Kultur- und Freizeitticket
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 07.11.2019, A 576 Betreff: Kultur- und Freizeitticket
Mit der Vorlage M 183
vom 01.11.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zum Kultur- und Freizeitticket. Die
Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 28.02.2019 (§ 3735 zu M
12), den Magistrat - Dezernat VII - beauftragt hat, ein Konzept für ein Kultur-
und Freizeitticket zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. In seiner Vorlage führt der Magistrat aus, dass das
Kultur- und Freizeitticket von Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen
Vertretern für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kostenlos erworben werden
kann, "die entweder in Frankfurt am Main einen Wohnsitz haben oder dort zur
Schule bzw. zur Kita gehen, wenn das monatliche Netto-Familieneinkommen unter
4.500 € liegt". Offen ist dabei, was der Magistrat unter dem Begriff
"Netto-Einkommen" versteht, da dieser unterschiedlich definiert wird. Ebenso
ist unklar, wie die Überprüfung dieses Netto-Einkommens erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Welche Stelle soll das Ticket ausgeben? 2. Wie erfolgt die Prüfung der in der Vorlage
genannten Voraussetzungen: Wohnsitz, Schul- bzw. Kita-Besuch und vor allem das
monatliche Nettoeinkommen? 3. Wie definiert der Magistrat
den Begriff "Netto-Einkommen"? Antragsteller:
AfD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Helmut
Alt Stadtv.
Valentin Dillig
Stadtv. Markus
Fuchs Stadtv.
Monika Krause
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Horst
Reschke
Stadtv. Reinhard Stammwitz
Stadtv. Oliver
Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.11.2019, M 183
Bericht des
Magistrats vom 07.02.2020, B 61
Versandpaket: 13.11.2019 Aktenzeichen: 41