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Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2826 (M 1) I. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main werden zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach in einem kooperativen Prozess mit den ortsansässigen Betrieben modellhaft zu nachhaltigen Gewerbegebieten im Sinne der Machbarkeitsstudie zu entwickeln. III. Der Magistrat wird weiter beauftragt, hierfür 1. ein auf fünf Jahre befristetes Standortmanagement sowie 2. - vorbehaltlich einer Förderung durch die KfW oder den Bund - ein auf fünf Jahre befristetes Klimaschutzmanagement vor Ort einzurichten. Mit der Umsetzung soll im Jahr 2016 begonnen werden. Hierfür wird ein Budget in Höhe von insgesamt bis zu 1.305.000 € bewilligt. Zu III. 1.: Die Umsetzung des Standortmanagements (Standortmanager, Sach- und Reisekosten, Quartiersbüro, Gebietsfonds) soll durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH erfolgen. Hierfür wird ein Budget in Höhe von bis zu 915.000 € bewilligt. Die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2016 benötigten Mittel in Höhe von 207.000 € erfolgt aus dem Budget des Dezernats II zugunsten der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (PG 36.01). Die darüber hinaus in den Jahren 2017 - 2020 benötigten Mittel in Höhe von bis zu 708.000 € sind zu gleichen Teilen in den entsprechenden Haushaltsjahren im Budget der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (PG 36.01) zusätzlich zu berücksichtigen. Bei erfolgreicher Einwerbung korrespondierender Drittmittel reduzieren sich die entsprechenden Ansätze. Zu III. 2.: Das ergänzende Klimaschutzmanagement (Erarbeitung Klimaschutzkonzept, Klimaschutzmanager, Sach- und Reisekosten) soll - vorbehaltlich einer Förderung aus dem KfW Programm "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" oder alternative Fördermöglichkeiten - befristet auf fünf Jahre durch das Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Die Antragsstellung der Förderung und deren Abwicklung soll durch das Energiereferat erfolgen. Für das Klimaschutzmanagement wird ein Budget in Höhe von bis zu 390.000 € bewilligt. Die im Fall einer Förderung erforderlichen Eigenmittel der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von bis zu 150.000 € für fünf Jahre, sind durch den Etatansatz des Energiereferates gedeckt. IV. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, Maßnahmen zur Straßenunterhaltung und Straßenerneuerung im Rahmen seines Pavement-Managements zu berücksichtigen und auf ihre Nachhaltigkeit zu prüfen. V. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Magistrat mit der vorliegenden Konzeption um die Aufnahme in das Forschungsfeld "Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten" des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des Bundes beworben hat und nach erfolgreicher Vorauswahl durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am 14.08.2015 zur Antragsstellung aufgefordert wurde. VI. Der Magistrat wird beauftragt, die ggf. erforderliche beihilferechtliche Beordnung vorzunehmen. Begründung: A) Zielsetzung Mit der Machbarkeitsstudie wurden die Umsetzungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung in Frankfurt am Main geklärt. Es ist ein vielseitiges Anforderungsprofil ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien mit Blick auf eine nachhaltige Standortentwicklung bewertet worden. Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, in den Gewerbegebieten Fechenheim-Nord und Seckbach gemeinsam mit Unternehmern, Betrieben und weiteren Akteuren vor Ort ein Projekt zu initiieren, das auf eine nachhaltige Weiterentwicklung der beiden Gewerbegebiete zielt. Für einen erfolgreichen Start des Projektes ist die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Akteure vor Ort, die Einrichtung eines befristeten Standort- und Klimaschutzmanagements sowie die Priorisierung kommunaler Maßnahmen zur Straßenunterhaltung erforderlich. Der angestrebte Entwicklungsprozess erfordert im Kern eine enge Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren an den beiden Standorten. Die Unternehmen vor Ort können durch aktive Vernetzung und zahlreiche Beratungsleistungen direkt profitieren. Als aktiven Beitrag der Stadt Frankfurt am Main zu diesem Prozess soll ein zeitlich befristetes Standort- und Klimaschutzmanagement vor Ort eingerichtet werden. Aufgabe des Standort- und Klimaschutzmanagements soll es sein, - bestehende Herausforderungen im Dialog mit allen Akteuren innovativ und koordiniert zu lösen, - die Belastungen für die Umwelt durch effizienten Umgang mit Ressourcen soweit wie möglich zu reduzieren, - durch einen realistischen Kosten-Nutzen-Aufwand und gemeinsames Handeln wirtschaftliche und flexible Lösungen anhand der Maßnahmenvorschläge zu entwickeln, - die Alleinstellungsmerkmale der Standorte zum Ausdruck zu bringen, - auf eine Verstetigung des Entwicklungsprozesses mit starkem privaten Engagement hinzuwirken. B) Alternativen Die Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie sind ohne Alternative, wenn der Anforderungskatalog ökonomischer und ökologischer Kriterien aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1439 vom 29.03.2012 i.V.m. § 2826 vom 28.02.2013 nachhaltig erfüllt werden soll. C) Lösungen Standortempfehlung: Gewerbegebiete Fechenheim Nord und Seckbach nachhaltig entwickeln Auf Grundlage einer