Mehrkosten Niddabrücke
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Bericht des Magistrats vom 04.02.2019, B 22
Betreff: Mehrkosten Niddabrücke Vorgang: A 401/18 AfD Zu 1: Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017, § 1552 (M 87), wurden Mittel in Höhe von 830.620 € (brutto) freigegeben. Diese beschlossenen Gesamtprojektkosten in Höhe von 830.620 € gliedern sich in 597.077,20 € für die ausgeschriebene Bauleistung sowie 233.542,80 € für sonstige Kosten auf. Zu 2.: Das wirtschaftlichste Angebot lag dem Magistrat zum Submissionstermin am 22.10.2018, 11:00 Uhr, vor. Die Vergabe der Bauleistung erfolgte auf Grundlage der (Zweier-)Verfügung vom 05.12.2017. Der Magistrat wurde mit der Mehrkostenvorlage (M 185/18) über das Angebot informiert und dieses wurde beauftragt. Zu 3.: Eine Förderung der städtischen Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurde gewährt. Die Gewährung der Zuwendung ist gemäß Urbescheid vom 22.09.2017 u. a. an die Auflage gebunden, dass vier Monate nach der Zustellung des Urbescheides mit dem Vorhaben zu beginnen ist. Hierbei ist die Vergabe der Leistung der Beginn der Baumaßnahme. Des Weiteren bezog sich die Zusicherung der Zuwendung auf das Haushaltsjahr 2017. Ein Vertrauensschutz auf den Bestand der Zuwendung in den Folgejahren resultiert daraus nicht. Aus vorgenanntem Grund musste die Leistung zwingend im Jahr 2017 vergeben werden. Zu 4.: Die Stadtverordneten wurden im Zuge der vorliegenden Mehrkostenvorlage (M 185) vom 19.10.2018 über das unter Punkt 2 genannte Angebot, die Vergabe des Auftrages und die zu erwartenden Mehrkosten in Kenntnis gesetzt.