verändern, die Berücksichtigung der Anforderungen verschiedener Nutzer, zu denen die Barrierefreiheit, die Unterbringung der erforderlichen Technik, eine gute Akustik, eine Verdunklungsmöglichkeit sowie ein hohes Maß an räumlicher Flexibilität gehören. Der Zugang in den Veranstaltungsbereich erfolgt gartenseitig über drei neue Türen. Foyer, Garderobe, Catering und Toiletten gehören zum öffentlich zugänglichen Bereich. Ein weiterer Bereich mit Garderoben und Toiletten bleibt den Künstlern vorbehalten. Daneben befinden sich Lagerräume für das Mobiliar des Saales. Die Ausstattung des Veranstaltungssaals umfasst eine flexible Bühne aus Scherenpodesten, die Bestuhlung und eine Grundausstattung für Bühnentechnik. Bis zu 117 Sitzplätze werden vorgehalten. Der Saal ist flexibel nutzbar und kann neben dem Theaterspiel auch für Lesungen, Versammlungen, Empfänge, Bankette sowie Musik- und Tanzdarbietungen umgestaltet werden. Ebenso kann der Saal in Ergänzung der Gastronomie für die Bewirtung größerer Gruppen genutzt werden. Die Ausstellungsräume zur Höchster Geschichte befinden sich im Westflügel des 1. Obergeschosses auf einer Fläche von 452 m2 (Ausstellungsräume inkl. Lager und Museumspädagogik) und tragen vorläufig den Arbeitstitel "Museum-Bolongaro". Hinzu kommt im Mittelbau des 1. Obergeschosses ein Raum mit einer Größe von 32 m2 in dem das Leben der Familie Bolongaro präsentiert werden soll. Die Räumlichkeiten erhalten eine auf die zulässigen Bestandsdeckenlasten abgestimmte Ausstattung. Das künftige Museum soll den Besuchern - Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen, Alteingesessenen und Zuwanderern - ein Bild über Höchster Geschichte und Entwicklung vermittelten, ihnen Einsichten ermöglichen, und sie anregen, selbstständig weitere Entdeckungen zu machen. Die ehemaligen Archivflächen und Rollregalanlagen der Bauaufsicht Frankfurt im Keller des Westflügels werden zu großen Teilen erhalten, ertüchtigt und stehen als Lagerfläche für das "Museum-Bolongaro" zur Verfügung. Im Mittelbau des Erdgeschosses wird es einen zentralen Empfang für den Kartenverkauf, Informationen, Garderobe etc. geben. Im Anschluss an diesen Empfang steht eine Fläche von 40 m2 für Wechselausstellungen zur Verfügung. Dieser Raum soll zum Teil vom Museum betrieben und genutzt werden, kann aber auch von anderen Nutzern angemietet werden. Beispielsweise für Ausstellungen von Vereinen oder Firmen. Aus einer privaten Sammlung werden zudem Tasteninstrumente des 17. und 18. Jahrhunderts in den Nebenräumen des neuen Musiksaals ausgestellt. Während der Bauphase ist es erforderlich, Teile der oberen Gartenfläche zu sperren und sie als Baustelleneinrichtung zu nutzen. Der Zugang zum Standesamt ist weiterhin möglich und auch barrierefrei zu erreichen. D) Kosten 1. Der Investitionsbedarf der Maßnahme wird auf brutto 38.598.222 € berechnet. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bereits verausgabte Mittel: bis 2015 5.014.514 € hiervon sind 615.630 € der aktuellen Baumaßnahme zuzurechnen. Voraussichtlicher Mittelabfluss: 2016 2.023.942 € 2017 7.677.648 € 2018 9.593.548 € 2019 8.357.138 € 2020 5.931.432 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten Wartung/ Bauunterhaltung: ca. 297.571,00 € p.a. Energiekosten/ Wasser: ca. 151.159,00 € p.a. Reinigung: ca. 57.870,00 € p.a. Summe: 506.600,00 € c) Abschreibung Investitionsbedarf (Nutzungsdauer 50 Jahre) 2,00% 771.964,44 € Summe Abschreibung: 771.964,44 € Summe Sachkosten: 1.278.564,44 € d) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3,75% / 2 *): 723.716,66 € *) Zinssatz für das Jahr 2016 gemäß HH-Rundschreiben Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 2.002.281,10 € 5. Jahreserträge: Mieteinnahmen: 444.800 € p.a. Eintritt Museum: 6.540 € p.a. Die Erträge des Museums werden vorbehaltlich einer städtischen Trägerschaft in Ansatz gebracht. 6. Leistungen Dritter: 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Die Verwaltung des Gebäudes soll künftig über das Hochbau- und Liegenschaftsmanagement (HLM) mit einem externen Betreiber erfolgen. Anlage 1 (ca. 85 KB) Anlage 2 (ca. 1,1 MB) Anlage 3-1 (ca. 436 KB) Anlage 3-2 (ca. 853 KB) Anlage 3-3 (ca. 1,1 MB) Anlage 3-4 (ca. 1,1 MB) Anlage 3-5 (ca. 897 KB) Anlage 3-6 (ca. 626 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M 178 Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 180 Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 183 Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 157 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 30.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie AfD (= Zurückstellung) 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 31 Der Geschäftsordnungsantrag der FDP, die Beratung der Vorlage M 220 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Zurückstellung der Vorlage) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Prof. Dr. Harsche, Rinn, Hanisch und Puttendörfer sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 819, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 61 00

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