Neufassung der Eintrittspreise für die städtischen Museen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M
167 Betreff:
Neufassung der
Eintrittspreise für die städtischen Museen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2005, § 9655 (M
109) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die
Eintrittspreisregelungen für die Museen überarbeitungs- und ergänzungsbedürftig
sind. 2. Die in Anlage 1 aufgeführten
Eintrittspreise und Ermäßigungsregelungen werden beschlossen. Sie gelten ab dem
Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt. 3. Alle bisherigen Eintrittspreisregelungen sind
damit aufgehoben. Begründung: Die
städtischen Museen haben in den letzten Jahren sehr an Attraktivität gewonnen
und sind durch Kooperationen untereinander und mit anderen Museen in dieser
Stadt noch interessanter geworden. Nicht zuletzt durch die gemeinsam genutzte
Dachmarke kann das "Museumsufer Frankfurt" noch besser beworben und bekannt
gemacht werden. Die momentan gültige Einrittspreisregelung für die
städtischen Museen wurde bereits 1993 beschlossen. Seither wurde sie lediglich
um Neuerungen wie MuseumsuferCard- und Ticket und das Kulturscheckheft ergänzt
und die einzelnen Preisfestlegungen exakt auf den entsprechenden Eurobetrag
umgerechnet. In der bisher gültigen Form werden
sie nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Marketing gerecht. Um die
Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen, wird daher auf die
unterschiedlichen Preisspannen bei den als prinzipiell gleichwertig zu
betrachtenden städtischen Häusern verzichtet und die einheitliche Preisspanne
so bemessen, dass die einzelnen Museen ihre Eintrittspreise innerhalb dieses
Rahmens den jeweiligen Präsentationen ihres Hauses anpassen können. Zum anderen
ist eine Klausel zur Flexibilisierung hilfreich, die es den Museen erlaubt, im
Benehmen mit dem Kulturdezernat für Marketingmaßnahmen befristet Abweichungen
von den festgelegten Spannen vorzunehmen. Zudem kommt immer wieder die Frage
von Sponsoren der Museen, ob eine Freistellung von Eintritten möglich sei.
Diese wird durch die Neufassung ebenfalls verbindlich geregelt. Da diese
Regelungen dem Grunde nach bereits angewendet werden, sind hierdurch keine
Mehreinnahmen zu erwarten. Die MuseumsuferCard und das Ticket berechtigen seit
dem 01.01.2009 zum freien Eintritt in folgende Häuser: Archäologisches Museum; Bibelhaus am Museumsufer;
Caricatura Museum (neu); Deutsches Architekturmuseum: Deutsches Filmmuseum;
Deutsches Ledermuseum, Offenbach; Dommuseum; Fotografie Forum International; Frankfurter
Kunstverein; Geldmuseum der Deutschen Bundesbank; Goethe-Museum/Goethe-Haus;
Haus der Stadtgeschichte, Offenbach; Historisches Museum / Kronberger
Haus; Ikonen-Museum; Institut für Stadtgeschichte / Karmeliterkloster;
Jüdisches Museum; Kindermuseum (neu); Klingspormuseum, Offenbach; Liebieghaus;
Museum der Weltkulturen; Museum für Angewandte Kunst; Museum für Kommunikation;
Museum für Moderne Kunst; Museum Giersch; Museum Judengasse; Portikus; Schirn
Kunsthalle; Senckenberg Naturmuseum; Städel Museum; Stoltze-Museum der Frankfurter
Sparkasse; Struwwelpeter-Museum / Heinrich-Hoffmann-Museum; Rosenheim-Museum,
Offenbach (neu); Altana-Kulturstiftung im Sinclair-Haus, Bad Homburg (neu)
Seit der Einführung im Jahr 2000 werden die Karten,
insbesondere die 12 Monate gültige MuseumsuferCard sehr gut angenommen.
