Einstellung von Bebauungsplanverfahren
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
Betreff: Einstellung von Bebauungsplanverfahren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8226 (B 873) Die in der Anlage 1 aufgeführten Bebauungsplanverfahren sind einzustellen. Begründung: Die in der Anlage 1 aufgeführten, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren sind in ihren jeweiligen räumlichen Geltungsbereichen für die ursprüngliche Zielsetzung nach einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht mehr erforderlich. Auf der Grundlage des Beschlusses STVV § 8226 Nr. 2 vom 27.05.2010 und zur Anpassung der Beschlusslage an die planungsrechtlichen Erfordernisse sind diese Bebauungsplanverfahren einzustellen. Entgegen dem zugrunde liegenden Bericht des Magistrats B 873 vom 02.10.2009 sollen nunmehr die Bebauungsplanverfahren Nr. 723 - Oberrad, Südlich Wiener Straße (Freizeitgärten) - und Nr. 863 - Autogenstraße - nicht eingestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 723 sollte bislang eingestellt werden, da für den Bereich südlich der Wiener Straße eine Wohnnutzung angedacht war. Schwierigkeiten bei der Erschließung des Gebiets und die Siedlungsbeschränkung, ausgelöst durch den Flughafen Frankfurt, führten zur Aufgabe dieser Planungsgedanken. Nunmehr sollen die ursprünglichen Planungsziele nach einer geordneten Entwicklung der teilweise bereits vorhandenen Freizeitgärten über den Bebauungsplan Nr. 723 planungsrechtlich gesichert werden. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 863 ist für die Sicherung des Griesheimer Bahnhofvorplatzes erforderlich. Anlage 1 (ca. 13 KB) Anlage 2 (ca. 2,2 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 26.10.2010, OA 1205 Anregung vom 26.10.2010, OA 1206 Anregung vom 26.10.2010, OA 1207 Anregung vom 28.10.2010, OA 1217 Antrag vom 12.09.2010, OF 663/16 Antrag vom 14.09.2010, OF 664/16 Antrag vom 14.10.2010, OF 679/8 Antrag vom 08.10.2010, OF 767/7 Antrag vom 02.10.2010, OF 768/7 Antrag vom 24.10.2010, OF 1618/6