gesamtstädtischen Standortanalyse und einem stufenweisen Auswahl- und Diskussionsprozess mit einer fachübergreifenden Projektgruppe wird eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung für die Standorte Fechenheim Nord und Seckbach vorgeschlagen. In den beiden Gebieten haben ca. 550 Betriebe mit steuerpflichtigem Umsatz ihren Sitz. Diese geben rund 7000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Arbeitsplatz. Das Modellprojekt soll zur Standortsicherung der Gebiete beitragen und innovative Lösungen der gewerblichen Bestandsentwicklung aufzeigen. Damit soll zu einer Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des Standortes für Unternehmen beigetragen werden. Gebietsabgrenzung zur nachhaltigen Gewerbegebietsentwicklung Kartengrundlage: Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main Für beide Gebiete liegt bereits ein städtebauliches Entwicklungskonzept vor. In der Machbarkeitsstudie werden die dort genannten "Umsetzungsstrategien" aufgegriffen und weiter konkretisiert. Nutzen für Betriebe vor Ort bieten: Standort- und Klimaschutzmanagement einrichten Das vorgeschlagene Standortmanagement verzahnt öffentliches und privates Engagement und ist somit der Schlüssel für eine nachhaltige Gebietsentwicklung. Es soll folgende Aufgaben wahrnehmen: - Vernetzung der Akteure vor Ort zur Aktivierung von Synergien - Beförderung einer Standortinitiative - Bündelung von Beratungs- und Fördermöglichkeiten - Profilierung und Außendarstellung des Standortes - Organisation und Fortführung der fachübergreifenden Projektgruppe - Koordination eines Flächen- und Leerstandsmanagements - Initiierung eines Mobilitätsmanagements Durch das Herausarbeiten der Stärken des Standortes und deren Kommunikation nach außen werden die beiden Gewerbelagen von Mitarbeitern, Kunden und potenziellen Investoren positiver wahrgenommen. Synergien sollen in den Gebieten auch durch die Vernetzung von Nachbarschaften entstehen, die bisher keinen Kontakt zueinander hatten aber ähnliche Interessen oder Projekte verfolgen. Im Tagesgeschäft der Unternehmen gehen Einzelinformationen zu den vielfältigen Beratungs- und Fördermöglichkeiten oft unter - diese können durch ein Standortmanagement gebündelt und gezielt vermittelt werden. Eine Optimierung der Mobilitätsbedürfnisse kann gerade bei schwieriger Verkehrsanbindung Unternehmen, Mitarbeiter, Kunden und nicht zuletzt Anwohner, Umwelt und Budget entlasten. Zudem ist im Sinne der Verstetigung die Gründung einer Standortinitiative der Unternehmen vor Ort sinnvoll, so dass Synergien auch im Anschluss des Projektes genutzt und Interessen artikuliert werden können. Das Standortmanagement soll als Vermittler und Koordinator zwischen den Unternehmen vor Ort und einem projektbegleitenden Arbeitskreis aus städtischen Ämtern, Eigenbetrieben, Versorgungs- und Leitungsträgern, Kammern und anderen Interessensträgern tätig werden. Ein Klimaschutzmanagement ist die optimale Ergänzung zu dem empfohlenen Standortmanagement. Es bietet sich eine große Chance, Themen wie Energieeffizienz und Ressourcenschutz strukturiert zu vertiefen und mit fachlicher Expertise in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Unternehmen vor Ort umzusetzen, u.a. - Vernetzung der Akteure vor Ort mit dem Schwerpunkt effizienter Ressourcennutzung - Entsiegelung und naturnahe Begrünung von nicht betriebsnotwendigen Flächen - Berücksichtigung eines ganzheitlichen Wassermanagements - Etablierung eines gebietsbezogenen Abfall- und Stoffstrommanagements - Beiträge bei infrastrukturellen Maßnahmen hinsichtlich klimatischer Anfälligkeitskriterien - Beratung zu Fördermöglichkeiten und Zertifizierungsverfahren Mit der freiwilligen Teilnahme an Analysen und Beratungen hinsichtlich der genannten, umwelttechnischen Aspekte sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und i.d.R. Kostenreduktionen für Unternehmen verbunden. Begleitenden Arbeitskreis fortführen Die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten Herausforderungen sind nur durch eine intensivierte Zusammenarbeit mehrerer Fachdisziplinen und Aufgabenträger zu bewältigen. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgebaute fachübergreifende Projektgruppe soll als begleitender Arbeitskreis fortgeführt werden, der das Projekt aktiv durch fachliche Expertise unterstützen und die Abstimmung von öffentlichen Beiträgen zum Entwicklungsprozess erleichtern soll. Priorisierung infrastruktureller Maßnahmen Durch einen sichtbaren Entwicklungsbeitrag der Stadt Frankfurt am Main kann das Vertrauen von Unternehmen in den angestrebten Entwicklungsprozess sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung erhöht werden. Dazu sollen Maßnahmen zur Straßenunterhaltung und -erneuerung innerhalb des Pavement-Managementsystems mit seinem ausdrücklichen Nachhaltigkeitsansatz abgebildet werden. Einrichtung eines Quartiersbüros für das Standort- und Klimaschutzmanagement Die Schnittstellen zwischen dem vorgeschlagenen Standort- und Klimaschutzmanagement sind umfassend. Durch ein Quartiersbüro vor Ort können alle Aktivitäten und Maßnahmen organisatorisch zusammengeführt, Präsenz gezeigt und eine optimale Abstimmung der Managementaktivitäten gewährleistet werden. Darüber hinaus erfüllt das Quartiersbüro weitere Funktionen als: - Anlaufstelle für alle Beteiligten vor Ort, - neutrales Umfeld für Fachgespräche, kleinere Arbeitskreise und