Inzwischen sind regelmäßig mehr als 10.000 Jahreskarten gleichzeitig im Umlauf.
Durch die auf 33 gestiegene Anzahl der teilnehmenden Häuser ab 2009,
einschließlich der momentan veränderten Präsentation des Kindermuseums, kann
die Erhöhung des Preises auf 75 € (entsprechend dann auch für die
ermäßigte und die FamilienCard) sehr gut gerechtfertigt werden. Zudem wurde die
Definition von Familie um "Großeltern mit ihren Enkelkindern" ausgeweitet.
Diese Kombination wurde in letzter Zeit vermehrt nachgefragt: diese sehr
positive Tendenz soll damit unterstützt werden. Durch die Erhöhung der Preise für die
MuseumsuferCard ist mit Mehreinnahmen zu rechnen. Der Kooperationspool, dem
diese Einnahmen zufließen, kann damit auch mehr Projekte als bisher fördern,
allerdings wurden die einzelnen Ausstellungen in den letzten Jahren auch durch
Preissteigerungen und erhöhte Anforderungen an den Standard immer teurer, so
dass die Mittel hauptsächlich in die inhaltliche Verbesserung fließen
werden.
Weitere Anpassungen sind im
Bereich der Kindergruppen erfolgt. Um Schulen mehr Transparenz und einen
erhöhten Anreiz zu schaffen, in die Museen zu gehen, wurden die Preise für
Eintritt und eine einstündige Führung oder einen Workshop in allen städtischen
Museen vereinheitlicht. Die festgelegten 3 € pro Kind erlauben auch
Kindern aus Familien mit geringem Einkommen, an den Ausflügen ins Museum
teilzunehmen. Mit diesem vereinheitlichten Eintrittsgeld kann eigene,
städtische Unterstützung einfacher berechnet werden, resp. gegenüber Sponsoren
kann genauer der Bedarf angegeben werden. In den städtischen Museen soll künftig der
Kulturpass zu sehr moderaten Preisen zum Eintritt berechtigen. Dieser wird vom
Verein "Kultur für Alle e.V." unter Vorlage u.a des Frankfurtpasses ausgegeben.
Daraus ergibt sich konsequenterweise, dass auch die Frankfurtpass-Inhaber zu
diesen Preisen die Museen besuchen können. Für Blinde und Sehbehinderte werden spezielle
Führungen für 30 € zuzüglich Eintritt angeboten. Da die Größe dieser
Gruppen begrenzt sind, können die Kosten für die führenden Personen nicht
gedeckt werden. Allerdings wird nur mit einer überschaubaren Nachfrage
gerechnet, so dass die Mehrkosten von den einzelnen Häusern getragen werden
können. Die Regelungen sind besucherorientiert, praxisnah
und erhöhen durch Vereinheitlichung der Bedingungen die Vergleichbarkeit der
Häuser. Anlage 1 (ca. 14 KB) Anlage 2 (ca. 22 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.10.1999, M 220
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2001, M 198
Vortrag des
Magistrats vom 17.12.2002, M 280
Vortrag des
Magistrats vom 14.11.2003, M 194
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2005, M 109
Anfrage vom
08.09.2009, A 1053
Anfrage vom
29.09.2009, A 1070
Vortrag des
Magistrats vom 21.06.2011, M 118
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 02.09.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2
am 21.09.2009, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 167
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE,
SPD, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
37. Sitzung des OBR 1
am 22.09.2009, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 167
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD und 3
GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE
34. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 24.09.2009, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
36. Sitzung des OBR 5
am 25.09.2009, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 167
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE
und FDP gegen FAG (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2009, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
40. Sitzung der KAV am 26.10.2009, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 167
dient zur Kenntnis. 35. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 29.10.2009, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 167
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
(= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (=
Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.11.2009, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 167
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
(= Ablehnung) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2009, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 167
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, Freie
Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 7131, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009 Aktenzeichen: 41 3