Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M
168 Betreff:
Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes:
Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2826 (M 1) I. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur
Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main werden
zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Gewerbegebiete
Fechenheim-Nord und Seckbach in einem kooperativen Prozess mit den
ortsansässigen Betrieben modellhaft zu nachhaltigen Gewerbegebieten im Sinne
der Machbarkeitsstudie zu entwickeln. III. Der Magistrat wird weiter beauftragt,
hierfür 1. ein auf fünf Jahre befristetes
Standortmanagement sowie 2. - vorbehaltlich einer Förderung durch die
KfW oder den Bund - ein auf fünf Jahre befristetes Klimaschutzmanagement vor
Ort einzurichten. Mit der
Umsetzung soll im Jahr 2016 begonnen werden. Hierfür wird ein Budget in Höhe
von insgesamt bis zu 1.305.000 € bewilligt. Zu III. 1.: Die Umsetzung des Standortmanagements
(Standortmanager, Sach- und Reisekosten, Quartiersbüro, Gebietsfonds) soll
durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH erfolgen. Hierfür wird ein Budget in Höhe von bis zu 915.000
€ bewilligt.
Die Finanzierung der im
Haushaltsjahr 2016 benötigten Mittel in Höhe von 207.000 € erfolgt aus dem
Budget des Dezernats II zugunsten der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (PG
36.01). Die darüber hinaus in den Jahren 2017 - 2020 benötigten Mittel in Höhe von bis zu 708.000 € sind zu gleichen
Teilen in den entsprechenden Haushaltsjahren im Budget der Wirtschaftsförderung
Frankfurt GmbH (PG 36.01) zusätzlich zu berücksichtigen. Bei erfolgreicher Einwerbung korrespondierender
Drittmittel reduzieren sich die entsprechenden Ansätze. Zu III. 2.: Das ergänzende Klimaschutzmanagement (Erarbeitung
Klimaschutzkonzept, Klimaschutzmanager, Sach- und Reisekosten) soll -
vorbehaltlich einer Förderung aus dem KfW Programm "Energetische Stadtsanierung
- Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" oder
alternative Fördermöglichkeiten - befristet auf fünf Jahre durch das
Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Die Antragsstellung der
Förderung und deren Abwicklung soll durch das Energiereferat erfolgen. Für das Klimaschutzmanagement wird ein Budget in Höhe
von bis zu 390.000 € bewilligt. Die im Fall einer Förderung erforderlichen
Eigenmittel der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von bis zu 150.000 € für
fünf Jahre, sind durch den Etatansatz des Energiereferates gedeckt. IV. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, Maßnahmen
zur Straßenunterhaltung und Straßenerneuerung im Rahmen seines
Pavement-Managements zu berücksichtigen und auf ihre Nachhaltigkeit zu
prüfen. V. Es dient zur Kenntnis, dass sich
der Magistrat mit der vorliegenden Konzeption um die Aufnahme in das
Forschungsfeld "Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten" des
Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des Bundes beworben hat und
nach erfolgreicher Vorauswahl durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am 14.08.2015 zur Antragsstellung
aufgefordert wurde. VI. Der Magistrat wird beauftragt, die ggf.
