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Kultur- und Freizeitticket

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

Anfrage vom 07.11.2019, A 576

Betreff: Kultur- und Freizeitticket Mit der Vorlage M 183 vom 01.11.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Kultur- und Freizeitticket. Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 28.02.2019 (§ 3735 zu M 12), den Magistrat - Dezernat VII - beauftragt hat, ein Konzept für ein Kultur- und Freizeitticket zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. In seiner Vorlage führt der Magistrat aus, dass das Kultur- und Freizeitticket von Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kostenlos erworben werden kann, "die entweder in Frankfurt am Main einen Wohnsitz haben oder dort zur Schule bzw. zur Kita gehen, wenn das monatliche Netto-Familieneinkommen unter 4.500 € liegt". Offen ist dabei, was der Magistrat unter dem Begriff "Netto-Einkommen" versteht, da dieser unterschiedlich definiert wird. Ebenso ist unklar, wie die Überprüfung dieses Netto-Einkommens erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Stelle soll das Ticket ausgeben?

  2. Wie erfolgt die Prüfung der in der Vorlage genannten Voraussetzungen: Wohnsitz, Schul- bzw. Kita-Besuch und vor allem das monatliche Nettoeinkommen?

  3. Wie definiert der Magistrat den Begriff "Netto-Einkommen"?