Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 07.01.2013, M 1 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines
nachhaltigen Gewerbegebietes I. Der Magistrat wird
beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen
Gewerbegebietes in Frankfurt am Main dezernatsübergreifend zu erarbeiten.
II. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung: A) Zielsetzung Die nachhaltige Entwicklung von Gewerbeflächen macht
Standorte zukunftsfähig. Sie ist wichtiger Bestandteil einer zeitgemäßen
Stadtentwicklung, die vielseitige Interessenlagen berücksichtigen und mit
begrenzten Ressourcen umgehen muss. Die Gewerbeflächen in Frankfurt am Main unterscheiden
sich wesentlich in Größe, Nutzungsstruktur und Zustand. Jeder Standort weist
individuelle Probleme aber auch Chancen auf. Deshalb ist die Auswahl des
Standortes eine wichtige Weichenstellung für das Gesamtprojekt. Insbesondere
mit Blick auf eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung soll die in
Anspruchnahme von Freiraum vermieden und das Potenzial im Bestand reaktiviert
werden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es,
das vielseitige Anforderungsprofil ökologischer, ökonomischer und sozialer
Kriterien mit Blick auf eine konkrete Standortentwicklung realistisch zu
bewerten. Es soll ein Kommunikations- und Kooperationsprozess zwischen den
Akteuren angestoßen werden, der zu einer Abstimmung der verschiedenen,
fachlichen Aspekte im Vorfeld konkreter Planungen beiträgt. Durch die
konsensuale Benennung eines Standortes sollen frühzeitig Konflikte ausgeräumt
und Potenziale genutzt werden. Ergebnis soll ein Handlungsrahmen für die
Entwicklung des nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main sein. B) Alternativen keine C) Lösungen Die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes
soll in zwei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt soll mit der
organisatorischen und inhaltlichen Federführung des Dezernats II eine
Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Diese wird eine Orientierungsgrundlage
für die konkrete Entwicklung des Gewerbegebietes in einem zweiten Schritt sein.
Eine Abstimmung mit dem Masterplan Industrie wird sichergestellt. Die in dem Beschluss §1439 der
Stadtverordnetenversammlung angeführten ökonomischen und ökologischen
Anforderungen machen den Umfang des integrierten Abstimmungsbedarfes mit einer
Vielzahl von Akteuren deutlich: Ökologische Kriterien - Wenige Eingriffe in Natur und Landschaft und somit
möglichst geringer Flächenbedarf, sowie die Berücksichtigung des Stadtklimas
- Minimierung des
Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen - Nachhaltiges Wassermanagement und wenig versiegelte
Flächen - Minimierung der
Schadstoff- und Lärmemissionen - Nachhaltige Verkehrsplanung für die dort
Arbeitenden und die Betriebsverkehre; betriebliches Mobilitätsmanagement
- Verwendung von unschädlichen und
recycelten Baumaterialien -
Nachhaltiges Abfallkonzept mit dem Schwerpunkt Einsparung Ökonomische Kriterien - Aktivierung möglicher Synergiepotenziale zwischen
den beteiligten Unternehmen - Effiziente Entwicklung und Bewirtschaftung von
Gewerbeflächen - Entwicklung
lokaler Wertschöpfungsketten - Berücksichtigung des Lebenszyklus von Produkten und
Dienstleistungen - Schaffung
positiver lokaler und regionaler Sekundäreffekte - Entwicklung imagebildender Faktoren (NR 248)
Zudem sollen im Sinne der Nachhaltigkeit auch soziale
Aspekte wie Aufenthaltsqualitäten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
einbezogen werden. Kommunikationsprozess Die Kommunikation und Kooperation der relevanten
Akteure ist entscheidend für den Erfolg des Projektes. Durch die frühzeitige
Einrichtung einer begleitenden Projektgruppe sollen wichtige Schlüsselakteure
in die Erarbeitung von Inhalten und die Standortfindung einbezogen werden, um
eine integrierte Herangehensweise sicherzustellen. Schnittstellen zu
bestehenden und laufenden Planungen und Projekten werden somit
dezernatsübergreifend berücksichtigt. Die Einbeziehung von Betrieben und
Unternehmen ist von hoher Wichtigkeit, und wird zum geeigneten Zeitpunkt
erfolgen. Klärung der Inhalte Mit der Machbarkeitsstudie wird eine
Grundlagenermittlung über städtebauliche Standards hinaus erfolgen. Durch eine
inhaltliche Bestandsaufnahme soll der o.g. Kriterienkatalog für Frankfurt am
Main spezifiziert werden. Die vielfältigen Anforderungen an eine Entwicklung
des zukünftigen Standortes werden zielgerichtet analysiert und mit Blick auf
Möglichkeiten der Umsetzung abgewogen. Durch eine Gewichtung der Inhalte soll
eine anwendungsorientierte Projektentwicklung ermöglicht und Kapazitäten
gebündelt werden.
Standortwahl Über die inhaltlichen Kriterien hinaus müssen
Indikatoren für die Auswahl des Standortes entwickelt werden. Nicht jedes
Gewerbegebiet ist für die Umsetzung des Modellprojektes geeignet. Insbesondere
vor dem Hintergrund fachlicher Einschätzungen unterschiedlicher Akteure und
bereits laufender Maßnahmen und Projekte ist für die Auswahl des
Projektgebietes die Bewertung von Standortalternativen notwendig. Ausblick Mit dem Abschluss der Machbarkeitsstudie soll ein
potenzieller Standort benannt und ein Leitfaden mit Empfehlungen für die
weitere Projektentwicklung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen
werden. Wie die konkrete Entwicklung des nachhaltigen Gewerbegebietes aussehen
wird, soll in Abstimmung mit der o.g. Projektgruppe erarbeitet werden. D) Kosten Es entstehen Kosten in Höhe von 5.000 Euro. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
15.02.2013, NR 524
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.10.2015, M 168
Vortrag des
Magistrats vom 15.11.2021, M 175
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 09.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP
13 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 524 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
gegen FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Kosten in Höhe von
5.000 Euro eingehalten werden) zu 2. FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE.
(= Ablehnung); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
17. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.02.2013, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 524 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 1 = Annahme mit der
Maßgabe, dass 5.000 Euro eingehalten werden) Piraten (M 1 =
Annahme) 18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2013, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 524 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
gegen FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Kosten in Höhe von
5.000 Euro eingehalten werden.) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 1 = Annahme, NR 524 = Ablehnung) REP (M 1 und
NR 524 = Annahme) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013, TO II, TOP 21
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 524 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Kosten in Höhe von 5.000 Euro eingehalten werden.)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP,
FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 2826, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 Aktenzeichen: 61 0