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Kultur- und Freizeitticket hier: Konzept

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 183 Betreff: Kultur- und Freizeitticket hier: Konzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3735 (M 12) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 28.02.2019 (§ 3735 zum M 12), den Magistrat - Dezernat VII - beauftragt hat, ein Konzept für ein Kultur- und Freizeitticket zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Dem beiliegenden Konzept wird zugestimmt. Der Magistrat - Dezernat VII - wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen. 3. Das Kultur- und Freizeitticket kann von Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern kostenlos erworben werden für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die entweder in Frankfurt am Main einen Wohnsitz haben oder dort zur Schule bzw. zur Kita gehen, wenn das monatliche Netto-Familieneinkommen unter 4.500 € liegt. Alle anderen können das Ticket zu einem Preis von 29 € pro Jahr erwerben. 4. Über die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 (§ 3735 zum M 12) ab 2019 zusätzlich im Budget des Dezernats VII, Produktbereich 21, bereitgestellten Mittel von 1,00 Mio. € werden dem Dezernat VII ab 2020 weitere Mittel in Höhe von 0,45 Mio. €, also insgesamt 1,45 Mio. € jährlich (inkl. der zusätzlichen Personalaufwendungen), auf der Planungsbasis von 20.000 ausgegebenen Kultur- und Freizeittickets bereitgestellt. Der Magistrat wird beauftragt, die zusätzlichen Mittel in Höhe von 0,45 Mio € jährlich im Endausdruck zum Haushalt 2020/21 einzustellen. 5. Sofern die Anzahl der tatsächlich ausgegebenen Kultur- und Freizeittickets die vorgenannte Planungsbasis überschreitet, sind die entstehenden Mehrkosten in 2020 bzw. 2021 jeweils mit einer gesonderten Vorlage mit Deckungsvorschlag zu beordnen und für die kommenden Haushaltsjahre ab 2022 ff. anzumelden 6. Zur administrativen Abwicklung des Kultur- und Freizeittickets wird das Kulturamt ermächtigt, zwei befristete Beschäftigungsverhältnisse zur Einführung des Kultur- und Freizeittickets zu begründen. Der Zoologische Garten wird ermächtigt, ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zur Bewältigung des steigenden Aufwandes im Kassenbereich zu begründen. Eine abschließende tarifliche Bewertung der zur Abwicklung des Kultur- und Freizeittickets im Amt 41 vorgesehenen Tätigkeitsgebiete erfolgt zu gegebener Zeit auf der Grundlage entsprechender Entwürfe von Stellenbeschreibungen. Die Bewertung des Tätigkeitsgebietes im Kassenbereich des Zoologischen Gartens orientiert sich an vorhandenen Parallelstellen. Begründung: A. Zielsetzung Das Kultur- und Freizeitticket ist Teil eines von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen, umfassenden Pakets für Mieterinnen und Mieter, Familien mit Kindern und für eine ökologische Stadt. Mit dem Kultur- und Freizeitticket setzt die Stadt Frankfurt am Main ein eindeutiges Zeichen, wie wichtig ihr kulturelle Teilhabe in Frankfurt ist. Das Kultur- und Freizeitticket verfolgt das kultur- und sozialpolitische Ziel, kulturelle Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche anzuregen und zu fördern und auch für Kinder aus Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen finanziell zu ermöglichen. Bereits seit 2017 ist der Eintritt in die 16 städtischen Museen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren frei. Nun wird Frankfurter Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, die in Frankfurt am Main einen Wohnsitz haben oder hier zur Schule/ Kita gehen, der freien Eintritt in nicht-städtische Museen sowie den Zoo ermöglicht, wenn sie in einem Haushalt mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis maximal 4.500 € wohnhaft sind. Eltern bzw. Sorgeberechtigte, die ein höheres Haushaltsnettoeinkommen haben bzw. die nicht in Frankfurt wohnhaft sind, können das Ticket für einen moderaten Preis von 29 € pro Jahr erwerben. Das Antragsverfahren ist zur Erreichung des mit dem im M 12 vorgegebenen Ziel, möglichst viele Kinder am Kultur- und Freizeitticket teilhaben zu lassen, für die Antragsteller so einfach wie möglich