Bolongarostraße 109, Bolongaropalast Sanierung und Neukonzeption hier. Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M
220 Betreff:
Bolongarostraße 109, Bolongaropalast Sanierung und Neukonzeption
hier. Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 25.11.2016
1. Der Sanierung und
Neukonzeption des Bolongaropalastes wird entsprechend der vorgelegten
Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit Gesamtkosten in
Höhe von 38.598.222,00 € ab. Hiervon wurden bereits Mittel in Höhe von 4,4
Mio. € für die Sanierung des Standesamtes im westlichen Pavillon des
Gebäudekomplexes sowie für vorangegangene Planungsvarianten verausgabt, die auf
diese Maßnahme zu aktivieren sind. Die Kosten für die aktuelle Baumaßnahme
belaufen sich auf 34.2 Mio. € Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im
Investitionsprogramm 2016-2019 in der Produktgruppe 30.01, Projektdefinition
5.001788, bislang mit Gesamtkosten i. H. v. 28,6 Mio. € enthalten ist.
Die Bereitstellung der
Gesamtkosten von 38,6 Mio. € erfolgt mit Genehmigung des
Investitionsprogramms 2017-2020. Die Bewilligung der erforderlichen Mittel erfolgt
demnach vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltsplans
2017. 2. Um die Bauzeit zu verkürzen und
Kosten einzusparen, wird das Gebäude geräumt und frei von jeglicher Nutzung
gehalten. Die Mitarbeiter der Verwaltungsstelle Höchst, der Hausmeister und die
Ehrenbeamten (Ortsgericht, Schiedsmann etc.) nutzen während der Bauphase den
östlichen Pavillon im Garten des Bolongaropalastes. Dort werden auch das Baubüro und die
Besprechungsräume für die Bauleitung untergebracht. Für die Anmietung von Lagerflächen zur Unterbringung
des in der Übergangszeit nicht benötigten Mobiliars und der historischen
Objekte und Einrichtungsgegenstände sowie den erforderlichen Umzügen stehen
Mittel in Höhe von 50.380 € zur Verfügung. Für die notwendigen
konservatorischen Arbeiten an den historischen Objekten, Möbeln etc. sind die
Kosten noch zu ermitteln und für die späteren Haushalte anzumelden. 3. Es dient zur Kenntnis, dass das Restaurant
zunächst ohne Pächter geplant und gebaut wird. Die entsprechende Ausschreibung
soll in der Bauphase, zwei Jahre vor Fertigstellung, erfolgen. Die
Vorstellungen des künftigen Pächters hinsichtlich der Ausstattung und
technischen Feinverteilung können somit noch ausreichend berücksichtigt
werden. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die
Ausschreibung eines Betreiberkonzeptes erfolgt ist. Ziel ist es,
verschiedene Optionen zu prüfen. Die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes ist für
2020 geplant. 5. Es dient zur Kenntnis, dass im
westlichen Teil der unteren Gartenterrasse eine unterirdische Trafostation
eingebaut wird. Oberirdisch werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
lediglich die erforderlichen Be- und Entlüftungsschächte verbaut. 6. Es dient zur Kenntnis, dass für diese
Investitionsmaßnahme Folgekosten in Höhe von anfallen:
Kalkulatorische
Verzinsung
723.716,66 € p.a.
Abschreibung
771.964,44 € p.a.
Sachkosten
(Wartung/Instandhaltung/Energie/Reinigung) 506.600,00 € p.a. anfallen.
Begründung: A) Zielsetzung Der Bolongaropalast wurde in den Jahren 1772 bis 1775
von den aus Italien stammenden Brüdern Bolongaro als Wohn- und
Wirtschaftsgebäude errichtet und erlebte seit dieser Zeit eine wechselvolle
Nutzungs- und Baugeschichte. Der Palast ist der größte Privatbau der
Barock-Epoche in der Region und steht heute in seiner Funktion als Rathaus des
Stadtteils Höchst unter Denkmalschutz. Von 1908 bis 1928 wurde das Gebäude als Sitz der
Stadtverwaltung der ehemals selbständigen Stadt Höchst am Main genutzt. Seit
der Eingemeindung von Höchst waren verschiedene Dienststellen der
Stadtverwaltung mit Außenstellen im Bolongaropalast vertreten. Die vor einigen
Jahren im Gebäude befindlichen Institutionen des Bürgeramtes, der Stadtpolizei
und der Bauaufsicht sind heute auf verschiedene Standorte verteilt, lediglich
die Verwaltungsstelle Höchst mit dem Dienstzimmer des Oberbürgermeisters, das
Ortsgericht und das Versicherungsamt sind verblieben. Im westlichen Pavillon der Anlage befindet sich
weiterhin das Standesamt. Die Außen- und Innensanierung dieses Gebäudes ist
bereits abgeschlossen. Bei
einer Gefahrenverhütungsschau wurden 2003 erhebliche baurechtliche Mängel
festgestellt. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde veranlasst. Seine
Umsetzung ist zwangsläufig mit der Sanierung des Innenbereiches verbunden.
Neben den nahezu 240 Räumen ist hiervon insbesondere die technische
Infrastruktur betroffen. Gleichzeitig gilt es, das Gebäude behindertengerecht
auszubauen. Die Sanierung der Fassade und des Daches ist aufgrund
altersbedingter Verschleißerscheinungen ebenso zwingend. Mittlerweile stehen Teilflächen innerhalb des
Gebäudes leer. Im Rahmen des ohnehin erforderlichen Sanierungskonzeptes war
daher die Nutzung des Gebäudes neu auszurichten und entsprechend zu planen.
B) Alternativen Neben der Sanierung des Ist-Zustandes wurden weitere
drei Varianten geprüft. Hierbei handelte es sich bei der Sanierung und
Neukonzeption mit a.) Fenstersanierung, mit b.) Kellersanierung und c.) mit
reduzierter Fenster- und Kellersanierung. In der Gesamtkostenberechnung ergaben
sich die geringsten Kosten für die Sanierung und Neukonzeption mit reduzierter
Fenster- und Kellersanierung. C) Lösung Verschiedene Planungsvarianten wurden untersucht.
Unter anderem wurde in 2010 eine Planungswerkstatt unter großer Beteiligung
interessierter Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Planungen und Gespräche, insbesondere der Einbau eines Porzellanmuseums, konnte
jedoch aus Kostengründen nicht umgesetzt werden. Das dieser Vorlage zugrunde liegende Raumprogramm
wurde auf Grundlage des im Rahmen der Planungswerkstätten erarbeiteten
Konzeptes modifiziert, an die Sparvorgaben angepasst und mit Beschluss des
Magistrats vom 06.03.2015 genehmigt. So wurde beispielsweise auf das große Museum mit
seinen hohen baulichen und technischen Anforderungen sowie auf die
Wiederherstellung des Barockgartens verzichtet. Die geplanten Eingriffe im
Gebäude beschränken sich auf das absolut erforderliche Minimum. Dabei handelt
es sich im Wesentlichen um: Rückbau von Wänden, Decken und Gewölben für neue
Raumgeometrien sowie vertikale Erschließungszonen; Sanierung von Dach und
Fassade; Erweiterung der Sanitärbereiche; Maßnahmen zur statischen Ertüchtigung
der bestehenden Bausubstanz und neuer Bestandteile sowie Maßnahmen, die mit der
Umsetzung des Brandschutzkonzeptes einhergehen. Um die Anforderungen des Brandschutzes zu erfüllen,
werden zwei notwendige Treppenräume in das Gebäude eingebaut. Das
Bestandstreppenhaus im Westflügel wird durch neue Brandschutztüren zu einem
notwendigen Treppenhaus umgestaltet. Alle drei Gebäudeteile werden mit je einem
behindertengerechten Aufzug ausgestattet, lediglich im Westflügel ist das 2.
Obergeschoss nicht mit dem Aufzug erreichbar. Der barrierefreie Zugang des
Gebäudes wird über drei neue Treppen-Rampen-Anlagen sichergestellt. Die Anzahl der sanitären Anlagen
werden erhöht, um den gestiegenen Anforderungen sowie den aktuellen Normen und
Richtlinien zu entsprechen. Im Rahmen der umfassenden denkmalgerechten Sanierung
des Gebäudeensembles werden die bestehenden Raumstrukturen so weit wie möglich
erhalten und gleichzeitig optimale und zeitgemäße Bedingungen für die
unterzubringenden Nutzungsbereiche geschaffen. So wird der Musiksaal im 1. Obergeschoss des
Mittelbaus in seiner ursprünglich geplanten Grundfläche hergestellt. Um den
historischen Bestand in diesem Bereich, besonders im Dach zu schützen, wird
eine neue Raumschale in den Bereichen Decken und Wand errichtet. Um die
Enfilade zu erhalten und trotzdem eine einheitliche Raumwirkung zu erzielen,
werden vor den Bestandstüren Tapetentüren eingebaut. Für den Zugang des Musiksaals vom Haupttreppenhaus im
Mittelbau aus wird ein neuer Zugangsflur geschaffen, der sich hinsichtlich der
Sanierung von Wänden und Decken am Bestandsflur orientiert. Der Boden wird
erneuert und entsprechend dem Bestand mit Sandstein fortgeführt. Die östlich
angrenzenden historisch wertvollen Räume werden im Hinblick auf ihre
historische Qualität aufwändig saniert. Übergreifendes Ziel aller Maßnahmen ist es, die
Gebäudequalitäten und die räumlichen Qualitäten des Bolongaropalastes durch
kulturelle und museale Alleinstellungsmerkmale erlebbar zu machen. Durch das Einrichten des neuen
Veranstaltungsbereiches im Innenhof des Westflügels, der Gastronomie mit
Außenbereich sowie städtischen Einrichtungen und diversen Vereinen entsteht ein
Konzept, in dem die Nutzer voneinander profitieren und sich Synergien wie
beispielsweise die Bewirtschaftung von Veranstaltungen im Gebäude und auf
dem Gelände ergeben (Veranstaltungssaal, Barock am Main, Standesamt, etc.).