erforderliche beihilferechtliche Beordnung vorzunehmen. Begründung: A) Zielsetzung Mit der Machbarkeitsstudie wurden die
Umsetzungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung in
Frankfurt am Main geklärt. Es ist ein vielseitiges Anforderungsprofil
ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien mit Blick auf eine
nachhaltige Standortentwicklung bewertet worden. Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, in den
Gewerbegebieten Fechenheim-Nord und Seckbach gemeinsam mit Unternehmern,
Betrieben und weiteren Akteuren vor Ort ein Projekt zu initiieren, das auf eine
nachhaltige Weiterentwicklung der beiden Gewerbegebiete zielt. Für einen erfolgreichen Start des Projektes ist die
Mitwirkungsbereitschaft der privaten Akteure vor Ort, die Einrichtung eines
befristeten Standort- und Klimaschutzmanagements sowie die Priorisierung
kommunaler Maßnahmen zur Straßenunterhaltung erforderlich. Der angestrebte Entwicklungsprozess erfordert im Kern
eine enge Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren an den
beiden Standorten. Die Unternehmen vor Ort können durch aktive Vernetzung und
zahlreiche Beratungsleistungen direkt profitieren. Als aktiven Beitrag der Stadt Frankfurt am Main zu
diesem Prozess soll ein zeitlich befristetes Standort- und
Klimaschutzmanagement vor Ort eingerichtet werden. Aufgabe des Standort- und
Klimaschutzmanagements soll es sein, - bestehende Herausforderungen im Dialog mit allen
Akteuren innovativ und koordiniert zu lösen, - die Belastungen für die Umwelt durch effizienten
Umgang mit Ressourcen soweit wie möglich zu reduzieren, - durch einen realistischen
Kosten-Nutzen-Aufwand und gemeinsames Handeln wirtschaftliche und flexible
Lösungen anhand der Maßnahmenvorschläge zu entwickeln, - die Alleinstellungsmerkmale der Standorte zum
Ausdruck zu bringen, - auf
eine Verstetigung des Entwicklungsprozesses mit starkem privaten Engagement
hinzuwirken. B) Alternativen Die Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie sind
ohne Alternative, wenn der Anforderungskatalog ökonomischer und ökologischer
Kriterien aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1439 vom
29.03.2012 i.V.m. § 2826 vom 28.02.2013 nachhaltig erfüllt werden soll. C) Lösungen Standortempfehlung: Gewerbegebiete Fechenheim Nord und Seckbach
nachhaltig entwickeln Auf
Grundlage einer gesamtstädtischen Standortanalyse und einem stufenweisen
Auswahl- und Diskussionsprozess mit einer fachübergreifenden Projektgruppe wird
eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung für die Standorte Fechenheim Nord
und Seckbach vorgeschlagen. In den beiden Gebieten haben ca. 550 Betriebe mit
steuerpflichtigem Umsatz ihren Sitz. Diese geben rund 7000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Arbeitsplatz. Das
Modellprojekt soll zur Standortsicherung der Gebiete beitragen und innovative
Lösungen der gewerblichen Bestandsentwicklung aufzeigen. Damit soll zu einer
Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des Standortes für Unternehmen
beigetragen werden. Gebietsabgrenzung zur nachhaltigen
Gewerbegebietsentwicklung Kartengrundlage: Stadtvermessungsamt Frankfurt am
Main Für beide Gebiete liegt bereits ein
städtebauliches Entwicklungskonzept vor. In der Machbarkeitsstudie werden die dort genannten
"Umsetzungsstrategien" aufgegriffen und weiter konkretisiert. Nutzen für Betriebe vor Ort bieten: Standort- und
Klimaschutzmanagement einrichten Das vorgeschlagene Standortmanagement verzahnt
öffentliches und privates Engagement und ist somit der Schlüssel für eine
nachhaltige Gebietsentwicklung. Es soll folgende Aufgaben wahrnehmen: - Vernetzung der Akteure vor Ort zur Aktivierung von
Synergien - Beförderung einer
Standortinitiative -
Bündelung von Beratungs- und Fördermöglichkeiten - Profilierung und Außendarstellung des Standortes
- Organisation und
Fortführung der fachübergreifenden Projektgruppe - Koordination eines Flächen- und
Leerstandsmanagements -
Initiierung eines Mobilitätsmanagements Durch das Herausarbeiten der Stärken des Standortes
und deren Kommunikation nach außen werden die beiden Gewerbelagen von
Mitarbeitern, Kunden und potenziellen Investoren positiver wahrgenommen.
