Kultur- und Freizeitticket hier: Konzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 01.11.2019, M 183 Betreff: Kultur- und Freizeitticket
hier: Konzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3735 (M 12)
1. Es dient zur Kenntnis, dass
die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 28.02.2019 (§ 3735 zum M 12),
den Magistrat - Dezernat VII - beauftragt hat, ein Konzept für ein Kultur- und
Freizeitticket zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. 2. Dem beiliegenden Konzept wird zugestimmt. Der
Magistrat - Dezernat VII - wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.
3. Das Kultur- und Freizeitticket kann von
Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern kostenlos erworben
werden für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die entweder in Frankfurt
am Main einen Wohnsitz haben oder dort zur Schule bzw. zur Kita gehen, wenn das
monatliche Netto-Familieneinkommen unter 4.500 € liegt. Alle anderen können das Ticket zu einem Preis von 29
€ pro Jahr erwerben. 4. Über die mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 (§ 3735 zum M 12) ab 2019 zusätzlich
im Budget des Dezernats VII, Produktbereich 21, bereitgestellten Mittel von
1,00 Mio. € werden dem Dezernat VII ab 2020 weitere Mittel in Höhe von
0,45 Mio. €, also insgesamt 1,45 Mio. € jährlich (inkl. der
zusätzlichen Personalaufwendungen), auf der Planungsbasis von 20.000
ausgegebenen Kultur- und Freizeittickets bereitgestellt. Der Magistrat wird beauftragt, die
zusätzlichen Mittel in Höhe von 0,45 Mio € jährlich im Endausdruck zum
Haushalt 2020/21 einzustellen. 5. Sofern die Anzahl der tatsächlich ausgegebenen
Kultur- und Freizeittickets die vorgenannte Planungsbasis überschreitet, sind
die entstehenden Mehrkosten in 2020 bzw. 2021 jeweils mit einer gesonderten
Vorlage mit Deckungsvorschlag zu beordnen und für die kommenden Haushaltsjahre
ab 2022 ff. anzumelden 6. Zur administrativen Abwicklung des Kultur- und
Freizeittickets wird das Kulturamt ermächtigt, zwei befristete
Beschäftigungsverhältnisse zur Einführung des Kultur- und Freizeittickets zu
begründen. Der Zoologische Garten wird ermächtigt, ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis zur Bewältigung des steigenden Aufwandes im
Kassenbereich zu begründen. Eine abschließende tarifliche Bewertung der zur
Abwicklung des Kultur- und Freizeittickets im Amt 41 vorgesehenen
Tätigkeitsgebiete erfolgt zu gegebener Zeit auf der Grundlage entsprechender
Entwürfe von Stellenbeschreibungen. Die Bewertung des Tätigkeitsgebietes im
Kassenbereich des Zoologischen Gartens orientiert sich an vorhandenen
Parallelstellen. Begründung: A. Zielsetzung Das Kultur- und Freizeitticket ist Teil eines von
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen, umfassenden Pakets für
Mieterinnen und Mieter, Familien mit Kindern und für eine ökologische Stadt.
Mit dem Kultur- und Freizeitticket
setzt die Stadt Frankfurt am Main ein eindeutiges Zeichen, wie wichtig ihr
kulturelle Teilhabe in Frankfurt ist. Das Kultur- und Freizeitticket verfolgt
das kultur- und sozialpolitische Ziel, kulturelle Teilhabe für alle Kinder und
Jugendliche anzuregen und zu fördern und auch für Kinder aus Haushalten mit
geringen und mittleren Einkommen finanziell zu ermöglichen. Bereits seit 2017 ist der Eintritt in die 16
städtischen Museen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren frei. Nun wird
Frankfurter Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, die in Frankfurt am Main
einen Wohnsitz haben oder hier zur Schule/ Kita gehen, der freien Eintritt in
nicht-städtische Museen sowie den Zoo ermöglicht, wenn sie in einem Haushalt
mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis maximal 4.500 € wohnhaft sind.
Eltern bzw. Sorgeberechtigte, die ein höheres Haushaltsnettoeinkommen haben
bzw. die nicht in Frankfurt wohnhaft sind, können das Ticket für einen
moderaten Preis von 29 € pro Jahr erwerben. Das Antragsverfahren ist zur Erreichung des mit dem
im M 12 vorgegebenen Ziel, möglichst viele Kinder am Kultur- und Freizeitticket
teilhaben zu lassen, für die Antragsteller so einfach wie möglich zu halten.
