Neubau St. Raphael Schule - "Rohbau Plus" hier: Investitionskostenzuschuss
Beschlussvorschlag
{'item': 1, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass die St. Raphael gGmbH die Errichtung eines dreizügigen Gymnasiums als Ganztagsschule (St. Raphael Schule) für bis zu 810 Schülerinnen und Schüler in Frankfurt am Main plant, der Betrieb der Schule erfolgt durch die MW Malteser Werke gGmbH als Schulträger. Das geplante Gymnasium soll vorrangig Frankfurter Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden soll, weshalb der Schulträger Härtefallregelungen treffen wird, um dies sicherzustellen. Die Stadt Frankfurt gewährt insoweit keine Kompensation.'} {'item': 2, 'text': 'Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten für das Vorhaben gemäß Kostenschätzung der MW Malteser Werke gGmbH auf insg. rd. 52 Mio. € belaufen und die Stadtverordnetenversammlung bereits mit dem "Paket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts - Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Haushalt 2019 ff." (§ 3735 vom 28.02.2019; M 12/2019, Ziffer 8) die Unterstützung der St. Raphael Schule beschlossen hat sowie sich das Bistum Limburg mit 7,5 Mio. € am Bau beteiligen wird.'} {'item': 3, 'text': 'Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main für die Errichtung des Neubaus ("Rohbau Plus") der St. Raphael gGmbH aus dem hierfür im Investitionsprogramm des Haushaltsplans 2020, Produktgruppe 98.04 - Kirchliche Angelegenheiten -, Projektdefinition 5.009787, veranschlagten Mitteln einen Investitionskostenzuschuss von 16.000.000,00 € gewährt. Die jährlichen Kapitalkosten betragen 500.000,00 € (Abschreibung für die Dauer von 50 Jahren = 320.000,00 € p. a., kalkulatorische Verzinsung 2,25% = 180.000,00 € p. a.), weitere sachliche bzw. personelle Folgekosten entstehen hieraus nicht. Darüber hinaus werden seitens der Stadt für den Betrieb keine dauerhaften oder einmaligen finanziellen Zuschüsse, außer den gesetzlich zustehenden, oder anderweitige Beiträge geleistet.'} {'item': 4, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass mit Magistratsbeschluss Nr. 1564 vom 18.12.2020 bereits der Verkauf eines städtischen Grundstücks an die Freyberg Stiftung, die Grundstückseigentümerin der St. Raphael Schule, vor dem Hintergrund der vorgesehenen Nutzung zu Schulzwecken, erfolgte.'} {'item': 5, 'text': 'Das geförderte Projekt soll langfristig als Gymnasium betrieben werden. Die Zuwendung wird unter der Auflage gewährt, dass der Betrieb der St. Raphael Schule durch die MW Malteser Werke gGmbH langfristig, d. h. mindestens für zehn Jahre erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die St. Raphael gGmbH eine Rückzahlungspflicht. Diese vermindert sich anteilig für jeden Monat, in dem die Einrichtung zweckentsprechend geführt wird. Sollte der Betrieb nicht mehr seitens der MW Malteser Werke gGmbH gewährleistet werden können, hat die Stadt Frankfurt die Option, die Schulträgerschaft zu übernehmen. Hierzu erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt ein gesonderter Beschluss. Der vom Bistum Limburg gezahlte Zuschuss unterliegt in diesem Fall keiner Rückzahlungsverpflichtung.'} {'item': 6, 'text': 'Der Magistrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Auszahlung zu schaffen.'}
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) sowie GRÜNE, SPD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)