Synergien sollen in den Gebieten auch durch die Vernetzung von Nachbarschaften
entstehen, die bisher keinen Kontakt zueinander hatten aber ähnliche Interessen
oder Projekte verfolgen. Im Tagesgeschäft der Unternehmen gehen
Einzelinformationen zu den vielfältigen Beratungs- und Fördermöglichkeiten oft
unter - diese können durch ein Standortmanagement gebündelt und gezielt
vermittelt werden. Eine Optimierung der Mobilitätsbedürfnisse kann gerade bei
schwieriger Verkehrsanbindung Unternehmen, Mitarbeiter, Kunden und nicht
zuletzt Anwohner, Umwelt und Budget entlasten. Zudem ist im Sinne der
Verstetigung die Gründung einer Standortinitiative der Unternehmen vor Ort
sinnvoll, so dass Synergien auch im Anschluss des Projektes genutzt und
Interessen artikuliert werden können. Das Standortmanagement soll als Vermittler und
Koordinator zwischen den Unternehmen vor Ort und einem projektbegleitenden
Arbeitskreis aus städtischen Ämtern, Eigenbetrieben, Versorgungs- und
Leitungsträgern, Kammern und anderen Interessensträgern tätig werden. Ein Klimaschutzmanagement ist die optimale Ergänzung
zu dem empfohlenen Standortmanagement. Es bietet sich eine große Chance, Themen
wie Energieeffizienz und Ressourcenschutz strukturiert zu vertiefen und mit
fachlicher Expertise in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Unternehmen vor
Ort umzusetzen, u.a. - Vernetzung der Akteure vor Ort mit dem Schwerpunkt
effizienter Ressourcennutzung - Entsiegelung und naturnahe Begrünung von nicht
betriebsnotwendigen Flächen -
Berücksichtigung eines ganzheitlichen Wassermanagements - Etablierung eines gebietsbezogenen Abfall- und
Stoffstrommanagements -
Beiträge bei infrastrukturellen Maßnahmen hinsichtlich klimatischer
Anfälligkeitskriterien -
Beratung zu Fördermöglichkeiten und Zertifizierungsverfahren Mit der freiwilligen Teilnahme an Analysen und
Beratungen hinsichtlich der genannten, umwelttechnischen Aspekte sind
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und i.d.R. Kostenreduktionen für Unternehmen
verbunden. Begleitenden Arbeitskreis
fortführen Die in der
Machbarkeitsstudie aufgezeigten Herausforderungen sind nur durch eine
intensivierte Zusammenarbeit mehrerer Fachdisziplinen und Aufgabenträger zu
bewältigen. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgebaute fachübergreifende
Projektgruppe soll als begleitender Arbeitskreis fortgeführt werden, der das
Projekt aktiv durch fachliche Expertise unterstützen und die Abstimmung von
öffentlichen Beiträgen zum Entwicklungsprozess erleichtern soll. Priorisierung infrastruktureller Maßnahmen Durch einen sichtbaren
Entwicklungsbeitrag der Stadt Frankfurt am Main kann das Vertrauen von
Unternehmen in den angestrebten Entwicklungsprozess sowie die Bereitschaft zur
Mitwirkung erhöht werden. Dazu sollen Maßnahmen zur Straßenunterhaltung und
-erneuerung innerhalb des Pavement-Managementsystems mit seinem ausdrücklichen
Nachhaltigkeitsansatz abgebildet werden. Einrichtung eines
Quartiersbüros für das Standort- und Klimaschutzmanagement Die Schnittstellen zwischen dem
vorgeschlagenen Standort- und Klimaschutzmanagement sind umfassend. Durch ein
Quartiersbüro vor Ort können alle Aktivitäten und Maßnahmen organisatorisch
zusammengeführt, Präsenz gezeigt und eine optimale Abstimmung der
Managementaktivitäten gewährleistet werden. Darüber hinaus erfüllt das
Quartiersbüro weitere Funktionen als: - Anlaufstelle für alle Beteiligten vor Ort, - neutrales Umfeld für Fachgespräche,
kleinere Arbeitskreise und Mediationsverfahren, - "Gebietsadresse" im Rahmen der Profilierung,
- und als Informationszentrum des
Modellprojektes für Interessierte. Einrichtung eines Gebietsfonds Ein Gebietsfonds soll Flexibilität
für die Umsetzung kleiner Sofortmaßnahmen (z.B. Begrünung, Beschilderung,
Veranstaltungen) gewährleisten. Der Standortmanager wird somit in die Lage
versetzt, selbständig und unbürokratisch kleinere Projekte umzusetzen. Modellprojekt für Masterpläne Aus dem Masterplan 100% Klimaschutz sowie dem derzeit
in Erarbeitung befindlichen Masterplan Industrie bestehen zahlreiche Bezüge zum
hier vorgeschlagenen Projekt. In den beiden Gewerbegebieten können innovative
Ideen und Maßnahmenvorschläge dieser Konzepte konkret erprobt und umgesetzt
werden. Bundesweites Modellprojekt
"Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten" Es dient zur Kenntnis, dass sich der Magistrat mit
der vorliegenden Konzeption um die Aufnahme in das Forschungsfeld "Nachhaltige
Weiterentwicklung von Gewerbegebieten" des Experimentellen Wohnungs- und
Städtebaus (ExWoSt) des Bundes beworben hat und nach erfolgreicher Vorauswahl
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) sowie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am
14.08.2015 zur Antragsstellung aufgefordert wurde. D) Kosten Die Laufzeit des Projektes beträgt fünf Jahre. Mit
der Umsetzung soll im Jahr 2016 begonnen werden. Hierfür wird ein Budget in
Höhe von bis zu 1.305.000 € bewilligt. Die Umsetzung des Standortmanagements
(Standortmanager, Sach- und Reisekosten, Quartiersbüro, Gebietsfonds) soll
durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH befristet auf fünf Jahre
erfolgen. Hierfür wird ein Budget in Höhe von bis zu 915.000 € bewilligt.
