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Neufassung der Eintrittspreise für die städtischen Museen

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M 167 Betreff: Neufassung der Eintrittspreise für die städtischen Museen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2005, § 9655 (M 109) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Eintrittspreisregelungen für die Museen überarbeitungs- und ergänzungsbedürftig sind. 2. Die in Anlage 1 aufgeführten Eintrittspreise und Ermäßigungsregelungen werden beschlossen. Sie gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt. 3. Alle bisherigen Eintrittspreisregelungen sind damit aufgehoben. Begründung: Die städtischen Museen haben in den letzten Jahren sehr an Attraktivität gewonnen und sind durch Kooperationen untereinander und mit anderen Museen in dieser Stadt noch interessanter geworden. Nicht zuletzt durch die gemeinsam genutzte Dachmarke kann das "Museumsufer Frankfurt" noch besser beworben und bekannt gemacht werden. Die momentan gültige Einrittspreisregelung für die städtischen Museen wurde bereits 1993 beschlossen. Seither wurde sie lediglich um Neuerungen wie MuseumsuferCard- und Ticket und das Kulturscheckheft ergänzt und die einzelnen Preisfestlegungen exakt auf den entsprechenden Eurobetrag umgerechnet. In der bisher gültigen Form werden sie nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Marketing gerecht. Um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen, wird daher auf die unterschiedlichen Preisspannen bei den als prinzipiell gleichwertig zu betrachtenden städtischen Häusern verzichtet und die einheitliche Preisspanne so bemessen, dass die einzelnen Museen ihre Eintrittspreise innerhalb dieses Rahmens den jeweiligen Präsentationen ihres Hauses anpassen können. Zum anderen ist eine Klausel zur Flexibilisierung hilfreich, die es den Museen erlaubt, im Benehmen mit dem Kulturdezernat für Marketingmaßnahmen befristet Abweichungen von den festgelegten Spannen vorzunehmen. Zudem kommt immer wieder die Frage von Sponsoren der Museen, ob eine Freistellung von Eintritten möglich sei. Diese wird durch die Neufassung ebenfalls verbindlich geregelt. Da diese Regelungen dem Grunde nach bereits angewendet werden, sind hierdurch keine Mehreinnahmen zu erwarten. Die MuseumsuferCard und das Ticket berechtigen seit dem 01.01.2009 zum freien Eintritt in folgende Häuser: Archäologisches Museum; Bibelhaus am Museumsufer; Caricatura Museum (neu); Deutsches Architekturmuseum: Deutsches Filmmuseum; Deutsches Ledermuseum, Offenbach; Dommuseum; Fotografie Forum International; Frankfurter Kunstverein; Geldmuseum der Deutschen Bundesbank; Goethe-Museum/Goethe-Haus; Haus der Stadtgeschichte, Offenbach; Historisches Museum / Kronberger Haus; Ikonen-Museum; Institut für Stadtgeschichte / Karmeliterkloster; Jüdisches Museum; Kindermuseum (neu); Klingspormuseum, Offenbach; Liebieghaus; Museum der Weltkulturen; Museum für Angewandte Kunst; Museum für Kommunikation; Museum für Moderne Kunst; Museum Giersch; Museum Judengasse; Portikus; Schirn Kunsthalle; Senckenberg Naturmuseum; Städel Museum; Stoltze-Museum der Frankfurter Sparkasse; Struwwelpeter-Museum / Heinrich-Hoffmann-Museum; Rosenheim-Museum, Offenbach (neu); Altana-Kulturstiftung im Sinclair-Haus, Bad Homburg (neu) Seit der Einführung im Jahr 2000 werden die Karten, insbesondere die 12 Monate gültige MuseumsuferCard sehr gut angenommen. Inzwischen sind regelmäßig mehr als 10.000 Jahreskarten gleichzeitig im Umlauf. Durch die auf 33 gestiegene Anzahl der teilnehmenden Häuser ab 2009, einschließlich der momentan veränderten Präsentation des Kindermuseums, kann die Erhöhung des Preises auf 75 € (entsprechend dann auch für die ermäßigte und die FamilienCard) sehr gut gerechtfertigt werden. Zudem wurde die Definition von Familie um "Großeltern mit ihren Enkelkindern" ausgeweitet. Diese Kombination wurde in letzter Zeit vermehrt nachgefragt: diese sehr positive Tendenz soll damit unterstützt werden. Durch die Erhöhung der Preise für die MuseumsuferCard ist mit Mehreinnahmen zu rechnen. Der Kooperationspool, dem diese Einnahmen zufließen, kann damit auch mehr Projekte als bisher fördern, allerdings wurden die einzelnen Ausstellungen in den letzten Jahren auch durch Preissteigerungen und erhöhte Anforderungen an den Standard immer teurer, so dass die Mittel hauptsächlich in die inhaltliche Verbesserung fließen werden. Weitere Anpassungen sind im Bereich der Kindergruppen erfolgt. Um Schulen mehr Transparenz und einen erhöhten Anreiz zu schaffen, in die Museen zu gehen, wurden die Preise für Eintritt und eine einstündige Führung oder einen Workshop in allen städtischen Museen vereinheitlicht. Die festgelegten 3 € pro Kind erlauben auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen, an den Ausflügen ins Museum teilzunehmen. Mit diesem vereinheitlichten Eintrittsgeld kann eigene, städtische Unterstützung einfacher berechnet werden, resp. gegenüber Sponsoren kann genauer der Bedarf angegeben werden. In den städtischen Museen soll künftig der Kulturpass zu sehr moderaten Preisen zum Eintritt berechtigen. Dieser wird vom Verein "Kultur für Alle e.V." unter Vorlage u.a des Frankfurtpasses ausgegeben. Daraus ergibt sich konsequenterweise, dass auch die Frankfurtpass-Inhaber zu diesen Preisen die Museen besuchen können. Für Blinde und Sehbehinderte werden spezielle Führungen für 30 € zuzüglich Eintritt angeboten. Da die Größe dieser Gruppen begrenzt sind, können die Kosten für die führenden Personen nicht gedeckt werden. Allerdings wird nur mit einer überschaubaren Nachfrage gerechnet, so dass die Mehrkosten von den einzelnen Häusern getragen werden können. Die Regelungen sind besucherorientiert, praxisnah und erhöhen durch Vereinheitlichung der Bedingungen die Vergleichbarkeit der Häuser. Anlage 1 (ca. 14 KB) Anlage 2 (ca. 22 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.10.1999, M 220 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2001, M 198 Vortrag des Magistrats vom 17.12.2002, M 280 Vortrag des Magistrats vom 14.11.2003, M 194 Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 109 Anfrage vom 08.09.2009, A 1053 Anfrage vom 29.09.2009, A 1070 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 118 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.09.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2009, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 1 am 22.09.2009, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und 3 GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE 34. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 24.09.2009, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2009, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2009, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 40. Sitzung der KAV am 26.10.2009, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 167 dient zur Kenntnis. 35. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 29.10.2009, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.11.2009, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2009, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7131, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009 Aktenzeichen: 41 3