Kultur- und Freizeitticket
Bericht
Zum Erwerb des Kultur- und Freizeittickets (KuFTi) wird eine Website bereitgestellt, über die sowohl die kostenlose Variante beantragt als auch die kostenpflichtige Variante des Tickets bestellt werden kann. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eröffnet, dass KuFTi über ein Antragsformular vor Ort in den Sozialrathäusern im Rahmen der Beantragung des Frankfurt-Passes zu beantragen. Eine Ausgabestelle des KuFTi vor Ort, etwa im Kulturamt oder in den Sozialrathäusern, ist nicht vorgesehen. Das KuFTi wird postalisch zugestellt. Im Rahmen der Beantragung des Frankfurt-Passes geht die Prüfung, ob die Voraussetzungen für den kostenlosen Erwerb des KuFTi erfüllt sind, mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen für den Frankfurt-Pass vorliegen einher, da die Kinder von Frankfurt-Pass-Inhaberinnen und Inhaber automatisch anspruchsberechtigt sind. Im Falle der Online-Beantragung folgt der Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter als Antragsteller stichprobenhaft eine Überprüfung der Angaben im Nachgang. Hierzu werden die Antragsteller schriftlich unter Fristsetzung aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen. Wird als Ergebnis der Prüfung festgestellt, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, erfolgt die elektronische Sperrung des KuFTi. Der Zutritt in die nicht-städtischen Museen und den Zoo ist mit einer ungültigen Karte nicht möglich. Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich aus der Summe der einzelnen monatlichen Einkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich aller gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtabgaben. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit ist der Monatsdurchschnitt (1/12 der Jahreseinkünfte) gemäß der letzten Einkommensteuererklärung zugrunde zu legen.
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