Die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2016 benötigten Mittel in Höhe von
207.000 € erfolgt aus dem Budget des Dezernats II zugunsten der
Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (PG 36.01). Die darüber hinaus in den
Jahren 2017 - 2020 benötigten Mittel in Höhe von bis zu 708.000 € sind zu
gleichen Teilen in den entsprechenden Haushaltsjahren im Budget der
Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (PG 36.01) zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei erfolgreicher Einwerbung korrespondierender Drittmittel reduzieren sich die
entsprechenden Ansätze. Das ergänzende Klimaschutzmanagement
(Klimaschutzkonzept, Klimaschutzmanager, Sach- und Reisekosten) soll durch das
Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Hierfür wird ein Budget in
Höhe von bis zu 390.000 € bewilligt. Die Umsetzung soll vorbehaltlich
einer Förderung aus dem KfW Programm "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse
für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" oder alternative
Fördermöglichkeiten befristet auf fünf Jahre erfolgen. Die erforderlichen Eigenmittel der Stadt Frankfurt am
Main in Höhe von bis zu 150.000 € für fünf Jahre sind durch den Etatansatz
des Energiereferates gedeckt. Die beabsichtigten Maßnahmen zur Straßenunterhaltung
und -erneuerung sind innerhalb des Pavement-Managementsystems abzubilden. Es
entstehen keine neuen Kosten im Budget des Amts für Straßenbau und
Erschließung. Anlage
_Machbarkeitsstudie (ca.
2,2 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
16.11.2015, OA 696
Anregung vom
01.12.2015, OA 699
Antrag vom
03.11.2015, OF
341/16
Antrag vom 16.11.2015, OF 374/11
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 07.01.2013, M 1
Vortrag des
Magistrats vom 01.02.2021, M 22
Anregung vom
07.06.2021, OA 25
Vortrag des
Magistrats vom 15.11.2021, M 175
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11, 16
Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP
12 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
44. Sitzung des OBR
16 am 03.11.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 341/16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.11.2015, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
44. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 10.11.2015, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.
45. Sitzung des OBR
11 am 16.11.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 696 2015
1. Der Vorlage
M 168 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 374/11 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO II, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
45. Sitzung des OBR
16 am 01.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 699 2015
1. Der Vorlage
M 168 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 341/16 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor der folgende Satz ergänzt wird: "Weiterhin
soll die Möglichkeit gegeben werden, nach § 34 BauGB auch Wohnbebauung
zuzulassen."
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 1 GRÜNE, WBE, SPD und BFF gegen 2 GRÜNE (=
Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 45. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.12.2015, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die
Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu
geschaffen werden, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der
zuständigen Dezernate rekrutiert werden und dass jährlich ein
Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (=
Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FDP (= Votum im
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF und RÖMER (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme)
45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (=
Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben,
dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich
neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen
Dezernate rekrutiert werden, und jährlich ein Sachstandsbericht zur
Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE.,
BFF und RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Ausschuss für Wirtschaft und
Frauen) 45. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.12.2015, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die
Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu
geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen
Dezernate rekrutiert werden, und jährlich ein Sachstandsbericht zur
Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen
LINKE. (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und RÖMER (M 168, OA 696 und OA
699 = Annahme) 46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AGP gegen LINKE. (=
Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit der Maßgaben,
dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich
neu geschaffen werden, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der
zuständigen Dezernate rekrutiert werden und dass jährlich ein
Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird.)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD,
LINKE., BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 168 = Ablehnung, OA 696 und OA 699 = Annahme)
REP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 168, OA 696 und OA 699 =
Annahme) 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 12
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Der Vorlage
OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv.
Krebs gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) sowie FDP (=
Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und
Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool
bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und
jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt
wird.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP,
AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren)
zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF,
ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Stv. Dr. Dr. Rahn (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 6625, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 61 0