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Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.01.2013, M 1 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes I. Der Magistrat wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main dezernatsübergreifend zu erarbeiten. II. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung: A) Zielsetzung Die nachhaltige Entwicklung von Gewerbeflächen macht Standorte zukunftsfähig. Sie ist wichtiger Bestandteil einer zeitgemäßen Stadtentwicklung, die vielseitige Interessenlagen berücksichtigen und mit begrenzten Ressourcen umgehen muss. Die Gewerbeflächen in Frankfurt am Main unterscheiden sich wesentlich in Größe, Nutzungsstruktur und Zustand. Jeder Standort weist individuelle Probleme aber auch Chancen auf. Deshalb ist die Auswahl des Standortes eine wichtige Weichenstellung für das Gesamtprojekt. Insbesondere mit Blick auf eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung soll die in Anspruchnahme von Freiraum vermieden und das Potenzial im Bestand reaktiviert werden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, das vielseitige Anforderungsprofil ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien mit Blick auf eine konkrete Standortentwicklung realistisch zu bewerten. Es soll ein Kommunikations- und Kooperationsprozess zwischen den Akteuren angestoßen werden, der zu einer Abstimmung der verschiedenen, fachlichen Aspekte im Vorfeld konkreter Planungen beiträgt. Durch die konsensuale Benennung eines Standortes sollen frühzeitig Konflikte ausgeräumt und Potenziale genutzt werden. Ergebnis soll ein Handlungsrahmen für die Entwicklung des nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main sein. B) Alternativen keine C) Lösungen Die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes soll in zwei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt soll mit der organisatorischen und inhaltlichen Federführung des Dezernats II eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Diese wird eine Orientierungsgrundlage für die konkrete Entwicklung des Gewerbegebietes in einem zweiten Schritt sein. Eine Abstimmung mit dem Masterplan Industrie wird sichergestellt. Die in dem Beschluss §1439 der Stadtverordnetenversammlung angeführten ökonomischen und ökologischen Anforderungen machen den Umfang des integrierten Abstimmungsbedarfes mit einer Vielzahl von Akteuren deutlich: Ökologische Kriterien - Wenige Eingriffe in Natur und Landschaft und somit möglichst geringer Flächenbedarf, sowie die Berücksichtigung des Stadtklimas - Minimierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen - Nachhaltiges Wassermanagement und wenig versiegelte Flächen - Minimierung der Schadstoff- und Lärmemissionen - Nachhaltige Verkehrsplanung für die dort Arbeitenden und die Betriebsverkehre; betriebliches Mobilitätsmanagement - Verwendung von unschädlichen und recycelten Baumaterialien - Nachhaltiges Abfallkonzept mit dem Schwerpunkt Einsparung Ökonomische Kriterien - Aktivierung möglicher Synergiepotenziale zwischen den beteiligten Unternehmen - Effiziente Entwicklung und Bewirtschaftung von Gewerbeflächen - Entwicklung lokaler Wertschöpfungsketten - Berücksichtigung des Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen - Schaffung positiver lokaler und regionaler Sekundäreffekte - Entwicklung imagebildender Faktoren (NR 248) Zudem sollen im Sinne der Nachhaltigkeit auch soziale Aspekte wie Aufenthaltsqualitäten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einbezogen werden. Kommunikationsprozess Die Kommunikation und Kooperation der relevanten Akteure ist entscheidend für den Erfolg des Projektes. Durch die frühzeitige Einrichtung einer begleitenden Projektgruppe sollen wichtige Schlüsselakteure in die Erarbeitung von Inhalten und die Standortfindung einbezogen werden, um eine integrierte Herangehensweise sicherzustellen. Schnittstellen zu bestehenden und laufenden Planungen und Projekten werden somit dezernatsübergreifend berücksichtigt. Die Einbeziehung von Betrieben und Unternehmen ist von hoher Wichtigkeit, und wird zum geeigneten Zeitpunkt erfolgen. Klärung der Inhalte Mit der Machbarkeitsstudie wird eine Grundlagenermittlung über städtebauliche Standards hinaus erfolgen. Durch eine inhaltliche Bestandsaufnahme soll der o.g. Kriterienkatalog für Frankfurt am Main spezifiziert werden. Die vielfältigen Anforderungen an eine Entwicklung des zukünftigen Standortes werden zielgerichtet analysiert und mit Blick auf Möglichkeiten der Umsetzung abgewogen. Durch eine Gewichtung der Inhalte soll eine anwendungsorientierte Projektentwicklung ermöglicht und Kapazitäten gebündelt werden. Standortwahl Über die inhaltlichen Kriterien hinaus müssen Indikatoren für die Auswahl des Standortes entwickelt werden. Nicht jedes Gewerbegebiet ist für die Umsetzung des Modellprojektes geeignet. Insbesondere vor dem Hintergrund fachlicher Einschätzungen unterschiedlicher Akteure und bereits laufender Maßnahmen und Projekte ist für die Auswahl des Projektgebietes die Bewertung von Standortalternativen notwendig. Ausblick Mit dem Abschluss der Machbarkeitsstudie soll ein potenzieller Standort benannt und ein Leitfaden mit Empfehlungen für die weitere Projektentwicklung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Wie die konkrete Entwicklung des nachhaltigen Gewerbegebietes aussehen wird, soll in Abstimmung mit der o.g. Projektgruppe erarbeitet werden. D) Kosten Es entstehen Kosten in Höhe von 5.000 Euro. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.02.2013, NR 524 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 09.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 524 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Kosten in Höhe von 5.000 Euro eingehalten werden) zu 2. FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 17. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.02.2013, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 524 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 1 = Annahme mit der Maßgabe, dass 5.000 Euro eingehalten werden) Piraten (M 1 = Annahme) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2013, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 524 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Kosten in Höhe von 5.000 Euro eingehalten werden.) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 1 = Annahme, NR 524 = Ablehnung) REP (M 1 und NR 524 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 524 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Kosten in Höhe von 5.000 Euro eingehalten werden.) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2826, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 Aktenzeichen: 61 0

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