Auch das gemeinsame Aufgreifen von ähnlichen, standortbezogenen Themen, wie
z.B. Höchst, Barock oder Familie Bolongaro, in Ausstellungen (Museum-Bolongaro)
und diversen Veranstaltungen (Barock am Main, Musikalischer Salon u.a.) sowie
der Gastronomie, bildet ein stimmiges Gesamtkonzept. Von der Neugestaltung werden außerdem direkte
positive Impulse auf das städtebauliche Umfeld entlang der Bolongarostraße
erwartet. Nutzer/ Mieter: Mit den potentiellen zukünftigen Nutzergruppen wurden
zahlreiche Gespräche geführt und Abstimmungen vorgenommen. Die Vorstellungen
der verschiedenen Nutzergruppen sind in das Nutzungskonzept eingeflossen.
Die Verwaltungsstelle Höchst verbleibt im Gebäude.
Der Dienstsitz des Oberbürgermeisters für die westlichen Stadtteile bleibt
ebenfalls erhalten. Die Räumlichkeiten stehen weiterhin für Veranstaltungen und
Sitzungen (beispielsweise des Ortsbeirates) oder für externe Nutzer zur
Verfügung. a) Ostflügel Für die Arbeit mit Kindern wird Kita Frankfurt auf
einer Fläche von 68 m2 zwei Projekträume im 1. Obergeschoss des Ostflügels
nutzen. Ziel des Stützpunktes ist, allen Kindern im Sinne der
Chancengerechtigkeit den Palast und die damit verbundene Geschichte näher zu
bringen. Unter anderem sollen dort Projekte und Angebote über das
Kinderbildungsnetz geplant, vorbereitet und durchgeführt werden, die mit dem
historischen Gebäude oder dem Stadtteil in Verbindung stehen. Auf gleicher Ebene (1. OG Ostflügel) nutzt das
Jugend- und Kulturzentrum Höchst auf einer Fläche von 58 m2 Atelierräume zur
Durchführung von Projekten und Workshops. Realisiert werden sollen Angebote aus
den Bereichen Kunst und Kreativität, auch in Kooperation mit anderen
Institutionen, Schulen, Vereinen usw. Die Themen der Werkstätten bewegen sich
in Bezug der Kinder und Jugendlichen zu ihrem Umfeld, ihrem Stadtteil Höchst.
