Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 14.06.2019, B
217 Betreff:
Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, §
3895 - OA 379/19 OBR 11 -
Zwischenbericht: Die Sicherung von Kleingärten ist nicht Bestandteil
bzw. Aufgabe eines Flurbereinigungsverfahrens. Die planungsrechtliche Sicherung
von Dauerkleingärten und Freizeitgärten erfolgt über rechtskräftige
Bebauungspläne und bei Dauerkleingärten außerdem seit 1983 über das
Bundeskleingartengesetz. Im geplanten Flurbereinigungsgebiet Seckbach/Berger
Warte gibt es bisher keine Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanverfahren zur
Absicherung von Dauerklein- oder Freizeitgärten. Vereinzelt im Gebiet liegende
Freizeitgärten befinden sich in Zone II des Landschaftsschutzgebietes
GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main. In dieser Zone ist
die Gartennutzung nicht mit dem Schutzzweck der
Landschaftsschutz-Verordnung vereinbar und demnach nicht zulässig. Die Außenanlage 10 des Kleingartenvereins Cronberger
e.V. befindet sich in Zone I des o.g. Landschaftsschutzgebietes, in der eine
Nutzung als Kleingarten im Prinzip zulässig ist. Auch der Regionale
Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche - Wohnungsferne Gärten
dar. Eine planungsrechtliche Absicherung der Anlage durch einen rechtskräftigen
Bebauungsplan gibt es nicht. Um das Flurbereinigungsverfahren nicht zu
verkomplizieren, könnte alternativ in der nun anstehenden Vorbereitungsphase
dieses Verfahrens die projektierte Verfahrensgebietsgrenze derart
angepasst werden, dass die Außenanlage 10 des Kleingartenvereins Cronberger
e.V. aus dem Gebiet herausgenommen wird. Diese Prüfung
wird im Zuge des weiteren Verfahrens zum Flurbereinigungsgebiet Seckbach/Berger
Warte erfolgen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.03.2019, OA 379
Antrag vom
04.10.2019, OF
622/11
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5318
Bericht des
Magistrats vom 06.12.2019, B 468
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
19.06.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
11 am 19.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis. b)
Der stellv. Ortsvorsteher wird beauftragt, mit dem Amt 67 und dem Amt 79
einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 30
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 217 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 4533, 33. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 12.09.2019 Aktenzeichen: 79 1