zu halten. Das Kultur- und Freizeitticket kann vor Ort in den Sozialrathäusern und von zuhause oder unterwegs online beantragt werden. B. Alternativen Sollte das Konzept zum Kultur- und Freizeitticket nicht umgesetzt werden, würde die Chance vertan, einen weiteren konkreten Schritt zur kulturellen Teilhabe in Frankfurt zu unternehmen. So würde auf einen wichtigen Impuls verzichtet, Kinder aus allen Einkommensgruppen zu regelmäßigen Nutzern der beteiligten Kulturinstitutionen zu machen. C. Lösung Es können zwei Arten des Kultur- und Freizeittickets beantragt werden: Zum einen die kostenlose Variante, in den Fällen, in denen das monatliche Netto-Familieneinkommen 4.500 € nicht übersteigt und zum anderen die Variante zum moderaten Preis von 29 € pro Jahr. Das Kultur- und Freizeitticket kann vor Ort in den Sozialrathäusern und von zuhause oder unterwegs online beantragt werden. Im Anschluss an die Zustellung der Plastikkarte ist der freie Eintritt über die 16 städtischen Museen hinaus in 19 weiteren nicht-städtischen Museen und dem Zoo möglich. Die Karte dient einerseits in Verbindung mit dem Schülerausweis oder einem gültigen Lichtbildausweis als Eintrittskarte und andererseits als Instrument zur Erfassung der Besuchszahlen, anhand derer den Kultureinrichtungen die mit dem Kultur- und Freizeitticket verbundenen Eintrittsausfälle von der Stadt Frankfurt am Main exakt kompensiert werden. D. Kosten Aufbauend auf der im Rahmen der Abwicklung der MuseumsuferCard bereits bewährten und größtenteils vorhandenen sowie finanzierten Infrastruktur wird von folgenden Kosten bei hier zugrunde gelegten 20.000 Ticketinhaber*innen bis Ende 2021 ausgegangen: - Kosten 1,22 Mio. € o Kartenproduktion/ Support 95.300 € Je mehr Karten produziert werden, desto kostengünstiger wird die Einzelproduktion. Es wird im Folgenden mit einer Ausgabe von insg. 20.000 Karten bis Ende 2021 kalkuliert. o Kompensation der Eintrittsausfälle 1,08 Mio. € § Städtische Museen 150 T€ (für die Eintrittsfreiheit, die seit 01.01.2017 gilt) § Zoologischer Garten Frankfurt 480 T€ § Nicht-städtische Museen 450 T€ Ausgangsgröße für diese Berechnung der zu ersetzenden Eintrittsausfälle ist die Gesamtzahl der U18-Besuche bei jeweils einem Besuch im Zoo sowie in einem nichtstädtischen Museum pro Karteninhaber*in und Quartal zum durchschnittlichen Eintrittspreis für Kinder. Eine genaue Abschätzung der veränderten Besuchszahlen nach Einführung des Tickets ist vorab nicht möglich. Die genannten Kosten haben insofern vorläufigen Charakter und sind der tatsächlichen Entwicklung anzupassen (auf Ziff. 5 des Beschlusstenors wird verwiesen). o Zusätzliche Kosten im Zoologischen Garten 45.000 € (Reinigung und Sicherheitsdienst) - Personalaufwendungen: 215.400 € o 2 Stellenneuschaffungen im Kulturamt o 1 zusätzliche Stelle im Kassenbereich Zoo Anlage _Konzept (ca. 214 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.11.2019, NR 1029 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 12 Anfrage vom 07.11.2019, A 576 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 8, 10, 12 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 35. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 28.11.2019, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1029 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 183 = Ablehnung, NR 1029 = Annahme) FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (M 183 = Annahme, NR 1029 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 183 = Annahme) 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 183 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 58. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1029 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1029 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 9 Die GRÜNE-Fraktion stellt zu der Vorlage M 183 den folgenden mündlichen Antrag: "Der Vorlage M 183 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Palmengarten in die Liste der eintrittsfreien Institutionen aufgenommen wird." Beschluss: 1. Der mündliche Antrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5006, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019