Die im Gebäude vorhandenen Ausstellungsräume sollen zur Durchführung
wechselnder Ausstellungen von Kinder- und Jugendkunst genutzt werden. Die Musikschule Frankfurt e.V. erhält Unterrichts-
und Büroräume im 2. Obergeschoss des Ostflügels. Bisher bietet die Musikschule
dezentral an Schulen und Kindertagesstätten in Höchst (als Zentrum) und den
Nachbarstadtteilen Kurse der Elementaren Musikpädagogik, sowie
Instrumentalunterricht an. Unabhängig vom normalen Schulablauf kann das Angebot
künftig erweitert und kundenorientierter gestaltet werden, z.B. mit Kursen für
Eltern mit Kindern ab einem Jahr oder Wochenend-/ Ferien-Workshops oder Kinder
- und Jugendchor. Das Einbringen der musikalischen Arbeit mit Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen in das kulturelle Leben von Höchst stellt den
idealen Rahmen dar, um das aktive Musizieren von Bürgerinnen und Bürgern in und
um Höchst zu fördern und in das städtische Leben zu integrieren. Die vorgenannten Nutzungsbereiche für Kinder und
Jugendliche werden barrierefrei gestaltet und entsprechend dem Altersbereich
der Nutzer ausgestattet. Die seit 2012 im Erdgeschoss des Ostflügels
vorhandenen Räumlichkeiten für den Betrieb eines Programmkinos werden um
zusätzliche Flächen erweitert, barrierefrei erschlossen und können über einen
neuen Zugang direkt von der Bolongarostraße aus betreten werden. Die
Erreichbarkeit und Wahrnehmung als Programmkino wird damit deutlich erhöht. Mit
geringen temporären Einschränkungen ist der Betrieb auch während der Bauphase
möglich. b) Mittelbau Ein wichtiger Bestandteil der Revitalisierung des
Bolongaropalastes ist die Einrichtung eines Restaurants, das zum
Anziehungspunkt sowohl für Höchster Bürgerinnen und Bürger als auch für
Besucherinnen und Besucher aus anderen Stadtteilen und darüber hinaus werden
soll. Der Haupteingang des
Restaurants erfolgt von der Bolongarostraße über den sogenannten 'Musikbau',
der wie der 'Kapellenbau' als vorspringender Bauteil in der Nordfassade
ablesbar ist. Der barrierefreie Zugang erfolgt rückseitig vom Garten aus über
eine neue Rampen-Treppen-Anlage. Ein weiterer Nebeneingang zum Restaurant
besteht über das Foyer am Haupteingang des Palastes und ermöglicht dem
Betreiber bei Bedarf, Veranstaltungen in den übrigen Nutzungseinheiten des
Palastes zu bewirtschaften. Die Gasträume befinden sich im Mittelrisalit des
Erdgeschosses und orientieren sich mit Südwest-Ausrichtung zum Garten. Die
anliegende Fläche wird zur Terrasse mit Außenbewirtschaftung umgestaltet.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei Bedarf die Fläche des
Veranstaltungssaales im Westflügel als Gastraum zu nutzen. Der Service-Bereich mit Küche, Lager- und
Personalräumen ist im Erdgeschoss des Ostflügels untergebracht. Über die
bestehende Sandsteintreppe sowie über den neuen Personenaufzug wird das
Kellergeschoss erschlossen, in dem sich Lagerflächen und Technikräume befinden.
Eine WC-Anlage für die Gäste wird im Mittelbau des Erdgeschosses eingerichtet.
Die Anlieferung der Gastronomie
erfolgt über die Toreinfahrt im Osten des Gebäudes. Ein separater Eingang in
den Service-Bereich ist vorhanden. In unmittelbarer Nähe dieses Eingangs wird
ein Güteraufzug eingebaut, sodass Getränke und Speisen in die Lagerräume im
Kellergeschoss befördert werden können. Die Feinverteilung der technischen Einrichtung, der
Einbau der Küche sowie das Einrichten der Gasträume obliegen dem künftigen
Pächter. c) Westflügel Der Innenhof des Westflügels, mit einer Fläche von
145 m2, wird überdacht und als Veranstaltungssaal ausgebaut. Entscheidend für
das architektonische Konzept war neben der Forderung des Denkmalamtes, den
historischen Bestand so wenig wie möglich zu verändern, die Berücksichtigung
der Anforderungen verschiedener Nutzer, zu denen die Barrierefreiheit, die
Unterbringung der erforderlichen Technik, eine gute Akustik, eine
Verdunklungsmöglichkeit sowie ein hohes Maß an räumlicher Flexibilität
gehören. Der Zugang in den
Veranstaltungsbereich erfolgt gartenseitig über drei neue Türen. Foyer,
Garderobe, Catering und Toiletten gehören zum öffentlich zugänglichen Bereich.
Ein weiterer Bereich mit Garderoben und Toiletten bleibt den Künstlern
vorbehalten. Daneben befinden sich Lagerräume für das Mobiliar des Saales. Die
Ausstattung des Veranstaltungssaals umfasst eine flexible Bühne aus
Scherenpodesten, die Bestuhlung und eine Grundausstattung für Bühnentechnik.