Mediationsverfahren, - "Gebietsadresse" im Rahmen der Profilierung, - und als Informationszentrum des Modellprojektes für Interessierte. Einrichtung eines Gebietsfonds Ein Gebietsfonds soll Flexibilität für die Umsetzung kleiner Sofortmaßnahmen (z.B. Begrünung, Beschilderung, Veranstaltungen) gewährleisten. Der Standortmanager wird somit in die Lage versetzt, selbständig und unbürokratisch kleinere Projekte umzusetzen. Modellprojekt für Masterpläne Aus dem Masterplan 100% Klimaschutz sowie dem derzeit in Erarbeitung befindlichen Masterplan Industrie bestehen zahlreiche Bezüge zum hier vorgeschlagenen Projekt. In den beiden Gewerbegebieten können innovative Ideen und Maßnahmenvorschläge dieser Konzepte konkret erprobt und umgesetzt werden. Bundesweites Modellprojekt "Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten" Es dient zur Kenntnis, dass sich der Magistrat mit der vorliegenden Konzeption um die Aufnahme in das Forschungsfeld "Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten" des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des Bundes beworben hat und nach erfolgreicher Vorauswahl durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am 14.08.2015 zur Antragsstellung aufgefordert wurde. D) Kosten Die Laufzeit des Projektes beträgt fünf Jahre. Mit der Umsetzung soll im Jahr 2016 begonnen werden. Hierfür wird ein Budget in Höhe von bis zu 1.305.000 € bewilligt. Die Umsetzung des Standortmanagements (Standortmanager, Sach- und Reisekosten, Quartiersbüro, Gebietsfonds) soll durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH befristet auf fünf Jahre erfolgen. Hierfür wird ein Budget in Höhe von bis zu 915.000 € bewilligt. Die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2016 benötigten Mittel in Höhe von 207.000 € erfolgt aus dem Budget des Dezernats II zugunsten der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (PG 36.01). Die darüber hinaus in den Jahren 2017 - 2020 benötigten Mittel in Höhe von bis zu 708.000 € sind zu gleichen Teilen in den entsprechenden Haushaltsjahren im Budget der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (PG 36.01) zusätzlich zu berücksichtigen. Bei erfolgreicher Einwerbung korrespondierender Drittmittel reduzieren sich die entsprechenden Ansätze. Das ergänzende Klimaschutzmanagement (Klimaschutzkonzept, Klimaschutzmanager, Sach- und Reisekosten) soll durch das Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Hierfür wird ein Budget in Höhe von bis zu 390.000 € bewilligt. Die Umsetzung soll vorbehaltlich einer Förderung aus dem KfW Programm "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" oder alternative Fördermöglichkeiten befristet auf fünf Jahre erfolgen. Die erforderlichen Eigenmittel der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von bis zu 150.000 € für fünf Jahre sind durch den Etatansatz des Energiereferates gedeckt. Die beabsichtigten Maßnahmen zur Straßenunterhaltung und -erneuerung sind innerhalb des Pavement-Managementsystems abzubilden. Es entstehen keine neuen Kosten im Budget des Amts für Straßenbau und Erschließung. Anlage _Machbarkeitsstudie (ca. 2,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.11.2015, OA 696 Anregung vom 01.12.2015, OA 699 Antrag vom 03.11.2015, OF 341/16 Antrag vom 16.11.2015, OF 374/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.01.2013, M 1 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Anregung vom 07.06.2021, OA 25 Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 341/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 10.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 696 2015 1. Der Vorlage M 168 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 374/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 699 2015 1. Der Vorlage M 168 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 341/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der folgende Satz ergänzt wird: "Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben werden, nach § 34 BauGB auch Wohnbebauung zuzulassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 1 GRÜNE, WBE, SPD und BFF gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.12.2015, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen werden, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und dass jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und RÖMER (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden, und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Ausschuss für Wirtschaft und Frauen) 45. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.12.2015, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden, und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und RÖMER (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AGP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit der Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen werden, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und dass jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird.) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 168 = Ablehnung, OA 696 und OA 699 = Annahme) REP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) sowie FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Dr. Dr. Rahn (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6625, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 61 0

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