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Neufassung der Eintrittspreise für die städtischen Museen

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M 167

Betreff: Neufassung der Eintrittspreise für die städtischen Museen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2005, § 9655 (M 109)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Eintrittspreisregelungen für die Museen überarbeitungs- und ergänzungsbedürftig sind.

  2. Die in Anlage 1 aufgeführten Eintrittspreise und Ermäßigungsregelungen werden beschlossen. Sie gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt.

  3. Alle bisherigen Eintrittspreisregelungen sind damit aufgehoben. Begründung: Die städtischen Museen haben in den letzten Jahren sehr an Attraktivität gewonnen und sind durch Kooperationen untereinander und mit anderen Museen in dieser Stadt noch interessanter geworden. Nicht zuletzt durch die gemeinsam genutzte Dachmarke kann das "Museumsufer Frankfurt" noch besser beworben und bekannt gemacht werden. Die momentan gültige Einrittspreisregelung für die städtischen Museen wurde bereits 1993 beschlossen. Seither wurde sie lediglich um Neuerungen wie MuseumsuferCard- und Ticket und das Kulturscheckheft ergänzt und die einzelnen Preisfestlegungen exakt auf den entsprechenden Eurobetrag umgerechnet. In der bisher gültigen Form werden sie nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Marketing gerecht. Um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen, wird daher auf die unterschiedlichen Preisspannen bei den als prinzipiell gleichwertig zu betrachtenden städtischen Häusern verzichtet und die einheitliche Preisspanne so bemessen, dass die einzelnen Museen ihre Eintrittspreise innerhalb dieses Rahmens den jeweiligen Präsentationen ihres Hauses anpassen können. Zum anderen ist eine Klausel zur Flexibilisierung hilfreich, die es den Museen erlaubt, im Benehmen mit dem Kulturdezernat für Marketingmaßnahmen befristet Abweichungen von den festgelegten Spannen vorzunehmen. Zudem kommt immer wieder die Frage von Sponsoren der Museen, ob eine Freistellung von Eintritten möglich sei. Diese wird durch die Neufassung ebenfalls verbindlich geregelt. Da diese Regelungen dem Grunde nach bereits angewendet werden, sind hierdurch keine Mehreinnahmen zu erwarten. Die MuseumsuferCard und das Ticket berechtigen seit dem 01.01.2009 zum freien Eintritt in folgende Häuser: Archäologisches Museum; Bibelhaus am Museumsufer; Caricatura Museum (neu); Deutsches Architekturmuseum: Deutsches Filmmuseum; Deutsches Ledermuseum, Offenbach; Dommuseum; Fotografie Forum International; Frankfurter Kunstverein; Geldmuseum der Deutschen Bundesbank; Goethe-Museum/Goethe-Haus; Haus der Stadtgeschichte, Offenbach; Historisches Museum / Kronberger Haus; Ikonen-Museum; Institut für Stadtgeschichte / Karmeliterkloster; Jüdisches Museum; Kindermuseum (neu); Klingspormuseum, Offenbach; Liebieghaus; Museum der Weltkulturen; Museum für Angewandte Kunst; Museum für Kommunikation; Museum für Moderne Kunst; Museum Giersch; Museum Judengasse; Portikus; Schirn Kunsthalle; Senckenberg Naturmuseum; Städel Museum; Stoltze-Museum der Frankfurter Sparkasse; Struwwelpeter-Museum / Heinrich-Hoffmann-Museum; Rosenheim-Museum, Offenbach (neu); Altana-Kulturstiftung im Sinclair-Haus, Bad Homburg (neu) Seit der Einführung im Jahr 2000 werden die Karten, insbesondere die 12 Monate gültige MuseumsuferCard sehr gut angenommen. Inzwischen sind regelmäßig mehr als 10.000 Jahreskarten gleichzeitig im Umlauf. Durch die auf 33 gestiegene Anzahl der teilnehmenden Häuser ab 2009, einschließlich der momentan veränderten Präsentation des Kindermuseums, kann die Erhöhung des Preises auf 75 € (entsprechend dann auch für die ermäßigte und die FamilienCard) sehr gut gerechtfertigt werden. Zudem wurde die Definition von Familie um "Großeltern mit ihren Enkelkindern" ausgeweitet. Diese Kombination wurde in letzter Zeit vermehrt nachgefragt: diese sehr positive Tendenz soll damit unterstützt werden. Durch die Erhöhung der Preise für die MuseumsuferCard ist mit Mehreinnahmen zu rechnen. Der Kooperationspool, dem diese Einnahmen zufließen, kann damit auch mehr Projekte als bisher fördern, allerdings wurden die einzelnen Ausstellungen in den letzten Jahren auch durch Preissteigerungen und erhöhte Anforderungen an den Standard immer teurer, so dass die Mittel hauptsächlich in die inhaltliche Verbesserung fließen werden. Weitere Anpassungen sind im Bereich der Kindergruppen erfolgt. Um Schulen mehr Transparenz und einen erhöhten Anreiz zu schaffen, in die Museen zu gehen, wurden die Preise für Eintritt und eine einstündige Führung oder einen Workshop in allen städtischen Museen vereinheitlicht. Die festgelegten 3 € pro Kind erlauben auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen, an den Ausflügen ins Museum teilzunehmen. Mit diesem vereinheitlichten Eintrittsgeld kann eigene, städtische Unterstützung einfacher berechnet werden, resp. gegenüber Sponsoren kann genauer der Bedarf angegeben werden. In den städtischen Museen soll künftig der Kulturpass zu sehr moderaten Preisen zum Eintritt berechtigen. Dieser wird vom Verein "Kultur für Alle e.V." unter Vorlage u.a des Frankfurtpasses ausgegeben. Daraus ergibt sich konsequenterweise, dass auch die Frankfurtpass-Inhaber zu diesen Preisen die Museen besuchen können. Für Blinde und Sehbehinderte werden spezielle Führungen für 30 € zuzüglich Eintritt angeboten. Da die Größe dieser Gruppen begrenzt sind, können die Kosten für die führenden Personen nicht gedeckt werden. Allerdings wird nur mit einer überschaubaren Nachfrage gerechnet, so dass die Mehrkosten von den einzelnen Häusern getragen werden können. Die Regelungen sind besucherorientiert, praxisnah und erhöhen durch Vereinheitlichung der Bedingungen die Vergleichbarkeit der Häuser. Anlage 1 (ca. 14 KB) Anlage 2 (ca. 22 KB)