Bis zu 117 Sitzplätze werden vorgehalten. Der Saal ist flexibel nutzbar und kann neben dem
Theaterspiel auch für Lesungen, Versammlungen, Empfänge, Bankette sowie Musik-
und Tanzdarbietungen umgestaltet werden. Ebenso kann der Saal in Ergänzung der
Gastronomie für die Bewirtung größerer Gruppen genutzt werden. Die Ausstellungsräume zur Höchster Geschichte
befinden sich im Westflügel des 1. Obergeschosses auf einer Fläche von 452 m2
(Ausstellungsräume inkl. Lager und Museumspädagogik) und tragen vorläufig den
Arbeitstitel "Museum-Bolongaro". Hinzu kommt im Mittelbau des 1. Obergeschosses ein
Raum mit einer Größe von 32 m2 in dem das Leben der Familie Bolongaro
präsentiert werden soll. Die Räumlichkeiten erhalten eine auf die zulässigen
Bestandsdeckenlasten abgestimmte Ausstattung. Das künftige Museum soll den Besuchern - Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen, Alteingesessenen und Zuwanderern - ein Bild über
Höchster Geschichte und Entwicklung vermittelten, ihnen Einsichten ermöglichen,
und sie anregen, selbstständig weitere Entdeckungen zu machen. Die ehemaligen Archivflächen und
Rollregalanlagen der Bauaufsicht Frankfurt im Keller des Westflügels werden zu
großen Teilen erhalten, ertüchtigt und stehen als Lagerfläche für das
"Museum-Bolongaro" zur Verfügung. Im Mittelbau des Erdgeschosses wird es einen
zentralen Empfang für den Kartenverkauf, Informationen, Garderobe etc. geben.
Im Anschluss an diesen Empfang steht eine Fläche von 40 m2 für
Wechselausstellungen zur Verfügung. Dieser Raum soll zum Teil vom Museum betrieben und
genutzt werden, kann aber auch von anderen Nutzern angemietet werden.
Beispielsweise für Ausstellungen von Vereinen oder Firmen. Aus einer privaten Sammlung werden zudem
Tasteninstrumente des 17. und 18. Jahrhunderts in den Nebenräumen des neuen
Musiksaals ausgestellt. Während der Bauphase ist es erforderlich, Teile der
oberen Gartenfläche zu sperren und sie als Baustelleneinrichtung zu nutzen. Der
Zugang zum Standesamt ist weiterhin möglich und auch barrierefrei zu erreichen.
D) Kosten 1. Der Investitionsbedarf der Maßnahme wird auf
brutto 38.598.222 € berechnet. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten: Bereits verausgabte Mittel: bis 2015 5.014.514 € hiervon sind 615.630 € der aktuellen Baumaßnahme
zuzurechnen. Voraussichtlicher Mittelabfluss:
2016 2.023.942 € 2017 7.677.648 €
2018 9.593.548 €
2019 8.357.138 €
2020 5.931.432 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen
unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten
Wartung/
Bauunterhaltung: ca. 297.571,00 € p.a.
Energiekosten/ Wasser:
ca. 151.159,00 €
p.a. Reinigung:
ca. 57.870,00 € p.a.
Summe:
506.600,00 € c) Abschreibung Investitionsbedarf (Nutzungsdauer 50 Jahre)
2,00% 771.964,44 €
Summe Abschreibung:
771.964,44 €
Summe Sachkosten:
1.278.564,44 €
d) Kapitalkosten
Kalkulatorische
Verzinsung (3,75% / 2 *):
723.716,66 €
*) Zinssatz für das Jahr 2016 gemäß
HH-Rundschreiben
Gesamtsumme
Jahresfolgekosten:
2.002.281,10 €
5. Jahreserträge: Mieteinnahmen:
444.800 € p.a. Eintritt Museum:
6.540 €
p.a.
Die Erträge des
Museums werden vorbehaltlich einer städtischen Trägerschaft in Ansatz
gebracht. 6. Leistungen Dritter: 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Die Verwaltung des Gebäudes soll künftig über das
Hochbau- und Liegenschaftsmanagement (HLM) mit einem externen Betreiber
erfolgen. Anlage 1 (ca.
85 KB) Anlage 2 (ca.
1,1 MB) Anlage 3-1 (ca.
436 KB) Anlage 3-2 (ca.
853 KB) Anlage 3-3 (ca.
1,1 MB) Anlage 3-4 (ca.
1,1 MB) Anlage 3-5 (ca.
897 KB) Anlage 3-6 (ca.
626 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.10.2018, M 178
Vortrag des
Magistrats vom 03.12.2021, M 180
Vortrag des
Magistrats vom 03.12.2021, M 183
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2024, M 157
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
30.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6
am 29.11.2016, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Kultur-
und Freizeitausschusses am 01.12.2016, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 220 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie AfD (= Zurückstellung)
6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP
31 Der Geschäftsordnungsantrag der FDP, die Beratung der
Vorlage M 220 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird
abgelehnt. Bericht:
TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 220 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD, FDP und
FRANKFURTER (= Zurückstellung der Vorlage) 7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 22
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO I, TOP 5
Beschluss: a) Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Prof. Dr.
Harsche, Rinn, Hanisch und Puttendörfer sowie von Oberbürgermeister Feldmann
dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 819, 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 61 00