Das Kultur- und Freizeitticket kann vor Ort in den Sozialrathäusern und von
zuhause oder unterwegs online beantragt werden. B. Alternativen Sollte das Konzept zum Kultur- und Freizeitticket
nicht umgesetzt werden, würde die Chance vertan, einen weiteren konkreten
Schritt zur kulturellen Teilhabe in Frankfurt zu unternehmen. So würde auf
einen wichtigen Impuls verzichtet, Kinder aus allen Einkommensgruppen zu
regelmäßigen Nutzern der beteiligten Kulturinstitutionen zu machen. C. Lösung Es können zwei Arten des Kultur- und Freizeittickets
beantragt werden: Zum einen die kostenlose Variante, in den Fällen, in denen
das monatliche Netto-Familieneinkommen 4.500 € nicht übersteigt und zum
anderen die Variante zum moderaten Preis von 29 € pro Jahr. Das Kultur- und Freizeitticket kann vor Ort in den
Sozialrathäusern und von zuhause oder unterwegs online beantragt werden.
Im Anschluss an die Zustellung der Plastikkarte ist
der freie Eintritt über die 16 städtischen Museen hinaus in 19 weiteren
nicht-städtischen Museen und dem Zoo möglich. Die Karte dient einerseits in Verbindung mit dem
Schülerausweis oder einem gültigen Lichtbildausweis als Eintrittskarte und
andererseits als Instrument zur Erfassung der Besuchszahlen, anhand derer den
Kultureinrichtungen die mit dem Kultur- und Freizeitticket verbundenen
Eintrittsausfälle von der Stadt Frankfurt am Main exakt kompensiert werden.
D. Kosten Aufbauend auf der im Rahmen der Abwicklung der
MuseumsuferCard bereits bewährten und größtenteils vorhandenen sowie
finanzierten Infrastruktur wird von folgenden Kosten bei hier zugrunde gelegten
20.000 Ticketinhaber*innen bis Ende 2021 ausgegangen:
- Kosten
1,22 Mio.
€ o Kartenproduktion/ Support
95.300
€ Je mehr Karten
produziert werden, desto kostengünstiger wird die Einzelproduktion. Es wird
im Folgenden mit einer Ausgabe von insg. 20.000 Karten bis Ende 2021
kalkuliert.
o Kompensation der
Eintrittsausfälle 1,08 Mio. € § Städtische Museen 150 T€
(für die Eintrittsfreiheit, die seit 01.01.2017
gilt) § Zoologischer Garten Frankfurt
480
T€ § Nicht-städtische Museen
450 T€
Ausgangsgröße für diese
Berechnung der zu ersetzenden Eintrittsausfälle ist die Gesamtzahl der
U18-Besuche bei jeweils einem Besuch im Zoo sowie in einem nichtstädtischen
Museum pro Karteninhaber*in und Quartal zum durchschnittlichen Eintrittspreis
für Kinder. Eine genaue Abschätzung der veränderten Besuchszahlen nach
Einführung des Tickets ist vorab nicht möglich. Die genannten Kosten haben
insofern vorläufigen Charakter und sind der tatsächlichen Entwicklung
anzupassen (auf Ziff. 5 des Beschlusstenors wird verwiesen).
o Zusätzliche Kosten im
Zoologischen Garten 45.000 €
(Reinigung und Sicherheitsdienst)
-
Personalaufwendungen: 215.400 €
o 2 Stellenneuschaffungen im
Kulturamt o 1 zusätzliche Stelle im
Kassenbereich Zoo
Anlage _Konzept (ca. 214 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.11.2019, NR 1029
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.01.2019, M 12
Anfrage vom
07.11.2019, A 576
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 8, 10, 12
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5
am 22.11.2019, TO I, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 4
am 26.11.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen
CDU und FDP (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2019, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B.
gegen FDP (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 6
am 26.11.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen
BFF (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR
10 am 26.11.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung);
LINKE. (= Enthaltung) 35. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 28.11.2019, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1029 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 183 = Ablehnung, NR 1029 =
Annahme) FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (M 183 = Annahme, NR 1029 =
Ablehnung) FRANKFURTER (M 183 = Annahme) 36. Sitzung des OBR
12 am 29.11.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 183 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 58. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 4
Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
36. Sitzung des OBR 8
am 04.12.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1029 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (=
Annahme) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 45
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1029 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO I, TOP 9 Die GRÜNE-Fraktion stellt zu der Vorlage M 183 den
folgenden mündlichen Antrag: "Der Vorlage M 183 wird unter
der Maßgabe zugestimmt, dass der Palmengarten in die Liste der
eintrittsfreien Institutionen aufgenommen wird."
Beschluss: 1. Der mündliche Antrag der GRÜNE-Fraktion wird
abgelehnt. 2. Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und
Piraten (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§
5006, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019