Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2023 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht 2023 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 am 12.09.2024 erteilt wurden.
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der Lagebericht 2023, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung nicht beeinträchtigt.
- Der Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt:
- a)Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 761.665.899,19
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 5.304.301,32
- Der Lagebericht 2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt.
- Der vorgetragene Gewinn 2023 in Höhe von 5.304.301,32 EUR soll wie folgt verwendet werden: · ein Teilbetrag des Jahresgewinns 2023 und des Gewinnvortrages 2022 in Höhe von 2.112.000,00 Euro soll als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden · ein Teilbetrag des Jahresgewinns 2023 und des Gewinnvortrages 2022 in Höhe von 341.253,00 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und unterliegt einer Ausschüttungssperre aufgrund der Änderungen im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Änderung der Abzinsung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen). · ein Teilbetrag des Jahresgewinns und des Gewinnvortrages in Höhe von 2.851.048,32 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
- Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
- Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
C. Lösung "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom
- Januar 2023 bis zum
- Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom
- Januar 2023 bis zum
- Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen (EigBGes) i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum
- Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
- Januar 2023 bis zum
- Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des EigBGes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE ...
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2023 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 26. September 2024 mit dem Jahresabschluss 2023 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Lagebericht 2023 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen.